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Saturday, November 13, 2010

„Heimopfer-Rechtsverfechter“ im Einsatz für „Ehemalige Heimkinder“: 9.11.2010 Schriftstück von Prof. Dr. Manfred Kappeler (Erziehungswissenschaftler)

Überaus zutreffend formulierte Text-Passagen: Auszüge aus einem 9-seitigen Schrüftstück von Prof. Dr. Manfred Kappeler ( Erziehungswissenschafler ) . Das vollständige Schriftstück ist hier zu finden @ http://www.veh-ev.info/archivpdf/profkappeler.pdf ( 9 Seiten der erste Teil und 3 Seiten der zweite Teil; insgesamt 12 Seiten )

»Prof. Dr. Manfred Kappeler: Vom „Zwischenbericht“ des Runden Tisches Heimerziehung zum Entwurf des „Endberichts“ – Zwischen den Zeilen gelesen II«

[ Seite 4 ]

»»» [ ... ]. Es kommt nicht darauf an, ob das den Kindern und Jugendlichen in der Heimerziehung angetane Unrecht „gesetzlich intendiert“ war oder nicht, und es kommt auch nicht darauf an, ob das tatsächlich geschehene Unrecht als „Ziel“ der Heimerziehung formuliert war oder nicht. Entscheidend ist allein die Tatsache, dass dieses Unrecht geschehen ist und dass es, allen Erkenntnissen, die der RTH in seiner „Aufarbeitung“ selbst zutage gefördert hat, systematisch verübt wurde. Das Unrecht hatte System und das System, das es produzierte, war mithin ein Unrechtsystem. Weil das System so war [ ... ], hat es zwangsläufig, also zwingend, Unrecht hervorgebracht. Dass es für dieses System verantwortliche Institutionen und Personen gab, dass es letztlich „von Menschen gemacht“ war und dass es, wie die wenigen Ausnahmen Gott sei Dank gezeigt haben, auch „vermeidbar“ gewesen wäre, wenn die Institutionen und Personen ihrer Verantwortung gerecht geworden wären, ist kein Beweis gegen das Unrechtsystem, sondern bestätigt es und lässt überhaupt erst die Frage nach Verantwortung und Schuld von Institutionen und Personen zu, die aus der Perspektive von Menschenwürde und Menschenrechten immer gestellt werden muss. «««

[ Seite 5 ]

»»» Im [ „Endberich“, d.h. im »Runder Tisch Heimerziehung« Abschlussbericht- ] „Entwurf“ wird versucht, die scharfe Kontroverse zwischen den Ehemaligen Heimkindern am RTH und der Mehrheit der InstitutionenvertreterInnen über die Frage der finanziellen Entschädigung zu verwischen, indem behauptet wird, „der Runde Tisch“ halte eine Qualifizierung der Heimerziehung als generelles Unrecht für „nicht angemessen und möglich“. Als dieser Satz formuliert wurde, lag der

[ Seite 6 ]

Entschädigungsvorschlag der Ehemaligen Heimkinder am Runden Tisch allen an diesem Gremium Beteiligten bereits seit einigen Monaten vor, indem von einem Unrechtsystem ausgegangen wird.

Noch einmal zurück zur „Systemfrage“. Mein Vorschlag, die Heime als den Kristallisationspunkt des „Systems Heimerziehung“ (auch die „Wege ins Heim“ gehören dazu) mit den von Goffman entwickelten Merkmalen der „Totalen Institution“ zu analysieren, ist vom RTH und auch von der ihn begleitenden wissenschaftlichen Forschung begrifflich aufgenommen, auf der beschreibenden Ebene angewendet und auf der analytischen Ebene zurückgewiesen worden. In ihrem Gutachten zu einer von uns gemeinsam betreuten Dissertation über die Heimerziehung der vierziger bis siebziger Jahre schreibt meine Kollegin Silvia Staub-Bernasconi, dass zur Totalen Institution Heimerziehung gehörte, „dass die Jugendlichen mit ihrer Arbeit die wirtschaftliche Existenz des Heimes zu sichern hatten. Dazu kam eine geografische und/oder bauliche, quasi-natürliche Beschränkung des sozialen Kontakts mit der Umwelt, verstärkt durch soziale Abschottung. Der Eintritt war mit erniedrigenden, entpersonalisierenden Ritualen bis zur Löschung des Eigennamens, der Abgabe aller persönlichen Gegenstände verbunden. Dazu gehörten auch unvoraussehbare Inspektionen, Zensur und Einsichtnahme in persönliche Post, Entzeitlichung des Aufenthalts, Isolationszelle bei Wasser und Brot, Drohung der Überweisung an noch strengere Institutionen usw. Ein solches Herrschaftssystem muss auch Sozial-beziehungen und Freundschaften – reziproke Interaktionsbeziehungen – unterbinden, da die durch mögliche Kollektivierung der allen gemeinsamen Probleme über soziale Interaktionen in einem übersichtlichen Sozialraum (…) zu einer Gefahr für die Machtträger des Systems werden kann.“

Die Erziehungsmethoden in den Heimen beschreibt Staub-Bernasconi als „methodisierte Gewalt, das heißt als körperliche, insbesondere sexuelle, medizinische, ferner psycho-physische, psychische und soziale Gewalt, begleitet von irrationalem, unberechenbarem Verhalten (Gewaltausbrüche, unvermittelte Eskalation usw.).“ Und weiter: „Die hier geschilderten Praxen können keineswegs als sporadische, bedauerliche Handlungen von Einzeltätern bezeichnet werden, sondern ‚sie haben System’, das heißt sie beschreiben die Normen und Regeln der institutionalisierten Heimordnung und deren Umsetzung durch die Inhaber hierarchischer Positionen in einer Sozialstruktur mit unterschiedlich formalisierter, negativer Befehls- und Sanktionsgewalt im Alltag. Und diese Heimordnung war nur auf bedingungslose Unterwerfung, Pflichterfüllung und absolutem Gehorsam ohne irgendein Recht auf Irgendetwas aufgebaut.“ Fast alle Heime des „Systems Heimerziehung“ – vom Säuglingsheim bis zum Fürsorgeerziehungsheim – hatten ähnliche Organisations-strukturen und Organisationskulturen „im Sinne von institutionalisierten horizontalen und vertikalen Positionen und festgelegten Pflichten (…) nach sozialen Innen- und Außenbeziehungen und den sich daraus ergebenden Verhaltensregeln und Strategien im Alltagsgeschehen (z.B. gezielt eingesetzte Bloßstellungen, Stigmatisierung,

[ Seite 7 ]

Essensentzug usw.).“2 Staub-Bernasconi plädiert dafür, die Erziehungspraxis in Totalen Institutionen und ihrer Folgen für die Menschen, die ihnen unterworfen waren, mit den Persönlichkeitsrechten (Recht auf Unversehrtheit, Freiheit etc.) und den Sozialrechten, wie finanzielle Entschädigung für Zwangsarbeit und soziale Sicherung im Alter, um deren aktuelle Einlösung es in den „Empfehlungen“ des RTH gehen muss, zu interpretieren. «««

[ Seite 8 ]

»»» Eine neue Dynamik würde entstehen, wenn ein Glied der „Verantwortungskette“ den Mut aufbringen würde, den Verweis auf die Kettendisziplin aufzugeben, öffentlich seinen Beitrag zur Entschädigung zu beziffern, zu versichern, diesen Betrag auch unabhängig von der Entscheidung der anderen „Kettenglieder“ zu zahlen. Mit der Wahrnehmung seiner ethischen und moralischen Verantwortung für das in den eigenen Heimen den Kindern und Jugendlichen angetane Unrecht und Leid, würde dieses „Kettenglied“ die Anderen in der „Kettenglieder“ auffordern, diesem Beispiel zu folgen. So ein Schritt – Heraus aus der Verschanzung hinter „den Anderen“ und „noch nicht geklärten Beträgen und Verfahrensweisen“ – stünde den beiden Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden gut an. Sie würden damit ihrer von ihnen immer wieder reklamierten Bedeutung als das soziale Gewissen der Gesellschaft gerecht. Die „Verantwortungskette“ ist gegenwärtig eine Verantwortungsverhinderungskette geworden. Am deutlichsten wird das an der Position der Länder, die sich nur dann an einer finanziellen Entschädigung beteiligen wollen, wenn alle westdeutschen Bundesländer dem zustimmen. Was hindert eigentlich Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, die großen „rot-grün“ und „schwarz-gelb“ regierten sogenannten Flächenländer daran, für die Länder ein Beispiel zu geben?

Die Bereitschaft zur finanziellen Entschädigung ist die Nagelprobe darauf, ob die Rehabilitation Ehemaliger Heimkinder ernst gemeint ist und der RTH letztendlich die großen Hoffnungen, die bei seiner Gründung in ihn gesetzt worden sind, doch noch erfüllt. Wird diese Hoffnung enttäuscht, wird es zur „zweiten Traumatisierung“ vieler Ehemaliger Heimkinder kommen, mit der Folge von Verzweiflung, Wut und Aggression.
Abschließend sei noch einmal daran erinnert, dass die Ehemaligen Heimkinder, die in sogenannten Behinderten-Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben, in vollem Umfang an Rehabilitation und Entschädigung beteiligt werden müssen.
Das Gleiche gilt für die Opfer der Heimerziehung der ehemaligen DDR, die seit langem ihre Anerkennung verlangen und auf einem Kongress in Erfurt am 17. November diese Forderungen öffentlich deutlich unterstreichen werden. «««

[ Seite 9 ]

»»» Die finanzielle Entschädigung ist der Hauptkonflikt in der Schlussrunde des RTH und in der Zeit danach. Aber auch die anderen, im Ganzen einvernehmlicher diskutierten Aktivitäten, allen voran die von den Ehemaligen Heimkindern geforderten „unabhängigen Stützpunkte“, müssen in den Empfehlungen eindeutig im Sinne der Ehemaligen Heimkinder formuliert werden – und auch ihre Realisierung wird Geld kosten.

Die Ergebnisse des Runden Tisches Heimerziehung und ihre praktische Umsetzung sind ein Prüfstein für die politische Kultur der alten und neuen Bundesrepublik, die sich als ein freiheitlicher demokratischer Rechtsstaat versteht, für den die Orientierung an den in der Verfassung garantierten Grundrechten, an der Menschenwürde und den Menschenrechten das oberste politische und ethische Gebot sein muss. «««
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2 Titel der Dissertation, auf die sich dieses Gutachten bezieht: Eilert, Jürgen. Psychologie der Menschenrechte – Menschenrechtsverletzungen im Deutschen Heimsystem 1945 bis 1973 im Spiegel von neun Lebensläufen, die dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages am 11.12.2006 vorgetragen wurden. Freie Universität Berlin, Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie. 2010).


Siehe auch den Hinweis vom 12.11.2010 und die seitherigen Kommentare DAZU in Dierk Schaefers Blog @ http://dierkschaefer.wordpress.com/, d.h. den dortigen Beitrag mit der Überschrift »Prof. Dr. Manfred Kappeler: Vom „Zwischenbericht“ des Runden Tisches Heimerziehung zum Entwurf des „Endberichts“ – Zwischen den Zeilen gelesen II«



QUERVERWEIS: »„Heimopfer-Rechtsverfechter“ im Einsatz für „Ehemalige Heimkinder“: 9.11.2010 Schriftstück von Rechtsanwalt Christian Sailer über einen Fall in Bayern« @
http://heimkinderopfer2.blogspot.com/2010/11/heimopfer-rechtsverfechter-im-einsatz.html

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Jeder kann auch HIER einen sachbezogenen Kommentar in diesem EHEMALIGE HEIMKINDER BLOG Nr. 1 zu diesem »„Heimopfer-Rechtsverfechter“ im Einsatz für „Ehemalige Heimkinder“: 9.11.2010 Schriftstück von Prof. Dr. Manfred Kappeler (Erziehungswissenschaftler)«-Bericht – UND AUCH ZU JEDEM ANDEREN BERICHT IN DIESEM BLOG ! – abgeben, und ein jeder solcher Kommentar wird dann auch HIER für alle Leser sichtbar sein.
comments = Kommentare können durch anklicken des Post a Comment-Buttons im Footer dieses Beitrages abgegeben werden ( also, bitte, ein ganz klein wenig runter scrollen; dort ist der Post a Comment-Buttons zu finden ).


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Meine [ d.h. Martin MITCHELLs ] eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.

My [ ie. Martin MITCHELL’s ] own current signature: Negotiation with the perpetrators, your detractors and opponents without QUALIFIED legal counsel present and by your side throughout and at all times, and without reliance upon the law and jurisprudence, is like a building without a foundation – a house of cards, and any attempt at curtailment of these rights is clear evidence of incompetence, incapability and incapacity of a country’s "constitutionality" and it’s "democracy".

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Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf ‚Landesverrat‘ genannt wird.“ ( Erich Kästner )



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Friday, March 05, 2010

GERMANY: ZWISCHEN DEN ZEILEN... – Kernsätze aus der fundierten Kritik am »Zwischenbericht des „Runder Tisch Heimerziehung“

Prof. Kappeler:

Zwischen den Zeilen gelesen – Kritik des „Zwischenberichts“ des Runden Tisches Heimerziehung

„Der Hinweis auf die Opfer des Nationalsozialismus, mit dem schon die Anerkennung der von Kindern und Jugendlichen in den Heimen erzwungenen Arbeit als Zwangsarbeit verweigert wird, kommt genau an den Punkten, in denen es für die Nachfolgerinnen der Täterorganisationen um die Zurückweisung oder Ausbremsung der materiellen Forderungen der Ehemaligen Heimkinder geht. Ich halte das für eine strategische Funktionalisierung politischer Moral. Bei dem Unrecht und dem Leid, das Ehemaligen Heimkindern angetan wurde, handelt es sich nicht um Verbrechen des nationalsozialistischen Gewaltstaats, sondern um Verbrechen, die die demokratisch und rechtsstaatlich verfasste Bundesrepublik zu verantworten hat, die über alle Instrumente verfügte, solche Verbrechen zu verhindern. Die uneingeschränkte Verantwortung dafür mit dem Hinweis auf die Verbrechen des Nationalsozialistischen Systems abwälzen zu wollen und sich damit ihrer genuinen Schuld und Verantwortung nicht stellen zu wollen, ist ein Skandal für sich.“

http://s4b.directupload.net/images/100304/ys73bboi.pdf

27 Seiten die wir lesen sollten !

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»wasnhirlos« Signature:Das, was lebt, ist etwas anderes, als das, was denkt.G. Benn


QUELLE: Dieser Hinweis auf die Kritik von Prof. Dr. Manfred Kappeler Kritik am »Zwischenbericht des „Runder Tisch Heimerziehung“«, in diesem genauen Wortlaut, wurde uns zur Verfügung gestellt am Freitag, 5. März 2010, um 19:09 Uhr ( MEZ ) von »wasnhirlos« im Diakonie-Forum @ http://www.diakonie-forum.de/themen-und-arbeitsfelder-der-diakonie/heimkinder/p15007-zwischenbericht-rth/#post15007 im Thread »Zwischenbericht rth« @ http://www.diakonie-forum.de/themen-und-arbeitsfelder-der-diakonie/heimkinder/709-zwischenbericht-rth/index3.html ( momentan noch Beitrag 25 in diesem momentan noch bestehenden Thread ).
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Meine [ d.h. Martin MITCHELLs ] eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.

My own current signature: Negotiation with the perpetrators, your detractors and opponents without QUALIFIED legal counsel present and by your side throughout and at all times, and without reliance upon the law and jurisprudence, is like a building without a foundation – a house of cards, and any attempt at curtailment of these rights is clear evidence of incompetence, incapability and incapacity of a country’s "constitutionality" and it’s "democracy".

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Friday, October 16, 2009

Hingegen dem Umgang mit deutschen Kinderheim-Opfern : »Verbrechen im Kinderheim – Die Schotten sparen nicht«


Der evangelisch-lutherische Pfarrer Dierk Schäfer ( Diplom-Pädagoge und Diplom-Psychologe ) im Ruhestand, in seinem Blog »Dierk Schaefers Blog« am 2. Oktober 2009 äußert sich wie folgt:

»Verbrechen im Kinderheim –
Die Schotten sparen nicht
«


@ http://dierkschaefer.wordpress.com/2009/10/02/verbrechen-im-kinderheim-%e2%80%93-die-schotten-sparen-nicht/

»»» Verbrechen im Kinderheim – Die Schotten sparen nicht

http://news.bbc.co.uk/2/hi/uk_news/scotland/south_of_scotland/8284419.stm

Die Kinder seien durch sexuellen Mißbrauch „irreparabel“ in ihren Lebensläufen beschädigt. Der Rat ( Dumfries and Galloway Council ) in Südschottland, beschloß, allen überlebenden und nun erwachsenen geschädigten ehemaligen Heimkindern des „Merkland Children’s Home in Moffat“ eine Entschädigung von jeweils £20000 zu zahlen.

abuse victim
[ http://dierkschaefer.files.wordpress.com/2009/10/abuse-victim.pdf ]

Wer mit deutschen ehemaligen Heimkindern zu tun hat, merkt sehr schnell, daß viele „irreparabel“ in ihrem Lebenslauf beschädigt sind, selbst die, bei denen man zunächst meint, sie hätten es „gepackt“. Die Berichte solcher Heimkinder liegen in großer Anzahl vor, Betroffenheitsbekundungen auch, allerdings kamen die recht schleppend. Das ist immer noch besser, als die Versuche mancher Einrichtungen, gerichtlich gegen „Verleumdungen“ vorzugehen.

Was fehlt ist jedoch ein Entschädigungsplan, und zwar einer, der die ehemaligen Heimkinder noch zu Lebzeiten erreicht.

Wo bleibt die Einberufung einer „Geber-Konferenz“ ?

Teilnehmen sollten die staatlichen Stellen, die ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind, dann die staatlichen und kirchlichen Heime bzw. ihre Rechtsnachfolger, dazu die Firmen, die von der Zwangsarbeit in den Heimen profitiert haben.

Der Verantwortungsbereich muß nach meiner Meinung jedoch noch weiter gezogen werden. Was war mit der damaligen Gesellschaft? Man sagt, Gewalt gegen Kinder sei damals eher normal gewesen. Das sagen meist die, die hinzufügen: „Mir hat es nicht geschadet“. Wo die elterliche Erziehungsgewalt verpuffte, wurde unverhohlen gedroht: „Wenn Du nicht brav bist, kommst Du ins Heim!“ Offensichtlich standen dahinter doch die Erwartungen von noch mehr Erziehungsgewalt. Die Gewalt im Heim hat aber vielen geschadet. Doch wen wundert es, daß man sich um die Erziehungsmethoden – und die Exzesse – in den Heimen nicht weiter kümmerte. Dies ist die Mitschuld der damaligen Gesellschaft. Die heutige trägt zwar keine Schuld, aber die Mitverantwortung für die Schulden, die aus den Hilfen für lebensbeschädigte Heimkinder erwachsen. An den Tisch der Geberkonferenz gehören also auch unsere Parlamentsabgeordneten, damit Steuergelder gegeben werden können. Doch bitteschön in dieser Reihenfolge der Verantwortung. Es wäre fatal, wenn sich die Behörden mit ihrer Aufsichtspflichtverletzung und die Heimeinrichtungen, vorweg die kirchlichen, mit ihrer ganz direkten Schuld vornehm zurückhalten würden, um dem Steuerzahler alles aufzubürden. Das klappt nur für die Banken und die Autoindustrie.

Beschlagwortet mit:
Entschädigung, Geberkonferenz, Heimkinder «««

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Thursday, October 15, 2009

Gemeinsame Erklärung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers vom 7. Oktober 2009 noch mal genau unter die Lupe genommen

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Beitrag von »commont« - Dr. Carlo J. Burschel - im Diakonie-Forum vom Montag, 12. Oktober 2009, um 15.43 Uhr MEZ

Im von der
Diakonie so benannten Diskussionsfaden: »Heimkinder brauchen die Unterstützung der Diakonie !«

All,
ein wenig später will ich noch mal die Erklärung der evangelischen Kirche von Hannover kommentieren, manches muss sich halt auch erst mal setzen.
c.
[ »commont« - Dr. Carlo J. Burschel / BURSCHEL, Carlo / CBurschel / Carlo Burschel
( Jg. 1962 ), Lehrbuch-Autor und Herausgeber, u.a. „Umwelt“ / „Systeme“ /
„Industrieformen“ / Politikwissenschaft / „Unternehmen“ / „Kunst“ / „Antiquarien“ / »Heimarchiv von Dr. C. Burschel«; seit 29. Mai 2009 vielfältiger und regelmäßiger Kommentator im Diakonie-Forum ]

Gemeinsame Erklärung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und des Diakonischen Werkes der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers e.V. zu der Situation in Heimen der Jugendfürsorge in den 50er und 60er Jahren

Mit Trauer ( kein guter Begriff, „Verschiedene werden betrauert“, Trauer impliziert, dass „es vorbei ist“ ) stellen wir fest, dass in unseren Einrichtungen der Jugendfürsorge ( ungenau: KINDER- und Jugendfürsorge, es wurden KINDER und Jugendliche „schlecht behandelt“, aufschlussreich man vermeidet den Begriff "Kinder" ) in den 50er und 60er Jahren schlimmes Unrecht geschehen ist.

1. Uns beschämt, dass in den 50er und 60er Jahren unser christlicher Anspruch von der Wirklichkeit oft nicht gedeckt wurde. ( das ist viel zu passiv, konkrete Personen haben AKTIV wiederholt Unrecht an schwachen und macht- und hilflosen Anvertrauten begangen ) Insbesondere sehen wir, dass es häufig zu Gewaltanwendungen kam, ein oft massiver psychischer Druck herrschte und in den Heimen nicht individuell fördernd auf die Kinder und Jugendlichen eingegangen worden ist. Dadurch ist die Würde der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen oft nachhaltig verletzt und ihr Leben beschädigt ( „nicht ihr Leben ist beschädigt worden“, die Menschen selbst wurden für ihr Leben „beschädigt“ bis ZERSTÖRT, ihrer Chancen beraubt ) worden.
Wir setzen uns dafür ein, dass in unseren Einrichtungen ohne Gewalt, in einer Atmosphäre des Respekts, einfühlsam und achtsam miteinander umgegangen wird. Wir wollen die Fähigkeiten und Entwicklungspotentiale des Einzelnen fördern. ( soviel zu „heute“, Problem nur: genau das hat man auch „damals“ glauben gemacht )

2. Uns beschämt, dass die bedrückenden Einzelschicksale über lange Jahre verschwiegen und weder aufgearbeitet noch öffentlich gemacht wurden. ( von wem? es wurde auch ignoriert und „nicht geglaubt“ ) Die ersten Veröffentlichungen in der Mitte der 60er Jahre wurden nur wenig beachtet. Sie trugen jedoch dazu bei, dass unsere Einrichtungen sich damals pädagogisch neu orientierten. ( so einfach ist das nicht und die Resultate der sogenannten „Heimkampagne“ ( 68er; vgl. Kappeler ) sind durchaus ambivalent ) Es sind aber fast vierzig Jahre verstrichen, bis die Betroffenen in einer breiten Öffentlichkeit Gehör gefunden haben.
Wir setzen uns zusammen mit unseren Einrichtungen dafür ein, dass die Betroffenen therapeutisch und seelsorgerlich begleitet werden. ( das ist der kritischste Punkt: seine „Seelsorge- und Betreuungsmonopol will man nicht aufgeben, welches Opfer will vom „Täter“ ( oder dessen direkten Nachfolgern ) „betreut“ werden? ) Außerdem lassen wir eine wissenschaftliche Dokumentation über die damalige Situation in den Heimen erstellen, auch um weitere Konsequenzen aus den Versäumnissen der Vergangenheit zu ziehen ( das suggeriert dass „eine“ wissenschaftliche Dokumentation ausreichen könnte, wichtig wäre hier auch: von UNABHÄNGIGEN Wissenschaftlern, die die Äußerungen der Betroffenen, ja die Betroffenen selbst einbinden ).

3. Uns beschämt, dass Mitarbeitende in den Einrichtungen für ihre verantwortungsvolle Aufgabe oft unzureichend qualifiziert waren, ihre Einbindung in ein streng hierarchisches System oft demütigend und die personelle Besetzung unzureichend war. Wir achten die Mitarbeitenden, die unter schwierigen Bedingungen Gutes wollten und dies auch erreicht haben. ( die ehemals Betroffenen auch ) Wir wissen, dass viele ehemalige Mitarbeitende bis heute unter Schuldgefühlen leiden. ( ehrlich ?: deren Schuldgefühle, wenn überhaupt vorhanden, sind NICHT DAS THEMA )
Wir setzen uns gemeinsam mit unseren Einrichtungen dafür ein, dass unsere Mitarbeitenden qualifiziert ausgebildet sind und ständig entsprechend dem aktuellen Bedarf fortgebildet werden. Dazu brauchen die Teams und die Leitungen der Einrichtungen eine permanente Supervision und ein ständiges Beratungsangebot. Grundvoraussetzung ist, dass unsere Einrichtungen die Besetzung haben, die den berechtigten Ansprüchen der Jugendlichen und Kinder gerecht wird.

4. Uns beschämt, dass die Heime der Jugendfürsorge oft nicht auskömmlich finanziert waren. ( „Finanziert“ ist ja nun ein „doller Euphemismus“, sobald betriebswirtschaftlich nicht mehr auskömmlich genug, wurden schlicht „Kosten“ gespart oder die Betroffenen mussten es anderweitig irgendwie ausbaden, heute veröffentlichte Rechnungen sind einseitig, auch waren diese Einrichtungen – bis heute – PROFITCENTER ) Deshalb erhielten die dort untergebrachten Kinder und Jugendlichen keine adäquate Ausbildung, sondern mussten für ihre tägliche Versorgung oft hart arbeiten ( das ist mir viel zu schlicht, Ursache war das schlichte Menschenbild, das in christlichen Einrichtungen herrschte: „Kinder der Sünde“ oder „Grobzeug kommt von Grobzeug, bleibt Grobzeug und bringt Grobzeug hervor“ ) Wir setzen uns dafür ein, dass Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Jugendhilfe eine qualifizierende Ausbildung erhalten und alle Kosten ihres Aufenthaltes durch die Solidargemeinschaft [ sic ! ] gedeckt sind.

5. Uns beschämt, dass die staatliche Einweisungspraxis oft leichtfertig war, dass es an einer kompetenten Heimaufsicht gefehlt hat und das Miteinander von Jugendämtern und Fürsorgeeinrichtungen meist unreflektiert und unkritisch gestaltet wurde. ( auch hier „gestaltet“, klingt mir viel zu „nett“, das war ein „sozialer Sumpf“ ) Wir setzen uns gemeinsam mit dem Gesetzgeber dafür ein, dass die Lebenssituation der Betroffenen und die Arbeitssituation der Mitarbeitenden sowohl durch die staatliche Heimaufsicht als auch durch eine kritische Begleitung und Beratung ständig verbessert werden. ( man kann doch nicht so tun, wenn man Heime betreibt, das man nur „Intermediär“, „Katalysator“ wäre und ist, man hat personale Verantwortung für jeden einzelnen der anvertrauten Menschen, die Welt als „Aquarium in dem man selbst nicht schwimmt? von dem man selbst nicht profitiert? Liebe Leute, die Gehälter der Kirchenoberen stammen letztlich alle aus der gesellschaflicher Wertschöpfung, an der sie direkt NICHT teilnimmt )

Wir, die kirchlichen und diakonischen Einrichtungen WISSEN HEUTE, dass bei der Erziehung und Förderung vieler Kinder und Jugendlicher, die uns in den Erziehungseinrichtungen anvertraut waren, vielfach versagt wurde. Wir bitten bei den betroffenen ehemaligen Bewohnerinnen und Bewohnen um Entschuldigung und Vergebung.

Wir haben aus der Vergangenheit gelernt. Deshalb setzen wir uns in unseren Einrichtungen konsequent für eine Pädagogik ein, die erfahrbar von der bedingungslosen Annahme jedes Menschen durch die Liebe Christi geprägt ist. ( dieser Satz liegt allein im Interesse der Kirchenleitung und deren Zukunft )

Landesbischöfin Dr. Margot Käßmann
Diakonie-Direktor Dr. Christoph Künkel

Hannover, 7.Oktober 2009

ALL,

ja, der zweite Blick lohnt wirklich. Was da auf den ersten Blick als „Fortschritt“ für die Betroffenen daher kommt weckt den Verdacht „feiner Kirchendiplomatie“.
Konkret bedeutet das, dass die Kirchen „unabhängige“ Köpfe in ihrem Fürsorgesumpf nachschauen lassen müssen. Denn: Wer die „Musik bestellt, sagt auch, wo es lang geht“.

Die Prolongierung eines „Seelsorgemonopols“ ist eine offene Beleidigung für die Opfer. Auch hier: unabhängige Therapeuten und Einrichtungen bei Bedarf. Es wäre eine Schande, wenn die ehemaligen „Fürsorgezöglinge“ ein zweites Mal einen Beitrag zum „Deckungsbeitrag“ der Kirchen erbringen sollen, indem sie die bei ihnen angerichteten Schäden dann auch noch bei der Kirche versuchen „reparieren“ zu lassen.

Der letzte Satz ist mit der aufschlussreichste. Persönliches Leid, Schuld und Versagen ist kein Imageproblem. Dieser Verdacht darf erst gar nicht entstehen.

c.
[ »commont« - Dr. Carlo J. Burschel / BURSCHEL, Carlo / CBurschel / Carlo Burschel
( Jg. 1962 ),
Lehrbuch-Autor und Herausgeber, u.a. „Umwelt“ / „Systeme“ / „Industrieformen“ / Politikwissenschaft / „Unternehmen“ / „Kunst“ / „Antiquarien“ / »Heimarchiv von Dr. C. Burschel«; seit 29. Mai 2009 vielfältiger und regelmäßiger Kommentator im Diakonie-Forum ]

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