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Saturday, February 26, 2011

Damalige systemimmanente vorsätzlich begangene STRAFVERFOLGUNGSVEREITELUNG in der Bundesrepublik Deutschland in „Jugendwohlfahrt“ und „Heimerziehung“.

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RECHT ! - Die Pflichten des Staates gegenüber den Heimkindern.

Gleichheit vor dem Gesetz --- Gleichheit und Rechtsstaat

1. ) Damalige systemimmanente vorsätzlich begangene STRAFVERFOLGUNGSVEREITELUNG in der Bundesrepublik Deutschland in „Jugendwohlfahrt“ und „Heimerziehung“.

2. ) Damalige systemimmanente vorsätzlich begangene RECHTSBEUGUNG in der Bundesrepublik Deutschland in „Jugendwohlfahrt“ und „Heimerziehung“.

3. ) Damalige systemimmanente vorsätzlich begangene AUFSICHTSPFLICHTVERLETZUNG in der Bundesrepublik Deutschland in „Jugendwohlfahrt“ und „Heimerziehung“.

4. ) Wo war damals in der Bundesrepublik Deutschland der Staat, die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die AUSÜBUNG IHRER AUFSICHTSPFLICHT, was die Heimkinder ( minderjährige Schutzbefohlene; Mündel ! ) und die systemimmanente vorsätzlich begangene MISSHANDLUNG und ARBEITSAUSBEUTING dieser Heimkinder in den „vielen Orten des Bösen“ ( »RTH« ), seitens der Verantwortlichen und Mitverantwortlichen in „Jugendwohlfahrt“ und „Heimerziehung“ betrifft ?

5. ) ALLE DIESE damals gegen Heimkinder ( minderjährige Schutzbefohlene; Mündel ! ) in der Bundesrepublik Deutschland in den „vielen Orten des Bösen“ ( »RTH« ) vorsätzlich begangenen VERBRECHEN warenschwerwiegende Verletzungen grundlegender Menschenrechte“ / „schwere Menschenrechtsverletzungen“, einzeln gesehen, sowohl wie auch insgesamt gesehen.

6. ) Systembedingt bestand damals in der Bundesrepublik Deutschland keine Rechtsverfolgungsmöglichkeit für die Opfer ALL DIESER VERBRECHEN, auch nicht nachdem sie ihre Volljährigkeit erreicht hatten, und es besteht auch heute, systembedingt, in der Bundesrepublik Deutschland kaum eine solche Rechtsverfolgungsmöglichkeit.

7. ) Systemimmanente vorsätzlich begangene FOLTER und SKLAVEREI zu Kriegszeiten, sowohl wie auch zu Friedenszeiten – aber auch individuelle Fälle von FOLTER und SKLAVEREI zu jeder Zeit !sindschwere Menschenrechtsverletzungenund werden auch alsVerbrechen gegen die Menschlichkeitdefiniert und kategorisiert und geahndet.

8. ) ALL SOLCHE VERBRECHEN verjähren nicht !!!

( A. ) Wer von den Konfessionlosen und Atheisten ist, in Bezug auf jeden hier von mir angesprochenen Punkt, anderer Meinung ?

( B. ) Wer von den Kirchenmitgliedern und Religionsanhängern ist, in Bezug auf jeden hier von mir angesprochenen Punkt, anderer Meinung ?

( C. ) Wer, von welcher Gruppierung auch immer, würde sich noch WENIGER Rechtsstaatlichkeit und MEHR authoritäres Vorgehen wünschen ?


Anderseits stellt sich natürlich auch die Frage:

Ab wann sind in der Bundesrepublik Deutschland die Gewinne aus menschenrechtsverletzenden Straftaten sicher vor Beschlagnahmung nach innerstaatlichem Gesetz?

nach innerstaatlichem Gesetz“ bedeutet hier in dieser Frage:gemäß deutschem Strafrecht“.

Weiß jemand die korrekte and maßgebliche Antwort zu dieser Frage ?


Zu letzterer Frage hat schon jemand wie folgt geantwortet:

Wenn Straftaten gegen die Menschlichkeit nicht verjähren, können auch jederzeit "Gewinnler" verurteilt und zur Kasse gebeten werden.
Sogar wenn der Verursacher verstorben ist, wird die Verfolgung des Straftatbestandes nicht eingestellt, sondern ruht nur und kann immer neu verfolgt werden. Das heißt mit allem was dazu gehört, auch das Einziehen von Gewinnen die aus dem Straftatbestand abgeschöpft wurden.



Und dann stellte ich als Parallele auch noch folgendes Szenario zur Diskussion:

Und jetzt habe ich schon wieder eine neue Frage:

Ein Beispiel eines ganz normalen vor langer Zeit begangenen schwerwiegenden Verbrechens für welches der Täter nie bestraft wurde, weil er nie dafür erwischt wurde. – bis jetzt.

Wenn ein ganz gewöhnlicher VerbrecherkeinVerbrecher“, der eineStraftatbegeht, „die dem Gewicht nach einer schweren Menschenrechtsverletzung entsprichtsondern, ein Dieb und Bankräuber, in einem Bankraub im Jahre 1965 in der Bundesrepublik Deutschlandohne jemanden während dieses Bankraubes zu töten oder zu verletzenGold und Diamanten im Werte von mehreren Millionen Mark gestohlen hat, was jetzt erst im Jahre 2011 herauskommt, darf er, der Dieb und Bankräuber, dieses gestohlene Gold und diese gestohlenen Diamanten, jetzt im Werte von mehreren Billionen Euro, behalten, weil ja seine Straftat nach deutschem Recht und Gesetz längst verjährt ist ???

Wäre die deutsche Gesellschaft, wären die deutschen Kirchen, wäre der deutsche Staat, und wären die deutschen Banken davon begeistert und bereit dazu sicher zu stellen und dafür zu sorgen, dass der Bankräuber seine Beute aus seinem Bankraub und auch den seither daraus resultierenden Mehrwert behalten dürfe ? – Würde man dies dann auch in ganz Deutschland als ein „erfolgreiches“ Unterfangen kategorisieren und feiern ?

Und ich will nicht wissen was sein sollte, sondern was wirklich in dieser Angelegenheit – gesetzesgemäß – ist oder wäre.


Woraufhin mich JemandGesetzesgemäßsofort wie folgt aufklärte:

[ nach einem Hinweis erst einmal auf und Ausführung von StGB § 78 - Verjährungsfrist ]

Selbst wenn die Bank keinen Titel hat, ist er zur Rückzahlung verpflichtet.
Zwar verjähren Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung sowohl nach altem, als auch nach neuem Recht nach 3 Jahren.
Aber nach § 852 BGB ist der ERSATZPFLICHTIGE auch nach Eintritt der Verjährung zur Herausgabe des Erlangten nach den Vorschriften der §§ 812 ff BGB verpflichtet.
In diesem Fall kann er sich auch nicht auf "Entreicherung" berufen, da gemäß § 819 BGB i.v.m. § 818 IV BGB dies bei HERAUSGABEANSPRÜCHEN AUS UNERTLAUBTER HANDLUNG ausgeschlossen ist.

Von den Strafrechtlichen Verjährungsvorschriften (§§78ff, 79ff StGB) ist das ganze im Übrigen völlig unabhängig. Die betreffen nur die Strafverfolung bzw. die Vollstreckung der Strafe.


Mein eigener abschließenden Kommentar zu diesem Diskussionsverlauf, war dann folgende zutreffende Zusammenfassung, die neue Rechtsfragen aufwirft:

ERSTENS:

Trifft das jetzt auch auf „die unrechtmäßige Beute“ / „die ungerechtfertigte Bereicherung“ / „die illegale Gewinnschöpfung“ seitens der Täter und Täterschaften in Bezug auf „illegale Arbeitsausbeutung“ und „verbotene Zwangsarbeit“ von minderjährigen „Schutzbefohlenen“, die sich in deren „Fürsorge“ befanden, zu ?

ZWEITENS:

Zwangsarbeit“ ist verboten per Grundgesetz, obwohl das Grundgesetz selbst natürlich kein Strafrecht ist oder darstellt und das Strafrecht selbst auch nicht ersetzt, genauso wenig wie die „EUROPÄISCHE MENSCHENRECHTSKONVENTION“ das Strafrecht ersetzt.

Aber obwohl man in diesem »Abschlussbericht« dieses gesetzlosen Gremiums das sich »Runder Tisch Heimerziehung« ( »RTH« ) nennt sein Äußerstes versucht und getan hat den Begriff „ZWANGSARBEIT“ selbst nicht zu verwenden, wird vielseitig sogar in diesem »Abschlussbericht« eingeräumt, dass „in vielen Orten des Bösen“ ( in diesen „Fürsorgehöllen“ ! ) minderjährige „Schutzbefohlene“, d.h. „Heimkinder“, vielerlei schwerer Misshandlung ( strafrechtlich verfolgbaren schweren Straftaten und Rechtsbrüchen ! ), einschließlich „Arbeitsausbeutung“ [ heute auch wirklich so benannt im Strafgesetzbuch !!! ], d.h. also VERBOTENERZWANGSARBEIT“, ausgesetzt waren, aus der dieNutznießerihrenGewinneingetrieben haben. Und dieseillegale Gewinnschöpfungist eineungerechtfertigte Bereicherungauf Kosten des Leids und der Schädigung ihrer Opfer. Sollen sie jetzt ihreunrechtmäßig daraus aufgehäufte Beuteund die aus den Investitionen dieserBeuteergatterten Vermögen behalten dürfen ?

Würde die Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland DIES wirklich erlauben und zulassen ?

Ebenso, im Erachten des Australiers Martin Mitchell, höchst relevant zur Beantwortung der Frage was in die Kategorie einermenschenrechtsverletzenden Straftat“ fällt, d.h., wenn begangen im bundesrepublikanischen Hoheitsgebiet oder unter seiner Gerichtsbarkeit, was in die Kategorie dieser Straftaten fällt, die nicht verjähren:

DAS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT in seinem Beschluss in BverwG, Urteil vom 5.3.2009 - 10 C 51. 07 – ( nicht in einem Fall betreffend der ehemaligen DDR, sondern in einem Fall in der heutigen Bundesrepublik, worin darüber entschieden werden mußte, ob der vorliegende Sachverhalt in einem anderen Land aus dem ein sich in Deutschland Schutz suchender Assylbewerber „eine schwerwiegende Verletzung eines grundlegenden Menschenrechts“ darstellt, aufgrund dessen ihm in Deutschland Assyl gewährt werden müsse ) – DEFINIERT WASeine schwerwiegende Verletzung eines grundlegenden MenschenrechtsIST.
BverwG, Urteil vom 5.3.2009 - 10 C 51. 07 @ http://lexetius.com/2009,1586 ( im Volltext )


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menschenrechtsverletzenden Straftat, Gerichtsbarkeit, BUNDESVERWALTUNGSGERICHT, Beschluss in BverwG, Urteil vom 5.3.2009 - 10 C 51. 07, Sachverhalt, eine schwerwiegende Verletzung eines grundlegenden Menschenrechts, schwerwiegende Verletzung eines grundlegenden Menschenrechts, Verletzung eines grundlegenden Menschenrechts


QUERVERWEIS
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»GERMANY: Schwerwiegende MENSCHENRECHTSVERLETZUNG begangen seitens der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, systematisch und über Jahrzehnte hinweg !« @ http://heimkinderopfer2.blogspot.com/2011/01/germany-schwerwiegende.html ( Erstveröffentlichung: 3. Januar 2011 )

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Jeder kann auch HIER einen sachbezogenen Kommentar in diesem EHEMALIGE HEIMKINDER BLOG Nr. 1 zu diesen »Damalige systemimmanente vorsätzlich begangene STRAFVERFOLGUNGSVEREITELUNG in der Bundesrepublik Deutschland in „Jugendwohlfahrt“ und „Heimerziehung“.«-Bericht – UND AUCH ZU JEDEM ANDEREN BERICHT IN DIESEM BLOG ! – abgeben, und ein jeder solcher Kommentar wird dann auch HIER für alle Leser sichtbar sein.
comments = Kommentare können durch anklicken des Post a Comment-Buttons im Footer dieses Beitrages abgegeben werden ( also, bitte, ein ganz klein wenig runter scrollen; dort ist der Post a Comment-Buttons zu finden ).

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Meine [ d.h. Martin MITCHELLs ] eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.

My [ ie. Martin MITCHELL’s ] own current signature: Negotiation with the perpetrators, your detractors and opponents without QUALIFIED legal counsel present and by your side throughout and at all times, and without reliance upon the law and jurisprudence, is like a building without a foundation – a house of cards, and any attempt at curtailment of these rights is clear evidence of incompetence, incapability and incapacity of a country’s "constitutionality" and it’s "democracy".

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Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf ‚Landesverrat‘ genannt wird.“ ( Erich Kästner )

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Saturday, January 29, 2011

Wie lange noch können sich Bundesregierung und Bundestag Gesetz und Rechtsprechung verschließen, fragen „Ehemalige Heimkinder“

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die Regierenden / die Bürgerrepräsentanten und Bürgerrepräsentantinnen der Bundesrepublik Deutschland und alle Verantwortlichen und Mitverantwortlichen in dieser Sache
( einschließlich, u.a., die Bundeskanzlerin Angela Merkel [ CDU ]; den Vizekanzler und Außenminister Guido Westerwelle [ FDP ]; den Finanzminister Wolfgang Schäuble [ CDU ]; die Arbeitsministerin/Sozialministerin Ursula von der Leyen [ CDU ] ); den Bundestagspräsidenten Norbert Lammert [ CDU ] ).


WICHTIGER HINWEIS: Das Ganze, so formuliert, steht jetzt auch seit dem 1. Februar 2011 an vielen Stellen im Internet ONLINE und wurde ebenso an alle deutschen Politiker und alle deutschen Medien – in Rundschreiben – zugestellt. Niemand kann also sagen er/sie wußte nichts davon.


Verurteilung der Zwangsarbeit als Verbrechen gegen die Menschlichkeit.


Pfarrer Dierk Schäfer schreibt in seinem Blog – Dierk Schaefers Blog

@ http://dierkschaefer.wordpress.com/2011/01/28/verjahrung-zwangsarbeit-und-gewinnabschopfung/

in den frühen Morgenstunden am 28. Januar 2011

unter dem Thema »Verjährung, Zwangsarbeit und Gewinnabschöpfung«

Martin Mitchell/Australien macht in seinen neuesten Mails auf Urteile und Kommentare zum Thema Verjährung, Zwangsarbeit und Gewinnabschöpfung aufmerksam.

Inwieweit Gerichte bereit sein werden, diese Überlegungen auch auf die Heimkinderproblematik anzuwenden, steht allerdings dahin. Wer jedoch einen Prozeß führen will, sollte seinen Anwalt auf diese Quellen hinweisen.


Ruhen der Verjährung in der DDR; Quasigesetzliches Verfolgungshindernis; Doping als Körperverletzung – dies könnte von der Sache her, nicht unbedingt von der rechtlichen Beurteilung, interessant sein in Fällen von Ruhigstellung mit Medikamenten.

BGH 5 StR 451/99 – Beschluß vom 9. Februar 2000 (LG Berlin):

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/99/5-451-99.php3?referer=db


dazu ein Kommentar seitens der Fachhochschule für Rechtspflege – Nordrhein-Westfalen zum Urteil des BGH in BGH 5 StR 451/99:

http://www.fhr.nrw.de/publikationen/fachbeitraege/archiv/strafrecht/doping/index.php


Zur deutschen Rechtsprechung in völkerrechtlichen Fragen zur Zwangsarbeit:

http://www.mpil.de/ww/en/pub/research/details/publications/institute/rspr/r00.cfm?fuseaction_rspr=act&act=r00_4


Das Übereinkommen über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten vom 8.11.1990 behandelt

http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Treaties/Html/141.htm



Schriftführerin Heidi Dettinger, „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( „VEH e.V.“ ) schreibt in Dierk Schaefers Blog

@ http://dierkschaefer.wordpress.com/2011/01/28/verjahrung-zwangsarbeit-und-gewinnabschopfung/#comment-862

am 28. Januar 2011, um 14:35 Uhr ( MEZ )

Das, was Martin Mitchell hier in unermüdlicher Kleinarbeit ausgegraben hat, ist vielleicht die wichtigste Nachricht überhaupt. Bedeutet sie doch, dass die in den Heimen geleistete Arbeit eindeutig unter Zwangsarbeit fällt, die Behandlung der Heimkinder Menschenrechtsverletzungen waren. Und darüber hinaus wird hier unmissverständlich klar gestellt, dass sich die Menschen, die diese Menschenrechtsverletzungen ausführten oder davon wussten sich ebenso strafbar machten, wie die, die Zwangsarbeit leisten ließen. Für sich. Oder die, die Heimkinder in die Arbeit (z.B. in die Betriebe) zwangen!

Und: Menschenrechtsverletzungen verjähren nicht. Die BRD hat diese Abkommen 1952 ratifiziert. Nach denen Menschenrechtsverletzungen übrigens strafbar sind, selbst wenn der Verletzende sich nicht darüber im Klaren ist, dass er solche begeht!

Das, was Martin hier ausgegraben hat KANN man mit seinem Anwalt bereden. Natürlich. Aber in erster Linie ist es ein Politikum! Es ist nur schwer vorstellbar, dass sich der deutsche Bundestag diesen Argumenten verschließen kann. Oder verschließen darf!




Ehemaliges Heimkind Martin Mitchell schreibt in Dierk Schaefers Blog

@ http://dierkschaefer.wordpress.com/2011/01/28/verjahrung-zwangsarbeit-und-gewinnabschopfung/#comment-871

am 29. Januar 2011, um 03:22 Uhr ( MEZ )

Die Rechtsfragen – alle hier zutreffenden Rechtsfragen und ausschlaggebenden Fallbeispiele ! – sind nicht nur von dem Australier Martin Mitchell in verschiedenen RUNDSCHREIBEN individuell überall in Deutschland und im Auslande verbreitet worden, sondern von ihm persönlich, schon mal als Anfang, auch kürzlich ONLINE gestellt worden: im Diskussionsforum HEIMKINDER-FORUM.DE @ http://heimkinder-forum.de/v2/heim-talk/offener-talk-heime/p226129-recht-–-die-pflichten-des-staates-seinen-bürgern-gegenüber-–-auch-heimkindern-gegenüber-–-gemäss-der-„europäischen-menschenrechtskonvention“/#post226129 unter dem Thread-Thema »Die Pflichten des Staates seinen Bürgern gegenüber – auch Heimkindern gegenüber – gemäss der „EUROPÄISCHEN MENSCHENRECHTSKONVENTION“.«

Jeder qualifizierte Anwalt, der sich in diesen Angelegenheiten irgendwie in der Pflicht sieht, wird bestätigen: Das Bundesgerichtshofurteil aus dem Jahre 1999/2000 - BGH 5 StR 451/99 ( bezüglich dem DDR Doping-Fall minderjähriger Sportlerinnen, auf eine Weise auch „Schutzbefohlene“ ) beschränkt sich bei weitem nicht nur auf MEDIAKAMENTENGABE oder die RUHIGSTELLUNG MIT MEDIKAMENTEN ( oder auf Straftaten in der DDR ) !!! – Dieses RECHT von dem hier die Rede ist und die hier anzuwendende JURISTIK, hat ALLGEMEINE ANWENDUNG in allen Ländern in Europa, sowohl wie auch überall anderswo in der Welt. Die Bundesrepublik Deutschland seit ihrem Bestehen, ist da nicht ausgeschlossen und hat keine ihr zustehende Ausnahme.

Es geht hier ( d.h. in der Bundesrepublik Deutschland ), was Heimkinder in der damaligen Heimerziehung betrifft, unter anderem, auch, um die ABSICHTLICHE NICHTVERFOLGUNG SCHWERWIEGENDER STRAFTATEN begangen gegen minderjährige Schutzbefohlene und DAS RUHEN DER VERJÄHRUNG AUCH AUS DIESEM GRUNDE. Es geht hier also nicht nur um DAS RUHEN DER VERJÄHRUNG AUS DEM GRUNDE DER SYSTEMATISCHEN MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN, denen man Heimkinder jahrzehntelang ausgesetzt hat !!!
Es geht hier um zweierlei:
1. das VÖLKERRECHT und VÖLKERSTRAFRECHT ( ratifiziert von der BRD in 1952 ),
2. das DEUTSCHE STRAFRECHT UND DAS DEUTSCHE ZIVILRECHT SELBST.

Es hängt ALLES miteinander zusammen und ist ALLES eng miteinander verflochten, und dann auch verflochten, im Erachten des Australiers Martin Mitchell, mit dem seither eingeführten ÜBEREINKOMMEN ÜBER GELDWÄSCHE SOWIE ERMITTLUNG, BESCHLAGNAHME UND EINZIEHUNG VON ERTRÄGEN AUS STRAFTATEN [ "international and european seizure of proceeds of crime legislation" ], das natürlich auch auf die "Gewinnabschöpfung durch verbotene Zwangsarbeit" anzuwenden wäre !!! - Denn von "unrechtmäßiger Bereicherung" [ "unlawfully obtained assets and profits" ] ist hier die Rede !!!

Der Australier Martin Mitchell – selbst auch Betroffener dieser Zwangsarbeit in der BRD, von der hier die Rede ist, in den frühen 1960er Jahren – ist der Meinung, dass die gesamte Beute [ "unlawfully obtained assets and profits" ] der damaligen Täter und Täterorganisation beschlagnahmt und eingezogen werden müsse ( diese Möglichkeit besteht durchaus unter heutigem Gesetz und Konventionen ! ) und rechtmäßig und gerechterweise unter ihren Opfern verteilt werden müsse. Das wäre das einzig Gerechte, das akzeptierbar ist. SO SÄHE EINE GERECHTE ENTSCHÄDIGUNG UND WIEDERGUTMACHUNG AUS.



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QUERVERWEIS: »Fakt ist: Fast alle Formen von Zwangsarbeit und jede Form von Sklaverei sind nach dem Völkerrecht VERBRECHEN, ob von einem Staat akzeptiert oder nicht« @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2011/01/fakt-ist-fast-alle-formen-von.html ( Erstveröffentlichung: 22. Januar 2011 )


QUERVERWEIS: »Was ist mehr verwerflich, MENSCHENRECHTSVERLETZUNG / ZWANGSARBEIT zu „Kriegszeiten“ oder MENSCHENRECHTSVERLETZUNG / ZWANGSARBEIT zu „Friedensszeiten“?« @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2010/12/was-ist-mehr-verwerflich.html ( Erstveröffentlichung: 28. Dezember 2010 )


QUERVERWEIS: »Soll „Zwangsarbeit“ in der BRD neu definiert werden und das „Deutsche Grundgesetz“ und „Internationales Recht und Gesetz“ außer Kraft gesetzt werden?« @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2011/01/soll-zwangsarbeit-in-der-brd-neu.html ( Erstveröffentlichung: 6. Januar 2011 )


QUERVERWEIS: »EHEMALIGE HEIMKINDER – „Heimkinder-Zwangsarbeit“ – Wo sind all die Kinder, die in Westdeutschland zwischen 1945 und 1992 Zwangsarbeit leisten mussten?« @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2010/07/ehemalige-heimkinder-heimkinder.html ( Erstveröffentlichung: 17. Juli 2010 )


QUERVERWEIS: »Absolutes Verbot aller Formen von Zwangsarbeit (Pflichtarbeit) !, oder nicht ? --- War "Zwangsarbeit" / "Pflichtarbeit" / "Arbeitstherapie" / "Arbeitserziehung" / "Arbeitszucht" / "Arbeitszwang" "Arbeiterverdingung" / "unentlohnte erzwungene Arbeit" damals legal in der Bundesrepublik Deutschland, oder nicht ? - War so etwas legal in den 1950er, 1960er, 1970er und 1980er Jahren ? - Ist es heute legal in der Bundesrepublik Deutschland ? --- Sind nicht die Nutzung und Nutznießung von Zwangsarbeit völkerrechtliche Verbrechen und stellen diese nicht schwere Menschenrechtsverletzungen und Einschränkung der menschlichen Freiheit dar ?« @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/Absolutes-Verbot-aller-Formen-von-Zwangsarbeit-und-Pflichtarbeit_-_Ist-meine-Auslegung-des-voelkerrechtlichen-IAO-Uebereinkommens-C029-richtig_-_oder-nicht.html ( Erstveröffentlichung: 11. April 2007 )

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Jeder kann auch HIER einen sachbezogenen Kommentar in diesem EHEMALIGE HEIMKINDER BLOG Nr. 1 zu diesen »Wird sich der Deutsche Bundestag und die Deutsche Bundesregierung schon lange entschiedener Rechtsprechung bezüglich relevanter Juristik verschließen ?«-Bericht – UND AUCH ZU JEDEM ANDEREN BERICHT IN DIESEM BLOG ! – abgeben, und ein jeder solcher Kommentar wird dann auch HIER für alle Leser sichtbar sein.
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Meine [ d.h. Martin MITCHELLs ] eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.

My [ ie. Martin MITCHELL’s ] own current signature: Negotiation with the perpetrators, your detractors and opponents without QUALIFIED legal counsel present and by your side throughout and at all times, and without reliance upon the law and jurisprudence, is like a building without a foundation – a house of cards, and any attempt at curtailment of these rights is clear evidence of incompetence, incapability and incapacity of a country’s "constitutionality" and it’s "democracy".

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Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf ‚Landesverrat‘ genannt wird.“ ( Erich Kästner )

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Monday, May 24, 2010

Antje Vollmer bestimmt nicht was MENSCHENRECHTSVERLETZUNG und ZWANGSARBEIT ist und was VERJÄHRT ist. Internationales Recht und Gesetz bestimmt dies.




SYSTEMATISCH ANGEWANDTE nachkriegsdeutsche
Heimkinder-Zwangsarbeit“, „körperliche Misshandlungundseelische Misshandlung“, „FolterundQuälerei“ ( d.h. ununterbrochener „psychologischer Terror“ ), undsexualisierte Gewalt“ ( „Kindesmissbrauch“ ), „DemütigungundHerabwürdigungundreligiöse Indoktrinierungzum Furchteinjagen und Gefügigmachen und um dieseAUSBEUTUNGundAUSNUTZUNGvoranzutreiben, sindVERBRECHEN GEGEN DIE MENSCHLICHKEIT“ – istMENSCHENRECHTSVERLETZUNG!!! – auch wenn sich die ehemalige Bundestagsvizepräsidentin, evangelische Theologin Antje Vollmer, GRÜNE, dagegen auflehnt und auch wenn sich alle auf ihrer Seite stehenden „AnspruchsgegnerderGeschädigten“ dagegen auflehnen !!!

DieseVerbrechen“ – „VERBRECHEN GEGEN DIE MENSCHLICHKEIT“ – begangen in der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ( in „Westdeutschland“ ! ) zu Friedenszeiten !, stellen einenAngriffauf die schwächsten Mitglieder der Zivilbevölkerung dar: „ein Angriff auf Kinder und Jugendliche und einschließlich auf "Behinderte Kinder und Jugendliche"“ !!! Und es ist auch alles schon AUSREICHEND UND MEHRFACH BEWIESEN, auch ohne weitere 'Forschungen', 'Arbeitskreise', 'Runde Tische' und 'kleine Wahrheitskommissionen' !!!

DieVerbrechen“ – „VERBRECHEN GEGEN DIE MENSCHLICHKEIT“ – die die Betreiber dieser nachkriegsdeutschenHeimkinder-Zwangsarbeit-Stättenund das Wachpersonal vielfältig jahrzehntelang systematisch begangen haben, verjähren nicht, dennMENSCHENRECHTSVERLETZUNGsowohl wie auch dieBetreibungundNutznießungvonZWANGSARBEITverjährt nicht, und können, wenn notwendig ( wenn diesbetreffende innerstaatliche Strafverfolgung versagt, weil die Strafverfolgungsbehörden und Aufsichtsbehörden und Gerichte mit den TÄTERN und TÄTERORGANISATIONEN unter einer Decke stecken ! ) auch bevor Internationalem Tribunal geahndet werden. Internationale Rechtswissenschaftler und Juristen bestätigen dies.

Für die BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, siehe das „Völkerstrafgesetzbuch“ ( „VStGB“ ), zur Verfügung gestellt vom „Bundesministerium für Justiz“ in juris @
http://www.gesetze-im-internet.de/vstgb/BJNR225410002.html#BJNR225410002BJNG000300000

Und siehe diesbetreffend, z.B. auch selbst das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 09.02.2000, BGH - 5 StR 451/99.


Für eine weitere umfangreiche „Definitionund Auseinandersetzung eines deutschen Gerichts mit dem BegriffVERBRECHEN GEGEN DIE MENSCHLICHKEIT“ und wie sich ein solcher „Tatbestand“ auswirkt und auswirken kann auf „Einzeltäter“ und „Täterschaften“ – d.h. auf „BeteiligteanVerbrechen gegen die Menschlichkeit“ ( wann und wo auch immer begangen ! ) – , siehe auch Bundessozialgericht : BSG - B 9a V 5/05 R - Urteil vom 06.07.2006.


Zu derVerfassungswidrigkeitderMENSCHENRECHTSWIDRIGEN PRAKTIKENin der nachkriegsdeutschenHeimerziehung“, mit gezielt und systematisch einhergehenderHeimkinder-Zwangsarbeit“, siehe, u.a.,

http://www.heimkinder-ueberlebende.org/1961_Bewahrungsgesetz_1918-1967_verfassungswidrig.html

http://www.heimkinder-ueberlebende.org/Was_weiterhin_wichtig_war_fuer_die_Maechtigen_in_Deutschland_nach_1945.html

RECHTSGUTACHTEN von Prof. Dr. Erhard Denninger ( vom 8. Juli 1969 ) reFürsorgeerziehung“, u.a. @
http://heimkinder-forum.de/v2/heim-talk/offener-talk-heime/p140938-1969-rechtsgutachten-von-prof-dr-erhard-denninger-worin-bestätigt-wird-daß-„weite-teile-der-fürsorgerziehung“-„verfassungswidrig“-sind-und-waren-in-auftrag-gegeben-von-der-hessischen-landesregierung/#post140938 ; und auch u.a. @ http://www.our-childhood.de/viewtopic.php?p=2663&sid=cfe145ce978a79a9fc5f411dabcc0909#2663 ; und auch u.a. @ http://www.erzieherin-online.de/diskussion/brett/viewtopic.php?p=7043&sid=cf129cbf94958e716d58e12e8de93b3a#7043

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