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Saturday, April 24, 2010

In Wirklichkeit, Antje Vollmer persönlich will was ehemalige Heimkinder betrifft nicht anerkennen, dass sie haben „Zwangsarbeit“ verrichten müssen.


»RUNDER TISCH HEIMERZIEHUNG« ( RTH )

»»» Zwangsarbeit !

Geschrieben von »pethens«

Donnerstag, 22. April 2010


Frau Antje Vollmer ist kürzlich in einem Interview [ *** ] auf den Begriff "Zwangsarbeit" eingegangen, wobei sie das wiederholte, was sie bereits auf der Pressekonferenz zur Vorstellung des Zwischenberichts am 22. Januar 2010 hierzu gesagt hat. Frau Vollmer, und wohl mehrere Teilnehmer des Runden Tisches, wollen dem Begriff "Zwangsarbeit" eine eigentümliche nationalsozialistische Färbung mit der Intention der "Vernichtung durch Arbeit" geben. "Zwangsarbeit" würde damit immer und in jedem Fall den Tod der Zwangsarbeiter zumindest billigend in Kauf nehmen, wenn nicht gar gezielt herbeiführen. Es ist Tatsache, daß im Dritten Reich Menschen aus rassistischen Gründen zur Zwangsarbeit herangezogen wurden. Hierbei waren die Motive in den wenigsten Fällen ökonomischer Natur.

Die Abstufung zu anderen Arbeitsverpflichtungen der deutschen Bevölkerung geht dabei auf das Bestreben zurück, auch in Begriffen und Benennungen der Arbeitsverhältnisse die Gleichheit der Menschen zu verneinen. Deshalb muß man sich davor hüten, den nationalsozialistisch ausgeformten Begriff der Zwangsarbeit unbesehen in der gegenwärtigen Diskussion zum Leitfaden und zur Entscheidungsgrundlage zu machen, weil man sich damit dem Begriffsdiktat der Nationalsozialisten beugen würde. Unversehens findet man sich mit einem Mal in einer rassistischen Pyramide von Bevölkerungsgruppen wieder. Zwangsarbeiter waren nämlich auch die vielen Menschen aus fremden Ländern, die nach Deutschland deportiert wurden, um hier in Betrieben und Privathaushalten etc. zu arbeiten. Auf sie konnte der NS-Staat nicht verzichten, ohne die Existenzgrundlage der deutschen Bevölkerung zu gefährden. Hier wäre eine Tötungsabsicht geradezu kontraproduktiv gewesen. Gleiches gilt für die Zwangsarbeit deutscher Kriegsgefangenen in Rußland.

Man sollte sich davor hüten, in den Fallstricke nationalsozialistischer Rassebegriffe sich zu verfangen. Dafür gibt es keinen Grund und keine Rechtfertigung. Dies liegt schlicht in dem Umstand begründet, daß das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland den Begriff "Zwangsarbeit" kennt. Im Artikel 12 ist sie zulässig bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung. Im Sinne des Grundgesetzes wird man hierbei wohl kaum eine Tötungsabsicht unterstellen können. Da der Runde Tisch Heimerziehung sich mit den Vorkommnissen der 50ziger und 60ziger Jahre befaßt, sollten zu deren Interpretation und rechtlichen Wertung jene Begriffe herangezogen werden, die zur genannten Zeit Geltung hatten. Verfassungsjuristen wissen, daß Artikel 12, neben dem genannten Fall, die Zwangsarbeit kennt. Sie ist, um erlaubt zu sein, jedoch an die Bedingung geknüpft, daß sie im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht geschieht. Was im Sinne des Grundgesetzes "Zwangsarbeit" ist, haben Juristen ebenfalls definiert: Arbeitszwang ist die unfreiwillige Nutzung der Arbeitskraft für einzelne Arbeitsleistungen, Zwangsarbeit ist die auf Dauer angelegte unfreiwillige Nutzung der gesamten Arbeitskraft zur Erbringung einer Arbeitsleistung. Damit ist der Rahmen abgesteckt, in dem die Frage nach der "Zwangsarbeit" von Heimkindern zu beantworten ist.

[ *** dradio.deDeutschland Radio Kultur ( Interview aufgezeichnet 15.04.2010, vor Beginn der 7. Sitzung des RTH ) Antje Vollmer im Gespräch mit Stefan Karkowsky @ http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/1163962/ ]

Peter Henselder
Top-Medien-Berlin
Webseite: http://www.top-medien-berlin.de/
WebTV-Server: http://de.sevenload.com/mitglieder/toptv-okb «««

QUELLE: direkt @ http://www.top-medien-berlin.de/content/view/730/1/ oder auch über den Inex @ http://www.top-medien-berlin.de/content/blogcategory/46/56/ ( bitte dort runter scrollen )

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Meine [ d.h. Martin MITCHELLs ] eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.

My [ ie. Martin MITCHELL's ] own current signature: Negotiation with the perpetrators, your detractors and opponents without QUALIFIED legal counsel present and by your side throughout and at all times, and without reliance upon the law and jurisprudence, is like a building without a foundation – a house of cards, and any attempt at curtailment of these rights is clear evidence of incompetence, incapability and incapacity of a country’s "constitutionality" and it’s "democracy".

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Monday, January 25, 2010

Hoch interessante Stellungnahme zum „Zwischenbericht“ RUNDER TISCH HEIMERZIEHUNG IN DEN 50ER UND 60ER JAHREN und Antje Vollmer’s Pressekonferenz DAZU.

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„Ehemaliges Heimkind“ ( u.a. auch in einem katholischen „Heim“ ), TV-Journalist und Filmmacher, Readaktion von TOP MEDIEN ● BERLIN, Peter Henselder, nimmt Stellung zum „Zwischenbericht“ »RUNDER TISCH HEIMERZIEHUNG« und Antje Vollmer’s öffentlichen Äußerungen DAZU vom 22. Januar 2010 – auf Ihrer Pressekonferenz in Berlin.

Diese Stellungnahme von Peter Henselder wurde zuerst von ihm @ http://www.evangelisch.de/themen/gesellschaft/runder-tisch-heimkinder-legt-zwischenbilanz-vor10507 ( 25.01.2010 - 21:27 MEZ ) veröffentlicht und danach auch sofort von ihm im Internetauftritt von TOP MEDIEN ● BERLIN @ http://www.top-medien-berlin.de/content/view/574/2/ ( 25.01.2010 MEZ ) online gestellt; und sie ist auch zur UNBESCHRÄNKTEN WEITERVERÖFFENTLICHUNG im Internet, und auch anderweitig, von Peter Henselder freigegeben.

»»» Kommentar von Peter Henselder
Geschrieben von Administrator [ TOP MEDIEN ● BERLIN ]
Montag, 25. Januar 2010

Der Runde Tisch zur Heimerziehung in den 50ziger und 60ziger Jahren hat einen Zwischenbericht vorgelegt. Er umfaßt gut 50 Seiten und enthält einige Eingeständnisse, die vor kurzem den Verantwortlichen wohl kaum über die Lippen gekommen wären. Zu den entscheidenden Frage ist die Antwort des Runden Tisches jedoch ungenügend geblieben. Da ist zum einen die Anerkennung der Zwangsarbeit. Obgleich das Grundgesetz den Begriff der Zwangsarbeit kennt, will der Runde Tisch ihn in einem engen nationalsozialistischen Sinn als "Vernichtung durch Arbeit" verstanden wissen, als ob etwa ein Richter nach Art. 12 (3) GG bei der Anordnung von "Zwangsarbeit" die "Vernichtung durch Arbeit" im Blick hätte. Wie man zu einer solchen merkwürdigen Begriffsbestimmung kommen kann, obgleich zur Zeit des Dritten Reiches Zwangsarbeiter selbst in kirchlichen Einrichtungen tätig waren und die Kirchenvertreter dies doch eigentlich wissen müßten, ist unbegreiflich. Hier ist zu hoffen, daß diese Geschichtsklitterung keinen Bestand haben wird. Ähnlich sieht es bei der Anerkennung als Menschenrechtsverletzung aus. Daß die systematische Mißhandlung der Kinder in den Heimen erst eine Anerkennung finden könnten nach Einrichtung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist eine ebenso absurde Auffassung, denn die Heimkinder standen wie jeder andere Deutsche unter dem Schutz des Grundgesetzes und durften Achtung ihrer Würde (Art. 1 GG) verlangen. Diese Würde ist noch viel umfassender gedacht, als ihre Auslegung in einzelnen Menschenrechtsnormen.

Doch wird man noch einen Schritt weitergehen. Es ist zugestanden, daß bei unehelicher Geburt das Jugendamt tätig wurde und das Kind in ein Heim einwies. Nun ist aber die Forderung nach Schaffung gleicher Bedingungen für die leibliche und seelische Entwicklung der unehelichen Kinder mit den ehelichen, ja nicht erst eine Forderung des Grundgesetzes von 1949 (Art. 6 (5)), sondern bereits der Weimarer Reichsverfassung von 1919 (Art. 121 (1)). Hätte man diese Forderungen ernst genommen, dann wäre das Ausmaß dessen, womit sich der Runde Tisch heute beschäftigen muß, wesentlich eingeschränkter. Die "Unehelichkeit" ist ja häufig der Anlaß gewesen, die Heimkinder in ihrer Existenz abzuwerten. Und hier setzt nicht nur eine historische, sondern auch eine geistige Verantwortlichkeit ein. Bisher hat der Runde Tisch nach den geistigen Voraussetzungen für das, was geschehen ist, nicht gefragt. Und gerade in diesem Punkt kommt die Verantwortlichkeit der Kirchen in den Blick. Es ist ja sicher kein Zufall, daß wir von den Mißbrauchsfällen im wesentlichen nur aus Ländern hören, die sich zum christlichen Kulturkreis rechnen. Hier muß eine Wurzel dessen gesucht werden, worüber heute alle Welt redet.

Vermißt wird auch eine Darstellung der Ausbildung der damals verantwortlichen Erzieher und Erzieherinnen. Kontrastiert man das, was in den 50ziger und 60ziger Jahren in den Heimen geschehen ist, mit dem, was bereits in den 20ziger und 30ziger Jahren an psychologischen Erkenntnissen vorlag, dann fragt sich auch hier, weshalb diese Ergebnisse nicht in die Erziehung der Heimkinder eingeflossen sind.

Sollte der Grund darin liegen, daß man glaubte, die Psychologie als mit dem christlichen Menschenbild nicht vereinbar und daher als eine zu vernachlässigende Größe betrachten zu dürfen, dann stellt sich auch hier für die Zukunft die Frage, ob der Staat überhaupt einer weltanschaulichen Gruppe Kinder anvertrauen darf. Es wird abzuwarten sein, welche Konsequenzen der Runde Tisch in diesem Punkt zieht. Zu wünschen ist, daß er dabei durchaus eine weite historische Perspektive nimmt und die Entwicklung der Heime seit dem 17. Jahrhundert in den Blick nimmt und etwa anhand des Waisenhausstreites die Unfähigkeit religiöser Gruppen, aus der Geschichte zu lernen, nicht verkennen wird. «««

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Meine eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.

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Tuesday, January 12, 2010

Der Staat hat kein Recht, dem Jugendlichen eine an einem bestimmten weltanschaulichen Leitbild inhaltlich fixierten Erziehung aufzuzwingen.

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Diese Textpassagen sind einem Post des Nutzers »wasnhirlos« im Diakonie-Forum entnommen ( 12.01.2010, 22:18 ) @ http://www.diakonie-forum.de/themen-und-arbeitsfelder-der-diakonie/heimkinder/573-heimkinder-brauchen-die-unterst-tzung-der-diakonie/index566.html. Wo der dortige Verfasser »wasnhirlos« dieses Material her hat ist leider nicht festzustellen ( im Internet ist es bisher nirgens indexiert ).

»»» Hier mal ein anderer Aspekt aus dem Denninger Gutachten [ re Religionsfreiheit und Meinungsfreit und das Recht auf freie Entfaltung ]

[ aus dem Rechtsgutachten von Verfassungsrechtler Prof. Dr. Erhard ] Denninger 1969:

[ 8. Juli 1969 ]

[ ... ] Dies betrifft Fragen des gesellschaftlichen Umgangs, des Lesestoffes und des Kinobesuches ebenso die ganz wichtigen Probleme, etwa die Berufs- und Religionswahl. (Vergl. hierzu §5 Gesetz über die religiöse Kindererziehung). Tritt jedoch an die Stelle fehlender oder unzulänglicher elterlicher Erziehung staatliche Erziehungshilfe nach den §§ 62-77 JWG ein, so ist die Rechtslage eindeutig: der Staat hat kein Recht, dem Kinde oder dem Jugendlichen eine an einem bestimmten weltanschaulichen Leitbild inhaltlich fixierten Erziehung aufzuzwingen. Es ist zum Beispiel nicht zulässig, auch nicht in besonderen, verschärften Situationen, sofern diese überhaupt erlaubt sind, dem Zögling jegliche Lektüre außer der Bibel oder erbaulichen Traktätchen vorzuenthalten. Auf den Religionswahl-Mündigen (12 bzw. 14 Jahre als Altersgrenze) darf überhaupt kein Gewissenszwang ausgeübt werden. Gottesdienstbesuch, Bibellektüre, das Singen geistlicher Lieder sind von dieser Altersstufe an nur auf völlig freiwilliger Basis statthaft. Dabei muß gewährleistet sein, daß den Desinteressierten deshalb weder direkt noch indirekt Nachteile entstehen. Das folgt aus Art. 4 GG und aus Art. 54 der Hess. Verfassung.


Und so knochenhart [ wie folgender Bericht veranschaulicht ] sind im Jahr 2009 sogar die evangelischen Kirchenfürsten:

Bischof Hein gegen Religionskunde

[ ... ] Urteile, wonach Kreuze in Schulräumen die Menschenrechte verletzten, seien eine Form von "negativer" Religionsfreiheit, sagte Hein laut Mitteilung der EKKW gestern auf einer Tagung der Landessynode in Hofgeismar. Die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit sei seit je zunächst eine "positive Freiheit", eine Religion zu haben und auszuüben. Es werde aber immer mehr betont, die Freiheit zu schützen, keiner Religion anzugehören. Für Hein ist es "eine Selbstverständlichkeit, dass die evangelische Kirche sich in den politischen Diskurs einbringt". So erteilte er auch einem möglichen Schulfach Religionskunde eine Absage [ ... ]
Quelle, Auszug: F.A.Z., 24.11.2009, Seite 47

Der Bischof erteilt einem ReligionsKUNDEunterricht, also einem Unterricht, in dem Kinder über die unterschiedlichen Religionen aufgeklärt werden, eine Absage. Auf das die Kinder solange „Vergib uns unsere Schuld“ vaterunsern, bis ihnen die Frage „Welche Schuld eigentlich?“ völlig abhanden gekommen ist ? «««

fragt abschließend in seinem Post im Diakonie-Forum »wasnhirlos«.
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Saturday, July 25, 2009

Die PRESSEFREIHEIT und die FREIHEIT DER BERICHTERSTATTUNG durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

»Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.«

Informationsfreiheit
ist das wichtigste Grundrecht echter Demokratie. Sie ist in Artikel 5 der Deutschen Verfassung - dem schon seit dem 23. Mai 1949 bestehenden Grundgesetz - GARANTIERT, mit der ausdrücklichen Feststellung: »Eine Zensur findet nicht statt«.

Wer will sich dem widersetzen ?
Und mit welchen Motiven und Zielen ?


Hier kann sich jeder darüber informieren, was seine gesetzlichen Pflichten sind als „Verwalter”, „Administrator”, entlohnter und unentlohnter oder ehrenamtlicher „Moderator” oder „Bediensteter“ oder „Amtsträger: Juristischer Informationsdienst - dejure.de @
http://dejure.org/gesetze/GG/5.html
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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
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Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen.Albert Einstein

Verzicht auf Denken ist geistige Bankrotterklärung.Albert Schweizer
Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen.Konfuzius

Keine Unterwerfung ist so vollkommen wie die, die den Anschein der Freiheit wahrt.Jean-Jacques Rousseau

Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit, Freiheit bedarf ständiger Wachsamkeit.MM

Wehret den Anfängen !“ Cicero, Römischer Politiker

UND NOCH ETWAS ! - Kurzes Zitat aus der deutschen Geschichtsschreibung: „Am 10. Mai 1933 verbrennen Rostocker Studenten auf dem Universitätsplatz unliebsame Werke jüdischer, marxistischer und pazifistischer Schriftsteller.

Und wer sagt, daß er/sie nicht wählen gehen wird bei der nächsten Bundestagswahl im September 2009 ?

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Monday, May 04, 2009

»RUNDER TISCH HEIMERZIEHUNG« in Berlin ist nicht bereit sich mit dem Schicksal aller damaligen »Heimkinder« zu befassen !

Verschiedene Kategorien von »Heimkindern« wurden damals in der Bundesrepublik Deutschland in »totale Instutitionen« »eingewiesen«; und viele, die auch schon im Dritten Reich in diesen »totalen Institutionen« »interniert« worden waren, »verblieben«, auch nach dem Zusammenbruch, weiterhin in diesen »totalen Institution« unter den gleichen Bedingungen wie zuvor und in der »Obhut« des gleichen Personals wie zuvor, und waren auch noch zehn oder fünfzehn Jahre später dort »eingesperrt« ( bekannte unterschiedliche Beispiele, u.a.: Paul Brune; Fredi Saal; Paul Wulf; Elfriede Schreyer; Willi Kappes; Dorothea Buck ).

Viele dieser »Heimkinder« waren vielleicht auch als »körperlich behindert«, »geistig behindert«, »schwachsinnig«, »lernbehindert«, »lernunfähig«, »minderwertig« oder »labil« »eingestuft worden« und blieben auch weiterhin, nach dem Zusammenbruch, so »kategorisiert« und »abgestempelt«, und daher »eingesperrt«; und sie wurden auch vielfach zwischen »Heimen«, »Anstalten« und »Psychiatrien« hin und hergeschoben; und seit 1980 schiebt man einige auch einfach für einige Zeit zur Arbeit auf »Bauernhöfen« ins Ausland ab. ( Der heute in diesen letzteren sogenannten »intensivpädagogischen Maßnahmen im Ausland« für deutsche Kinder und Jugendliche im Alter von 11 bis 17 Jahren direkt involvierte Pädagoge Holger Wendelin berichtet, daß sich, z. B., im Dezember 2006 „rund 600 Kinder und Jugendliche“ im Ausland befanden. )

Um das Schicksal all dieser damaligen »Heimkinder« will sich der »Runde Tisch Heimerziehung« – Antje Vollmer’s »Kleine Wahrheitskommission« – jedoch nicht kümmern, obwohl all diese »Insassen« / »Internierten« / »Verwahrten« / »Bewahrten« / »Deportierten« / »Sonderbehandelten« all dieser damaligen »totalen Institutionen« vielfach genauso »misshandelt, missbraucht und ausgebeutet wurden« – gleicherweise in kirchlichen und staatlichen »totalen institutionen« »misshandelt, missbraucht und ausgebeutet wurden« – wie alle anderen damaligen »Heimkinder« auch [ zum Beispiel auch in dem staatlichen Kalmenhof in Idstein im Taunus ].

Der »Runde Tisch Heimerziehung« – d.h. der sogenannte »Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren« will sich nur um die damaligen »Heimkinder« kümmern, die damals gemäß dem »Reichsjugendwohlfahrtsgesetz« ( »RJWG« ) bzw. dem »Jugendwohlfahrtsgesetz« ( »JWG« ) in »totalen Institutionen« »interniert gewesen waren« und nur ihre Geschichteaufarbeiten“, und dieseAufarbeitungsoll sich dann auch nur auf den Zeitraum zwischen 1950 bis 1969 beschränken.

Fakt jedoch ist, daß damalige »Heimkinder« / »Zöglinge«, im Zeitraum von 1933 bis 1992, nicht nur unter Anwendung des »Reichsjugendwohlfahrtsgesetz« ( »RJWG« ) bzw. des »Jugendwohlfahrtsgesetz« ( »JWG« ) »eingesperrt«, »interniert«, »verwahrt«, »bewahrt« und »deportiert« werden konnten und wurden; mal völlig davon abgesehen von der Frage ob solche »Maßnahmen« ( welche »Maßnahmen« auch immer zwischen 1933 und 1992 in Deutschland ihre Anwendung fanden ! ) überhaupt rechtmäßig und gesetzmäßig waren, oder auch überhaupt von „christlichen Werten“ zeugten und damit vereinbar waren.

Dann gab es natürlich damals auch noch zusätzlich das »Erbgesundheitsgesetz« [ dieses Gesetz soll „in weiten Teilen durch Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949 außer Kraft gesetzt worden sein, und „in den verbleibenden Teilen 1974 aufgehoben“ worden sein ! ] und die Kategorisierung »junger Menschen« – »Heimkinder« / »Zöglinge« – gemäß »eugenischen Kriterien« ( biological paradigm of eugenics: »racial hygiene« and »mental hygiene« ) die weiterhin bis in die 1970er Jahre in Deutschland – besonders in Westdeutschland ! – fortbestanden und angewandt wurden. Und teilweise auch auf Grund dessen waren auch, nachweislich, zum Beispiel, im Jahre 1956 mindestens auch 693 uneheliche »Mischlingskinder« / »Afrodeutsche Besatzungskinder« in »totalen Institutionen« in Westdeutschland untergebracht.

Später, in den 1960er Jahren waren dann auch einige ältere »Heimkinder« auf Grund des in 1961 in Kraft getretenden bundesdeutschen »Bewahrungsgesetzes« in »totalen Institutionen« untergebracht, d.h. »interniert« – und »weiterhin interniert« auch »nachdem sie mit 21 Jahren ihre Volljährigkeit erreicht hatten«.

»Der Deutsche Bundestag [ aber ] hat den Runden Tisch „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ [ nur ] mit der Aufarbeitung der Jugendhilfepraxis im Bereich des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (RJWG) bzw. Jugendwohlfahrtsgesetzes (JWG) beauftragt.« teilt Referent Holger Wendelin am 21. April 2009 im Auftrage von Frau Dr. Vollmer und im Auftrage der »Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe« ( »AGJ« ) einem Behinderten, Helmut Jacob ( damals ein »behindertes Heimkind« im »Johanna-Helenen-Heim der Evangelischen Stiftung Volmarstein« ( »ESV« ) ) schriftlich mit.

Helmut Jacob persönlich ist ein hochengagierter Opferrepresentant behinderter »ehemaliger Heimkinder« - der »„Freie Arbeitsgruppe Johanna-Helenen-Heim 2006“ (FAG JHH 2006)« und seit Mitte 2006 Betreiber der Webseite
http://www.gewalt-im-jhh.de/, wo das oben erwähnte Ablehnungsschreiben, von Referent Holger Wendelin, vom 21. April 2009, in der Rubrik »Runder Tisch Berlin« @ http://www.gewalt-im-jhh.de/Runder_Tisch_-_Informationen_u/runder_tisch_-_informationen_u.html eingescant worden ist und aufrufbar ist ( bitte dort ein wenig runter scrollen ! ).

In den meisten der damals in Westdeutschland bestehenden »totalen Institutionen« in denen Kinder und Jugendliche sich »in der Obhut des Staates und der Kirchen befanden«, geht es um »Misshandlungen«, »Missbrauch«, »Ausbeutung«, »Zwangsarbeit«, »Menschenrechtsverletzungen« / »Menschenverbrechen« / »Menschenrechtsverbrechen« – und dies nicht nur im „Einzelfall“ !!!

Im übrigen hat, meines Erachtens, auch das am 23. Mai 1949 damals in Westdeutschland in Kraft getretende »Grundgesetz« kein einziges damaliges »Heimkind« ( in welcher Kategorie auch immer ! ) vor diesem damals existierenden und weiterhin fortbestehenden »perfiden System« geschützt !!! Die Bundesrepublik Deutschland diesbetreffend hielt sich weder an ihr eigenes »Grundgesetz«, noch an von ihr unterzeichnetes diesbetreffendes »Europarecht« oder an das ebenfalls von ihr unterzeichnete diesbetreffende »Völkerrecht« !!!__________________________________________________________

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Tuesday, June 14, 2005

Beschreibt Bethel das etwa als "Geldgierigkeit" oder "Erpressung" ???

Beschreibt Bethel das etwa als "Geldgierigkeit" oder "Erpressung" ???

Die am 20. Mai 2004 von einem Hauptrechnungsführer (mit Zinsen und Zinseszinsen, über 40 Jahre) kalkulierte Lohngeldschuld, die die v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel, Martin Mitchell aus Australien, schulden, die sich in einer (von Herrn Mitchell selbst formulierten) offiziellen öffentlichen online-ANFORDERUNG von Lohngeld für verrichtete "Zwangsarbeit", momentan, auf nur ein Jahr beschränkt), für seine von den Anstalten von ihrem Wirtschaftsunternehmen und ihrer Torfgewinnungsgesellschaft, von ihm erzwungenen Arbeit als jugendlicher "Zwangsarbeiter" in Freistatt im Wietingsmoor, wo er in den 60er Jahren (im alten, nach 1945, weiterhin fortgeführten, vorbildlichen Werner Villinger Stihl***) gefangen gehalten wurde, ist 74.794,76 Euro.

Und, so lange wie diese dem Martin Mitchell aus Australien am 20. Mai 2004 zustehende Lohngeldschuld Bethels nicht von Bethel beglichen wird, steigt diese dem Martin Mitchell aus Australien von Bethel geschuldete Lohngeldschuld über Zeit natürlich ständig an.

Genau wie diese dem Martin Mitchell aus Australien zustehende Lohngeldschuld Bethels von qualifizierten Leuten am 20. Mai 2004 kalkuliert worden ist, kann hier nachgelesen werden – in Deutsch – @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/Anforderung_von_ausgebliebenen_Lohngeldern.html (formuliert und übersetzt von Herrn Mitchell selbst), und – in Englisch – @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/Notice_of_Demand_for_outstanding_wages.html (formulated and translated by Mr. Mitchell personally).

Eine "Entschädigung" für das dem Martin Mitchell aus Australien, als jugendlicher "Zwangsarbeiter", als Heimkind, im damaligen Westdeutschland, "zugefügten Unrechts" (ein "Unrecht", dass sogar das Bundesministerium der Justiz – in einem Schreiben vom 17.05.2005 an einen Anwalt in Bremen – als solches, jetzt anerkennt!) ist nicht in der am 20. Mai 2004 von einem Rechnungsführer kalkulierte Lohngeldschuld Bethels eingeschlossen.

Das von Martin Mitchell aus Australien, als Heimkind im damaligen Westdeutschland erlittene "Unrecht" wurde von ihm zum ersten mal, in Punktform, am 23. Oktober 2003, an folgender Stelle im Internet – in Deutsch – @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/Anklagepunkte_gegen_Bethel.html (formuliert und übersetzt von Herrn Mitchell selbst), und – in Englisch – @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/Counts_of_Indictment.html (formulated and translated by Mr. Mitchell personally), aufgeführt, und war seither von jedermann in aller Welt aufrufbar.

Aktueller Schriftverkehr von Martin Mitchell aus Australien mit der Rechtsabteilung in Bethel – begonnen von Herrn Mitchell am 21.03.2005 – ist unter folgendem Link aufgeführt @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/Heimkinder-Korrespondenz_mit_der_Rechtsabteilung_in_Bethel_-_2005.html, hat aber bisher, von Seiten Bethels, weder Abhilfe gebracht, noch ein wirklich aufrichtiges Entgegenkommen ihrerseits zur Folge gehabt. Und seit 05.04.2005 schweigt Bethel einfach nur wieder dazu.

Und all das erlittene "Unrecht", dass gleicherweise vielen anderen der "Ehemaligen Heimkinder" damals in Westdeutschland zugefügt worden ist, geschah ihnen nicht nur zuwider dem Strafgesetz, sondern auch völlig zuwider dem Grundgesetzt !!!

Gerade auch darum, und um die Öffentlichkeit weitgehend darüber zu informieren und alle Mitmenschen dafür zu sensiblisieren, und soweit wie möglich für jedes damalig misshandelte, von Sexualverbrechern missbrauchte, und von Profiteuren ausgebeutete Heimkind eine Wiedergutmachung zu erziehlen, wurde die Webseite Heimkinder-Ueberlebende.org @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/ (auch aufrufbar über http://www.diakoniefreistatt.de.vu/ oder einfach nur über http://www.freistatt.de.vu/), ins Leben gerufen.
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***Siehe, speziell, "Bis endlich der langersehnte Umschwung kam…" : von der Verantwortung der Medizin unter dem Nationalsozialismus / hrsg. von der Fachschaft Medizin der Philipps-Universität Marburg. – Marburg : Schüren, 1991 (ISBN 3-924800-20-0), in dem Kapitel von Wolfram Schäfer "Bis endlich der langersehnte Umschwung kam…" Die Karriere des Werner Villinger, Seite 207, Zeilen 17-41 und Seite 208, Zeilen 1-2. Siehe auch, generell, http://www.heimkinder-ueberlebende.org/Fuersorgeerziehung_im_Vaterland_-_1924-1991.html.


Historische Fotos als Beleg der systematischen institutionelle Zwangsarbeit im Nachkriegsdeutschland "Wirtschaftswunderland Westdeutschland" - Kinderzwangsarbeit - Germany: postwar institutional child forced labour on a masive scale - Germany: postwar institutional child forced labor on a masive scale @ http://images.google.com.au/images?gbv=2&hl=en&q=+site:www.heimkinder-ueberlebende.org+heimkinder-ueberlebende
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