"KINDERHEIME IN DISKUSSION" - Was in den letzten Jahrzehnten in westdeutschen Heimen geschehen ist, ist erschütternd.
»»» Am Dienstag den 12.01.2010 startet ( bzw. startete ) im "ALEX", Offener Kanal Berlin die 14teilige Sendereihe "KINDERHEIME IN DISKUSSION" aus Deutschland und Österreich.
Die nächste Sendung in dieser Sendereihe wird am Dienstag, 19. Januar 2010, wiederum ab 18 bis 19 Uhr, Mitteleuropäische Zeit ( MEZ ) ausgestrahlt.
Zukünftige Sendungen in dieser Sendereihe werden danach, jeweilig, einmal monatlich über Kabel in Berlin und Brandenburg, Dienstags ab 18 bis 19 Uhr ( MEZ ) ausgestrahlt werden und unter dem Sendeformat "TOP MEDIEN ● BERLIN" zu empfangen sein.
Immer gleichzeitig sind diese Sendungen auch über den Live-Stream @ http://www.alex-berlin.de/tv im Internet zu sehen.
Der Inhalt jeder zukünftigen Sendung in dieser Sendereihe wird immer in genügend Zeit vorher im Internet, sowohl wie ( für Abonenten ) in Rundmails angegeben werden.
Ab Mittwoch, bzw. „seit Mittwoch 13.01.2010“, werden diese Sendungen auch von der Vereinswebseite http://veh-ev.info/ des „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ aufrufbar sein.
Anschließend an jede jeweilige Sending ist sie im Archiv des Senders "TOP MEDIEN ● BERLIN" @ http://www.top-medien-berlin.de/content/blogcategory/46/56/ jederzeit mit dem "O-Ton Text" wieder zu finden und wird dort im Archiv auch für immer erhalten bleiben [ dass sich die URL über Zeit ( in den nächsten zehn Jahren ) aber dann auch mal umändert kann, kann auch schon mal vorkommen ]. «««
»»» Kaum ein Tag vergeht, an dem nicht ein Fall von Kindesmissbrauch bekannt wird, an dem nicht über geistige und körperliche Mißhandlungen von Kindern berichtet wird
und wir wollen uns als "TOP-TV" in mehreren Sendungen – und auch als "TOP MEDIEN ● BERLIN" – dem
Thema „Kinderheim“ zuwenden.
Was in den letzten Jahrzehnten in westdeutschen Heimen [ also seit dem Ende des Zweiten Welkrieges und vor dem Mauerfall ] geschehen ist, ist erschütternd.
Misshandlungen sind alltäglich;
die staatliche Aufsicht schaut weg, nimmt alles billigend in Kauf.
Hinweise auf die unerträglichen Zustände in den Heimen werden systematisch ignoriert.
Bereits Ende 1947 stellte eine Sachverständigenkommission im Auftrage des Innenministeriums der englischen Besatzungsmacht zu Jugendfürsorgeeinrichtungen in Westfalen fest
„Unser genereller Eindruck von den Heimen in Deutschland ist, dass es diesen nicht gelingt, die fundamentalen Bedürfnisse der Kinder zu verstehen, und dies war insgesamt besonders in Westfalen der Fall, wo auf allen Ebenen ein auffälliger Mangel an Ideenreichtum in der Behandlung schwieriger Kinder besteht. [ … ]“
Weiter:
„In der Praxis ist klar, dass ein oder zwei Hauptprinzipien im Betrieb aller Heime akzeptiert werden:
a) dass Kinder beständig überwacht werden müssen,
b) dass ein Kind nicht fähig ist irgendeine Wahl von irgendwelcher Bedeutung ohne Anleitung zu treffen,
c) dass die Einheit im Heim immer die Gruppe und nicht das Individuum ist,
d) dass die Hauptarbeit des Heimes darin besteht, dem Kind das beizubringen, was ihm fehlt und nicht darin, seine bestehenden Fähigkeiten weiter zu entwickeln.“
Was hiermit gemeint ist, wird von anderen schlicht mit den Worten benannt: „Da hat wenigstens Ordnung geherrscht. Aus denen ist dann etwas Ordentliches geworden.“
Die immer lauter werdenden Klagen über die Missstände in den damaligen Kinderheimen sprechen jedoch eine andere Sprache.
Es sind aber nicht nur ehemalige Heimkinder, die schwere Vorwürfe erheben, sondern auf die Missstände wurde auch in von anderen verschiedenen Stellen aufmerksam gemacht.
Es hat Parlamentsuntersuchungen gegeben; die juristische Fakultät der Universität Frankfurt [ RECHTSGUTACHTEN von Prof. Dr. Erhard Denninger vom 8. Juli 1969 ] spricht 1969 in einem Rechtsgutachten davon, dass „in der Heimerziehung die Menschenrechte und die Grundrechte der Zöglinge systematisch missachtet wurden.“
Auch für Heimkinder gilt, wie Prof. Denninger ausführte, die Wertordnung des Grundgesetzes:
„Die staatliche Gemeinschaft ist verpflichtet, bedürftigen Mitbürgern zur Schaffung oder Erhaltung einer menschenwürdigen Existenz Hilfe zu leisten.
Das folgt aus dem Auftrag, die Menschenwürde zu schützen ( Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG ) in Verbindung mit der Verpflichtung auf den Sozialstaat ( Art. 20, 28 GG ) sowie auf den Grundsatz der Gewährung gleicher Chancen ( Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 1 GG ).“
Wenn wir heute von Missständen in den Kinderheimen sprechen, dann sind diese am Anspruch des Grundgesetzes zu messen, das 1949, vor jetzt mehr als 60 Jahren, verabschiedet wurde.
Im Dschungel der staatlichen Zuständigkeiten gilt für alle staatlichen Institutionen die Verpflichtung zur Achtung und zum Schutz der Menschenwürde.
Mangelnde Zuständigkeit ist kein Grund der Entschuldigung und der Untätigkeit !
Dass es die Missstände in den Heimen gegeben hat, wird heute nicht mehr bestritten. Strittig ist jedoch, in welchem Umfang sie vorlagen und welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind, Konsequenzen für die zukünftige Gestaltung der Jugendhilfe und Konsequenzen für die ehemaligen Heimkinder, die an den Folgen der unmenschlichen Behandlung bis heute leiden, aufgrund traumatischer psychischer Probleme ihr Leben nicht in den Griff bekamen, an Bildung und Ausbildung oft nicht hinreichend teilhaben konnten, nur schwer, wenn überhaupt, einen Lebenspartner fanden und eine Familie gründen konnten.
Die Heimerziehung hatte Auswirkungen auf ihr ganzes Leben; viele sind daran zerbrochen, viele haben sich am unteren Rand der Gesellschaft notdürftig durchgeschlagen, nur wenigen ist es gelungen, im Berufsleben eine geachtete Stellung zu erlangen.
Anhand von sieben Lebensläufen wollen wir versuchen, die Folgen der damaligen Heimerziehung sichtbar zu machen.
Das Team von "TOP MEDIEN ● BERLIN" «««
_______________________________________________________
Meine eigene [ d.h. Martin MITCHELs ] momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.
Die nächste Sendung in dieser Sendereihe wird am Dienstag, 19. Januar 2010, wiederum ab 18 bis 19 Uhr, Mitteleuropäische Zeit ( MEZ ) ausgestrahlt.
Zukünftige Sendungen in dieser Sendereihe werden danach, jeweilig, einmal monatlich über Kabel in Berlin und Brandenburg, Dienstags ab 18 bis 19 Uhr ( MEZ ) ausgestrahlt werden und unter dem Sendeformat "TOP MEDIEN ● BERLIN" zu empfangen sein.
Immer gleichzeitig sind diese Sendungen auch über den Live-Stream @ http://www.alex-berlin.de/tv im Internet zu sehen.
Der Inhalt jeder zukünftigen Sendung in dieser Sendereihe wird immer in genügend Zeit vorher im Internet, sowohl wie ( für Abonenten ) in Rundmails angegeben werden.
Ab Mittwoch, bzw. „seit Mittwoch 13.01.2010“, werden diese Sendungen auch von der Vereinswebseite http://veh-ev.info/ des „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ aufrufbar sein.
Anschließend an jede jeweilige Sending ist sie im Archiv des Senders "TOP MEDIEN ● BERLIN" @ http://www.top-medien-berlin.de/content/blogcategory/46/56/ jederzeit mit dem "O-Ton Text" wieder zu finden und wird dort im Archiv auch für immer erhalten bleiben [ dass sich die URL über Zeit ( in den nächsten zehn Jahren ) aber dann auch mal umändert kann, kann auch schon mal vorkommen ]. «««
»»» Kaum ein Tag vergeht, an dem nicht ein Fall von Kindesmissbrauch bekannt wird, an dem nicht über geistige und körperliche Mißhandlungen von Kindern berichtet wird
und wir wollen uns als "TOP-TV" in mehreren Sendungen – und auch als "TOP MEDIEN ● BERLIN" – dem
Thema „Kinderheim“ zuwenden.
Was in den letzten Jahrzehnten in westdeutschen Heimen [ also seit dem Ende des Zweiten Welkrieges und vor dem Mauerfall ] geschehen ist, ist erschütternd.
Misshandlungen sind alltäglich;
die staatliche Aufsicht schaut weg, nimmt alles billigend in Kauf.
Hinweise auf die unerträglichen Zustände in den Heimen werden systematisch ignoriert.
Bereits Ende 1947 stellte eine Sachverständigenkommission im Auftrage des Innenministeriums der englischen Besatzungsmacht zu Jugendfürsorgeeinrichtungen in Westfalen fest
„Unser genereller Eindruck von den Heimen in Deutschland ist, dass es diesen nicht gelingt, die fundamentalen Bedürfnisse der Kinder zu verstehen, und dies war insgesamt besonders in Westfalen der Fall, wo auf allen Ebenen ein auffälliger Mangel an Ideenreichtum in der Behandlung schwieriger Kinder besteht. [ … ]“
Weiter:
„In der Praxis ist klar, dass ein oder zwei Hauptprinzipien im Betrieb aller Heime akzeptiert werden:
a) dass Kinder beständig überwacht werden müssen,
b) dass ein Kind nicht fähig ist irgendeine Wahl von irgendwelcher Bedeutung ohne Anleitung zu treffen,
c) dass die Einheit im Heim immer die Gruppe und nicht das Individuum ist,
d) dass die Hauptarbeit des Heimes darin besteht, dem Kind das beizubringen, was ihm fehlt und nicht darin, seine bestehenden Fähigkeiten weiter zu entwickeln.“
Was hiermit gemeint ist, wird von anderen schlicht mit den Worten benannt: „Da hat wenigstens Ordnung geherrscht. Aus denen ist dann etwas Ordentliches geworden.“
Die immer lauter werdenden Klagen über die Missstände in den damaligen Kinderheimen sprechen jedoch eine andere Sprache.
Es sind aber nicht nur ehemalige Heimkinder, die schwere Vorwürfe erheben, sondern auf die Missstände wurde auch in von anderen verschiedenen Stellen aufmerksam gemacht.
Es hat Parlamentsuntersuchungen gegeben; die juristische Fakultät der Universität Frankfurt [ RECHTSGUTACHTEN von Prof. Dr. Erhard Denninger vom 8. Juli 1969 ] spricht 1969 in einem Rechtsgutachten davon, dass „in der Heimerziehung die Menschenrechte und die Grundrechte der Zöglinge systematisch missachtet wurden.“
Auch für Heimkinder gilt, wie Prof. Denninger ausführte, die Wertordnung des Grundgesetzes:
„Die staatliche Gemeinschaft ist verpflichtet, bedürftigen Mitbürgern zur Schaffung oder Erhaltung einer menschenwürdigen Existenz Hilfe zu leisten.
Das folgt aus dem Auftrag, die Menschenwürde zu schützen ( Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG ) in Verbindung mit der Verpflichtung auf den Sozialstaat ( Art. 20, 28 GG ) sowie auf den Grundsatz der Gewährung gleicher Chancen ( Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 1 GG ).“
Wenn wir heute von Missständen in den Kinderheimen sprechen, dann sind diese am Anspruch des Grundgesetzes zu messen, das 1949, vor jetzt mehr als 60 Jahren, verabschiedet wurde.
Im Dschungel der staatlichen Zuständigkeiten gilt für alle staatlichen Institutionen die Verpflichtung zur Achtung und zum Schutz der Menschenwürde.
Mangelnde Zuständigkeit ist kein Grund der Entschuldigung und der Untätigkeit !
Dass es die Missstände in den Heimen gegeben hat, wird heute nicht mehr bestritten. Strittig ist jedoch, in welchem Umfang sie vorlagen und welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind, Konsequenzen für die zukünftige Gestaltung der Jugendhilfe und Konsequenzen für die ehemaligen Heimkinder, die an den Folgen der unmenschlichen Behandlung bis heute leiden, aufgrund traumatischer psychischer Probleme ihr Leben nicht in den Griff bekamen, an Bildung und Ausbildung oft nicht hinreichend teilhaben konnten, nur schwer, wenn überhaupt, einen Lebenspartner fanden und eine Familie gründen konnten.
Die Heimerziehung hatte Auswirkungen auf ihr ganzes Leben; viele sind daran zerbrochen, viele haben sich am unteren Rand der Gesellschaft notdürftig durchgeschlagen, nur wenigen ist es gelungen, im Berufsleben eine geachtete Stellung zu erlangen.
Anhand von sieben Lebensläufen wollen wir versuchen, die Folgen der damaligen Heimerziehung sichtbar zu machen.
Das Team von "TOP MEDIEN ● BERLIN" «««
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Meine eigene [ d.h. Martin MITCHELs ] momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.
Labels: ALEX Offener Kanal Berlin, Ehemaligen Heimkinder, Erhard Denninger, Heimerziehung, Kinderheime, KINDERHEIME IN DISKUSSION, Menschenrechten, TOP MEDIEN ● BERLIN, TOP-TV, Verein ehemaliger Heimkinder
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