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Sunday, January 31, 2010

„Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“, seine Anwälte und Unterstützer nehmen Stellung zum „Zwischenbericht“ des »RUNDER TISCH HEIMERZIEHUNG« (30.1.2010)

»»» Scharfe Kritik am Runden Tisch Heimerziehung

Ehemalige Heimkinder fühlen sich von Staat und Kirchen verschaukelt.

Berlin. Der Verein der ehemaligen Heimkinder [ d.h. der „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.] ( VeH ) hat den Zwischenbericht, den der vom Deutschen Bundestag eingerichtete „Runde Tisch Heimerziehung“ am 22. Januar [ 2010 ] vorlegte, mit scharfen Worten kritisiert. Die Vorsitzende des Vereins, Monika Tschapek-Güntner, sagte, sie fühle sich durch die gezielte Hinhaltetaktik von Staat und Kirchen verschaukelt. Über das Entschädigungsmodell müsse endlich öffentlich debattiert werden.

Außerdem forderte Tschapek-Güntner, dass auch Vertreter der Industrie, die über Jahrzehnte von der erzwungenen Arbeit der Heimkinder profitiert hat, am Runden Tisch mitwirken und sich später am Entschädigungsfonds beteiligen sollten.

Unterstützer der Heimkinder wie der Hamburger Rechtsanwalt Gerrit Wilmans und der Trierer Philosoph Michael Schmidt-Salomon von der Giordano-Bruno-Stiftung sprachen im Hinblick auf den Zwischenbericht sogar von „zynischen Propagandalügen“ sowie einer „schädlichen Kumpanei von Staat und Kirche“. Sie kritisierten vor allem, dass der Runde Tisch es peinlich vermieden hatte, die Begriffe „Zwangsarbeit“ und „Menschenrechtsverletzung“ zu verwenden, obgleich dies die einzig adäquaten Worte seien, mit denen man das Unrecht fassen könne, das den ehemaligen Heimkindern widerfahren ist.

Als besonders problematisch stufte Tschapek-Güntner jene Passage im Zwischenbericht ein, in der es heißt, die Entschädigung für Heimkinder müsse „in einem angemessenen Verhältnis zu den Leistungen, die andere Opfergruppen in der deutschen Geschichte erhalten haben, stehen.“ Die VeH Vorsitzende sagte dazu: „Wenn in der Vergangenheit Opfergruppen nicht angemessen entschädigt wurden, so darf dies doch nicht als Legitimation dafür gelten, dass nun auch die Heimkinder nicht angemessen entschädigt werden sollen! Durch die Berufung auf einen alten Skandal verhindert man keinen neuen! Glücklicherweise gibt es für die Entschädigung von Heimkindern internationale Vergleichsmöglichkeiten, nämlich die Zahlungen, die in Irland und Kanada geleistet wurden. Wenn Deutschland, wie von den Kirchen- und Staatsvertretern offensichtlich angestrebt, weit unter den dortigen Richtlinien bleiben sollte, so wäre dies eine internationale Blamage für unser Land!“

Weiterhin hob Tschapek-Güntner hervor, dass die ehemaligen Heimkinder keineswegs vorrangig den Staat für die Einrichtung des Entschädigungsfonds zur Kasse bitten wollen. „Zwar hat die öffentliche Hand bei der Heimaufsicht kläglich versagt, aber hauptverantwortlich sind und bleiben für uns die Erstverschulder des Leids, nämlich die überwiegend kirchlichen Heimträger sowie die Industrie, die von der unbezahlten Heimkinderarbeit profitierte. Zu diesen industriellen Profiteuren zählen bekanntlich einige der größten deutschen Firmen! Dennoch sitzt bislang kein einziger Vertreter der Industrie am Runden Tisch! Dies ist ein weiteres Indiz dafür, dass die Mehrheit der Vertreter am Runden Tisch unsere Forderung nach einer angemessenen Entschädigung nicht ernst nimmt!“


Menschenrechtsverletzungen

Rechtsanwalt Gerrit Wilmans, der die Interessen der Heimkinder vertritt, kritisierte am Zwischenbericht, dass er das systematische Unrecht, das den Heimkindern widerfuhr, nicht als „Menschenrechtsverletzung“ werte: „Der Grund für diese Sprachregelung ist offensichtlich: Würde man von Menschenrechtsverletzungen sprechen, so könnte die Verjährung der Verbrechen ausgesetzt werden, was zur Folge hätte, dass die Heimkinder eine juristische Grundlage für materielle Entschädigungen besäßen.“ Wilmans verwies in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des BGH ( BGH - 5 StR 451/99 ), das die Vergabe von Dopingmitteln an uneingeweihte, minderjährige Sportler als Menschenrechtsverletzung wertete.

Dabei entschied das Gericht, dass die Verjährung dieser Straftat aufgrund „eines quasi gesetzlichen Verfolgungshindernisses“ geruht habe. „Das Ruhen der Verjährung der Unrechtstaten wurde in dem angeführten Fall damit begründet, dass sie systemimmanent durch das Regime der SED nicht verfolgt wurden“, sagte Wilmans. „Müssen wir diese Logik nicht auch auf den Fall der Heimkinder anwenden? Auch hier müsste doch die Verjährung der Unrechtstaten in den Heimen ruhen, da diese durch die erwiesene Kumpanei des Staates mit den kirchlichen Heimträgern ebenfalls aus systemimmanenten Gründen nicht verfolgt wurden! Sollte sich die schädliche Kumpanei von Staat und Kirche nun am Runden Tisch fortsetzen, wie es gegenwärtig der Fall zu sein scheint, so wirft dies kein gutes Licht auf die Verfasstheit unserer Gesellschaft!“

"Zynische Propagandalüge"

Noch deutlichere Worte fand der Philosoph und Erziehungswissenschaftler Michael Schmidt-Salomon, der als Vorstandssprecher der Giordano Bruno Stiftung die Anliegen der ehemaligen Heimkinder unterstützt: „Es ist erwiesen, dass Heimkinder unter Androhung drastischer Strafen dazu gezwungen wurden, Arbeiten in der Industrie, im Dienstleistungsgewerbe oder in der Landwirtschaft zu verrichten. Dass die Mehrheit der Vertreter am Runden Tisch für diesen klaren Sachverhalt den Begriff ‚Zwangsarbeit‘ ablehnt, weil dieser Begriff angeblich für die „NS-Zwangsarbeiter“ reserviert sei, kann man nur als zynische Propagandalüge bezeichnen! Sollen wir denn wirklich glauben, dass Frau Vollmer und all die anderen hochrangigen Vertreter der Kirchen und des Staates die deutsche Verfassung nicht kennen?! In Artikel 12 Absatz 3 unseres Grundgesetzes heißt es wörtlich: ‚Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.‘ Wäre der Begriff ‚Zwangsarbeit‘ tatsächlich für die Verbrechen des NS-Regimes reserviert, müsste Artikel 12 Absatz 3 sofort aus dem deutschen Grundgesetz gestrichen werden! In Wahrheit bezeichnet der Begriff ‚Zwangsarbeit‘ einen eindeutig definierten, juristischen Sachverhalt, der keineswegs mit den NS-Verbrechen identisch ist. Es ist deshalb einigermaßen zynisch, wenn der Runde Tisch die nazistischen Gräueltaten heranzieht, um mit Hilfe dieses rhetorischen Kniffs den realen Sachverhalt der erzwungenen Kinderarbeit in den Heimen zu vernebeln! Man spürt die Absicht und ist verstimmt!“

Außerdem kritisierte Schmidt-Salomon, dass der Zwischenbericht die Ursachen für die Menschenrechtsverletzungen in den deutschen Heimen unzulässig ausblende: „Es ist erfreulich, dass der Zwischenbericht die zentralen Fakten anerkennt und von einem ‚System Heimerziehung‘ spricht – statt von einigen ‚bedauerlichen Einzelfällen‘. Unzulässig ist jedoch der im Zwischenbericht unternommene Versuch, das „System Heimerziehung“ über den Vergleich mit der damals praktizierten Familienerziehung tendenziell zu entschuldigen. Denn für die autoritäre Erziehung sowohl in den Heimen als auch in den Familien waren letztlich dieselben gesellschaftlichen Kräfte maßgeblich verantwortlich: nämlich die christlichen Kirchen, die die damals längst schon entwickelten Ansätze zu einer weniger autoritären, undogmatischeren Pädagogik als ‚unvereinbar mit dem christlichen Menschenbild‘ abwiesen! Es waren nun einmal christliche Überzeugungen, die uneheliche Kinder in den Augen der Gesellschaft zu ‚Bastarden‘ werden ließen! Und es waren ebenso christliche Vorstellungen, die Erzieher glauben ließen, dass wer sein Kind liebe, es auch züchtigen müsse! Die eigentliche Tragik der Heimkinder besteht insofern darin, dass sie die besonderen ‚Segnungen‘ dieser Pädagogik aus erster Hand erfahren mussten, während andere Kinder ihr nur vermittelt durch möglicherweise etwas weniger glaubensfeste Eltern ausgeliefert waren!“

Die Kirchen müssen zahlen!

„Von daher“, so Schmidt-Salomon in seiner abschließenden Bilanz, „hätten die Kirchen heute allen Anlass, sich bei einem Großteil der Kinder zu entschuldigen, die in den 40er, 50er und 60er Jahren aufgewachsen sind! Im Falle der Heimkinder, für die sie direkt verantwortlich waren, reicht eine solche, rein verbale Entschuldigung jedoch keineswegs aus! Die Kirchen können sich nicht aus der Affäre ziehen nach dem Motto: ‚Liebe Heimkinder, wir haben zwar gut an euch verdient und euch systematisch gequält, aber außer unserem tiefsten, aufrichtigen Bedauern dürft ihr keinen müden Cent von uns erwarten!‘ Wer einen so hohen moralischen Anspruch vor sich herträgt wie die christlichen Kirchen, der darf nicht kneifen, wenn es darum geht, diesen Ansprüchen in der Realität halbwegs gerecht zu werden! Die Kirchen haben, wie wir aus sicherer Quelle wissen, sehr wohl das finanzielle Vermögen, um die ehemaligen Heimkinder für das an ihnen verübte Unrecht angemessen zu entschädigen! Falls die Kirchen für die Folgen ihrer Verbrechen nicht freiwillig zahlen wollen, so müssten sie dazu gezwungen werden! Menschenrechtsverletzungen sind nun einmal keine Kavaliersdelikte!“

Demo am 15. April

Um den bislang am Runden Tisch nur wenig beachteten Forderungen der Heimkinder Nachdruck zu verleihen, planen ehemalige Heimkinder am 15. April 2010 eine groß angelegte Demo in Berlin. „So schnell lassen wir uns ganz gewiss nicht unterkriegen!“, sagte Monika Tschapek-Güntner. „Die Damen und Herren am Runden Tisch sollen wissen, dass wir ihre Vorschläge nicht kritiklos schlucken werden! Sie haben es zwar erfolgreich verhindert, dass wir mit juristischem Beistand am Runden Tisch mitwirken dürfen, doch das heißt nicht, dass wir als NGO nicht auch auf anderem Wege gesellschaftlichen Druck aufbauen können!“ «««

QUELLE: Ein PDF-Dokument ( @
http://veh-ev.info/archivpdf/kritikzwischenbericht.pdf ( 6 Seiten ) ) erreichbar und auffindbar über die Vereinswebseite http://veh-ev.info/ ( Ich wurde seither auch darüber informiert per privater Email seitens Peter Henselder, TV-Journalist und Filmmacher, TOP TV ● BERLIN, am 31.01.2010, um ca 12:00 Uhr MEZ ).

[ NACHTRAG ( 04.02.2010 )
: Diese Stellungnahme des „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( vom 30.01.2010 ), oder eine Variante davon, ist seither auch vom Humanister Pressedienst, 1 Feb 2010 - 10:37 Nr. 8711, auf der Webseite des hpd @ http://hpd.de/node/8711 veröffentlicht worden ! ]

Diese Stellungnahme des „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( vom 30.01.2010 ) ist seither auch auf der Webseite des Senders TOP TV ● BERLIN zu finden @ http://www.top-medien-berlin.de/content/view/581/2/, wo auch dort oben rechts auf dem Bildschirm eine Menü-Box mit laufendem Text weitere dazugehörige Themen anzeigt, bzw. selektierbar indexiert sind, und in Zukunft auch weiterhin indexiert werden, wenn immer etwas neues hinzukommt.

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Meine eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.

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Wednesday, January 27, 2010

HEIMKINDER IN DEUTSCHLAND MUSSTEN VORÜBERGEHEND „ERZWUNGENE SKLAVENARBEIT“ LEISTEN. - (re West Germany:) Germany introduced „temporary slave labour“..

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»HEIMKINDER leisteten „vorübergehend“ „ERZWUNGENE SKLAVENARBEIT“«

Verfaßt von Martin Mitchell, Donnerstag, 28. Januar 2010, um 01:34 Uhr MEZ

als Leserkommentar zum TAGESSPIEGEL-Artikel »RUNDER TISCH - Heimkinder: Der Willkür ausgeliefert« - »Ein Runder Tisch thematisiert offen das Leid der Heimkinder – es handelt sich nicht um Einzelfälle. Jetzt geht es um Wiedergutmachung.«, ein Artikel von TISSY BRUNS, vom 23.1.2010, 00:00 Uhr MEZ

@ http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Heimkinder;art122,3009556

»»» HEIMKINDER IN DEUTSCHLAND MUSSTEN VORÜBERGEHEND „ERZWUNGENE SKLAVENARBEIT“ LEISTEN. - ( with regard to West Germany: ) Germany introduced „temporary slave labour“ for wards of the state ( ca 1945-ca 1985 ).

Um mitzuhelfen die westdeutsche Wirtschaft und auch die verschiedenen involvierten „Wirtschaftsbetriebe“ wieder anzukurbeln und vermögend zu machen MUSTEN HEIMKINDER IN DEUTSCHLAND VORÜBERGEHEND ERZWUNGENE SKLAVENARBEIT LEISTEN, für die sie nicht bezahlt wurden und für die seitens der staatlichen und kirchlichen Betreiber dieser „Arbeitszwangsanstalten“ / „Wirtschaftsbetriebe“ / „Arbeitsausbeutungseinrichtungen“ keine Sozialabgaben für sie entrichtet wurden.


Vielerorts dauerte diese „vorübergehende Sklaverei“ drei bis sieben Jahre für sie, manchmal aber auch ( in Fällen wo diese „Sklaverei der Heimkinder“ schon im Alter von zehn Jahren begann ) bis zu elf lange Jahre !!! Während dieser gesamten Zeit erwirtschafteten und produzierten „Heimkinder-Sklaven“ / „Kindersklaven“ im „Wirtschaftswunderland Westdeutschland“ für ihre jeweiligen Sklavenhalter und Sklaventreiber und deren „Wirtschaftsbetriebe“, insgesamt, Geldwerte in Milliardenhöhe [ eine unrechtmäßige und verbrecherische Bereicherung seitens der vielen Nutznießer ! ] --- aber von „Zwangsarbeit“ dürfen sie, die „nachkriegsdeutschen Kindersklaven“ ( auch nicht-deutsche „Kindersklaven“ unter ihnen ! ) heute nicht reden, denn dieser Begriff ist „historisch besetzt“ von einer viel größeren Zahl von Opfern deutschem Barbarismus und deutscher Brutalität in der vorhergehenden Geschichte des Landes.

Beide Geschehen in der deutschen Geschichte, und ihr heutiger Umgang DAMIT, dürfen, meines Erachtens, auch in Zukunft weder vergessen noch außer Acht gelassen werden. Sie bleiben uns als ständige Mahnung. Freiheit und Recht und Gerechtigkeit – auch in einem angeblichen, sogenannten „Rechtsstaat“ – ist keine Selbstverständlichkeit, sie bedarf ständiger Wachsamkeit. «««



NACHTRAG ( 30.01.2010 MEZ ): Übrigens haben wir, d.h. hat der „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( „VEHeV“ ), seit vorgestern auch ein allgemein für jeden zugängliches DISKUSSIONSFORUM @ http://www.vehev-forum.de/
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Meine [ d.h. Martin MITCHELLs ] eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.

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DAMALIGE „HEIMERZIEHUNG“ - Was sind Menschenrechtsverletzungen und Zwangsarbeit wenn nicht das? – und es war schon immer bekannt gewesen !


Verfaßt von »Gast« [ bzw. von em. Prof. Dr. Uwe Lehnert, Freie Universität Berlin ] am 23. Januar 2010 - 17:54.

...und gepostet von »Gast« auf der Internet-Plattform evangelisch.de @ http://www.evangelisch.de/themen/gesellschaft/runder-tisch-heimkinder-legt-zwischenbilanz-vor10507 zu ihrem Artikel vom 22.01.2010 »Runder Tisch Heimkinder legt Zwischenbilanz vor«

[ evangelisch.de : Verlag Hansisches Druck- und Verlagshaus. Das Hansische Druck- und Verlagshaus (HDV) ist eine 100%ige Tochtergesellschaft des Gemeinschaftswerks der Evangelischen Publizistik gGmbH und Verlag des evangelischen Magazins chrismon. Evangelisch.de wird in enger Kooperation mit der Zentralredaktion des Evangelischen Pressedienstes ( epd ) produziert. ]

»»» Verfaßt von »Gast« [ bzw. von em. Prof. Dr. Uwe Lehnert, Freie Universität Berlin ] am 23. Januar 2010 - 17:54.

Über 60% der Heime standen unter kirchlicher Leitung ( nach anderen Berichten waren es an die 80%! ). Zu den Erziehungsmethoden gehörten "Strafen, Prügel, Einsperren, Essensentzug, Demütigungen". "Harte Arbeit in der Wäscherei, der Küche, in der Landwirtschaft oder bei der Torfgewinnung" wie in Arbeitslagern ( die den Heimen Geld einbrachten! ) gehörten für diese Heimkinder ebenfalls zum "Erziehungsprogramm". Jeder dritte Betroffene berichtet von sexuellen Übergriffen. Was sind Menschenrechtsverletzungen und Zwangsarbeit wenn nicht das?

Wie erklärt sich ein solcher moralischer Verfall von Menschen, die sich angeblich der christlichen Lehre von Liebe, Barmherzigkeit und Vergebung verpflichtet fühlen? Wie rechtfertigen kirchliche Instanzen als letztlich Verantwortliche, die von diesem Geschehen detailliert gewusst haben, ihr jahrzehntelanges absolutes Fehlverhalten? Ein Blick nach Irland und in die USA und den dort aufgedeckten sexuellen Verfehlungen großen Ausmaßes durch Priester und auch andere kirchliche Bedienstete zeigt, dass sich bis heute am Verhalten sehr vieler Verantwortlicher nichts geändert hat. ( In Deutschland und Österreich wird es wohl kaum besser aussehen, hier funktioniert allerdings das Vertuschen besser! ) Von "bedauerlichen Einzelfällen" kann hier nicht mehr die Rede sein, hier liegen Gründe vor, die im System liegen müssen. Erinnert sei – Menschen vergessen und verdrängen ja so gern – an die grausamen Ketzer- und Hexenverbrennungen und die Verfolgung von Juden über die Jahrhunderte durch Christen und ihre kirchlichen Führer. Die Opferzahlen liegen hier im Millionenbereich. Von dem nur geringen Widerstand der offiziellen Kirchenleitungen gegen die Judenverfolgung im Nationalsozialismus, ja teilweise offener Unterstützung ( siehe Erklärung evangelischer Landesbischöfe und Kirchenpräsidenten vom 17.12.1941! ) ganz zu schweigen.

Die Kirche spielt sich so gern als Hüterin und Verkünderin von Moral auf? Ja, sie behauptet, als einzige Instanz zu gelten, die in der Lage sei, Moral zu begründen. Müssten ihr angesichts dieses Versagens nicht solche Worte im Halse stecken bleiben?

http://www.uwelehnert.de/ «««



NACHTRAG ( 30.01.2010 MEZ ): Übrigens haben wir, d.h. hat der Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( „VEHeV“ ), seit vorgestern auch ein allgemein für jeden zugängliches DISKUSSIONSFORUM @ http://www.vehev-forum.de/
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Meine [ d.h. Martin MITCHELLs ] eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.

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Tuesday, January 26, 2010

GERMAN INSTITUTIONS: Unglaubliches Ausmaß grausamer Menschenrechtsverletzungen in der damaligen nachkriegsdeutschen Heimerziehung !

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CHURCH ABUSE and STATE ABUSE, and they were equally responsible and are equally liable !

Abuse was not the failure of the system, abuse was the system !

Abusus war nicht das Verfehlen des Systems, Abusus war das System !

Unglaubliches Ausmaß grausamer Menschenrechtsverletzungen !

Mag vielleicht kein Anwalt sein, der dies geschrieben hat, aber immerhin soll und muß, meines Erachtens, auch DIES unbedingt berücksichtigt werden:

Verfasst von »Gast« am 26. Januar 2010 - 07:06 Uhr MEZ.

...und gepostet von »Gast« auf der Internet-Plattform evangelisch.de @ http://www.evangelisch.de/themen/gesellschaft/runder-tisch-heimkinder-legt-zwischenbilanz-vor10507 zu ihrem Artikel vom 22.01.2010 »Runder Tisch Heimkinder legt Zwischenbilanz vor«

[ evangelisch.de : Verlag Hansisches Druck- und Verlagshaus. Das Hansische Druck- und Verlagshaus (HDV) ist eine 100%ige Tochtergesellschaft des Gemeinschaftswerks der Evangelischen Publizistik gGmbH und Verlag des evangelischen Magazins chrismon. Evangelisch.de wird in enger Kooperation mit der Zentralredaktion des Evangelischen Pressedienstes ( epd ) produziert. ]

»»» Verfasst von »Gast« am 26. Januar 2010 - 07:06 Uhr MEZ.

Wenn man bedenkt welche Firmen an der unentlohnten Zwangsarbeit an Kindern und Jugendlichen in der Bundesrepublik Deutschland ( BRD ) während des so genannten „Wirtschaftswunder“ davon profitiert haben.

Claas Gruppe : CLAAS KGaA mbH, Harsewinkel
Hella KGaA Hueck & Co., Lippstadt
RECTICEL SCHLAFKOMFORT GmbH - SCHLARAFFIA - Bochum

weltbekannte Marken wie Miele, Rowenta, Braun und Grundig
verschiedene Anbieter von Krankenhaus-, Haushalts- und Wäscherei-Diensten

Und das sind bestimmt nicht die einzigen gewesen.

Und man sollte dabei immer bedenken, dass die Kirchen nie in der Lage gewesen wären, dieses unglaubliche Ausmaß der grausamen Menschenrechtsverletzungen zu vollbringen, wenn die zuständigen Jugendämter, Gerichtsbarkeiten und die Landesparlamente nicht Ihre schützende Hände darüber gehalten hätten. Der Staat ( und damit meine ich nicht die Bürger ) und die Kirche haben gemeinsame Sache gemacht. Und auch nach dieser Zeit ( quasi bis zum heutigen Tage ) hat der Staat trotz Wissen dieser groben Verstöße gegen die Menschenrechte keine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet. Somit greift meiner Meinung nach auch nicht das Gesetz der Verjährung. Denn es gibt vom BGH ein Urteil dazu [ 5 StR 451/99 - BESCHLUSS vom 09.02.2009; steht zur Verfügung als PDF @ http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2009/07/bgh-pansold-dopingopfer.pdf ( 9 Seiten; 1.3 MB ) ]:

[ betreffend einem Strafverfahren ] in dem die Revision eines Angeklagten ( ehemaliger Dopingarzt [ ( IM ) „inoffizieller Mitarbeiter ( STASI )“ "Jürgen Wendt" - Dr. Bernd Fritz Pansold aus Wien, Österreich ( wo er sich nach der Wende niedergelassen hat ) ] ) auf VERJÄHRUNG NIEDERGESCHLAGEN wurde. Nach dieser Vorschrift unterliegen Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte und Kriegsverbrechen nicht den Bestimmungen über die Verjährung. Weil die betroffenen minderjährigen Sportlerinnen von Staats wegen ohne Rücksicht auf gravierende Gesundheitsschädigungen – z.B. mögliche Lebertumore oder schwerwiegende Herzerkrankungen – für staatliche Zwecke missbraucht wurden. Dieser schwerwiegende Rechtsbruch ist als Menschenrechtsverletzung zu werten. Zu Recht ist somit im Ergebnis von dem Ruhen der Verjährung dieser UNRECHTSTATEN auszugehen, da sie systemimmanent durch das totalitäre Regime der SED nicht verfolgt wurden.

Auch in unseren Fällen [ was ehemalige Heimkinder betrifft ] fand von staatswegen keine strafrechtliche Verfolgung gegen schwere Menschenrechtsverletzungen statt. [ *** ] Die BRD war zwar kein totalitäres Regime. Aber das System der Kinderheime in der BRD war ein totalitäres Regime. Ein Regime welches vom Staat nicht nur gedeckt wurde sondern [ in welchem ] auch [ der Staat ] sich daran beteiligt hat. Und das bis zum heutigen Tage. Obwohl die deutsche Gerichtsbarkeit und die Staatorgane es gewusst haben. Die Täter hätten schon damals angeklagt werden müssen. Aber man hat trotz des Wissens von schweren Verstößen gegen die Menschenrechte damals und die Jahre danach nicht einen der Täter angeklagt, vor Gericht gestellt und somit auch keinen rechtskräftig dafür verurteilt.

Zum Schluss von einer der Erzieherinnen gegenüber meiner Person: Ich hasse diesen Bastard. Vater kriminell und Alkoholiker, Mutter kriminell und Alkoholikerin. Der Apfel fällt nicht weit vom Baum. Am besten sollte man Ihn ersäufen, dann wird er in der Zukunft dem Steuerzahler nicht mehr auf der Tasche liegen.

Daran ist leicht zu erkennen welches Gedankengut in der damaligen Heimerziehung steckte. «««

[ *** Siehe DAZU, u.a., auch @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/Absolute-prohibition-of-every-form-of-forced-labour-and-compulsory-labour_-_Is-my-interpretation-of-this-international-law-the-ILO-Convention-C029-correct_-_or-not.html und @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/Former-German-wards-of-the-state,-institutionalised-children-used-as-slave-labourers-demand-adequate-compensation-and-the-making-of-appropriate-amends_-_no-compromise.html ]

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Meine eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.

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Monday, January 25, 2010

Hoch interessante Stellungnahme zum „Zwischenbericht“ RUNDER TISCH HEIMERZIEHUNG IN DEN 50ER UND 60ER JAHREN und Antje Vollmer’s Pressekonferenz DAZU.

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„Ehemaliges Heimkind“ ( u.a. auch in einem katholischen „Heim“ ), TV-Journalist und Filmmacher, Readaktion von TOP MEDIEN ● BERLIN, Peter Henselder, nimmt Stellung zum „Zwischenbericht“ »RUNDER TISCH HEIMERZIEHUNG« und Antje Vollmer’s öffentlichen Äußerungen DAZU vom 22. Januar 2010 – auf Ihrer Pressekonferenz in Berlin.

Diese Stellungnahme von Peter Henselder wurde zuerst von ihm @ http://www.evangelisch.de/themen/gesellschaft/runder-tisch-heimkinder-legt-zwischenbilanz-vor10507 ( 25.01.2010 - 21:27 MEZ ) veröffentlicht und danach auch sofort von ihm im Internetauftritt von TOP MEDIEN ● BERLIN @ http://www.top-medien-berlin.de/content/view/574/2/ ( 25.01.2010 MEZ ) online gestellt; und sie ist auch zur UNBESCHRÄNKTEN WEITERVERÖFFENTLICHUNG im Internet, und auch anderweitig, von Peter Henselder freigegeben.

»»» Kommentar von Peter Henselder
Geschrieben von Administrator [ TOP MEDIEN ● BERLIN ]
Montag, 25. Januar 2010

Der Runde Tisch zur Heimerziehung in den 50ziger und 60ziger Jahren hat einen Zwischenbericht vorgelegt. Er umfaßt gut 50 Seiten und enthält einige Eingeständnisse, die vor kurzem den Verantwortlichen wohl kaum über die Lippen gekommen wären. Zu den entscheidenden Frage ist die Antwort des Runden Tisches jedoch ungenügend geblieben. Da ist zum einen die Anerkennung der Zwangsarbeit. Obgleich das Grundgesetz den Begriff der Zwangsarbeit kennt, will der Runde Tisch ihn in einem engen nationalsozialistischen Sinn als "Vernichtung durch Arbeit" verstanden wissen, als ob etwa ein Richter nach Art. 12 (3) GG bei der Anordnung von "Zwangsarbeit" die "Vernichtung durch Arbeit" im Blick hätte. Wie man zu einer solchen merkwürdigen Begriffsbestimmung kommen kann, obgleich zur Zeit des Dritten Reiches Zwangsarbeiter selbst in kirchlichen Einrichtungen tätig waren und die Kirchenvertreter dies doch eigentlich wissen müßten, ist unbegreiflich. Hier ist zu hoffen, daß diese Geschichtsklitterung keinen Bestand haben wird. Ähnlich sieht es bei der Anerkennung als Menschenrechtsverletzung aus. Daß die systematische Mißhandlung der Kinder in den Heimen erst eine Anerkennung finden könnten nach Einrichtung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist eine ebenso absurde Auffassung, denn die Heimkinder standen wie jeder andere Deutsche unter dem Schutz des Grundgesetzes und durften Achtung ihrer Würde (Art. 1 GG) verlangen. Diese Würde ist noch viel umfassender gedacht, als ihre Auslegung in einzelnen Menschenrechtsnormen.

Doch wird man noch einen Schritt weitergehen. Es ist zugestanden, daß bei unehelicher Geburt das Jugendamt tätig wurde und das Kind in ein Heim einwies. Nun ist aber die Forderung nach Schaffung gleicher Bedingungen für die leibliche und seelische Entwicklung der unehelichen Kinder mit den ehelichen, ja nicht erst eine Forderung des Grundgesetzes von 1949 (Art. 6 (5)), sondern bereits der Weimarer Reichsverfassung von 1919 (Art. 121 (1)). Hätte man diese Forderungen ernst genommen, dann wäre das Ausmaß dessen, womit sich der Runde Tisch heute beschäftigen muß, wesentlich eingeschränkter. Die "Unehelichkeit" ist ja häufig der Anlaß gewesen, die Heimkinder in ihrer Existenz abzuwerten. Und hier setzt nicht nur eine historische, sondern auch eine geistige Verantwortlichkeit ein. Bisher hat der Runde Tisch nach den geistigen Voraussetzungen für das, was geschehen ist, nicht gefragt. Und gerade in diesem Punkt kommt die Verantwortlichkeit der Kirchen in den Blick. Es ist ja sicher kein Zufall, daß wir von den Mißbrauchsfällen im wesentlichen nur aus Ländern hören, die sich zum christlichen Kulturkreis rechnen. Hier muß eine Wurzel dessen gesucht werden, worüber heute alle Welt redet.

Vermißt wird auch eine Darstellung der Ausbildung der damals verantwortlichen Erzieher und Erzieherinnen. Kontrastiert man das, was in den 50ziger und 60ziger Jahren in den Heimen geschehen ist, mit dem, was bereits in den 20ziger und 30ziger Jahren an psychologischen Erkenntnissen vorlag, dann fragt sich auch hier, weshalb diese Ergebnisse nicht in die Erziehung der Heimkinder eingeflossen sind.

Sollte der Grund darin liegen, daß man glaubte, die Psychologie als mit dem christlichen Menschenbild nicht vereinbar und daher als eine zu vernachlässigende Größe betrachten zu dürfen, dann stellt sich auch hier für die Zukunft die Frage, ob der Staat überhaupt einer weltanschaulichen Gruppe Kinder anvertrauen darf. Es wird abzuwarten sein, welche Konsequenzen der Runde Tisch in diesem Punkt zieht. Zu wünschen ist, daß er dabei durchaus eine weite historische Perspektive nimmt und die Entwicklung der Heime seit dem 17. Jahrhundert in den Blick nimmt und etwa anhand des Waisenhausstreites die Unfähigkeit religiöser Gruppen, aus der Geschichte zu lernen, nicht verkennen wird. «««

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Meine eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.

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Sunday, January 24, 2010

„ERSATZBEGRIFF“ für „ZWANGSARBEIT“ was „Ehemalige Heimkinder“ in „Westdeutschland“ betrifft, bzw. DAMALS betraf.

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HIER SIND EINIGE ALTERNATIVEN ( die alle die damit verbundenen juristischen Konsequenzen beibehalten und nach sich ziehen !!! ) !!!

Diese Vorschläge gehen auch in persönlichen Schreiben, u.a., gleichlaufend an all die folgenden Empfänger ( obwohl keine Antwort DARAUF von denen zu erwarten ist ):

An: "Dr. Antje Vollmer ( GRÜNE )"; "Dr. Sven Olaf Obst BMFSFJ"; "Dr. Anette Niederfranken"; "Erika Huxhold"; "Marlene Rupprecht, MdB ( SPD )"; "Prof. Klaus Schäfer"; "Georg Gorrison"; "Mario Junglas"; "Hans Meyer"; "Michael Löher"; "Jörg A. Kruttschnitt"; "Rainer Kröger"; "Dr. Hans Ulrich Anke"; "Jörg Freese"; "Sonja Djurovic"; "Stefan Beuerle"; "Eleonore Fleth"; "Hans-Siegfried Wiegand"; "Sekretäriat Deutsche Bischofs Konferenz"; "Paritätischer Wohlfahrtsverband Jugendhilfe"; "Prof. Dr. Christian Schrapper"; "Thomas Moersberger"; "Georg Recht ; "Johannes Stücker-Brüning"; "Norbert Struck"; "Prof. Dr. jur. Berd-Rüdiger Sonnen"

HIER SIND EINIGE ALTERNATIVEN ( die alle die damit verbundenen juristischen Konsequenzen beibehalten und nach sich ziehen !!! ) !!!

first and foremost institutionelle Kinderzwangsarbeit und institutionelle Kindesmisshandlung

„Ehemalige Heimkinder“ ... „schon im Alter von 6 bis 13 Jahren“ ...

„Ehemalige Heimkinder“ ... „im Alter von 13 bis 21 Jahren“ ...

„Ehemalige Heimkinder“ ... „Behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene jeden Alters“ ...

Verlängerung der „Internierung“ / „Bewahrung“ : „Ehemalige Heimkinder“ ... „im Alter von 21 bis 35 Jahren“ ...


institutionelle Kindesmisshandlung“ : „Ehemalige Heimkinder“, „Säuglinge“, „Kleinkinder“, „Vorschulkinder“, „Schulkinder“, „Jugendliche“ , „Heranwachsende“, „junge Erwachsene“, „Erwachsene“ : „Schutzbefohlene“, „Heimkinder“, „Fürsorgezöglinge“, solche die der „Freiwilligen Erziehungshilfe“ unterstanden, solche für die weitergehende „Bewahrung“ angeordnet wurde, solche die sich in „Behinderteneinrichtungen“ befanden, solche die sich in „psychiatrischen Einrichtungen“ befanden.

Ehemalige Heimkinder“ ... „systematischer Arbeitszwang war in den meisten, wenn nicht in allen solchen Institutionen: „Jugendwohlfahrtseinrichtungenund auch inBehinderteneinrichtungenund in denPsychiatrienOFFIZIELL Gang und Gebe“ ... „und das war von Staat und Kirche auch genau so gewollt“ ...

„Ehemalige Heimkinder“ ... „wurden wie Leibeigene gehalten“ ...

„Ehemalige Heimkinder“ ... „wurden wie Sklaven gehalten und wie Sklaven behandelt“ ...

„Ehemalige Heimkinder“ ... „waren illegalem Arbeitszwang ausgesetzt und ausgeliefert“ ...

„Ehemalige Heimkinder“ ... „wurden systematisch massiv dem Arbeitszwang ausgesetzt und ausgeliefert“ ...

„Ehemalige Heimkinder“ ... „systematischen und systemimmanenten Arbeitszwang übergeben“ ...

„Ehemalige Heimkinder“ ... „Internierung verbunden mit illegitimen Arbeitszwang“...

„Ehemalige Heimkinder“ ... „zweifelhaft legitimen Arbeitszwang ausgesetzt“...

„Ehemalige Heimkinder“ ... „systematischen Arbeitszwang ausgesetzt“ ... ... „wobei die Arbeit keinerlei Entlohnung für die Frondienenden mit sich brachte“ ...


Ehemalige Heimkinder“ ... „Arbeitszwang mit Gewaltanwendung“ ... „um jeglichen Widerstand und Ungehorsam sofort im Keim zu ersticken“ ...

„Ehemalige Heimkinder“ ... „haben unablässlich Fronarbeit verrichten müssen“ ...

... „Industriearbeitarbeitszwang“, „Feldarbeitarbeitszwang“, „Moorarbeitarbeitszwang“, „Torfverwertungarbeitszwang“, „Wäschereiarbeitarbeitszwang“, „Straßenbauarbeitszwang“, „Abwässerungskanalarbeitszwang“, „Jauchegrubearbeitszwang“, „Steinbrucharbeitszwang“, „Zementfabrikarbeitszwang“, „Forstwirtschaftarbeitszwang“ ...

... und all dies wird überall in der Welt – nur nicht in der Bundesrepublik Deutschlandpure and simple als „ZWANGSARBEIT“ / "forced labour" / "forced labor" definiert.
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Meine eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.

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Friday, January 22, 2010

Heimkinder auf der Suche nach einem "ERSATZBEGRIFF" für „nachkriegsdeutsche Zwangsarbeit“ im „Wirtschaftswunderland Westdeutschland“



Einleitender Kommentar von dem damals staatenlosen Betroffenen Martin Mitchell, der jetzt schon ununterbrochen seit dem Jahre 1964 in Australien ansässig ist und heute ein australischer Staatsbürger ist ( mit 17½ Jahren als „schwererziehbar“ und „unverbesserlich“ aus dem nachkriegdeutschen evangelisch-lutherischen Bethel-eigenen „Arbeitslager“ / „ArbeitserziehungslagerFREISTATT im WIETINGSMOOR ( Niedersachsen ) entlassen, wo er bis zu seiner Entlassung unentgeldlich im Moor für die Kirche und den deutschen Staat hatte schuften müssen – gezwungen wurde zu schuften !!! ). Offiziell und legitim aus Deutschland ( „Westdeutschland“ ! ) geflüchtet / ausgewandert 23. März 1964.

"ERSATZBEGRIFF" für „nachkriegsdeutsche Zwangsarbeit“, meines Erachtens, ist oder sollte sein :unbezahlte institutionelle Kinderzwangsarbeit zum Zweck der Arbeitsausbeutung ohne Abführung von Sozialabgaben“ weitverbreitet und systematisch betrieben im „Wirtschaftswunderland Westdeutschland“ von den Kirchen und dem Staat in Vereinbarung mit der Industrie : großen und kleinen Wirtschaftsbetrieben und Geschäftsunternehmen ( ca 1945-ca 1985 ).

seit 1949 per Grundgesetz jedoch ist es pure and simpleZWANGSARBEIT“ / "forced labour" / "forced labor";
seit 1952 per Europäische Konvention der Menschenrechte ist es pure and simpleZWANGSARBEIT“ / "forced labour" / "forced labor";
seit 1956 per von Deutschland ratifiziertem Internationalen Menschenrechtsabkommen ILO C029 ist es pure and simpleZWANGSARBEIT / "forced labour" / "forced labor";

There is simply no getting away from that fact !


»»» [ legal correspondence ]

An: "Dr. Antje Vollmer ( GRÜNE )"; "Dr. Anette Niederfranken"; "Erika Huxhold"; "Marlene Rupprecht, MdB ( SPD )"; "Prof. Klaus Schäfer"; "Georg Gorrison"; "Mario Junglas"; "Hans Meyer"; "Michael Löher"; "Jörg A. Kruttschnitt"; "Rainer Kröger"; "Dr. Hans Ulrich Anke"; "Jörg Freese"; "Sonja Djurovic"; "Eleonore Fleth"; "Hans-Siegfried Wiegand"; "Sekretäriat Deutsche Bischofs Konferenz"; "Paritätischer Wohlfahrtsverband Jugendhilfe"; "Prof. Dr. Christian Schrapper"; "Thomas Moersberger"; "Georg Recht"; "Johannes Stücker-Brüning"; "Norbert Struck"; "Prof. Dr. jur. Berd-Rüdiger Sonnen"

[ Münchener Opferjurist, Entschädigungsexperte, Rechtsberater und Advokat Michael Witti ]

MICHAEL WITTI
[ Human Rights Lawyer - Menschenrechtler – Völkerrechtler ]
Possartstrasse 9
81679 München
Tel.: ++48 /89 /38157075
Fax.: ++49 / 89 /6885372
e-mail: info@michaelwitti.de
Internet: http://www.michaelwitti.de/ [ Falls off-line, bitte CACHE aufrufen @ http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:cmLoXMdpfQAJ:www.michaelwitti.de/+%22Michael+Witti%22&cd=1&hl=en&ct=clnk&gl=de ]


Antje Vollmer
Deutscher Bundestag
11011 Berlin


München, 21. Januar 2010


Betr.: Der Begriff Zwangsarbeit im Umgang mit dem Schicksal ehemaliger Heimkinder.
Forderung der Teilnahme der Industrie am
Runden Tisch [ Heimerziehung ] [ ( RT / RTH ) ]

Sehr geehrte Frau Dr. Vollmer,

mit Aufmerksamkeit haben wir die Berichte aus der letzten Sitzung des RT verfolgt, ebenso wir aufmerksame Leser des Entwurfs des Zwischenberichts waren.

Uns wurde berichtet, dass maximaler Widerstand besteht, die Arbeit der inhaftierten Heimkinder für Industrie ua als Zwangsarbeit zu bezeichnen.

Dazu lassen Sie mich zur Klarstellung voranstellen, dass ich über ein Jahrzehnt persönlich mehr als 6000 Einzelarchivakten von NS Opfern gesichtet habe und in jahrelanger persönlicher Arbeit auch an den NS Zwangsarbeiterklagen mit Betroffenen in den KZ und Ghettos, als auch mit den Überlebenden an den Produktionsstätten den vergessenen Sachverhalt für die Verursacher und Politik in Erinnerung gebracht habe.

Wie Keiner am RT und Sie eingeschlossen, ist mir das Leid der NS Opfer bekannt und bekannt, was man unter Zwangsarbeit versteht.

Dies voraussendend, masse ich mir an, unantastbar im Vorwurf einer historisch unzulässigen Interpretation, auszuführen:

1.

Es ist richtig, dass der Begriff der Zwangsarbeit als isolierter Begriff von der geschundenen Gruppe der NS Opfer belegt ist und zum Anerkenntnis dieser besonderen Phase der Vernichtung und Vermeidung jeglicher Verwässerung so bleiben muss. Diesbezüglich sollte auch der Jurist die besondere historische Verantwortung beibehalten.

NS Opfer leisteten Zwangsarbeit mit dem Ziel die eigene und die Vernichtung Dritter zu fördern und zu erreichen. Dies ist im belegten Umfang historisch und einmalig und unvergleichbar und kann auch nicht einfach auf eine juristische Ebene gezogen werden.

Der verantwortungsbewusste Parteivertreter und Interessenwalter, sollte genauso, wie der Vertreter der Staatsraison – und dazu zähle ich Sie als Bundestagsvizepräsidentin aD – hier jeglicher Verwässerung entgegenstehen.

Es ist unsere Pflicht und unser Konsens, hier keinen Bruch zu erlauben, keine Verwässerung, sondern unablässig für weitere Bildung in der Gesellschaft zu sorgen.

Ich gebe Ihnen Recht, dass der Begriff Zwangsarbeit wohl nicht für die Arbeit der ehemaligen Heimkinder angezeigt sein kann. Diese Verantwortung müssen auch die ehemaligen Heimkinder akzeptieren, zumindest was meine Person anbelangt. Ich revidiere für mich deshalb auch den Gebrauch dieses Synonyms.

2.

Es ist aber auch richtig, dass ehemalige Heimkinder für Industrie und Dritte zu einem Zeitpunkt arbeiteten, als in vielen Heimen personelle und örtliche und tatsächliche Fortsetzung der Zustände während der NS Zeit erfolgte. Vermutlich sind die Zustände im Heim Glückstadt eine Folge dessen, dass der damaligen Landesregierung in Schleswig-Holstein ein ehemaliges NSDAP Mitglied vorstand – Ministerpräsident Helmut Lemke. Auch das Beispiel des Kalmenhof mit einem Arzt der noch zur NS Zeit in Heimen praktizierte unterlegt diese Fakten. Deshalb durchlitten viele Betroffene, gerade der nun so förderwürdigen älteren Generation, einen Heimaufenthal, der nicht einfach nur durch Negierung des Begriffes Zwangsarbeit vermittelbar ist. Es handelt sich auch nicht um Einzelfälle.

Dies – die einfache Negierung des Begriffs Zwangsarbeit – ist auch aus weiteren Gründen nicht möglich:

Würde man den Aufenthalt vieler Heimkinder unter vorgenannten Bedingungen nicht richtig definieren – eine Arbeit ohne Wahl, ohne Freiwilligkeit, ohne Entlohnung, unter maximalen psychischen Druck bis hin zur Inkaufnahme der psychischen Vernichtung, würden die Opfer leichtfertig eine Definition aufgeben, die weitreichende, juristische Konsequenzen hat.

a ) Die Einordnung als Verletzung der Menschenrechte, mit juristischer Folge auch im internationalen Kontext wäre die zwangsweise Folge diese Arbeit als Zwangsarbeit zu definieren und umgekehrt.

b ) Weitere Folge wäre – Anerkenntnis Zwangsarbeit – die Selbstverständlichkeit der Folge einer psychischen, krankheitswerten Dauerschädigung mit den daraus resultierenden Ansprüchen, nicht nur auf Therapieberechtigung. Gerade hierzu sei erwähnt, wie schwer es ist für ältere Menschen von den Krankenkassen eine Psychotherapie anerkannt zu bekommen. Einschlägige Foren, aber auch höchst kompetente Interessenvertreter seitens der Psychotherapeuten und Traumaforschung belegen diese Schwierigkeit für ältere Menschen eine Psychotherapie zu erhalten. Ein nicht unerheblicher Opferanspruch geht also verloren, falls man die Arbeitssituation der Heimkinder, gerade der Frühen, falsch definiert.

c ) Die Definition der Arbeit der Heimkinder als Zwangsarbeit führt selbst bei der geschickt durch die Presse beeinflussten Öffentlichkeit zur Frage der Industrie. Zwangsarbeit, Arbeit der Heimkinder, ist nun mal mit Industrie verbunden. Tatsache ist, dass die ehemaligen Heimkinder für verschiedenste, AUCH INTERNATIONAL TÄTIGE DEUTSCHE INDUSTRIEBETRIEBE tätig waren.

Als Exkurs erlaube ich anzumerken, dass ich es mindestens für ein Versäumnis halte, dass kein Industrievertreter am RT sitzt, um auch von dieser Seite eine den von Ihnen ausgerufenen Zielen gerecht zu werden und um sich bei den bekannten Dürftigkeiten finanzieller Mittel an einer Entschädigung, nebst Entschuldigung, zu beteiligen. Hier wurde entweder in der Besetzung ein unverzeihlicher Fehler begangen ( Prof Kappeler, Prof Schrapper haben ja zur Rolle der Industrie mehr als deutlich ausgeführt ), oder es wurde aus Staatsraison versucht unsere Industrie zu schützen. Beides nicht gerade für die Opfer vertrauensbildende Fakten, die unser Engagement weiter festigen. Im Exkurs inkludiere ich, dass wir im Fortgang der von uns angebotenen Verhandlungsethik die Industrie nicht vor internationale Gerichte brachten.

Wir haben aber den BDI [ Bund Deutscher Industrien - Confederation of German Industries ) ] nun gebeten sich der Sache zu stellen.

Diese Ausführungen mögen zurechtrücken, dass die Weigerung den Begriff Zwangsarbeit zu benutzen, nicht nur aus der historischen Verantwortung zu betrachten ist, sondern, ohne entsprechende Definition, weitreichende, opferbeschneidende Rechte betrifft. Im nationalen und internationalen Rechtskreis.

Es wäre nun einfach, nur lösungsoffene Kritik zu üben und würde auch nicht der von uns ( VeH [Verein ehermaliger Heimkinder e.V.] ) angebotenen konstruktiven Arbeit gerecht.

Wir fordern Sie also auf, zusammen mit uns und den Opfern eine gerechte Definition der Arbeitssituation der Heimkinder zu finden, eine Definition, die nicht andere Opfergruppen brüskiert, aber eine Definition die auch juristisch und emotional der ehemaligen Arbeitssituation gerecht wird. Dabei stelle ich mir einen ausdrücklichen Konsens der Parteien am RT vor, egal wie das Ergebnis des RT später sein wird. Dieser Konsens bezüglich des Ersatzbegriffes muss die Industrie umfassen. Nocheinmal erinnere ich an Glückstadt oder andere Arbeitssituationen. Hier kann im Opferinteresse kein Spielraum sein, erst Recht nicht einer der mit unbedarften Vertretern der Opfer erarbeitet wurde.

Lassen Sie mich noch anfügen, dass ich den Punkt der unerlaubten Verwässerung mit den NS Opfern verstehe und die Einsicht habe, dass dieser Punkt nicht einfach zu lösen ist. Sie haben diese Aufgabe aber übernommen und lehnen auch hier unsere Mitarbeit und Einbindung ab.

Ich fordere Sie auf im Zwischenbericht zur Arbeit der Kinder in den Heimen, eine unter vorgenannten Aspekten konsensuale Formulierung mit Opfern und Gegenparteien und Industrie niederzulegen. Diesen bestehenden juristischen Aspekt lassen sich die Opfer nicht abschneiden. Ein anderer Begriff, mit klarer, mit Verursachern und Opfern konsensuierter juristischer Folge, muss her.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Witti «««


»„Zwischenbericht“ RUNDER TISCH HEIMERZIEHUNG« freigegeben am 22.01.2010, ohne aber die Frage der Zwangsarbeit vorher zu klären und in diesem „Zwischenbericht“ niederzulegen und festzuhalten : http://www.rundertisch-heimerziehung.de/documents/RTH_Zwischenbericht.pdf ( 563.60 KB; 47 Seiten ).


DER TAGESSPIEGEL DEUTSCHLAND berichtet daraufhin in seiner Ausgabe vom 23.01.2010 wie folgt : @ http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Heimkinder;art122,3009556

RUNDER TISCH
Heimkinder: Der Willkür ausgeliefert

Ein Runder Tisch thematisiert offen das Leid der Heimkinder – es handelt sich nicht um Einzelfälle. Jetzt geht es um Wiedergutmachung.

VON TISSY BRUNS
23.1.2010 0:00 Uhr

Berlin - Die Heimerziehung der frühen Bundesrepublik hat Kindern und Jugendlichen in vielen Fällen Unrecht und Leid zugefügt. In einem Zwischenbericht, der am Freitag in Berlin vorgestellt wurde, bilanziert der Runde TischHeimerziehung in den 50er und 60er Jahren[ ( RT ) ] nach einjähriger Arbeit, dass dieses Unrecht nicht Einzelfälle betrifft oder dem damaligen pädagogischen Zeitgeist zuzuschreiben ist. Die am Runden Tisch [ ( RT ) ] beteiligten ehemaligen Heimkinder begrüßten den Bericht, weil anerkannt werde, dass es sich um „Folgen eines Systems“ handle. „Kinder und Jugendliche waren in den Heimen der Willkür schutzlos ausgeliefert“, schreiben sie in einer Stellungnahme.

Im Zwischenbericht heißt es: „Vielmehr erhärtet sich der Eindruck, dass das ,System Heimerziehung’ große Mängel sowohl in fachlicher wie auch in aufsichtlicher Hinsicht aufwies.“ Die Vorsitzende des Runden Tisches [ ( RT ) ], die ehemalige Bundestags-Vizepräsidentin Antje Vollmer (Grüne), betonte, dass es eine „Verantwortungskette“ für das Unrecht gegeben hätte: „Deshalb kann die Gesellschaft sich nicht herausreden.“

Der Runde Tisch [ ( RT ) ] war Ende 2008 vom Bundestag eingesetzt worden, nachdem ehemalige Heimkinder vor dem Petitionsausschuss auf ihre vergessene Geschichte aufmerksam gemacht und Rehabilitation gefordert hatten. Dem Gremium gehören Vertreter der Kirchen, der Wohlfahrtspflege, von Bund und Ländern, Wissenschaftler und ehemalige Heimkinder an. Vollmer wies darauf hin, dass der Zwischenbericht Konsens aller Beteiligten sei. Es sei gelungen, das Thema zu entstigmatisieren. Neben sechs je zweitägigen Beratungen des Runden Tisches [ ( RT ) ] habe es zudem eine Vielzahl von Gesprächen und Veranstaltungen gegeben. Auch die Spitzen der katholischen und evangelischen Kirche, Robert Zollitsch und Margot Käßmann, haben sich im vergangenen Jahr öffentlich zum Unrecht der Heimerziehung geäußert.

Bis Anfang der 1970er Jahre lebten 700 000 bis 800 000 Kinder in kirchlichen und staatlichen Heimen. Viele waren, wie es im Bericht heißt, „rigiden, gewaltvollen und faktisch wie psychisch geschlossenen Systemen aus geliefert“. Beschwerden blieben folgenlos; wer sich nicht fügen wolle, sei mit schlimmeren Heimen bedroht worden. In diesen „Endstationen“ herrschten „schockierende Verhältnisse“, heißt es im Bericht.

In diesem Jahr will der Runde Tisch [ ( RT ) ] Vorschläge für die Rehabilitierung und materielle Wiedergutmachung erarbeiten und damit seine Arbeit im Dezember 2010 abschließen. Bei der Vorstellung des Zwischenberichts wurde deutlich, dass dies der schwierigere Teil der Arbeit sein wird. Der Runde Tisch [ ( RT ) ] verwende den Begriff „Zwangsarbeit“ wegen seiner Zuordnung zu den Opfern des NS-Regimes nicht, obwohl viele Betroffene die Arbeit in den Heimen so empfunden hätten, sagte Vollmer. Die ehemaligen Heimkinder drängen darauf, dass die „erzwungene Arbeit“ in den Heimen nach Artikel 12 des Grundgesetzes als verboten zu beurteilen sei. Kollektive Lösungen dafür, Unrecht wie die Arbeit von Kindern und Jugendlichen durch Rentenansprüche zu entschädigen, seien schwierig, sagte Vollmer: „Es geht alles in Richtung einer Fondslösung.“

( Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 23.01.2010 )


Und siehe auch unbedingt die Stellungnahme – d.h. den „offenen Brief“ von dem Jurist und Rechtsberater Michael Witti an Volker Beck, MdB ( GRÜNE ) vom 21.01.2010 – ein Schreiben, das in dem zweiten EHEMALIGE HEIMKINDER BLOG – ebenso von Martin Mitchell in Australien und von Australien aus betrieben und in den USA gehostet – @ http://www.heimkinderopfer2.blogspot.com/ unter der Überschrift »Der Freigabe am 22.01.2010 in Berlin des » „Zwischenbericht“ RUNDER TISCH HEIMERZIEHUNG« vorangehend, um anzuzeigen was DORT wirklich vor sich geht:« @ http://heimkinderopfer2.blogspot.com/2010_01_01_archive.html zu finden ist.

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Meine eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.

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Sunday, January 17, 2010

RUNDER TISCH HEIMERZIEHUNG: Evangelische Theologin Antje Vollmer will "Zwangsarbeit" ignorieren, obwohl sie über die Definition genau informiert ist.

"Zwangsarbeit" - "Arbeitsausbeutung" - "forced labour" / "forced labor" - "Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung" - "Zwangsarbeit" - "Kinderzwangsarbeit"

Frau Antje Vollmer ( Dr. ) evangelische Theologin, Schirmherrin an dem sogenannten »Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren« in Berlin ( von Antje Vollmer auch »kleine Wahrheitskommision« genannt ) ist diejenige aller Teilhabenden am »Runden Tisch«, die sich am meisten der Nutzung und Verwending des Begriffs "Zwangsarbeit" in Zusammenhang mit der „Arbeitsausbeutung“ „ehemaliger Heimkindern“ widersetzt und die Verwendung dieses Wortes unbedingt verhindern will.

...und dies obwohl sie schon mehrmals auf folgende Tatsachen aufmerksam gemacht worden ist. Aber vielleicht versucht sie es ja auch gerade deshalb – und auf Grund der Konsequenzen ( legal consequences ! ), die sich daraus ergeben – im Auftrag der „Anspruchsgegner“ zu verhindern !

Darum jetzt, noch einmal, folgende kurze Zusammenfassung hier, ZUM MITLESEN AUCH FÜR ANTJE VOLLMER, von dem heute ( und schon seit 1964 ) in Australien ansässigen Betroffenen Martin Mitchell ins Internet gestellt ( gestrige Formulierung von der Schriftführerin des „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( „VEHeV“ ), Heidi Dettinger ):

»»» Internationale Arbeitsorganisation ( ILO ), Übereinkommen 29, Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit, 1930 ( von der BRD ratifiziert am 13.06.1956 ):
Artikel 2
1. Als „Zwangs- oder Pflichtarbeit" im Sinne dieses Übereinkommens gilt jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat.


Natürlich ist es verständlich, dass sich hier niemand rantraut – selbst wenn es nicht so sehr durch die jüdische Lobby belegt wäre ( was ich im Übrigen auch höchst verständlich finde ! ) – da der Begriff "Zwangsarbeit" eine Strafbarkeit nach sich zieht und auf keinen Fall mehr abgetan werden kann mit „die haben – wie viele andere auch in der Zeit – zur eigenen Finanzierung mit beitragen müssen“. "Zwangsarbeit" impliziert nämlich, dass das genau NICHT der Fall ist, sondern dass der Lohn der erzwungenen Arbeit praktisch ganz von dem, der diese Arbeit erzwingt, angeeignet wird. Und zwar nicht nur der Mehrwert, sondern der Gesamtwert !
Frau Vollmer kennt mit Sicherheit die Definition von "Zwangsarbeit" – und genau aus diesem Grunde setzt sie sich so vehement dafür ein, dass dieser Begriff aussen vor bleibt !
HD «««

Zum Vertiefen in das Thema kann auch noch mal hier darüber nachgelesen werden: @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/Absolutes-Verbot-aller-Formen-von-Zwangsarbeit-und-Pflichtarbeit_-_Ist-meine-Auslegung-des-voelkerrechtlichen-IAO-Uebereinkommens-C029-richtig_-_oder-nicht.html und @ http://www.care-leavers-survivors.org/Absolute-prohibition-of-every-form-of-forced-labour-and-compulsory-labour_-_Is-my-interpretation-of-this-international-law-the-ILO-Convention-C029-correct_-_or-not.html

...und desweiteren auch @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/Former-German-wards-of-the-state,-institutionalised-children-used-as-slave-labourers-demand-adequate-compensation-and-the-making-of-appropriate-amends_-_no-compromise.html und @ http://www.care-leavers-survivors.org/Former-German-wards-of-the-state,-institutionalised-children-used-as-slave-labourers-demand-adequate-compensation-and-the-making-of-appropriate-amends_-_no-compromise.html

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Friday, January 15, 2010

"KINDERHEIME IN DISKUSSION" - Was in den letzten Jahrzehnten in westdeutschen Heimen geschehen ist, ist erschütternd.

»»» Am Dienstag den 12.01.2010 startet ( bzw. startete ) im "ALEX", Offener Kanal Berlin die 14teilige Sendereihe "KINDERHEIME IN DISKUSSION" aus Deutschland und Österreich.

Die nächste Sendung in dieser Sendereihe wird am Dienstag, 19. Januar 2010, wiederum ab 18 bis 19 Uhr, Mitteleuropäische Zeit ( MEZ ) ausgestrahlt.

Zukünftige Sendungen in dieser Sendereihe werden danach, jeweilig, einmal monatlich über Kabel in Berlin und Brandenburg, Dienstags ab 18 bis 19 Uhr ( MEZ ) ausgestrahlt werden und unter dem Sendeformat "TOP MEDIEN ● BERLIN" zu empfangen sein.

Immer gleichzeitig sind diese Sendungen auch über den Live-Stream @ http://www.alex-berlin.de/tv im Internet zu sehen.

Der Inhalt jeder zukünftigen Sendung in dieser Sendereihe wird immer in genügend Zeit vorher im Internet, sowohl wie ( für Abonenten ) in Rundmails angegeben werden.

Ab Mittwoch, bzw. „seit Mittwoch 13.01.2010“, werden diese Sendungen auch von der Vereinswebseite http://veh-ev.info/ des „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ aufrufbar sein.

Anschließend an jede jeweilige Sending ist sie im Archiv des Senders "TOP MEDIEN ● BERLIN" @ http://www.top-medien-berlin.de/content/blogcategory/46/56/ jederzeit mit dem "O-Ton Text" wieder zu finden und wird dort im Archiv auch für immer erhalten bleiben [ dass sich die URL über Zeit ( in den nächsten zehn Jahren ) aber dann auch mal umändert kann, kann auch schon mal vorkommen ]. «««

»»» Kaum ein Tag vergeht, an dem nicht ein Fall von Kindesmissbrauch bekannt wird, an dem nicht über geistige und körperliche Mißhandlungen von Kindern berichtet wird

und wir wollen uns als "TOP-TV" in mehreren Sendungen – und auch als "TOP MEDIEN ● BERLIN" – dem

Thema Kinderheim zuwenden.

Was in den letzten Jahrzehnten in westdeutschen Heimen [ also seit dem Ende des Zweiten Welkrieges und vor dem Mauerfall ] geschehen ist, ist erschütternd.

Misshandlungen sind alltäglich;

die staatliche Aufsicht schaut weg, nimmt alles billigend in Kauf.

Hinweise auf die unerträglichen Zustände in den Heimen werden systematisch ignoriert.

Bereits Ende 1947 stellte eine Sachverständigenkommission im Auftrage des Innenministeriums der englischen Besatzungsmacht zu Jugendfürsorgeeinrichtungen in Westfalen fest
„Unser genereller Eindruck von den Heimen in Deutschland ist, dass es diesen nicht gelingt, die fundamentalen Bedürfnisse der Kinder zu verstehen, und dies war insgesamt besonders in Westfalen der Fall, wo auf allen Ebenen ein auffälliger Mangel an Ideenreichtum in der Behandlung schwieriger Kinder besteht. []

Weiter:
„In der Praxis ist klar, dass ein oder zwei Hauptprinzipien im Betrieb aller Heime akzeptiert werden:
a) dass Kinder beständig überwacht werden müssen,
b) dass ein Kind nicht fähig ist irgendeine Wahl von irgendwelcher Bedeutung ohne Anleitung zu treffen,
c) dass die Einheit im Heim immer die Gruppe und nicht das Individuum ist,
d) dass die Hauptarbeit des Heimes darin besteht, dem Kind das beizubringen, was ihm fehlt und nicht darin, seine bestehenden Fähigkeiten weiter zu entwickeln.“

Was hiermit gemeint ist, wird von anderen schlicht mit den Worten benannt: „Da hat wenigstens Ordnung geherrscht. Aus denen ist dann etwas Ordentliches geworden.“

Die immer lauter werdenden Klagen über die Missstände in den damaligen Kinderheimen sprechen jedoch eine andere Sprache.

Es sind aber nicht nur ehemalige Heimkinder, die schwere Vorwürfe erheben, sondern auf die Missstände wurde auch in von anderen verschiedenen Stellen aufmerksam gemacht.

Es hat Parlamentsuntersuchungen gegeben; die juristische Fakultät der Universität Frankfurt [ RECHTSGUTACHTEN von Prof. Dr. Erhard Denninger vom 8. Juli 1969 ] spricht 1969 in einem Rechtsgutachten davon, dass „in der Heimerziehung die Menschenrechte und die Grundrechte der Zöglinge systematisch missachtet wurden.“

Auch für Heimkinder gilt, wie Prof. Denninger ausführte, die Wertordnung des Grundgesetzes:
„Die staatliche Gemeinschaft ist verpflichtet, bedürftigen Mitbürgern zur Schaffung oder Erhaltung einer menschenwürdigen Existenz Hilfe zu leisten.

Das folgt aus dem Auftrag, die Menschenwürde zu schützen ( Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG ) in Verbindung mit der Verpflichtung auf den Sozialstaat ( Art. 20, 28 GG ) sowie auf den Grundsatz der Gewährung gleicher Chancen ( Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 1 GG ).“

Wenn wir heute von Missständen in den Kinderheimen sprechen, dann sind diese am Anspruch des Grundgesetzes zu messen, das 1949, vor jetzt mehr als 60 Jahren, verabschiedet wurde.

Im Dschungel der staatlichen Zuständigkeiten gilt für alle staatlichen Institutionen die Verpflichtung zur Achtung und zum Schutz der Menschenwürde.

Mangelnde Zuständigkeit ist kein Grund der Entschuldigung und der Untätigkeit !

Dass es die Missstände in den Heimen gegeben hat, wird heute nicht mehr bestritten. Strittig ist jedoch, in welchem Umfang sie vorlagen und welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind, Konsequenzen für die zukünftige Gestaltung der Jugendhilfe und Konsequenzen für die ehemaligen Heimkinder, die an den Folgen der unmenschlichen Behandlung bis heute leiden, aufgrund traumatischer psychischer Probleme ihr Leben nicht in den Griff bekamen, an Bildung und Ausbildung oft nicht hinreichend teilhaben konnten, nur schwer, wenn überhaupt, einen Lebenspartner fanden und eine Familie gründen konnten.

Die Heimerziehung hatte Auswirkungen auf ihr ganzes Leben; viele sind daran zerbrochen, viele haben sich am unteren Rand der Gesellschaft notdürftig durchgeschlagen, nur wenigen ist es gelungen, im Berufsleben eine geachtete Stellung zu erlangen.

Anhand von sieben Lebensläufen wollen wir versuchen, die Folgen der damaligen Heimerziehung sichtbar zu machen.

Das Team von "TOP MEDIEN ● BERLIN" «««

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Thursday, January 14, 2010

German Catholic Church in Damage Control - SCHADENSBEGRENZUNG seitens der Katholischen Kirche in Deutschland.

Rollout of an expensive Catholic Publicity Campagne announcing catholic hotline for their own victims of 'institutional care' in former catholic institutions – childrenʼs institutions in postwar West-Germany !

KATHOLISCHE Hotline

Eine eigens mit Posaunen und Haleluja dafür eingerichtete teure, mit katholischer missionarischer Werbung bespickter Webseite der DEUTSCHE BISCHOFSKONFERENZ @ http://www.dbk.de/aktuell/meldungen/02130/index.html

PRESSEMITTEILUNGEN
DER DEUTSCHEN
BISCHOFSKONFERENZ

06.01.2010
002


@ http://www.dbk.de/aktuell/meldungen/02130/index.html

Katholische Kirche stellt telefonische Hotline für ehemalige Heimkinder vor
Einladung zum Pressegespräch


Beratung und seelsorgerische Hilfe für ehemalige Heimkinder der 50er und 60er Jahre: Mit einer telefonischen Hotline will die katholische Kirche Menschen, die als Kinder und Jugendliche in katholischen Heimen untergebracht waren und denen dort körperliches oder seelisches Leid geschehen ist, bei der Aufarbeitung ihrer Biographie unterstützen. Betroffene sollen dadurch die Möglichkeit erhalten, ihre Lebensgeschichte zum Ausdruck zu bringen. Bei Bedarf werden therapeutische Hilfsangebote vermittelt. Außerdem kann der Kontakt zu den jeweiligen Trägern der Einrichtungen bzw. ihren heutigen Rechtsnachfolgern ermöglicht werden. Die Hotline wird zusammen mit der Ehe-, Familien-, und Lebensberatung im Erzbistum Köln realisiert.

Zur Vorstellung der Hotline, die Mitte nächster Woche frei geschaltet wird, laden wir Sie herzlich zu einem Pressegespräch ein:

Montag, 11. Januar 2010, 12:00 Uhr,
Domforum, Domkloster 3,
50667 Köln

Teilnehmer des Pressegesprächs sind:
Pater Dr. Hans Langendörfer SJ, Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz
Sr. Sara Böhmer OP, Generalpriorin der Dominikanerinnen von Bethanien, für die Deutsche Ordensobernkonferenz
Dr. Hannspeter Schmidt, Leiter der Ehe-, Familien- und Lebensberatung im Erzbistum Köln
Johannes Stücker-Brüning, Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz und der Deutschen Ordensobernkonferenz beim Runden Tisch „Heimkinder“

Bitte melden Sie sich für die Veranstaltung an, per E-Mail oder unter 0228/103-214.


Und dann, siehe auch die Diskussion DAZU, u.a., @ http://meta.tagesschau.de/id/31928/geschlagen-und-geknechtet

Und dann, siehe auch das »Interview zur Kirchen-Hotline für ehemalige Heimkinder – Die Kirche, die Kinder und die Schuld« auf WDR mit der 1. Vorsitzenden des „Verein Ehemaliger Heimkinder e.V.“, Monika Tschapek-Güntner, und Leser/Hörer Kommentare von vielen Betroffenen zu diesem Interview und dieser Thematik @ http://www.wdr.de/themen/panorama/26/heimkinder_entschaedigung/interview_100108.jhtml?stdComments=1#stdComments .

Und dann, siehe auch diesen Kommentar DAZU auf Helmut Jacob’s Blog @ http://helmutjacob.over-blog.de/article-dierk-schafer-leid-von-denen-die-sich-christlichen-geboten-verschrieben-haben-42896013.html ( worin er den evangelischen Pfarrer Dierk Schäfer zietiert und dieser auch auf einen evangelischen Medienbericht DAZU verlinkt ).
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Wednesday, January 13, 2010

2006 verhöhnendes katholisches „Strategiepapier“ – Soviel zur Einrichtung einer KATHOLISCHEN HOTLINE für „Ehemalige Heimkinder“ Anfang des Jahres 2010

Da bleibt einem wirklich die Spucke weg bei soviel Hohn seitens der KATHOLISCHEN KIRCHE gegenüber den Heimopfern !

Auszug aus dem Vortrag [ aus einer Niederschrift, die insgesamt 19 Seiten umfaßt ]

»»» Prof. Dr. Manfred Kappeler

Vortrag in der 1. Arbeitssitzung des Runden Tisches
zur Aufarbeitung der Heimerziehung der vierziger bis siebziger Jahre
am 2./3. April 2009
Thema:


Zur zeitgeschichtlichen Einordnung der Heimerziehung

[ u.a. auch hier zu finden im Internet @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/VORTRAG-am-RUNDEN-TISCH-am-02-04-2009_-_Zur-zeitgechichtlichen-Einordnung-der-Heimerziehung.pdf ]

[ Seite 7 ]

Um diesen Vergleich geht es auch dem Autor der „Sachstandserhebung zur Situation von Heimkindern in katholischen Einrichtungen zwischen 1945 und 1975“, die im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz erarbeitet wurde. Diese 117 Seiten starke Stellungnahme wurde im Mai 2008 vom Sekretariat der Bischofskonferenz dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags zugeleitet. Ich zitiere aus der Sachstandserhebung:

[ ………. ]

[ Seite 8 ]

Abschließend resümiert der Autor bezogen auf die gegen die Heimerziehung in kirchlichen Heimen erhobenen Vorwürfe:
„Es ist daher nicht korrekt, wenn bei den Beschuldigungen gegen konfessionell geführte Heime für die fünfziger bis siebziger Jahre von rechtlichen und gesellschaftlichen Bedingungen ausgegangen wird, wie sie am Ende des zwanzigsten beziehungsweise zu Beginn des einundzwanzigsten Jahrhunderts in der Bundesrepublik Deutschland herrschen.“
Im September 2006 verteilte das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz an katholische Einrichtungen und Organisationen ein Papier mit dem Titel „Wahrscheinliche Fragen an die Kirche mit Bezug zur Problematik der ehemaligen Heimkinder und Antworten dazu (im Sinne von Sprachregelungen im kirchlichen Bereich)“. Darin wird vorgeschlagen, auf den Vorwurf der Zwangsarbeit von Jugendlichen in kirchlichen Erziehungsheimen folgendermaßen zu antworten: „In den damaligen Heimen waren Kinder und Jugendliche nicht als Arbeitskräfte eingesetzt. Es war jedoch üblich, dass die in den Heimen lebenden jungen Menschen in der Garten- und Landwirtschaft mitgeholfen haben. Das entsprach in aller Regel dem Maß, wie es zu dieser Zeit auch in den Familienhaushalten üblich war.
In den damaligen Erziehungsheimen, in denen Jugendliche untergebracht waren, gab es eine Arbeitstherapie. Das Ziel war, Jugendlichen (ab vierzehn Jahre) zu helfen, einen Arbeitsplatz zu bekommen beziehungsweise ihren Arbeitsplatz behalten zu können. Damit diese Arbeitstherapie möglichst realitätsgerecht geschah, wurden auch Aufträge der Industrie ausgeführt.
Im Übrigen zählte damals – auch in Familien – mehr noch als heute die Eingliederung in einen Tagesablauf mit regelmäßigen Arbeitszeiten zu den pädagogischen Mitteln im Rahmen der Erziehung.
Die Heime waren keine Wirtschaftsbetriebe, sie verfolgten vielmehr pädagogische Zwecke, die man heute im Rahmen der Gemeinnützigkeit ansiedeln würde. Die von den jungen Menschen erarbeiteten Erträge dienten ausschließlich der Finanzierung ihres Heimaufenthalts.“
Der Autor der Sachstandserhebung (ein Historiker) und die Deutsche Bischofskonferenz benutzen in quasi wissenschaftlicher Sprache die gleiche Argumentation wie die Leserbrief-SchreiberInnen aus dem Württembergischen Evangelischen Gemeindeblatt. Diese Argumentation, die ich als rechts- und geschichtspositivistisch bezeichnen möchte, kann nur entwickelt und durchgehalten werden, weil die Stimmen der Ehemaligen, ihre veröffentlichten und auf anderen Wegen mitgeteilten Erfahrungsberichte, ihre Berichte im Rahmen der Anhörung im Petitionsausschuss ausgeblendet werden. An keiner einzigen Stelle der Sachstandserhebung werden die berichteten und dokumentierten Erfahrungen der Ehemaligen ernst genommen. Sie gehören für diesen, die Heimerziehung der vierziger bis siebziger Jahre erforschenden Historiker nicht zu den empirischen Grundlagen seiner Forschung. Im Gegenteil: Dort, wo an den Aussagen Ehemaliger nicht vorbeizukommen ist, werden diese durchgängig als unglaubwürdig infrage gestellt und in bestimmten Wendungen sogar diskriminiert. Dagegen werden die

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Stimmen solcher Ehemaligen, die über ihre Erfahrungen in der Heimerziehung positiv berichten, als glaubwürdig hervorgehoben.
In einer Sprachanalyse dieser bislang von katholischer Seite umfangreichsten Stellungnahme zur Heimerziehung der vierziger bis siebziger Jahre bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass der Autor der Sachstandserhebung Punkt für Punkt das „Sprachregelungspapier“ des Sekretariats der Bischofskonferenz vom September 2006 entlang der dort vorgegebenen Antworten abarbeitet. Ein klassischer Fall von Auftragsforschung. Darüber hinaus wird bei der Lektüre dieses Textes deutlich, dass der Autor sich weder mit der Theorie noch mit der Praxis der Heimerziehung des von ihm untersuchten Zeitraums auseinander gesetzt hat. Die Argumentation in der Sachstandserhebung ist von Anfang an darauf ausgerichtet, die kirchenoffizielle Sprachregelung „vom bedauerlichen Einzelfall“, mit der dem Vorwurf umfangreicher Menschenrechtsverletzungen und der Missachtung der Würde von Kindern und Jugendlichen in der Heimerziehung begegnet werden soll, wissenschaftlich zu legitimieren.

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Ebenso im September des Jahres 2006 machte ein KATHOLISCHESStrategiepapier“ / „Sprachregelungspapier“ die Runden ( möglicherweise sogar das gleiche aus dem Prof. Dr. Manfred Kappeler zitiert hat ), in dem sich auch folgende Texpassage befindet:

»»» 6. Die gesellschaftlichen und politischen Hintergründe unterscheiden sich zwischen Irland und Deutschland erheblich. Die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen ist in Deutschland durch gesetzliche Vorgaben auch schon in den Nachkriegsjahren streng geregelt gewesen. Der irische Staat hat eine exponierte Rolle bei der Einrichtung und Finanzierung des Entschädigungsfonds in Irland gespielt. Vor diesem Hintergrund ist ein Entschädigungsfond, wie es ihn in Irland gegeben hat, in Deutschland wohl kaum vertretbar.

Zwischen der Heimkinder-Thematik und der Entschädigung von Zwangsarbeitern gibt es keinen sachlichen oder sonstigen Zusammenhang. Diese Themen sollten nicht miteinander vermengt werden. Bei der von den Nationalsozialisten eingeführten Zwangsarbeit ging es um praktizierte Vernichtung von Menschenleben und Ausbeutung zur Befriedigung der Bedürfnisse vor allem der Rüstungsindustrie. Im Gegensatz dazu verfolgten die Heime der Jugendhilfe schon immer das Ziel, jungen Menschen in einer schwierigen Lebensphase zu helfen. «««
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Meine eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus.

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