KATHOLISCHE KIRCHE IN DEUTSCHLAND EVANGELISCHE KIRCHE IN DEUTSCHLAND DEUTSCHE BUNDESREGIERUNG NAMEN DER FIRMEN UND PROFITEURE

Monday, December 13, 2010

Der von Antje Vollmer am Ende der Alibiveranstaltung »Runder Tisch Heimerziehung« am 13.12.2010 vorgelegte ABSCHLUSSBERICHT ist Augenwischerei.

Was würde der Staats- und Verfassungsrechtler Prof. Dr. Erhard Denninger, der bereit war vor diesem gesetzlosen Gremium, das sich »Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren« nennt zu erscheinen aber absichtlich nicht vorgeladen wurde, zu diesem am 13. Dezember 2010 von Schirmherrin Theologin Dr. Antje Vollmer ( GRÜNE ) vorgelegten und von ihr und den „Anspruchsgegnern“ hochgepriesenen „RTH“-ABSCHLUSSBERICHT sagen ?

Dieser „RTH“-ABSCHLUSSBERICHT ist hier zu finden @ http://www.rundertisch-heimerziehung.de/documents/RTH_Abschlussbericht.pdf

Siehe den Hinweis auf ein „Rechtsgutachten“ bezüglich genau dieser damaligenHeimerziehung“ ( schon aus dem Jahre 1969 ) des Staats- und Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Erhard Denninger, in der Berichterstattung »„Ehemaliges Heimkind“/„ex-Glückstädter“ ROLF BREITFELD Rede vom 18.04.2010 zur Eröffnung in Schleswig-Holstein der Ausstellung „FÜRSORGEERZIEHUNG“.« ( vom 22.05.2010) @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2010/05/ehemaliges-heimkindex-gluckstadter-rolf.html ( dort runter scrollen )

Ebenso erwähnt und behandelt, u.a., hier:

»Antje Vollmer bestimmt nicht was MENSCHENRECHTSVERLETZUNG und ZWANGSARBEIT ist und was VERJÄHRT ist. Internationales Recht und Gesetz bestimmt dies.« ( vom 24.05.2010 ) @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2010/05/antje-vollmer-bestimmt-nicht-was.html

»„Unbarmherzigen Schwestern“ lassen grüßen ! – Die „Schwestern vom Guten Hirten“ der Nachkriegszeit bis 1970er Jahre in Aachen - aber auch in Münster.« ( vom 21.05.2010 ) @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2010/05/blog-post.html

Seite 7 der 27-seitigen Kritik von Prof. Dr. Manfred Kappeler betitelt »Zwischen den Zeilen gelesen – Kritik des „Zwischenberichts“ des Runden Tisches Heimerziehung« ( von Mitte Mai 2010 ) @ http://www.gewalt-im-jhh.de/Kappeler_zu_ZB_RTH.pdf

Nichtsdestotrotz sieht man jetzt diesbetreffend seit Vormittag, 13. Dezember 2010 die vormalige Bundestagsvizepräsidentin Dr. Antje Vollmer selbstherrlich und triumphierend und den „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ verhöhnend auf jedem Fernsehsender in der Bundesrepublik Deutschland und europaweit --- besonders auch von den Kirchenmedien hofiert und unterstützt in ihrer neu-gefundenen Herrlichkeit.

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Jeder kann auch HIER einen sachbezogenen Kommentar in diesem EHEMALIGE HEIMKINDER BLOG Nr. 1 zu diesen »Der von Antje Vollmer am Ende der Alibiveranstaltung »Runder Tisch Heimerziehung« am 13.12.2010 vorgelegte ABSCHLUSSBERICHT ist Augenwischerei.«-Bericht – UND AUCH ZU JEDEM ANDEREN BERICHT IN DIESEM BLOG ! – abgeben, und ein jeder solcher Kommentar wird dann auch HIER für alle Leser sichtbar sein.
comments = Kommentare können durch anklicken des Post a Comment-Buttons im Footer dieses Beitrages abgegeben werden ( also, bitte, ein ganz klein wenig runter scrollen; dort ist der Post a Comment-Buttons zu finden ).

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

_________________________________________________________________

Meine [ d.h. Martin MITCHELLs ] eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.

My [ ie. Martin MITCHELL’s ] own current signature: Negotiation with the perpetrators, your detractors and opponents without QUALIFIED legal counsel present and by your side throughout and at all times, and without reliance upon the law and jurisprudence, is like a building without a foundation – a house of cards, and any attempt at curtailment of these rights is clear evidence of incompetence, incapability and incapacity of a country’s "constitutionality" and it’s "democracy".

__________________________________

Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf ‚Landesverrat‘ genannt wird.“ ( Erich Kästner )

Labels: , , , , , , , , ,

Tuesday, January 12, 2010

Der Staat hat kein Recht, dem Jugendlichen eine an einem bestimmten weltanschaulichen Leitbild inhaltlich fixierten Erziehung aufzuzwingen.

.
Diese Textpassagen sind einem Post des Nutzers »wasnhirlos« im Diakonie-Forum entnommen ( 12.01.2010, 22:18 ) @ http://www.diakonie-forum.de/themen-und-arbeitsfelder-der-diakonie/heimkinder/573-heimkinder-brauchen-die-unterst-tzung-der-diakonie/index566.html. Wo der dortige Verfasser »wasnhirlos« dieses Material her hat ist leider nicht festzustellen ( im Internet ist es bisher nirgens indexiert ).

»»» Hier mal ein anderer Aspekt aus dem Denninger Gutachten [ re Religionsfreiheit und Meinungsfreit und das Recht auf freie Entfaltung ]

[ aus dem Rechtsgutachten von Verfassungsrechtler Prof. Dr. Erhard ] Denninger 1969:

[ 8. Juli 1969 ]

[ ... ] Dies betrifft Fragen des gesellschaftlichen Umgangs, des Lesestoffes und des Kinobesuches ebenso die ganz wichtigen Probleme, etwa die Berufs- und Religionswahl. (Vergl. hierzu §5 Gesetz über die religiöse Kindererziehung). Tritt jedoch an die Stelle fehlender oder unzulänglicher elterlicher Erziehung staatliche Erziehungshilfe nach den §§ 62-77 JWG ein, so ist die Rechtslage eindeutig: der Staat hat kein Recht, dem Kinde oder dem Jugendlichen eine an einem bestimmten weltanschaulichen Leitbild inhaltlich fixierten Erziehung aufzuzwingen. Es ist zum Beispiel nicht zulässig, auch nicht in besonderen, verschärften Situationen, sofern diese überhaupt erlaubt sind, dem Zögling jegliche Lektüre außer der Bibel oder erbaulichen Traktätchen vorzuenthalten. Auf den Religionswahl-Mündigen (12 bzw. 14 Jahre als Altersgrenze) darf überhaupt kein Gewissenszwang ausgeübt werden. Gottesdienstbesuch, Bibellektüre, das Singen geistlicher Lieder sind von dieser Altersstufe an nur auf völlig freiwilliger Basis statthaft. Dabei muß gewährleistet sein, daß den Desinteressierten deshalb weder direkt noch indirekt Nachteile entstehen. Das folgt aus Art. 4 GG und aus Art. 54 der Hess. Verfassung.


Und so knochenhart [ wie folgender Bericht veranschaulicht ] sind im Jahr 2009 sogar die evangelischen Kirchenfürsten:

Bischof Hein gegen Religionskunde

[ ... ] Urteile, wonach Kreuze in Schulräumen die Menschenrechte verletzten, seien eine Form von "negativer" Religionsfreiheit, sagte Hein laut Mitteilung der EKKW gestern auf einer Tagung der Landessynode in Hofgeismar. Die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit sei seit je zunächst eine "positive Freiheit", eine Religion zu haben und auszuüben. Es werde aber immer mehr betont, die Freiheit zu schützen, keiner Religion anzugehören. Für Hein ist es "eine Selbstverständlichkeit, dass die evangelische Kirche sich in den politischen Diskurs einbringt". So erteilte er auch einem möglichen Schulfach Religionskunde eine Absage [ ... ]
Quelle, Auszug: F.A.Z., 24.11.2009, Seite 47

Der Bischof erteilt einem ReligionsKUNDEunterricht, also einem Unterricht, in dem Kinder über die unterschiedlichen Religionen aufgeklärt werden, eine Absage. Auf das die Kinder solange „Vergib uns unsere Schuld“ vaterunsern, bis ihnen die Frage „Welche Schuld eigentlich?“ völlig abhanden gekommen ist ? «««

fragt abschließend in seinem Post im Diakonie-Forum »wasnhirlos«.
_______________________________________________________

Meine eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus.

Labels: , , , , , , , , ,