In Wirklichkeit, Antje Vollmer persönlich will was ehemalige Heimkinder betrifft nicht anerkennen, dass sie haben „Zwangsarbeit“ verrichten müssen.
»RUNDER TISCH HEIMERZIEHUNG« ( RTH )
»»» Zwangsarbeit !
Geschrieben von »pethens«
Donnerstag, 22. April 2010
Frau Antje Vollmer ist kürzlich in einem Interview [ *** ] auf den Begriff "Zwangsarbeit" eingegangen, wobei sie das wiederholte, was sie bereits auf der Pressekonferenz zur Vorstellung des Zwischenberichts am 22. Januar 2010 hierzu gesagt hat. Frau Vollmer, und wohl mehrere Teilnehmer des Runden Tisches, wollen dem Begriff "Zwangsarbeit" eine eigentümliche nationalsozialistische Färbung mit der Intention der "Vernichtung durch Arbeit" geben. "Zwangsarbeit" würde damit immer und in jedem Fall den Tod der Zwangsarbeiter zumindest billigend in Kauf nehmen, wenn nicht gar gezielt herbeiführen. Es ist Tatsache, daß im Dritten Reich Menschen aus rassistischen Gründen zur Zwangsarbeit herangezogen wurden. Hierbei waren die Motive in den wenigsten Fällen ökonomischer Natur.
Die Abstufung zu anderen Arbeitsverpflichtungen der deutschen Bevölkerung geht dabei auf das Bestreben zurück, auch in Begriffen und Benennungen der Arbeitsverhältnisse die Gleichheit der Menschen zu verneinen. Deshalb muß man sich davor hüten, den nationalsozialistisch ausgeformten Begriff der Zwangsarbeit unbesehen in der gegenwärtigen Diskussion zum Leitfaden und zur Entscheidungsgrundlage zu machen, weil man sich damit dem Begriffsdiktat der Nationalsozialisten beugen würde. Unversehens findet man sich mit einem Mal in einer rassistischen Pyramide von Bevölkerungsgruppen wieder. Zwangsarbeiter waren nämlich auch die vielen Menschen aus fremden Ländern, die nach Deutschland deportiert wurden, um hier in Betrieben und Privathaushalten etc. zu arbeiten. Auf sie konnte der NS-Staat nicht verzichten, ohne die Existenzgrundlage der deutschen Bevölkerung zu gefährden. Hier wäre eine Tötungsabsicht geradezu kontraproduktiv gewesen. Gleiches gilt für die Zwangsarbeit deutscher Kriegsgefangenen in Rußland.
Man sollte sich davor hüten, in den Fallstricke nationalsozialistischer Rassebegriffe sich zu verfangen. Dafür gibt es keinen Grund und keine Rechtfertigung. Dies liegt schlicht in dem Umstand begründet, daß das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland den Begriff "Zwangsarbeit" kennt. Im Artikel 12 ist sie zulässig bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung. Im Sinne des Grundgesetzes wird man hierbei wohl kaum eine Tötungsabsicht unterstellen können. Da der Runde Tisch Heimerziehung sich mit den Vorkommnissen der 50ziger und 60ziger Jahre befaßt, sollten zu deren Interpretation und rechtlichen Wertung jene Begriffe herangezogen werden, die zur genannten Zeit Geltung hatten. Verfassungsjuristen wissen, daß Artikel 12, neben dem genannten Fall, die Zwangsarbeit kennt. Sie ist, um erlaubt zu sein, jedoch an die Bedingung geknüpft, daß sie im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht geschieht. Was im Sinne des Grundgesetzes "Zwangsarbeit" ist, haben Juristen ebenfalls definiert: Arbeitszwang ist die unfreiwillige Nutzung der Arbeitskraft für einzelne Arbeitsleistungen, Zwangsarbeit ist die auf Dauer angelegte unfreiwillige Nutzung der gesamten Arbeitskraft zur Erbringung einer Arbeitsleistung. Damit ist der Rahmen abgesteckt, in dem die Frage nach der "Zwangsarbeit" von Heimkindern zu beantworten ist.
[ *** dradio.de – Deutschland Radio Kultur ( Interview aufgezeichnet 15.04.2010, vor Beginn der 7. Sitzung des RTH ) Antje Vollmer im Gespräch mit Stefan Karkowsky @ http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/1163962/ ]
Peter Henselder
Top-Medien-Berlin
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Meine [ d.h. Martin MITCHELLs ] eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.
My [ ie. Martin MITCHELL's ] own current signature: Negotiation with the perpetrators, your detractors and opponents without QUALIFIED legal counsel present and by your side throughout and at all times, and without reliance upon the law and jurisprudence, is like a building without a foundation – a house of cards, and any attempt at curtailment of these rights is clear evidence of incompetence, incapability and incapacity of a country’s "constitutionality" and it’s "democracy".
Labels: Antje Vollmer, Arbeitsleistung, Arbeitsverpflichtungen, Bundesrepublik Deutschland, Ehemalige Heimkinder, Grundgesetz, Heimkinder, Runder Tisch Heimerziehung, Zwangsarbeit, Zwangsarbeiter
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