2006 verhöhnendes katholisches „Strategiepapier“ – Soviel zur Einrichtung einer KATHOLISCHEN HOTLINE für „Ehemalige Heimkinder“ Anfang des Jahres 2010
– Da bleibt einem wirklich die Spucke weg bei soviel Hohn seitens der KATHOLISCHEN KIRCHE gegenüber den Heimopfern !
Auszug aus dem Vortrag [ aus einer Niederschrift, die insgesamt 19 Seiten umfaßt ]
»»» Prof. Dr. Manfred Kappeler
Vortrag in der 1. Arbeitssitzung des Runden Tisches
zur Aufarbeitung der Heimerziehung der vierziger bis siebziger Jahre
am 2./3. April 2009
Thema:
Zur zeitgeschichtlichen Einordnung der Heimerziehung
[ u.a. auch hier zu finden im Internet @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/VORTRAG-am-RUNDEN-TISCH-am-02-04-2009_-_Zur-zeitgechichtlichen-Einordnung-der-Heimerziehung.pdf ]
[ Seite 7 ]
Um diesen Vergleich geht es auch dem Autor der „Sachstandserhebung zur Situation von Heimkindern in katholischen Einrichtungen zwischen 1945 und 1975“, die im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz erarbeitet wurde. Diese 117 Seiten starke Stellungnahme wurde im Mai 2008 vom Sekretariat der Bischofskonferenz dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags zugeleitet. Ich zitiere aus der Sachstandserhebung:
[ ………. ]
[ Seite 8 ]
Abschließend resümiert der Autor bezogen auf die gegen die Heimerziehung in kirchlichen Heimen erhobenen Vorwürfe:
„Es ist daher nicht korrekt, wenn bei den Beschuldigungen gegen konfessionell geführte Heime für die fünfziger bis siebziger Jahre von rechtlichen und gesellschaftlichen Bedingungen ausgegangen wird, wie sie am Ende des zwanzigsten beziehungsweise zu Beginn des einundzwanzigsten Jahrhunderts in der Bundesrepublik Deutschland herrschen.“
Im September 2006 verteilte das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz an katholische Einrichtungen und Organisationen ein Papier mit dem Titel „Wahrscheinliche Fragen an die Kirche mit Bezug zur Problematik der ehemaligen Heimkinder und Antworten dazu (im Sinne von Sprachregelungen im kirchlichen Bereich)“. Darin wird vorgeschlagen, auf den Vorwurf der Zwangsarbeit von Jugendlichen in kirchlichen Erziehungsheimen folgendermaßen zu antworten: „In den damaligen Heimen waren Kinder und Jugendliche nicht als Arbeitskräfte eingesetzt. Es war jedoch üblich, dass die in den Heimen lebenden jungen Menschen in der Garten- und Landwirtschaft mitgeholfen haben. Das entsprach in aller Regel dem Maß, wie es zu dieser Zeit auch in den Familienhaushalten üblich war.
In den damaligen Erziehungsheimen, in denen Jugendliche untergebracht waren, gab es eine Arbeitstherapie. Das Ziel war, Jugendlichen (ab vierzehn Jahre) zu helfen, einen Arbeitsplatz zu bekommen beziehungsweise ihren Arbeitsplatz behalten zu können. Damit diese Arbeitstherapie möglichst realitätsgerecht geschah, wurden auch Aufträge der Industrie ausgeführt.
Im Übrigen zählte damals – auch in Familien – mehr noch als heute die Eingliederung in einen Tagesablauf mit regelmäßigen Arbeitszeiten zu den pädagogischen Mitteln im Rahmen der Erziehung.
Die Heime waren keine Wirtschaftsbetriebe, sie verfolgten vielmehr pädagogische Zwecke, die man heute im Rahmen der Gemeinnützigkeit ansiedeln würde. Die von den jungen Menschen erarbeiteten Erträge dienten ausschließlich der Finanzierung ihres Heimaufenthalts.“
Der Autor der Sachstandserhebung (ein Historiker) und die Deutsche Bischofskonferenz benutzen in quasi wissenschaftlicher Sprache die gleiche Argumentation wie die Leserbrief-SchreiberInnen aus dem Württembergischen Evangelischen Gemeindeblatt. Diese Argumentation, die ich als rechts- und geschichtspositivistisch bezeichnen möchte, kann nur entwickelt und durchgehalten werden, weil die Stimmen der Ehemaligen, ihre veröffentlichten und auf anderen Wegen mitgeteilten Erfahrungsberichte, ihre Berichte im Rahmen der Anhörung im Petitionsausschuss ausgeblendet werden. An keiner einzigen Stelle der Sachstandserhebung werden die berichteten und dokumentierten Erfahrungen der Ehemaligen ernst genommen. Sie gehören für diesen, die Heimerziehung der vierziger bis siebziger Jahre erforschenden Historiker nicht zu den empirischen Grundlagen seiner Forschung. Im Gegenteil: Dort, wo an den Aussagen Ehemaliger nicht vorbeizukommen ist, werden diese durchgängig als unglaubwürdig infrage gestellt und in bestimmten Wendungen sogar diskriminiert. Dagegen werden die
[ Seite 9 ]
Stimmen solcher Ehemaligen, die über ihre Erfahrungen in der Heimerziehung positiv berichten, als glaubwürdig hervorgehoben.
In einer Sprachanalyse dieser bislang von katholischer Seite umfangreichsten Stellungnahme zur Heimerziehung der vierziger bis siebziger Jahre bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass der Autor der Sachstandserhebung Punkt für Punkt das „Sprachregelungspapier“ des Sekretariats der Bischofskonferenz vom September 2006 entlang der dort vorgegebenen Antworten abarbeitet. Ein klassischer Fall von Auftragsforschung. Darüber hinaus wird bei der Lektüre dieses Textes deutlich, dass der Autor sich weder mit der Theorie noch mit der Praxis der Heimerziehung des von ihm untersuchten Zeitraums auseinander gesetzt hat. Die Argumentation in der Sachstandserhebung ist von Anfang an darauf ausgerichtet, die kirchenoffizielle Sprachregelung „vom bedauerlichen Einzelfall“, mit der dem Vorwurf umfangreicher Menschenrechtsverletzungen und der Missachtung der Würde von Kindern und Jugendlichen in der Heimerziehung begegnet werden soll, wissenschaftlich zu legitimieren.
[ ………. ] «««
Ebenso im September des Jahres 2006 machte ein KATHOLISCHES „Strategiepapier“ / „Sprachregelungspapier“ die Runden ( möglicherweise sogar das gleiche aus dem Prof. Dr. Manfred Kappeler zitiert hat ), in dem sich auch folgende Texpassage befindet:
»»» 6. Die gesellschaftlichen und politischen Hintergründe unterscheiden sich zwischen Irland und Deutschland erheblich. Die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen ist in Deutschland durch gesetzliche Vorgaben auch schon in den Nachkriegsjahren streng geregelt gewesen. Der irische Staat hat eine exponierte Rolle bei der Einrichtung und Finanzierung des Entschädigungsfonds in Irland gespielt. Vor diesem Hintergrund ist ein Entschädigungsfond, wie es ihn in Irland gegeben hat, in Deutschland wohl kaum vertretbar.
Zwischen der Heimkinder-Thematik und der Entschädigung von Zwangsarbeitern gibt es keinen sachlichen oder sonstigen Zusammenhang. Diese Themen sollten nicht miteinander vermengt werden. Bei der von den Nationalsozialisten eingeführten Zwangsarbeit ging es um praktizierte Vernichtung von Menschenleben und Ausbeutung zur Befriedigung der Bedürfnisse vor allem der Rüstungsindustrie. Im Gegensatz dazu verfolgten die Heime der Jugendhilfe schon immer das Ziel, jungen Menschen in einer schwierigen Lebensphase zu helfen. «««
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Meine eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus.
Auszug aus dem Vortrag [ aus einer Niederschrift, die insgesamt 19 Seiten umfaßt ]
»»» Prof. Dr. Manfred Kappeler
Vortrag in der 1. Arbeitssitzung des Runden Tisches
zur Aufarbeitung der Heimerziehung der vierziger bis siebziger Jahre
am 2./3. April 2009
Thema:
Zur zeitgeschichtlichen Einordnung der Heimerziehung
[ u.a. auch hier zu finden im Internet @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/VORTRAG-am-RUNDEN-TISCH-am-02-04-2009_-_Zur-zeitgechichtlichen-Einordnung-der-Heimerziehung.pdf ]
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Um diesen Vergleich geht es auch dem Autor der „Sachstandserhebung zur Situation von Heimkindern in katholischen Einrichtungen zwischen 1945 und 1975“, die im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz erarbeitet wurde. Diese 117 Seiten starke Stellungnahme wurde im Mai 2008 vom Sekretariat der Bischofskonferenz dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags zugeleitet. Ich zitiere aus der Sachstandserhebung:
[ ………. ]
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Abschließend resümiert der Autor bezogen auf die gegen die Heimerziehung in kirchlichen Heimen erhobenen Vorwürfe:
„Es ist daher nicht korrekt, wenn bei den Beschuldigungen gegen konfessionell geführte Heime für die fünfziger bis siebziger Jahre von rechtlichen und gesellschaftlichen Bedingungen ausgegangen wird, wie sie am Ende des zwanzigsten beziehungsweise zu Beginn des einundzwanzigsten Jahrhunderts in der Bundesrepublik Deutschland herrschen.“
Im September 2006 verteilte das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz an katholische Einrichtungen und Organisationen ein Papier mit dem Titel „Wahrscheinliche Fragen an die Kirche mit Bezug zur Problematik der ehemaligen Heimkinder und Antworten dazu (im Sinne von Sprachregelungen im kirchlichen Bereich)“. Darin wird vorgeschlagen, auf den Vorwurf der Zwangsarbeit von Jugendlichen in kirchlichen Erziehungsheimen folgendermaßen zu antworten: „In den damaligen Heimen waren Kinder und Jugendliche nicht als Arbeitskräfte eingesetzt. Es war jedoch üblich, dass die in den Heimen lebenden jungen Menschen in der Garten- und Landwirtschaft mitgeholfen haben. Das entsprach in aller Regel dem Maß, wie es zu dieser Zeit auch in den Familienhaushalten üblich war.
In den damaligen Erziehungsheimen, in denen Jugendliche untergebracht waren, gab es eine Arbeitstherapie. Das Ziel war, Jugendlichen (ab vierzehn Jahre) zu helfen, einen Arbeitsplatz zu bekommen beziehungsweise ihren Arbeitsplatz behalten zu können. Damit diese Arbeitstherapie möglichst realitätsgerecht geschah, wurden auch Aufträge der Industrie ausgeführt.
Im Übrigen zählte damals – auch in Familien – mehr noch als heute die Eingliederung in einen Tagesablauf mit regelmäßigen Arbeitszeiten zu den pädagogischen Mitteln im Rahmen der Erziehung.
Die Heime waren keine Wirtschaftsbetriebe, sie verfolgten vielmehr pädagogische Zwecke, die man heute im Rahmen der Gemeinnützigkeit ansiedeln würde. Die von den jungen Menschen erarbeiteten Erträge dienten ausschließlich der Finanzierung ihres Heimaufenthalts.“
Der Autor der Sachstandserhebung (ein Historiker) und die Deutsche Bischofskonferenz benutzen in quasi wissenschaftlicher Sprache die gleiche Argumentation wie die Leserbrief-SchreiberInnen aus dem Württembergischen Evangelischen Gemeindeblatt. Diese Argumentation, die ich als rechts- und geschichtspositivistisch bezeichnen möchte, kann nur entwickelt und durchgehalten werden, weil die Stimmen der Ehemaligen, ihre veröffentlichten und auf anderen Wegen mitgeteilten Erfahrungsberichte, ihre Berichte im Rahmen der Anhörung im Petitionsausschuss ausgeblendet werden. An keiner einzigen Stelle der Sachstandserhebung werden die berichteten und dokumentierten Erfahrungen der Ehemaligen ernst genommen. Sie gehören für diesen, die Heimerziehung der vierziger bis siebziger Jahre erforschenden Historiker nicht zu den empirischen Grundlagen seiner Forschung. Im Gegenteil: Dort, wo an den Aussagen Ehemaliger nicht vorbeizukommen ist, werden diese durchgängig als unglaubwürdig infrage gestellt und in bestimmten Wendungen sogar diskriminiert. Dagegen werden die
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Stimmen solcher Ehemaligen, die über ihre Erfahrungen in der Heimerziehung positiv berichten, als glaubwürdig hervorgehoben.
In einer Sprachanalyse dieser bislang von katholischer Seite umfangreichsten Stellungnahme zur Heimerziehung der vierziger bis siebziger Jahre bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass der Autor der Sachstandserhebung Punkt für Punkt das „Sprachregelungspapier“ des Sekretariats der Bischofskonferenz vom September 2006 entlang der dort vorgegebenen Antworten abarbeitet. Ein klassischer Fall von Auftragsforschung. Darüber hinaus wird bei der Lektüre dieses Textes deutlich, dass der Autor sich weder mit der Theorie noch mit der Praxis der Heimerziehung des von ihm untersuchten Zeitraums auseinander gesetzt hat. Die Argumentation in der Sachstandserhebung ist von Anfang an darauf ausgerichtet, die kirchenoffizielle Sprachregelung „vom bedauerlichen Einzelfall“, mit der dem Vorwurf umfangreicher Menschenrechtsverletzungen und der Missachtung der Würde von Kindern und Jugendlichen in der Heimerziehung begegnet werden soll, wissenschaftlich zu legitimieren.
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Ebenso im September des Jahres 2006 machte ein KATHOLISCHES „Strategiepapier“ / „Sprachregelungspapier“ die Runden ( möglicherweise sogar das gleiche aus dem Prof. Dr. Manfred Kappeler zitiert hat ), in dem sich auch folgende Texpassage befindet:
»»» 6. Die gesellschaftlichen und politischen Hintergründe unterscheiden sich zwischen Irland und Deutschland erheblich. Die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen ist in Deutschland durch gesetzliche Vorgaben auch schon in den Nachkriegsjahren streng geregelt gewesen. Der irische Staat hat eine exponierte Rolle bei der Einrichtung und Finanzierung des Entschädigungsfonds in Irland gespielt. Vor diesem Hintergrund ist ein Entschädigungsfond, wie es ihn in Irland gegeben hat, in Deutschland wohl kaum vertretbar.
Zwischen der Heimkinder-Thematik und der Entschädigung von Zwangsarbeitern gibt es keinen sachlichen oder sonstigen Zusammenhang. Diese Themen sollten nicht miteinander vermengt werden. Bei der von den Nationalsozialisten eingeführten Zwangsarbeit ging es um praktizierte Vernichtung von Menschenleben und Ausbeutung zur Befriedigung der Bedürfnisse vor allem der Rüstungsindustrie. Im Gegensatz dazu verfolgten die Heime der Jugendhilfe schon immer das Ziel, jungen Menschen in einer schwierigen Lebensphase zu helfen. «««
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Meine eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus.
Labels: Deutschen Bischofskonferenz, Ehemalige Heimkinder, Heime, KATHOLISCHE HOTLINE, Katholische Kirche, Manfred Kappeler, Sprachregelungspapier, Zur zeitgeschichtlichen Einordnung der Heimerziehung
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