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Saturday, November 13, 2010

„Heimopfer-Rechtsverfechter“ im Einsatz für „Ehemalige Heimkinder“: 9.11.2010 Schriftstück von Prof. Dr. Manfred Kappeler (Erziehungswissenschaftler)

Überaus zutreffend formulierte Text-Passagen: Auszüge aus einem 9-seitigen Schrüftstück von Prof. Dr. Manfred Kappeler ( Erziehungswissenschafler ) . Das vollständige Schriftstück ist hier zu finden @ http://www.veh-ev.info/archivpdf/profkappeler.pdf ( 9 Seiten der erste Teil und 3 Seiten der zweite Teil; insgesamt 12 Seiten )

»Prof. Dr. Manfred Kappeler: Vom „Zwischenbericht“ des Runden Tisches Heimerziehung zum Entwurf des „Endberichts“ – Zwischen den Zeilen gelesen II«

[ Seite 4 ]

»»» [ ... ]. Es kommt nicht darauf an, ob das den Kindern und Jugendlichen in der Heimerziehung angetane Unrecht „gesetzlich intendiert“ war oder nicht, und es kommt auch nicht darauf an, ob das tatsächlich geschehene Unrecht als „Ziel“ der Heimerziehung formuliert war oder nicht. Entscheidend ist allein die Tatsache, dass dieses Unrecht geschehen ist und dass es, allen Erkenntnissen, die der RTH in seiner „Aufarbeitung“ selbst zutage gefördert hat, systematisch verübt wurde. Das Unrecht hatte System und das System, das es produzierte, war mithin ein Unrechtsystem. Weil das System so war [ ... ], hat es zwangsläufig, also zwingend, Unrecht hervorgebracht. Dass es für dieses System verantwortliche Institutionen und Personen gab, dass es letztlich „von Menschen gemacht“ war und dass es, wie die wenigen Ausnahmen Gott sei Dank gezeigt haben, auch „vermeidbar“ gewesen wäre, wenn die Institutionen und Personen ihrer Verantwortung gerecht geworden wären, ist kein Beweis gegen das Unrechtsystem, sondern bestätigt es und lässt überhaupt erst die Frage nach Verantwortung und Schuld von Institutionen und Personen zu, die aus der Perspektive von Menschenwürde und Menschenrechten immer gestellt werden muss. «««

[ Seite 5 ]

»»» Im [ „Endberich“, d.h. im »Runder Tisch Heimerziehung« Abschlussbericht- ] „Entwurf“ wird versucht, die scharfe Kontroverse zwischen den Ehemaligen Heimkindern am RTH und der Mehrheit der InstitutionenvertreterInnen über die Frage der finanziellen Entschädigung zu verwischen, indem behauptet wird, „der Runde Tisch“ halte eine Qualifizierung der Heimerziehung als generelles Unrecht für „nicht angemessen und möglich“. Als dieser Satz formuliert wurde, lag der

[ Seite 6 ]

Entschädigungsvorschlag der Ehemaligen Heimkinder am Runden Tisch allen an diesem Gremium Beteiligten bereits seit einigen Monaten vor, indem von einem Unrechtsystem ausgegangen wird.

Noch einmal zurück zur „Systemfrage“. Mein Vorschlag, die Heime als den Kristallisationspunkt des „Systems Heimerziehung“ (auch die „Wege ins Heim“ gehören dazu) mit den von Goffman entwickelten Merkmalen der „Totalen Institution“ zu analysieren, ist vom RTH und auch von der ihn begleitenden wissenschaftlichen Forschung begrifflich aufgenommen, auf der beschreibenden Ebene angewendet und auf der analytischen Ebene zurückgewiesen worden. In ihrem Gutachten zu einer von uns gemeinsam betreuten Dissertation über die Heimerziehung der vierziger bis siebziger Jahre schreibt meine Kollegin Silvia Staub-Bernasconi, dass zur Totalen Institution Heimerziehung gehörte, „dass die Jugendlichen mit ihrer Arbeit die wirtschaftliche Existenz des Heimes zu sichern hatten. Dazu kam eine geografische und/oder bauliche, quasi-natürliche Beschränkung des sozialen Kontakts mit der Umwelt, verstärkt durch soziale Abschottung. Der Eintritt war mit erniedrigenden, entpersonalisierenden Ritualen bis zur Löschung des Eigennamens, der Abgabe aller persönlichen Gegenstände verbunden. Dazu gehörten auch unvoraussehbare Inspektionen, Zensur und Einsichtnahme in persönliche Post, Entzeitlichung des Aufenthalts, Isolationszelle bei Wasser und Brot, Drohung der Überweisung an noch strengere Institutionen usw. Ein solches Herrschaftssystem muss auch Sozial-beziehungen und Freundschaften – reziproke Interaktionsbeziehungen – unterbinden, da die durch mögliche Kollektivierung der allen gemeinsamen Probleme über soziale Interaktionen in einem übersichtlichen Sozialraum (…) zu einer Gefahr für die Machtträger des Systems werden kann.“

Die Erziehungsmethoden in den Heimen beschreibt Staub-Bernasconi als „methodisierte Gewalt, das heißt als körperliche, insbesondere sexuelle, medizinische, ferner psycho-physische, psychische und soziale Gewalt, begleitet von irrationalem, unberechenbarem Verhalten (Gewaltausbrüche, unvermittelte Eskalation usw.).“ Und weiter: „Die hier geschilderten Praxen können keineswegs als sporadische, bedauerliche Handlungen von Einzeltätern bezeichnet werden, sondern ‚sie haben System’, das heißt sie beschreiben die Normen und Regeln der institutionalisierten Heimordnung und deren Umsetzung durch die Inhaber hierarchischer Positionen in einer Sozialstruktur mit unterschiedlich formalisierter, negativer Befehls- und Sanktionsgewalt im Alltag. Und diese Heimordnung war nur auf bedingungslose Unterwerfung, Pflichterfüllung und absolutem Gehorsam ohne irgendein Recht auf Irgendetwas aufgebaut.“ Fast alle Heime des „Systems Heimerziehung“ – vom Säuglingsheim bis zum Fürsorgeerziehungsheim – hatten ähnliche Organisations-strukturen und Organisationskulturen „im Sinne von institutionalisierten horizontalen und vertikalen Positionen und festgelegten Pflichten (…) nach sozialen Innen- und Außenbeziehungen und den sich daraus ergebenden Verhaltensregeln und Strategien im Alltagsgeschehen (z.B. gezielt eingesetzte Bloßstellungen, Stigmatisierung,

[ Seite 7 ]

Essensentzug usw.).“2 Staub-Bernasconi plädiert dafür, die Erziehungspraxis in Totalen Institutionen und ihrer Folgen für die Menschen, die ihnen unterworfen waren, mit den Persönlichkeitsrechten (Recht auf Unversehrtheit, Freiheit etc.) und den Sozialrechten, wie finanzielle Entschädigung für Zwangsarbeit und soziale Sicherung im Alter, um deren aktuelle Einlösung es in den „Empfehlungen“ des RTH gehen muss, zu interpretieren. «««

[ Seite 8 ]

»»» Eine neue Dynamik würde entstehen, wenn ein Glied der „Verantwortungskette“ den Mut aufbringen würde, den Verweis auf die Kettendisziplin aufzugeben, öffentlich seinen Beitrag zur Entschädigung zu beziffern, zu versichern, diesen Betrag auch unabhängig von der Entscheidung der anderen „Kettenglieder“ zu zahlen. Mit der Wahrnehmung seiner ethischen und moralischen Verantwortung für das in den eigenen Heimen den Kindern und Jugendlichen angetane Unrecht und Leid, würde dieses „Kettenglied“ die Anderen in der „Kettenglieder“ auffordern, diesem Beispiel zu folgen. So ein Schritt – Heraus aus der Verschanzung hinter „den Anderen“ und „noch nicht geklärten Beträgen und Verfahrensweisen“ – stünde den beiden Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden gut an. Sie würden damit ihrer von ihnen immer wieder reklamierten Bedeutung als das soziale Gewissen der Gesellschaft gerecht. Die „Verantwortungskette“ ist gegenwärtig eine Verantwortungsverhinderungskette geworden. Am deutlichsten wird das an der Position der Länder, die sich nur dann an einer finanziellen Entschädigung beteiligen wollen, wenn alle westdeutschen Bundesländer dem zustimmen. Was hindert eigentlich Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, die großen „rot-grün“ und „schwarz-gelb“ regierten sogenannten Flächenländer daran, für die Länder ein Beispiel zu geben?

Die Bereitschaft zur finanziellen Entschädigung ist die Nagelprobe darauf, ob die Rehabilitation Ehemaliger Heimkinder ernst gemeint ist und der RTH letztendlich die großen Hoffnungen, die bei seiner Gründung in ihn gesetzt worden sind, doch noch erfüllt. Wird diese Hoffnung enttäuscht, wird es zur „zweiten Traumatisierung“ vieler Ehemaliger Heimkinder kommen, mit der Folge von Verzweiflung, Wut und Aggression.
Abschließend sei noch einmal daran erinnert, dass die Ehemaligen Heimkinder, die in sogenannten Behinderten-Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben, in vollem Umfang an Rehabilitation und Entschädigung beteiligt werden müssen.
Das Gleiche gilt für die Opfer der Heimerziehung der ehemaligen DDR, die seit langem ihre Anerkennung verlangen und auf einem Kongress in Erfurt am 17. November diese Forderungen öffentlich deutlich unterstreichen werden. «««

[ Seite 9 ]

»»» Die finanzielle Entschädigung ist der Hauptkonflikt in der Schlussrunde des RTH und in der Zeit danach. Aber auch die anderen, im Ganzen einvernehmlicher diskutierten Aktivitäten, allen voran die von den Ehemaligen Heimkindern geforderten „unabhängigen Stützpunkte“, müssen in den Empfehlungen eindeutig im Sinne der Ehemaligen Heimkinder formuliert werden – und auch ihre Realisierung wird Geld kosten.

Die Ergebnisse des Runden Tisches Heimerziehung und ihre praktische Umsetzung sind ein Prüfstein für die politische Kultur der alten und neuen Bundesrepublik, die sich als ein freiheitlicher demokratischer Rechtsstaat versteht, für den die Orientierung an den in der Verfassung garantierten Grundrechten, an der Menschenwürde und den Menschenrechten das oberste politische und ethische Gebot sein muss. «««
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2 Titel der Dissertation, auf die sich dieses Gutachten bezieht: Eilert, Jürgen. Psychologie der Menschenrechte – Menschenrechtsverletzungen im Deutschen Heimsystem 1945 bis 1973 im Spiegel von neun Lebensläufen, die dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages am 11.12.2006 vorgetragen wurden. Freie Universität Berlin, Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie. 2010).


Siehe auch den Hinweis vom 12.11.2010 und die seitherigen Kommentare DAZU in Dierk Schaefers Blog @ http://dierkschaefer.wordpress.com/, d.h. den dortigen Beitrag mit der Überschrift »Prof. Dr. Manfred Kappeler: Vom „Zwischenbericht“ des Runden Tisches Heimerziehung zum Entwurf des „Endberichts“ – Zwischen den Zeilen gelesen II«



QUERVERWEIS: »„Heimopfer-Rechtsverfechter“ im Einsatz für „Ehemalige Heimkinder“: 9.11.2010 Schriftstück von Rechtsanwalt Christian Sailer über einen Fall in Bayern« @
http://heimkinderopfer2.blogspot.com/2010/11/heimopfer-rechtsverfechter-im-einsatz.html

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Jeder kann auch HIER einen sachbezogenen Kommentar in diesem EHEMALIGE HEIMKINDER BLOG Nr. 1 zu diesem »„Heimopfer-Rechtsverfechter“ im Einsatz für „Ehemalige Heimkinder“: 9.11.2010 Schriftstück von Prof. Dr. Manfred Kappeler (Erziehungswissenschaftler)«-Bericht – UND AUCH ZU JEDEM ANDEREN BERICHT IN DIESEM BLOG ! – abgeben, und ein jeder solcher Kommentar wird dann auch HIER für alle Leser sichtbar sein.
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Meine [ d.h. Martin MITCHELLs ] eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.

My [ ie. Martin MITCHELL’s ] own current signature: Negotiation with the perpetrators, your detractors and opponents without QUALIFIED legal counsel present and by your side throughout and at all times, and without reliance upon the law and jurisprudence, is like a building without a foundation – a house of cards, and any attempt at curtailment of these rights is clear evidence of incompetence, incapability and incapacity of a country’s "constitutionality" and it’s "democracy".

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Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf ‚Landesverrat‘ genannt wird.“ ( Erich Kästner )



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Tuesday, January 26, 2010

GERMAN INSTITUTIONS: Unglaubliches Ausmaß grausamer Menschenrechtsverletzungen in der damaligen nachkriegsdeutschen Heimerziehung !

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CHURCH ABUSE and STATE ABUSE, and they were equally responsible and are equally liable !

Abuse was not the failure of the system, abuse was the system !

Abusus war nicht das Verfehlen des Systems, Abusus war das System !

Unglaubliches Ausmaß grausamer Menschenrechtsverletzungen !

Mag vielleicht kein Anwalt sein, der dies geschrieben hat, aber immerhin soll und muß, meines Erachtens, auch DIES unbedingt berücksichtigt werden:

Verfasst von »Gast« am 26. Januar 2010 - 07:06 Uhr MEZ.

...und gepostet von »Gast« auf der Internet-Plattform evangelisch.de @ http://www.evangelisch.de/themen/gesellschaft/runder-tisch-heimkinder-legt-zwischenbilanz-vor10507 zu ihrem Artikel vom 22.01.2010 »Runder Tisch Heimkinder legt Zwischenbilanz vor«

[ evangelisch.de : Verlag Hansisches Druck- und Verlagshaus. Das Hansische Druck- und Verlagshaus (HDV) ist eine 100%ige Tochtergesellschaft des Gemeinschaftswerks der Evangelischen Publizistik gGmbH und Verlag des evangelischen Magazins chrismon. Evangelisch.de wird in enger Kooperation mit der Zentralredaktion des Evangelischen Pressedienstes ( epd ) produziert. ]

»»» Verfasst von »Gast« am 26. Januar 2010 - 07:06 Uhr MEZ.

Wenn man bedenkt welche Firmen an der unentlohnten Zwangsarbeit an Kindern und Jugendlichen in der Bundesrepublik Deutschland ( BRD ) während des so genannten „Wirtschaftswunder“ davon profitiert haben.

Claas Gruppe : CLAAS KGaA mbH, Harsewinkel
Hella KGaA Hueck & Co., Lippstadt
RECTICEL SCHLAFKOMFORT GmbH - SCHLARAFFIA - Bochum

weltbekannte Marken wie Miele, Rowenta, Braun und Grundig
verschiedene Anbieter von Krankenhaus-, Haushalts- und Wäscherei-Diensten

Und das sind bestimmt nicht die einzigen gewesen.

Und man sollte dabei immer bedenken, dass die Kirchen nie in der Lage gewesen wären, dieses unglaubliche Ausmaß der grausamen Menschenrechtsverletzungen zu vollbringen, wenn die zuständigen Jugendämter, Gerichtsbarkeiten und die Landesparlamente nicht Ihre schützende Hände darüber gehalten hätten. Der Staat ( und damit meine ich nicht die Bürger ) und die Kirche haben gemeinsame Sache gemacht. Und auch nach dieser Zeit ( quasi bis zum heutigen Tage ) hat der Staat trotz Wissen dieser groben Verstöße gegen die Menschenrechte keine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet. Somit greift meiner Meinung nach auch nicht das Gesetz der Verjährung. Denn es gibt vom BGH ein Urteil dazu [ 5 StR 451/99 - BESCHLUSS vom 09.02.2009; steht zur Verfügung als PDF @ http://jensweinreich.de/wp-content/uploads/2009/07/bgh-pansold-dopingopfer.pdf ( 9 Seiten; 1.3 MB ) ]:

[ betreffend einem Strafverfahren ] in dem die Revision eines Angeklagten ( ehemaliger Dopingarzt [ ( IM ) „inoffizieller Mitarbeiter ( STASI )“ "Jürgen Wendt" - Dr. Bernd Fritz Pansold aus Wien, Österreich ( wo er sich nach der Wende niedergelassen hat ) ] ) auf VERJÄHRUNG NIEDERGESCHLAGEN wurde. Nach dieser Vorschrift unterliegen Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte und Kriegsverbrechen nicht den Bestimmungen über die Verjährung. Weil die betroffenen minderjährigen Sportlerinnen von Staats wegen ohne Rücksicht auf gravierende Gesundheitsschädigungen – z.B. mögliche Lebertumore oder schwerwiegende Herzerkrankungen – für staatliche Zwecke missbraucht wurden. Dieser schwerwiegende Rechtsbruch ist als Menschenrechtsverletzung zu werten. Zu Recht ist somit im Ergebnis von dem Ruhen der Verjährung dieser UNRECHTSTATEN auszugehen, da sie systemimmanent durch das totalitäre Regime der SED nicht verfolgt wurden.

Auch in unseren Fällen [ was ehemalige Heimkinder betrifft ] fand von staatswegen keine strafrechtliche Verfolgung gegen schwere Menschenrechtsverletzungen statt. [ *** ] Die BRD war zwar kein totalitäres Regime. Aber das System der Kinderheime in der BRD war ein totalitäres Regime. Ein Regime welches vom Staat nicht nur gedeckt wurde sondern [ in welchem ] auch [ der Staat ] sich daran beteiligt hat. Und das bis zum heutigen Tage. Obwohl die deutsche Gerichtsbarkeit und die Staatorgane es gewusst haben. Die Täter hätten schon damals angeklagt werden müssen. Aber man hat trotz des Wissens von schweren Verstößen gegen die Menschenrechte damals und die Jahre danach nicht einen der Täter angeklagt, vor Gericht gestellt und somit auch keinen rechtskräftig dafür verurteilt.

Zum Schluss von einer der Erzieherinnen gegenüber meiner Person: Ich hasse diesen Bastard. Vater kriminell und Alkoholiker, Mutter kriminell und Alkoholikerin. Der Apfel fällt nicht weit vom Baum. Am besten sollte man Ihn ersäufen, dann wird er in der Zukunft dem Steuerzahler nicht mehr auf der Tasche liegen.

Daran ist leicht zu erkennen welches Gedankengut in der damaligen Heimerziehung steckte. «««

[ *** Siehe DAZU, u.a., auch @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/Absolute-prohibition-of-every-form-of-forced-labour-and-compulsory-labour_-_Is-my-interpretation-of-this-international-law-the-ILO-Convention-C029-correct_-_or-not.html und @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/Former-German-wards-of-the-state,-institutionalised-children-used-as-slave-labourers-demand-adequate-compensation-and-the-making-of-appropriate-amends_-_no-compromise.html ]

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Meine eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.

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Friday, January 15, 2010

"KINDERHEIME IN DISKUSSION" - Was in den letzten Jahrzehnten in westdeutschen Heimen geschehen ist, ist erschütternd.

»»» Am Dienstag den 12.01.2010 startet ( bzw. startete ) im "ALEX", Offener Kanal Berlin die 14teilige Sendereihe "KINDERHEIME IN DISKUSSION" aus Deutschland und Österreich.

Die nächste Sendung in dieser Sendereihe wird am Dienstag, 19. Januar 2010, wiederum ab 18 bis 19 Uhr, Mitteleuropäische Zeit ( MEZ ) ausgestrahlt.

Zukünftige Sendungen in dieser Sendereihe werden danach, jeweilig, einmal monatlich über Kabel in Berlin und Brandenburg, Dienstags ab 18 bis 19 Uhr ( MEZ ) ausgestrahlt werden und unter dem Sendeformat "TOP MEDIEN ● BERLIN" zu empfangen sein.

Immer gleichzeitig sind diese Sendungen auch über den Live-Stream @ http://www.alex-berlin.de/tv im Internet zu sehen.

Der Inhalt jeder zukünftigen Sendung in dieser Sendereihe wird immer in genügend Zeit vorher im Internet, sowohl wie ( für Abonenten ) in Rundmails angegeben werden.

Ab Mittwoch, bzw. „seit Mittwoch 13.01.2010“, werden diese Sendungen auch von der Vereinswebseite http://veh-ev.info/ des „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ aufrufbar sein.

Anschließend an jede jeweilige Sending ist sie im Archiv des Senders "TOP MEDIEN ● BERLIN" @ http://www.top-medien-berlin.de/content/blogcategory/46/56/ jederzeit mit dem "O-Ton Text" wieder zu finden und wird dort im Archiv auch für immer erhalten bleiben [ dass sich die URL über Zeit ( in den nächsten zehn Jahren ) aber dann auch mal umändert kann, kann auch schon mal vorkommen ]. «««

»»» Kaum ein Tag vergeht, an dem nicht ein Fall von Kindesmissbrauch bekannt wird, an dem nicht über geistige und körperliche Mißhandlungen von Kindern berichtet wird

und wir wollen uns als "TOP-TV" in mehreren Sendungen – und auch als "TOP MEDIEN ● BERLIN" – dem

Thema Kinderheim zuwenden.

Was in den letzten Jahrzehnten in westdeutschen Heimen [ also seit dem Ende des Zweiten Welkrieges und vor dem Mauerfall ] geschehen ist, ist erschütternd.

Misshandlungen sind alltäglich;

die staatliche Aufsicht schaut weg, nimmt alles billigend in Kauf.

Hinweise auf die unerträglichen Zustände in den Heimen werden systematisch ignoriert.

Bereits Ende 1947 stellte eine Sachverständigenkommission im Auftrage des Innenministeriums der englischen Besatzungsmacht zu Jugendfürsorgeeinrichtungen in Westfalen fest
„Unser genereller Eindruck von den Heimen in Deutschland ist, dass es diesen nicht gelingt, die fundamentalen Bedürfnisse der Kinder zu verstehen, und dies war insgesamt besonders in Westfalen der Fall, wo auf allen Ebenen ein auffälliger Mangel an Ideenreichtum in der Behandlung schwieriger Kinder besteht. []

Weiter:
„In der Praxis ist klar, dass ein oder zwei Hauptprinzipien im Betrieb aller Heime akzeptiert werden:
a) dass Kinder beständig überwacht werden müssen,
b) dass ein Kind nicht fähig ist irgendeine Wahl von irgendwelcher Bedeutung ohne Anleitung zu treffen,
c) dass die Einheit im Heim immer die Gruppe und nicht das Individuum ist,
d) dass die Hauptarbeit des Heimes darin besteht, dem Kind das beizubringen, was ihm fehlt und nicht darin, seine bestehenden Fähigkeiten weiter zu entwickeln.“

Was hiermit gemeint ist, wird von anderen schlicht mit den Worten benannt: „Da hat wenigstens Ordnung geherrscht. Aus denen ist dann etwas Ordentliches geworden.“

Die immer lauter werdenden Klagen über die Missstände in den damaligen Kinderheimen sprechen jedoch eine andere Sprache.

Es sind aber nicht nur ehemalige Heimkinder, die schwere Vorwürfe erheben, sondern auf die Missstände wurde auch in von anderen verschiedenen Stellen aufmerksam gemacht.

Es hat Parlamentsuntersuchungen gegeben; die juristische Fakultät der Universität Frankfurt [ RECHTSGUTACHTEN von Prof. Dr. Erhard Denninger vom 8. Juli 1969 ] spricht 1969 in einem Rechtsgutachten davon, dass „in der Heimerziehung die Menschenrechte und die Grundrechte der Zöglinge systematisch missachtet wurden.“

Auch für Heimkinder gilt, wie Prof. Denninger ausführte, die Wertordnung des Grundgesetzes:
„Die staatliche Gemeinschaft ist verpflichtet, bedürftigen Mitbürgern zur Schaffung oder Erhaltung einer menschenwürdigen Existenz Hilfe zu leisten.

Das folgt aus dem Auftrag, die Menschenwürde zu schützen ( Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG ) in Verbindung mit der Verpflichtung auf den Sozialstaat ( Art. 20, 28 GG ) sowie auf den Grundsatz der Gewährung gleicher Chancen ( Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 1 GG ).“

Wenn wir heute von Missständen in den Kinderheimen sprechen, dann sind diese am Anspruch des Grundgesetzes zu messen, das 1949, vor jetzt mehr als 60 Jahren, verabschiedet wurde.

Im Dschungel der staatlichen Zuständigkeiten gilt für alle staatlichen Institutionen die Verpflichtung zur Achtung und zum Schutz der Menschenwürde.

Mangelnde Zuständigkeit ist kein Grund der Entschuldigung und der Untätigkeit !

Dass es die Missstände in den Heimen gegeben hat, wird heute nicht mehr bestritten. Strittig ist jedoch, in welchem Umfang sie vorlagen und welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind, Konsequenzen für die zukünftige Gestaltung der Jugendhilfe und Konsequenzen für die ehemaligen Heimkinder, die an den Folgen der unmenschlichen Behandlung bis heute leiden, aufgrund traumatischer psychischer Probleme ihr Leben nicht in den Griff bekamen, an Bildung und Ausbildung oft nicht hinreichend teilhaben konnten, nur schwer, wenn überhaupt, einen Lebenspartner fanden und eine Familie gründen konnten.

Die Heimerziehung hatte Auswirkungen auf ihr ganzes Leben; viele sind daran zerbrochen, viele haben sich am unteren Rand der Gesellschaft notdürftig durchgeschlagen, nur wenigen ist es gelungen, im Berufsleben eine geachtete Stellung zu erlangen.

Anhand von sieben Lebensläufen wollen wir versuchen, die Folgen der damaligen Heimerziehung sichtbar zu machen.

Das Team von "TOP MEDIEN ● BERLIN" «««

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Meine eigene [ d.h. Martin MITCHELs ] momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.

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