KATHOLISCHE KIRCHE IN DEUTSCHLAND EVANGELISCHE KIRCHE IN DEUTSCHLAND DEUTSCHE BUNDESREGIERUNG NAMEN DER FIRMEN UND PROFITEURE

Monday, January 25, 2010

Hoch interessante Stellungnahme zum „Zwischenbericht“ RUNDER TISCH HEIMERZIEHUNG IN DEN 50ER UND 60ER JAHREN und Antje Vollmer’s Pressekonferenz DAZU.

.
„Ehemaliges Heimkind“ ( u.a. auch in einem katholischen „Heim“ ), TV-Journalist und Filmmacher, Readaktion von TOP MEDIEN ● BERLIN, Peter Henselder, nimmt Stellung zum „Zwischenbericht“ »RUNDER TISCH HEIMERZIEHUNG« und Antje Vollmer’s öffentlichen Äußerungen DAZU vom 22. Januar 2010 – auf Ihrer Pressekonferenz in Berlin.

Diese Stellungnahme von Peter Henselder wurde zuerst von ihm @ http://www.evangelisch.de/themen/gesellschaft/runder-tisch-heimkinder-legt-zwischenbilanz-vor10507 ( 25.01.2010 - 21:27 MEZ ) veröffentlicht und danach auch sofort von ihm im Internetauftritt von TOP MEDIEN ● BERLIN @ http://www.top-medien-berlin.de/content/view/574/2/ ( 25.01.2010 MEZ ) online gestellt; und sie ist auch zur UNBESCHRÄNKTEN WEITERVERÖFFENTLICHUNG im Internet, und auch anderweitig, von Peter Henselder freigegeben.

»»» Kommentar von Peter Henselder
Geschrieben von Administrator [ TOP MEDIEN ● BERLIN ]
Montag, 25. Januar 2010

Der Runde Tisch zur Heimerziehung in den 50ziger und 60ziger Jahren hat einen Zwischenbericht vorgelegt. Er umfaßt gut 50 Seiten und enthält einige Eingeständnisse, die vor kurzem den Verantwortlichen wohl kaum über die Lippen gekommen wären. Zu den entscheidenden Frage ist die Antwort des Runden Tisches jedoch ungenügend geblieben. Da ist zum einen die Anerkennung der Zwangsarbeit. Obgleich das Grundgesetz den Begriff der Zwangsarbeit kennt, will der Runde Tisch ihn in einem engen nationalsozialistischen Sinn als "Vernichtung durch Arbeit" verstanden wissen, als ob etwa ein Richter nach Art. 12 (3) GG bei der Anordnung von "Zwangsarbeit" die "Vernichtung durch Arbeit" im Blick hätte. Wie man zu einer solchen merkwürdigen Begriffsbestimmung kommen kann, obgleich zur Zeit des Dritten Reiches Zwangsarbeiter selbst in kirchlichen Einrichtungen tätig waren und die Kirchenvertreter dies doch eigentlich wissen müßten, ist unbegreiflich. Hier ist zu hoffen, daß diese Geschichtsklitterung keinen Bestand haben wird. Ähnlich sieht es bei der Anerkennung als Menschenrechtsverletzung aus. Daß die systematische Mißhandlung der Kinder in den Heimen erst eine Anerkennung finden könnten nach Einrichtung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist eine ebenso absurde Auffassung, denn die Heimkinder standen wie jeder andere Deutsche unter dem Schutz des Grundgesetzes und durften Achtung ihrer Würde (Art. 1 GG) verlangen. Diese Würde ist noch viel umfassender gedacht, als ihre Auslegung in einzelnen Menschenrechtsnormen.

Doch wird man noch einen Schritt weitergehen. Es ist zugestanden, daß bei unehelicher Geburt das Jugendamt tätig wurde und das Kind in ein Heim einwies. Nun ist aber die Forderung nach Schaffung gleicher Bedingungen für die leibliche und seelische Entwicklung der unehelichen Kinder mit den ehelichen, ja nicht erst eine Forderung des Grundgesetzes von 1949 (Art. 6 (5)), sondern bereits der Weimarer Reichsverfassung von 1919 (Art. 121 (1)). Hätte man diese Forderungen ernst genommen, dann wäre das Ausmaß dessen, womit sich der Runde Tisch heute beschäftigen muß, wesentlich eingeschränkter. Die "Unehelichkeit" ist ja häufig der Anlaß gewesen, die Heimkinder in ihrer Existenz abzuwerten. Und hier setzt nicht nur eine historische, sondern auch eine geistige Verantwortlichkeit ein. Bisher hat der Runde Tisch nach den geistigen Voraussetzungen für das, was geschehen ist, nicht gefragt. Und gerade in diesem Punkt kommt die Verantwortlichkeit der Kirchen in den Blick. Es ist ja sicher kein Zufall, daß wir von den Mißbrauchsfällen im wesentlichen nur aus Ländern hören, die sich zum christlichen Kulturkreis rechnen. Hier muß eine Wurzel dessen gesucht werden, worüber heute alle Welt redet.

Vermißt wird auch eine Darstellung der Ausbildung der damals verantwortlichen Erzieher und Erzieherinnen. Kontrastiert man das, was in den 50ziger und 60ziger Jahren in den Heimen geschehen ist, mit dem, was bereits in den 20ziger und 30ziger Jahren an psychologischen Erkenntnissen vorlag, dann fragt sich auch hier, weshalb diese Ergebnisse nicht in die Erziehung der Heimkinder eingeflossen sind.

Sollte der Grund darin liegen, daß man glaubte, die Psychologie als mit dem christlichen Menschenbild nicht vereinbar und daher als eine zu vernachlässigende Größe betrachten zu dürfen, dann stellt sich auch hier für die Zukunft die Frage, ob der Staat überhaupt einer weltanschaulichen Gruppe Kinder anvertrauen darf. Es wird abzuwarten sein, welche Konsequenzen der Runde Tisch in diesem Punkt zieht. Zu wünschen ist, daß er dabei durchaus eine weite historische Perspektive nimmt und die Entwicklung der Heime seit dem 17. Jahrhundert in den Blick nimmt und etwa anhand des Waisenhausstreites die Unfähigkeit religiöser Gruppen, aus der Geschichte zu lernen, nicht verkennen wird. «««

___________________________________________________________________

Meine eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.

Labels: , , , , , , , , , ,

0 Comments:

Post a Comment

<< Home