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Monday, March 21, 2011

RESULTAT DER HEIMKINDER-ABSTIMMUNG über den Abschlussbericht »Runder Tisch Heimerziehung«: Lieber den Spatzen in der Hand als die Taube auf dem Dach?

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Lieber einen Spatzen in der Hand als eine Taube auf dem Dach?

ist der Titel der Umfrage, die der Verein ehemaliger Heimkinder e.V. (VEH) sowohl über den Postweg als auch im Internet starteten. Es ging bei dieser (nicht repräsentativen!) Umfrage bzw. Abstimmung nur um eine Frage, zu deren Beantwortung es drei Möglichkeiten gab:

Abgesehen von einzelnen Punkten des Abschlussberichtes „Runder Tisch Heimerziehung der 50er und 60er Jahre“, mit denen ich eventuell übereinstimme, teile ich hiermit mit, dass ich die in diesem Bericht festgehaltene Empfehlung an den Deutschen Bundestag zur finanziellen Entschädigung ehemaliger Heimkinder als

□ unangemessen ablehne
□ angemessen akzeptiere
□ ich weiß nicht

Im Internet hat der VEH auf allen möglichen Seiten und Blogs Links zur Umfrage setzen lassen und hat besonders seine Mitglieder aufgerufen, sich zu beteiligen. Bevor man zur eigentlichen Umfrage kam, musste die Frage beantwortet werden, ob man Heimkind sei oder nicht. Die Umfrage konnte pro Computer nur einmal beantwortet werden.
Mitglieder des Vereins ehmaliger Heimkinder e.V., die über keinen Internetzugang verfügen, bekamen die Umfrage mit demselben Text per Post geschickt mit der Bitte, selbige an den Datenschutzbeauftragten des VEH zurückzuschicken.
Das Echo auf diese Umfrage war erstaunlich hoch: 888 ehemalige Heimkinder und 42 Nicht-Heimkinder haben an der Abstimmung teilgenommen. Mit eindeutigem Resultat:

Die Empfehlungen des „Rundes Tisches Heimerziehung der 50er und 60er Jahre“ werden von den Überlebenden dieses „größten Verbrechens der Bundesrepublik Deutschland“ mit einer vernichtenden Stimmenmehrheit abgelehnt.

Ehemalige Heimkinder
784 Ablehnungen
81 Zustimmungen
21 Weiß nicht


Nicht-Heimkinder
28 Ablehnungen
8 Zustimmungen
6 Weiß nicht



Siehe jetzt auch die Grafiken bezüglich diesem Abstimmungsresultat auf der Vereinswebseite des „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ @ http://veh-ev.info/ ( dort wird das Resultat auch in Prozentsätzen angegeben ).



Siehe auch den Bericht von Helmut Jacob »Zwei Abstimmungen - Heimopfer lehnen Ergebnis des Runden Tisches Heimerziehung ab« vom Mittwoch, 23. März 2011 in seinem Blog ( http://helmutjacob.over-blog.de/ ), benannt Helmut Jacobs Blog @ http://helmutjacob.over-blog.de/article-zwei-abstimmungen-heimopfer-lehnen-ergebnis-des-runden-tisches-heimerziehung-ab-70027920.html



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QUERVERWEIS: »Zweierlei Heimkinder-Abstimmung über den Abschlussbericht RUNDER TISCH HEIMERZIEHUNG und die darin enthaltenen Empfehlungen der ALMOSEN für die Opfer.« @
http://heimkinderopfer2.blogspot.com/2011/01/zweierlei-heimkinder-abstimmung-uber.html ( Erstveröffentlichung: 10. Januar 2011 )


QUERVERWEIS: »EHEMALIGE HEIMKINDER: Zwei Abstimmungen - Heimopfer lehnen Ergebnis des Runden Tisches Heimerziehung ab.« @ http://heimkinderopfer2.blogspot.com/2011/03/ehemalige-heimkinder-zwei-abstimmungen.html ( Erstveröffentlichung: 24. März 2011 )


QUERVERWEIS: »Die Rechtslage betreffend „Heimkinder-Zwangsarbeit“ in der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ! --- Wer nicht kämpft hat schon verloren !« @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2011/02/die-rechtslage-betreffend-heimkinder.html ( Erstveröffentlichung: 11. Februar 2011 )

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Jeder kann auch HIER einen sachbezogenen Kommentar in diesem EHEMALIGE HEIMKINDER BLOG Nr. 1 zu diesen »RESULTAT DER HEIMKINDER-ABSTIMMUNG über den Abschlussbericht »Runder Tisch Heimerziehung«: Lieber den Spatzen in der Hand als die Taube auf dem Dach?«-Bericht – UND AUCH ZU JEDEM ANDEREN BERICHT IN DIESEM BLOG ! – abgeben, und ein jeder solcher Kommentar wird dann auch HIER für alle Leser sichtbar sein.
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Meine [ d.h. Martin MITCHELLs ] eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.

My [ ie. Martin MITCHELL’s ] own current signature: Negotiation with the perpetrators, your detractors and opponents without QUALIFIED legal counsel present and by your side throughout and at all times, and without reliance upon the law and jurisprudence, is like a building without a foundation – a house of cards, and any attempt at curtailment of these rights is clear evidence of incompetence, incapability and incapacity of a country’s "constitutionality" and its "democracy".

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„Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf ‚Landesverrat‘ genannt wird.“ ( Erich Kästner )



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Thursday, March 10, 2011

Kirchen-Magazin-Eingeständnis seitens Kirchen-Mitarbeiterin Dr. Rosemarie Kamp zu HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT im westdeutschen „Wirtschaftswunderland“.

xx.
Concession / confession. - Evidence of post-war forced labour within Germany can be found in the church archives !

Eingeständnis. - Die Beweise der nachkriegsdeutschen Zwangsarbeit befinden sich in den Kirchen-Archiven !


The media ( all relevant Media ! ) in the Federal Republic of Germany refuse to publish these facts. It is not that they say that they refuse to publish these facts, but they simply don’t publish it ( uncompromising self-censorship !!! ).

In der Bundesrepublik Deutschland weigern sich alle Medien diese Fakten zu veröffentlichen --- sie sagen es zwar nicht eindeutig, dass sie sich weigern, aber sie veröffentlichen es einfach nicht ( Selbstzensur pur !!! ).


Jetzt auch adressiert an:

die Regierenden / die Bürgerrepräsentanten und Bürgerrepräsentantinnen der Bundesrepublik Deutschland und alle Verantwortlichen und Mitverantwortlichen in dieser Sache
( einschließlich, u.a., die Bundeskanzlerin Angela Merkel [ CDU ]; den Vizekanzler und Außenminister Guido Westerwelle [ FDP ]; den Finanzminister Wolfgang Schäuble [ CDU ]; die Arbeitsministerin/Sozialministerin Ursula von der Leyen [ CDU ] ); den Bundestagspräsidenten Norbert Lammert [ CDU ] ).


Liebe Freunde und Unterstützer.
Liebe Heimopfer und Heimkinder-Überlebende.


BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ● Wer soll für den Schaden der Heimopfer und Missbrauchsopfer haften ? – Die Solidargemeinschaft oder der Schädiger selbst ?

Wer ist hier „der Schädiger“ ? --- Wer sind hier „die Schädiger“ ?


In GERMANY war Zwangsarbeit sofort nach dem Zweiten Weltkrieg wieder akzeptabel und wurde weitgehend angewendet ( um die Betriebe aufrechtzuerhalten und die Wirtschaft anzukurbeln und in Schwung zu halten – denn es herrschte besonders in West-Deutschland über lange Jahre hinweg Arbeitermangel [ besonders auch Mangel an Arbeitern und Arbeiterinnen, die bereit gewesen wären für einen Hungerlohn oder sogar völlig umsonst zu arbeiten ! ] ) !!!

Nutznießer von nachkriegsdeutscher Zwangsarbeit scheffelten dabei über Jahrzehnte hinweg Milliarden-Gewinne in ihre Geldbeutel, vielfach auch noch ohne jegliche Steuern dafür zu bezahlen.

Germany arrogantly continues to deny and ignore its breach of international law pertaining to the continued use of "forced labour" in its child welfare institutions immediately after cessation of hostilities in 1945 --- and continuing in West-Germany for many decades after the war – with the churches in the forefront of this ongoing despicable practice raking in billions in profits therefrom ( between ca 1945-1985 ) !!! – and not willing even today, in 2011, to make amends for these atrocious transgressions and human rights violations back then.

Führende evangelische Kirchenmitarbeiterin / „Erzieherin“, Dr. Rosemarie Kamp, unbeabsichtigt gesteht nachkriegsdeutsche „Heimkinder-Zwangsarbeit“ ein und sieht nichts verwerfliches darin.

Ich erwähne dies immer mal wieder schon über die letzten acht Jahre hinweg.
Ich weiß nicht wie oft ich noch darauf hinweisen muß bevor jemand DAVON Kenntnis nimmt – oder auch nur die deutschen Medien DAVON Kenntnis nehmen:

Schon in 1947/1948/1949 protestierte ein führender britischer Offizier offiziell gegen die Fortführung in West-Deutschland von „Heimkinder-Zwangsarbeit“ ( besonders in seinem Areal im nordöstlichen Niedersachsen ! ) in einem evangelisch-lutherischen „Mädchenerziehungsheim“ in Braunschweig [ „Marienstift“ genannt – steht nur als ein Beispiel von vielen in West-Deutschland ! ] --- und die gesamte Evangelische Kirche in Deutschland und die gesamte Innere Mission / Diakonie lehnte sich gegen seinen offiziellen Protest auf, und hielt ihren Aufstand gegen den Protest dieses führenden Offiziers der britischen Besaztungsmacht schriftlich fest ( weil diese „Heimkinder-Zwangsarbeit“ in Deutschland einfach so „Gang und Gäbe“ sei und das „immer schon so gewesen“ sei ! – d.h. „Heimkinder in Deutschland waren schon immer gezwangsarbeitet worden“ und das würde auch „weiterhin so fortgeführt“ werden“ ! ).

Woher weiß ich, der Australier Martin Mitchell, das ? – Weil ich selbst solch ein Zwangsarbeiter in einer anderen evangelisch-lutherischen „Einrichtung“ in West-Deutschland, in einem Moor in Niedersachen in den frühen 1960er Jahren war.

und

Weil im Jahre 2000, anhand von umfangreichem kirchlichen Archivmaterial, öffentlich und ganz freiwillig und lobpraisend eingehend von diesem reputablen führenden Mitglied der Evangelischen Kirche in Deutschland ( EKD ) – sowohl wie ein führendes Mitglied dieser „Arbeitsausbeutungseinrichtungen“ – Dr. Rosemarie Kamp, persönlich, in dem Kirchen-Magazin „Doppelpunkt“ DARÜBER berichtet wurde:

http://www.heimkinder-ueberlebende.org/70_Jahre_evangelische_und_katholische_Maedchenerziehungsheime_in_Deutschland_No01.html ( Das Original dieses umfangreichen und detailierten Artikels von Dr. Rosemarie Kamp, in dem Kirchen-Magazin „Doppelpunkt“ aus dem Jahre 2000, war zuvor hier aufrufbar @ http://www.marienstift-braunschweig.de/fileadmin/downloads/doppelpunkte/archiv/2003/2003_2.pdf , ist aber jetzt, stattdessen, hier aufrufbar @ http://www.marienstift-braunschweig.de/fileadmin/daten/doppelpunkte/archiv/2003/2003_2.pdf ( 955.56 KB ) )


TAGS / LABELS unlimited: GERMANY, Schaden der Heimopfer und Missbrauchsopfer, Wer soll für den Schaden der Heimopfer und Missbrauchsopfer haften?, BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ● Wer soll für den Schaden der Heimopfer und Missbrauchsopfer haften? - Die Solidargemeinschaft oder der Schädiger selbst?, Heimopfer, Missbrauchsopfer, Schaden, Schaden der Heimopfer, Schaden der Heimopfer und Missbrauchsopfer, haften, Solidargemeinschaft, Schädiger, Wer ist hier der Schädiger, Wer sind hier die Schädiger, Regierenden, die Regierenden, Bürgerrepräsentanten, Bürgerrepräsentanten, die Bürgerrepräsentanten und Bürgerrepräsentantinnen der Bundesrepublik Deutschland, alle Verantwortlichen und Mitverantwortlichen, alle Verantwortlichen und Mitverantwortlichen in dieser Sache, Bundeskanzlerin, Angela Merkel, Bundeskanzlerin Angela Merkel, CDU; Vizekanzler, Außenminister, Guido Westerwelle, Vizekanzler und Außenminister Guido Westerwelle, Außenminister Guido Westerwelle, FDP, 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ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament - ein Kartenhaus, Armutszeugnis für jede Demokratie, Demokratie, angeblichen Rechtsstaat, Rechtsstaat, perpetrators, detractors, opponents, negotiation, legal counsel, reliance upon the law, law, jurisprundence, negotiation with the perpetrators your detractors and opponents without QUALIFIED legal counsel present and by your side throughout and at all times and without reliance upon the law and jurisprudence is like a building without a foundation - a house of cards, any attempt at curtailment of these rights is clear evidence of incompetence incapability and incapacity of a country’s constitutionality and its democracy, incompetence, incapability, incapacity, evidence of incompetence, clear evidence of incompetence, corruption, Korruption, Man darf nicht warten bis der Freiheitskampf Landesverrat genannt wird, Erich Kästner, constitutionality, democracy


QUERVERWEIS
:
»EHEMALIGE HEIMKINDER – „Heimkinder-Zwangsarbeit“ – Wo sind all die Kinder, die in Westdeutschland zwischen 1945 und 1992 Zwangsarbeit leisten mussten?« @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2010/07/ehemalige-heimkinder-heimkinder.html ( Erstveröffentlichung: 17. Juli 2010 )

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Jeder kann auch HIER einen sachbezogenen Kommentar in diesem EHEMALIGE HEIMKINDER BLOG Nr. 1 zu diesen »Kirchen-Magazin-Eingeständnis seitens Kirchen-Mitarbeiterin Dr. Rosemarie Kamp zu HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT im westdeutschen „Wirtschaftswunderland“.«-Bericht – UND AUCH ZU JEDEM ANDEREN BERICHT IN DIESEM BLOG ! – abgeben, und ein jeder solcher Kommentar wird dann auch HIER für alle Leser sichtbar sein.
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Meine [ d.h. Martin MITCHELLs ] eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.

My [ ie. Martin MITCHELL’s ] own current signature: Negotiation with the perpetrators, your detractors and opponents without QUALIFIED legal counsel present and by your side throughout and at all times, and without reliance upon the law and jurisprudence, is like a building without a foundation – a house of cards, and any attempt at curtailment of these rights is clear evidence of incompetence, incapability and incapacity of a country’s "constitutionality" and its "democracy".

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„Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf ‚Landesverrat‘ genannt wird.“ ( Erich Kästner )

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Thursday, February 10, 2011

Die Rechtslage betreffend „Heimkinder-Zwangsarbeit“ in der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ! --- Wer nicht kämpft hat schon verloren !

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Von manchen Leuten werden gerade diese Personen:

Prof. Dr. Manfred Kappeler,
Pfarrer Dierk Schäfer,
Behinderten-Sprecher Helmut Jacob,
1. Vorsitzende des VEH e.V. Monika Tschapek-Güntner,
Schriftführerin des VEH e.V. Heidi Dettinger,
ich, der Australier Martin Mitchell,
namhafte deutsche Opferanwälte und Opferjuristen,
namhafte österreichische Opferanwälte und Opferjuristen, und
namhafte US Opferanwälte und Opferjuristen

im Einsatz für ALLE Ehemaligen Heimkinder

als „Hetzer“ und „Lostreter“ einer „Hetzkampagne“

gegen

Politikerin, Lobbyistin, Theologin und Pastorin Dr. Antje Vollmer ( GRÜNE ),
Holger Wendelin ( Auslandsmaßnahmen Experte, Sekretär, Büroangestellter ),
Katharina Leorbroks ( Kirchenfrau [ EKD & Diakonie ], Sekretärin, Büroangestellte ),
Mitglied am RTH - Prof. Dr. Peter Schruth ( Anwalt auf Regierungsseite ), und
Mitglied am RTH - Prof. Dr. Christian Schrapper ( Erziehungswissenschaftler )
Mitglied am RTH - Dr. Hans-Siegfried Wiegand ( Kinderpsychologe )

angesehen --- und dies völlig zu Unrecht.

Dr. Antje Vollmer war hauptsächliche „Organisatorin“ ALLE DEM was über 2 Jahre hinweg am »Runden Tisch Heimerziehung« ( RTH ) geschah und was nicht geschah.

Holger Wendelin persönlich war, u.a., der Formulierer ALLER Entwürfe des Zwischenberichts des RTH und ALLER Entwürfe des Abschlussberichtes des RTH.

Katharina Loerbroks ( Kirchenfrau [ EKD & Diakonie ] ) war leitende Person im Büro der Geschäftsstelle des »Runden Tisches Heimerziehung« ( RTH ) und auch für den Telefondienst zuständig dort ( und hat, wie vielerseits berichtet, in dieser Funktion versucht auf Ehemalige Heimkinder 'einzureden' und sie zu manipulieren ).

Prof. Dr. Peter Schruth ( Anwalt auf Regierungsseite ) war den drei von Antje Vollmer ausgewählten „Betroffenen-Vertretern“ als 'Berater' zur Seite gestellt worden [ das genaue Verhältnis und seine Funktion am RTH ist bis heute nicht klar ersichtlich ].

Prof. Dr. Christian Schrapper ( Universität Koblenz ) ist schon seit Jahren vielfacher Beauftragter der Erstellung von Gutachten und erhält weitestgehend Aufträge dazu von Landesregierungen und Bundesregierung zugleich.

Dr. Hans-Siegfried Wiegand ( Kinderpsycholge ) ( von Dr. Antje Vollmer zum Haupt-„Betroffenen-Vertreter“ auserwählt und erhoben ).

Mindestens die folgenden drei der insgesamt 21 stimmberechtigten Mitglieder am »Runden Tisch Heimerziehung« ( RTH ), Prof. Dr. Peter Schruth ( Anwalt auf Regierungsseite ) und Prof. Dr. Christian Schrapper ( Erziehungswissenschaftler ), Dr. Hans-Siegfried Wiegand ( Kinderpsychologe ) – mit denen wir uns hier befassen – , haben, was den Abschlussbericht des RTH betrifft, FÜR die Abspeisung der Ehemaligen Heimkinder gestimmt.


Samstag, 15. Januar 2011
Farce Runder Tisch Heimerziehung III: Norbert Struck, Vetreter des Parit. Wohlfahrtsverbandes am RTH widerspricht
Gewalt im jhh Blog @ http://gewalt-im-jhh.over-blog.de/article-farce-runder-tisch-heimerziehung-ii-norbert-struck-vetreter-des-parit-wohlfahrtsverbandes-am-rth-widerspricht-65056864.html
[ Mitglied am RTH - Norbert Struck hat nicht an der Abstimmung des Abschlussberichts des RTH teilgenommen, da er zu der Zeit schwer erkrankt war und nicht an der letzten Sitzung am 9. Und 10. Dezember 2010 teilnehmen konnte. ]

Samstag, 15. Januar 2011
Farce Runder Tisch Heimerziehung II: Vertrauen ist verloren gegangen
Gewalt im jhh Blog @ http://gewalt-im-jhh.over-blog.de/article-farce-runder-tisch-heimerziehung-ii-vertrauen-ist-verloren-gegangen-65050788.html

Montag, 31. Januar 2011
Der Runde Tisch Heimkinder und der Erfolg der Politikerin Dr. Antje Vollmer
Dierk Schaefers Blog @ http://dierkschaefer.wordpress.com/2011/01/31/der-runde-tisch-heimkinder-und-der-erfolg-der-politikerin-dr-antje-vollmer/

Analyse des RTH Abschlussberichts seitens Prof. Dr. Manfred Kappeler
Unrecht und Leid – Rehabilitation und Entschädigung?
Der Abschlussbericht des Runden Tisches Heimerziehung.
@ http://dierkschaefer.files.wordpress.com/2011/01/abschluc39f-kappeler.pdf ( insgesamt 15 Seiten ) ( erschienen erstmalig am Samstag, 8. Januar 2011 )

Dienstag, 1. Februar 2011, 15:49 Uhr
Kommentar von Helmut Jacob zu Der Runde Tisch Heimkinder und der Erfolg der Politikerin Dr. Antje Vollmer
Dierk Schaefers Blog @ http://dierkschaefer.wordpress.com/2011/01/31/der-runde-tisch-heimkinder-und-der-erfolg-der-politikerin-dr-antje-vollmer/#comment-903

»»» Liebe Erika, wenn Wiegand FÜR die Heimopfer gearbeitet hätte, dann hätte er
● ein eigenes Büro samt Schreibkraft/päd. und/oder psych. Fachkraft zur Kommunikation mit den Heimopfern gefordert
● versucht, eure und deine Gruppenkonzepte einzufordern und umzusetzem
● den unter Auflagen angebotenen Spatz in der Hand abgelehnt
● mit seinen 5 Mitopfern an einem Strang gezogen
● unterschlagene Expertisen, Feststellungen und Kritiken in den Abschlußbericht hineingefordert
● sich gegen Manipulationen und öffentliche Richtungsweisungen (Entschädigungshöhe) von Vollmers gestellt
● Begriffsverbiegungen abgelehnt
● juristischen Beistand ab 2. Hälfte RTH gefordert
● auf DIESEN jämmerlichen Schlußauftritt (mit dem er seine Führungsrolle eindrücklich dokumentierte!) verzichtet.

Wiegand IST der Sündenbock, weil er tausenden Opfern wissentlich und trotz auch deiner guten Konzepte geschadet hat! Null Mitleid mit Wiegand. Mein Mitleid gilt ausdrücklich nur den vom RTH Belogenen und Betrogenen. Sie werden sich noch wundern, wie viele Hindernisse vor ihnen liegen, bevor sie auch nur 1 Cent erhalten. «««


Eingehende Berichterstattung zu den Vorgängen am »Runden Tisch Heimerziehung« und dem daraus hervorgehenden Resultat selbst:

DIE LINKE Nordrhein-Westfalen

LinksLetter...
...wir schreiben's hin, dann steht's da

27. JANUAR 2011
Unrecht und Leid, zum Abschlussbericht des „Runden Tisch Heimerziehung“ Teil I

@ http://www.dielinke-nrw.de/linksletter/ll_aktuell/detail_ll/zurueck/linksletter-aktuell/artikel/unrecht-und-leid-zum-abschlussbericht-des-runden-tisch-heimerziehung-teil-i

DIE LINKE Nordrhein-Westfalen

LinksLetter...
...wir schreiben's hin, dann steht's da

3. FEBRUAR 2011 LINKSLETTER vom 3.2.2011, Doris Petras
Unrecht und Leid, zum Abschlussbericht des „Runden Tisch Heimerziehung“ Teil II

@ http://www.dielinke-nrw.de/linksletter/ll_aktuell/detail_ll/zurueck/linksletter-aktuell/artikel/unrecht-und-leid-zum-abschlussbericht-des-runden-tisch-heimerziehung-teil-ii/

Der abschließende Absatz in diesem 2. Teil dieser Berichterstattung lautet:

»»» Was also bleibt nach der Ablehnung der Hauptforderung der ehemaligen Heimkinder?

Bei einer bundesweiten Stiftung soll ein Fonds mit 120 Millionen Euro – je 1/3 vom Bund, von den Ländern und von den Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden eingerichtet werden. Über sog. regionale Anlaufstellen sollen Anträge auf Unterstützung der Aufarbeitung und/oder Behandlung „heute noch vorhandener Folgen aus der Zeit der Heimunterbringung“ gestellt werden können. 20 Millionen sollen für einen „Rentenersatzfonds“ und 100 Millionen für einen „Fonds für Folgeschäden aus Heimerziehung“ zur Verfügung stehen. Aus dem „Folgeschädenfonds“ sollen „Maßnahmen zugunsten einzelner Betroffener aufgrund von Traumatisierungen und besonderem Hilfebedarf“ bezahlt werden können, „wenn primär verpflichtete Leistungsträger eine Kostenübernahme verweigern“. Der Katalog des „besonderen Hilfebedarfs“ enthält, außer dem Angebot von Unterstützung bei der Klärung individueller Biografien von ehemaligen Heimkindern ( Aktensuche, Herstellung von Kontakten mit Verwandten etc.) die üblichen Amgebote von Trägern der Sozialen Arbeit mit älteren Menschen in schwierigen Lebenslagen – sonst nichts!!! «««


Last but not least ist nur noch mitzuteilen und noch einmal überall im Internet darauf hinzuweisen – u.a. auch in diesem Thread im HEIMKINDER-FORUM.DE @ http://heimkinder-forum.de/v2/heim-talk/offener-talk-heime/10633-die-rechtslage-betreffend-%E2%80%9Eheimkinder-zwangsarbeit%E2%80%9C-in-der-bundesrepublik-deutschland/index2.html#axzz1DaeHXDum ( in diesem Fall besonders Beitrag 52 ! ) auf die »Die Rechtslage betreffend „Heimkinder-Zwangsarbeit“ in der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND !« und auf das was momentan diesbetreffend in der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND geschieht: – ALLE nachkriegsdeutschen „Heimkinder-Zwangsarbeiter“ und nachkriegsdeutschen „Heimkinder-Zwangsarbeiterinnen“ bekommen FÜR IHRE ZWANGSARBEIT erst einmal GARNICHTS !!! --- und die Nutznießer dieser ZWANGSARBEIT selbst ( Straftäter ! ) werden auch nicht zur Kasse gebeten !!!

So haben es ALLE am »Runden Tisch Heimerziehung« ( RTH ) ABSTIMMENDEN vorgesehen !!!


DARUM UNBEDINGT ABSTIMMEN !!!

Mehr DAZU hier »RUNDER TISCH HEIMERZIEHUNG versucht „Ehemalige Heimkinder“ abzuspeisen --- ABSTIMMEN: Bist Du bereit diese weitere Demütigung hinzunehmen ?« @ http://heimkinder-forum.de/v2/heim-talk/offener-talk-heime/p222418-runder-tisch-heimerziehung-versucht-„ehemalige-heimkinder“-abzuspeisen-abstimmen-bist-du-bereit-diese-weitere-demütigung-hinzunehmen/?highlight=Abstimmungen#post222418


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QUERVERWEIS
:
»Zweierlei Heimkinder-Abstimmung über den Abschlussbericht RUNDER TISCH HEIMERZIEHUNG und die darin enthaltenen Empfehlungen der ALMOSEN für die Opfer.« @ http://heimkinderopfer2.blogspot.com/2011/01/zweierlei-heimkinder-abstimmung-uber.html ( Erstveröffentlichung: 11. Januarr 2011 )

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Jeder kann auch HIER einen sachbezogenen Kommentar in diesem EHEMALIGE HEIMKINDER BLOG Nr. 1 zu diesen »Die Rechtslage betreffend „Heimkinder-Zwangsarbeit“ in der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ! --- Wer nicht kämpft hat schon verloren !«-Bericht – UND AUCH ZU JEDEM ANDEREN BERICHT IN DIESEM BLOG ! – abgeben, und ein jeder solcher Kommentar wird dann auch HIER für alle Leser sichtbar sein.
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Meine [ d.h. Martin MITCHELLs ] eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.

My [ ie. Martin MITCHELL’s ] own current signature: Negotiation with the perpetrators, your detractors and opponents without QUALIFIED legal counsel present and by your side throughout and at all times, and without reliance upon the law and jurisprudence, is like a building without a foundation – a house of cards, and any attempt at curtailment of these rights is clear evidence of incompetence, incapability and incapacity of a country’s "constitutionality" and it’s "democracy".

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„Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf ‚Landesverrat‘ genannt wird.“ ( Erich Kästner )

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Thursday, January 06, 2011

Soll „Zwangsarbeit“ in der BRD neu definiert werden und das „Deutsche Grundgesetz“ und „Internationales Recht und Gesetz“ außer Kraft gesetzt werden ?

.
Germany at it again ?!

An:


die Regierenden / die Bürgerrepräsentanten und Bürgerrepräsentantinnen der Bundesrepublik Deutschland und alle Verantwortlichen und Mitverantwortlichen in dieser Sache
( einschließlich, u.a., die Bundeskanzlerin Angela Merkel [ CDU ]; den Vizekanzler und Außenminister Guido Westerwelle [ FDP ]; den Finanzminister Wolfgang Schäuble [ CDU ]; die Arbeitsministerin/Sozialministerin Ursula von der Leyen [ CDU ] ); den Bundestagspräsidenten Norbert Lammert [ CDU ] ).

re „Zwangsarbeit“ = "forced labor" = "forced labour" = "involuntary work" = "force de travail" = "slave labor" = "slave labour" = „erzwungene Arbeit“ = „Arbeitszwang“

Soll „Zwangsarbeit“ in der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND neu definiert werden und das „Deutsche Grundgesetz“ und „Internationales Recht und Gesetz“, d.h. „Völkerrecht“, von der vormaligen Bundestagsvizepräsidentin, der evangelischen Theologin und Pastorin Dr. Antje Vollmer ( GRÜNEN-Politikerin und Unterstützer der Interessen der „C“-Parteien, d.h. der „Christlichen Union“ ) und der „Verursacher-Clique“ des „Unrechts und Leids“ „Ehemaliger Heimkinder“ außer Kraft gesetzt werden ??? – Denn genau das ist es was die „Anspruchsgegner“ und ihre „Unterstützer“ am »Runden Tisch Heimerziehung« versucht haben zu tun, mit ihrem am 13. Dezember 2010 vorgelegten »Abschlussbericht – Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren«. Wird die deutsche Gesellschaft ihnen dies ohne weiteres durchgehen lassen und bereit sein für die möglichen daraus hervorgehenden Konsequenzen die Verantwortung übernehmen ???

Jeder sollte sich unbedingt DARÜBER bewußt sein: Eine 'Neudefinition' von „Zwangsarbeit“ in der Vergangenheit, ist ebenso eine 'Neudefinition' von „Zwangsarbeit“ für alle zukünftigen Zwecke !!!

Wollen wir eine solche 'Verwässerung' unserer „Grundrechte“ und eine solche Korruption des „Völkerrechts“ ???

Es ist kein weiter Schritt von „Verfassungswidrigkeit“ und „Gesetzlosigkeit“ zu einer „Diktatur“ / zum „Totalitarismus“ ( to a totalitarian regime ) !!!

Es geht also um das „Grundgesetz“ ( „GG“ ) und die ERHALTUNG und AUFRECHTERHALTUNG des „Grundgesetzes“ ( „GG“ ) sowohl wie die ERHALTUNG und AUFRECHTERHALTUNG der „Menschenrechte“ gemäß „Internationalem Recht und Gesetz“ !!!

„Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit. Die Erhaltung der Freiheit bedarf ständiger Wachsamkeit !“


»Abschlussbericht – Runder Tisch Heimerziehung«

Seite 20, zweite Spalte (oben):
1.2.5. Arbeit und Arbeitszwang
Im Zwischenbericht des Runden Tisches wurde das Thema der Arbeit in Heimen bereits aufgegriffen [ Zwischenbericht, S. 21 ]. Dabei wird deutlich, dass es sehr unterschiedliche Formen der Arbeit gab. Im Wesentlichen ist zu unterscheiden in Arbeit (a) als Beteiligung am Haushalt bzw. am Anstaltsleben; (b) als Disziplinierungsmaßnahme bei Pflichtverstößen; (c) als internes Lehr- oder Arbeitsverhältnis; (d) als externes Lehr- oder Arbeitsverhältnis. Die Arbeit konnte in der Regel nicht verweigert werden und wurde von den Heimkindern als Zwang erlebt. Für eine Beurteilung der Arbeitseinsätze ist zu fragen, ob es sich um „Zwangsarbeit“ im juristischen Sinn gehandelt hat und ob und in welcher Form Sozialversicherungspflicht bestand oder hätte bestehen müssen.

Seite 20, zweite Spalte (Mitte bis unten):
„Zwangsarbeit“ oder „erzieherische Maßnahme“?
Es stellt sich die Frage, ob es sich bei den Arbeitseinsätzen von Heimkindern in den 50er und 60er Jahren um einen Verstoß gegen das Verbot von Arbeitszwang und Zwangsarbeit (Artikel 12 Absatz 2 und 3 GG) handeln könnte. Das Bundesverfasungsgericht führt in einer Entscheidung vom 13. Januar 1987 hierzu aus:

„Artikel 12 Absatz 2 und 3 GG wird maßgeblich bestimmt von den Begriffen ‚Zwang zu einer bestimmten Arbeit‘ und ‚Zwangsarbeit‘. Deren normative Bedeutung und Tragweite lässt sich indessen nicht allein vom gängigen Wortsinn her erfassen; sie zu ergründen verlangt vielmehr einen Blick auf das rechtliche und historische Umfeld der Entstehung der Verfassungsnormen sowie auf ihre Zielrichtung, wie sie sich in den Beratungen darstellte und wie sie schließlich im Normzusammenhang ihren Ausdruck fand. Erst aufgrund einer solchen Gesamtbetrachtung lässt sich der Sinngehalt dieser Verfassungsbestimmungen feststellen“ (BVerfGE 74, 102, 116).

[ WICHTIGER HINWEIS: MARTIN MITCHELL: BVerfGE 74 war eine Verfassungsbeschwerde 1. unmittelbar gegen a) das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 12. Dezember 1983 - 17 Ns 43 Js 1002/83 - 14/83 -, b) das Urteil des Amtsgerichts Celle vom 3. November 1983 - 21 Ds 43 Js 1002/83 345/83 -, 2. mittelbar gegen § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 JGG.; Verfassungsbeschwerde wurde eingelegt gegen das Urteil eines Jugendstrafgerichts im „Strafvollzug“, das, in diesem Fall, den zur Tatzeit 17jährigen verurteilten Jugendlichen zur Erbringung von „Hilfsdiensten“ ( d.h. also „Arbeitsdiensten“ ) verurteilt hatte. In diesem Fall geht es also um die Verurteilung im „Strafvollzug“ zu "community service work" anstatt einer Gefängnisstrafe oder Geldstrafe. Diese Verfassungsbeschwerde wurde vom höchsten Berufungsgericht abgelehnt. Siehe @ http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv074102.html ( im Volltext, in diesem Fall, den Beschluß des Zweiten Senats vom 13. Januar 1987 - 2 BvR 209/84 )
MARTIN MITCHELL: Es besteht daher, meines Erachtens, überhaupt kein Vergleich zwischen dem im „Strafvollzug“ angeordneten „Hilfsdienst“ und der außergerichtlich in der „Fürzorgeerziehung“ oder „Freiwilligen Erziehungshilfe“ in den 1940er, in den 1950er, in den 1960er, in den 1970er und in den 1980er Jahren von 'Jugendwohlfahrtsbehörden' und Jugendämtern und selbst von Betreibern von staatlichen, kirchlichen und privaten Wirtschaftsbetrieben und Industriebetrieben von ihren „Schutzbefohlenen“ „erzwungene Arbeit“ / „Zwangsarbeit“ einzufordern !!!!! --- letztere ist und bleibt immer „Zwangsarbeit“ !!!!!
Desweiteren durften solche „Hilfsdienste“ ( "community work orders" ) für jugendliche Straftäter auch erst gesetzesgemäß von einem Gericht angeordnet und auferlegt werden seit dem Jahre 1974 und mußten sich dabei auf eine nur sehr kurzfristige Periode beschränken.
MARTIN MITCHELL: Der »Runde Tisch Heimerziehung« hätte lieber mal die darauffolgenden Abschnitte – d.h. die auf den von ihm zitierten Abschnitt folgenden Abschnitte – aus dieser Entscheidung zitieren sollen, die auch für den Laien gut verständlich, vom Standpunkt des Bundesverfassungsgerichts, „Zwangsarbeit“ genau erklären. Das wäre, meines Erachtens, viel wichtiger gewesen. Jeder „Arbeitszwang“, der nicht pädgogischen Zielen dient, muß, um „gesetzmäßig“ zu sein, von einem Gericht im Einklang mit dem Gesetz „angeordnet“ worden sein !!!!! ]

Seite 21, erste Spalte (oben bis Mitte):
[ Wir hier am »Runden Tisch Heimerziehung« sind daher der Meinung: ] Dem Verfassungsgeber kam es mit der Schaffung des Artikels 12 Absatz 2 und 3 GG maßgeblich darauf an, das der NS-Zeit eigentümliche Konzept der Zwangsarbeit zur gezielten Tötung, zum Abpressen von höchsten Gewinnen im Konzerninteresse und die damit einhergehende Herabwürdigung der Person sicher auszuschließen. Mit einer rein isolierten Betrachtung der Begrifflichkeit unter dem Blickpunkt des nationalsozialistischen Systems kann die im Rahmen der Heimerziehung geleistete Arbeit nicht als vergleichbare Zwangsarbeit angesehen werden. Deshalb hält der Zwischenbericht fest:

„Bei einigen der Arbeiten in Heimen wurden mögliche gesundheitliche Schädigungen vernachlässigt. Ziel war aber keinesfalls ein der Zwangsarbeit der NS-Zeit entsprechendes Konzept der gezielten Existenzvernichtung durch härteste körperliche Arbeit. Auch aus diesem Grunde kann der in Deutschland historisch besetzte Begriff der ‚Zwangsarbeit‘ nicht verwendet werden – auch wenn Kinder und Jugendliche zur Arbeit gezwungen wurden und auch wenn sie dies als ‚Zwangsarbeit‘ empfunden haben“ (Zwischenbericht, S. 21 [ vorgelegt am 17.01.2010 und ebenso formuliert von der „Verursacher-Clique“, d.h. von den „Anspruchsgegnern“ und ihren „Unterstützern“ in diesem gesetzlosen Gremium, dass sich »Runder Tisch Heimerziehung« nennt ]).

Seite 21, erste Spalte (Mitte bis unten):
Allerdings führt das Bundesverfassungsgericht in der genannten Entscheidung weiter aus:
„Wo die von der Verfassung gezogene Grenze des Verbots erzwungener Arbeit im Sinne von Artikel 12 Absatz 2 und 3 GG verläuft, lässt sich danach nur fallbezogen feststellen. Dabei gilt es im Auge zu behalten, dass Artikel 12 Absatz 2 und 3 GG als Ausdruck bewusster Abkehr von Methoden, die die Person herabwürdigen und für totalitäre Herrschaftssysteme kennzeichnend sind, in enger Beziehung steht zur verfassungsrechtlichen Gewährleistung der Achtung der Menschenwürde, auf deren Schutz alle staatliche Gewalt verpflichtet ist (Artikel 1 Absatz 1 Satz 2, 79 Absatz 3 GG). Gleichermaßen wird aber auch zu beachten sein, dass der Verfassungsgeber darüber hinaus schon jede Art zwangsweiser Heranziehung untersagen wollte, die auch nur im Ansatz die Gefahr begründet auszuufern, missbraucht zu werden, und so in der Praxis zu einer Verletzung der Menschenwürde führen könnte“ (BVerfGE 74, 102, 120).
[ Siehe auch hierzu WICHTIGER HINWEIS: MARTIN MITCHELL (oben) ]

Seite 21, erste Spalte (unten):
Der [ in BVerfGE 74 ] vom Bundesverfassungsgericht geforderte Fallbezug erfordert eine Betrachtung der individuellen Umstände. [ Wir hier am »Runden Tisch Heimerziehung« sind daher der Meinung: ] Nicht außer Acht gelassen werden können dabei die zur maßgeblichen Zeit in den 50er und 60er Jahren geltenden Wertmaßstäbe, die Erziehungsvorstellungen und die sonstigen Arbeitsbedingungen.
Hier ist zunächst festzuhalten, dass die Arbeit in der Heimerziehung stets auch pädagogisch begründet wurde. Sie wurde in vielen Heimen und der rechtswissenschaftlichen Literatur sogar als wesentliches und zentrales Erziehungsmittel angesehen.

Seite 21, erste Spalte (unten) bis Seite 21, zweite Spalte (oben):
Aufgrund vieler Berichte ehemaliger Heimkinder sowie aufgrund vorliegender Forschungsergebnisse, ist allerdings davon auszugehen, dass in einer großen Zahl von Heimen Arbeit abverlangt wurde, die nicht von einem Erziehungszweck gerechtfertigt war. Das war Unrecht.
[ MARTIN MITCHELL: Das war nicht nur „Unrecht“, das war, klar und deutlich, „Zwangsarbeit“ und „Menschenrechtsverletzung“ ! ]
Dabei vermischte sich die erzieherische Absicht mit der Notwendigkeit, die Heime zu finanzieren bzw. einen Eigenbedarf an Nahrungsmitteln zu decken. Erzieherische Ab-sichten und wirtschaftliche Interessen waren also eng miteinander verflochten. Welcher der Aspekte in welchem Heim letztlich überwog, lässt sich kaum sagen.
[ MARTIN MITCHELL: Meines Erachtens, klar und deutlich, eine absichtliche Bagatellisierung und Verwischung von „Zwangsarbeit“ und „Menschenrechtsverletzung“ seitens der hiesigen Autorenkolletive versammelt am »Runden Tisch Heimerziehung« ! ]

Seite 21, zweite Spalte (oben bis unten):
Für jede Art von verpflichtender Arbeit musste allerdings die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. [ Wir hier am »Runden Tisch Heimerziehung« sind daher der Meinung: ] Bei der Beurteilung dieser Verhältnismäßigkeit ist einerseits zu berücksichtigen, dass Kinder in den 50er und 60er Jahren auch in ihren Herkunftsfamilien häufig zu Arbeitsleistungen herangezogen wurden, etwa in der Landwirtschaft oder in Familienbetrieben, dass sich also die Vorstellung von dem, was angemessen und üblich ist, auf diesem Gebiet verschoben hat. Andererseits war auch schon in den 50er und 60er Jahren anerkannt, dass eine Arbeitspflicht in der Familie unverhältnismäßig sein konnte: Beuteten die Eltern ihre Kinder in einer Weise wirtschaftlich aus, dass der Schulbesuch darunter litt, wurde dies als Missbrauch des Sorgerechts i.S.d. § 1666 Abs. 1 BGB gewertet. Da auch im Rahmen der Heimerziehung die Pflicht bestand, für eine angemessene Schul- und Berufsausbildung zu sorgen, müssen daher jedenfalls Arbeitseinsätze, die eine solche Qualifizierung der Heimkinder verhinderten, klar als nach damaligem Recht unverhältnismäßig gewertet werden. Weitergehende Maßstäbe lassen sich der erwähnten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1987 entnehmen. Danach umfasst das Verbot der Zwangsarbeit aus Art. 12 Abs. 2 und 3 GG unter allen Umständen Arbeitspflichten, die die Menschenwürde verletzen sowie solche, die „ungerecht“, „bedrückend“, eine „vermeidbare Härte“, „unnötig beschwerlich“ oder „in gewisser Weise schikanös“ sind.

Seite 21, zweite Spalte (unten):
[ Wir hier am »Runden Tisch Heimerziehung« sind daher der Meinung: ] Für eine Klärung des Sachverhalts ist eine Prüfung im Einzelfall erforderlich. Ehemalige Heimkinder berichten und Forschungsergebnisse bestätigen dies, dass es in zahlreichen Heimen – sowohl für Jungen als auch für Mädchen – in allen Bundesländern einen harten Arbeitszwang gegeben hat.
[ WIR hier am »Runden Tisch Heimerziehung« LEGEN FEST: ] DIE GESELLSCHAFTSPOLISCHE BEWERTUNG DES RUNDEN TISCHES, dass die Arbeit in Heimen der 50er und 60er Jahre nicht mit der auf Vernichtung angelegten oder die Vernichtung bewusst in Kauf nehmenden Zwangsarbeit im nationalsozialistischen Regime gleichzusetzen ist und dass daher der historisch stark besetzte Begriff der „Zwangsarbeit“ in diesem Zusammenhang ungeeignet ist, BLEIBT unabhängig von einer juristischen Bewertung BESTEHEN.

Seite 22, erste Spalte (oben):
Sozialversicherungspflichtigkeit der Arbeitsverhältnisse
Ob die Arbeit der Heimkinder sozialversicherungspflichtig war, ist maßgeblich von ihrer Ausgestaltung abhängig. Dabei muss beachtet werden, dass Zwangsarbeit im Sinne des Art. 12 Abs. 3 GG nicht sozialversicherungspflichtig ist. Umgekehrt kann ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nicht als Zwangsarbeit eingestuft werden, weil die Sozialversicherungspflicht gerade ein frei vereinbartes Arbeitsverhältnis voraussetzt.


DESWEITEREN, jedoch, wird, u.a., an folgenden Stellen im »Abschlussbericht – Runder Tisch Heimerziehung« EINGESTANDEN, dass zusätzlich, verflochten mit und als integrieter Bestandteil des „Arbeitszwangs“ in der „Totalen Institution“, in der die Kinder und Jugendlichen interniert waren und aus der es kein Entkommen gab, AUCH FOLGENDE „GRUNDRECHTSVERLETZUNGEN“ TAGTÄGLICH UND UNUNTERBROCHEN – OFT ÜBER VIELE, VIELE JAHRE HINWEG ! – AN DER TAGESORDNUNG WAREN:

Seite 18, erste Spalte (unten):
der Schutz des Briefgeheimnisses gemäß Art. 10 GG ( eine „Grundrechtsverletzung“, die sich als Kontaktsperre und Briefzensur manifestierte und jeglichen Kontakt nach außen einschränken wenn nicht sogar total verhindern sollte und „Beschwerden“ der „Internierten“ / „Zwangsarbeiter“ und „Zwangsarbeiterinnen“ so weit wie möglich auszuschließen ! )

Seite 11, erste Spalte (Mitte), sowohl wie auch Seite 25, zweite Spalte (oben bis Mitte):
das Prozessgrundrecht auf Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG

Seite 10, erste Spalte (unten) und Seite 11, erste Spalte (unten):
das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gemäß Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG

Seite 14, erste Spalte (Mitte bis unten), Seite 14, zweite Spalte (oben) und Seite 17, zweite Spalte (unten):
das Recht der Unantastbarkeit der Menschenwürde gemäß Art. 1 Abs. 1 GG und
das Freiheitsgrundrecht gemäß Art. 2 Abs. 1 GG

Seite 19, erste Spalte (unten):
das Recht auf religiöse Selbstbestimmung gemäß Art. 4 Absatz 1 GG

Seite 19, erste Spalte (oben):
das Recht der sexuellen Selbstbestimmung gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG

Seite 22, erste Spalte (unten) und darauffolgende Seiten, bis Seite 25, erste Spalte:
das Recht auf Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG [ d.h., freihe Berufswahl, freie Berufsausbildung und freihe und uneingeschränkte Berufsausübung ! ]

Seite 26, erste Spalte (unten) bis Seite 26, zweite Spalte (Mitte):
Rechtsbrüche und Missstände in der Heimerziehung, wie auch schon oben aufgeführt

Seite 11, erste Spalte (unten):
re freiheitsentziehender Unterbringung, Art. 104 Abs. 2 GG


„Grundrechtsverletzung“ = „Menschenrechtsverletzung“ = „Verfassungswidrigkeit“ = „Rechtsverstoß“ = „Rechtsbruch“ = „Rechtswidrigkeit“ = „Pflichtverletzung“ = „Unrecht“ = einschließlich „Völkerrechtliches Verbrechen“ = "human rights violation" = "human rights abuse" = "human rights violations" = "human rights abuses" = including "crimes against humanity"

„Grundrechtsverletzung“ verjährt nicht !!!

„Menschenrechtsverletzung“ verjährt nicht !!!

„Verfassungswidrigkeit“ verjährt nicht !!!

Verwiesen wird diesbetreffend u.a. auf das Urteil des BGH : BGH - 5 StR 451/99
Siehe ganz unten auf dieser Seite, Seite 1, des 2-seitigen Artikels »Heimkinder – Von Staat und Kirchen verschaukelt« in hpd – Humanistischer Pressedienst, 1 Feb 2010 - 10:37 Nr. 8711 @ http://hpd.de/node/8711, die Erklärungen von Rechtsanwalt Gerrit Wilmans DAZU.


All diese „Orte des Bösen“ im Nachkriegsdeutschland der westlichen Besatzungzonen, wo ( zwischen ca. 1945 bis ca. 1985 ) systematische „Heimkinder-Zwangsarbeit“ betrieben wurde, waren ohne Ausnahme „Totale Institutionen“, „Orte der Unterdrückung und Gewalt“, „Kinder- und Jugend Internierungslager“ und „Bewahrungsanstalten“ / „Ausbeutungsanstalten“, und SIND DURCHAUS VERGLEICHBAR UND GLEICHZUSETZEN MIT DER IM DRITTEN REICH ALS WIRTSCHAFTSBETRIEB, z.B., im Jahre 1938, KONZIPIERTEN „EINRICHTUNG“ der bremischen 'Wohlfahrtsbehörde' im bremischen TEUFELSMOOR, beschrieben und lobgepriesen im VI 10.1-8 Wohlfahrtsblatt DER FREIEN HANSESTADT BREMEN, Amtliches Organ der bremischen Wohlfahrtsbehörde ( 9. Jahrgang – Bremen, Dezember 1938 – Nummer 4 ) @ http://www.heimkinder-ueberlebende.info/Auszuege_vom_Wohlfahrtsblatt_Dez1938_re_Zwangsarbeit_im_Teufelsmoor_No1.html . VERGLEICHE: ( 1. ) http://www.heimkinder-ueberlebende.info/Freistatt_-_Was_entspricht_der_Wahrheit_und_was_nicht_No1.html und ( 2. ) http://www.heimkinder-ueberlebende.info/Zweimalige_Flucht_aus_Freistatt_im_Wietingsmoor.html.

Es besteht KEIN UNTERSCHIED !!! zwischen der „Zwangsarbeit“ in der „EINRICHTUNG“ im bremischen TEUFELSMOOR in den 1930er Jahren und der „Zwangsarbeit“ in der Bethel-eigenen „ANSTALT“ „FREISTATT IM WIETINGSMOOR“ zwischen 1945 und 1985 !!!


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Zwangsarbeit im juristischen Sinn, Sozialversicherungspflicht, Zwangsarbeit oder erzieherische Maßnahme, erzieherische Maßnahme, Arbeitseinsätzen von Heimkindern in den 50er und 60er Jahren, Verstoß gegen das Verbot von Arbeitszwang und Zwangsarbeit, Verbot von Arbeitszwang, Bundesverfasungsgericht, Zwang zu einer bestimmten Arbeit, Zwang zu einer bestimmten Arbeit und Zwangsarbeit, Verfassungsbestimmungen, BVerfGE 74, MARTIN MITCHELL, Verfassungsbeschwerde, Urteil eines Jugendstrafgerichts im Strafvollzug, Strafvollzug, verurteilten Jugendlichen, Erbringung von Hilfsdiensten, Arbeitsdiensten, verurteilt, kein Vergleich, kein Vergleich zwischen dem im Strafvollzug angeorneten Hilfsdienst und der außergerichtlich in der Fürzorgeerziehung oder Freiwilligen Erziehungshilfe, Fürzorgeerziehung, Freiwilligen Erziehungshilfe, Jugendwohlfahrtsbehörden, Jugendämtern, staatlichen, Betreibern, kirchlichen, Betreibern von staatlichen, kirchlichen und privaten Wirtschaftsbetrieben und Industriebetrieben, Wirtschaftsbetrieben, Industriebetrieben, Schutzbefohlenen, Verurteilung, Verurteilung im Strafvollzug, Gefängnisstrafe, Geldstrafe, community service work, community work orders, Entscheidung, erzwungene Arbeit, Runde Tisch Heimerziehung, Standpunkt des Bundesverfassungsgerichts, Arbeitszwang, Jeder Arbeitszwang der nicht pädgogischen Zielen dient muß um gesetzmäßig zu sein von einem Gericht im Einklag mit dem Gesetz angeordnet worden sein, Gericht, im Einklang mit dem Gesetz, Verfassungsgeber, NS-Zeit, Konzept der Zwangsarbeit, gezielten Tötung, Abpressen von höchsten Gewinnen im Konzerninteresse, die damit einhergehende Herabwürdigung der Person, Schädigungen, gesundheitliche Schädigungen, gesundheitliche Schädigungen vernachlässigt, gezielten Existenzvernichtung, härteste körperliche Arbeit, gezielten Existenzvernichtung, durch härteste körperliche Arbeit, der in Deutschland historisch besetzte Begriff der Zwangsarbeit, auch wenn Kinder und Jugendliche zur Arbeit gezwungen wurden, gesetzlosen Gremium, gesetzlosen Gremium dass sich Runder Tisch Heimerziehung nennt, Methoden die die Person herabwürdigen, totalitäre Herrschaftssysteme, verfassungsrechtlichen Gewährleistung, Achtung der Menschenwürde, Schutz, alle staatliche Gewalt verpflichtet, jede Art zwangsweiser Heranziehung, untersagen, Gefahr, missbraucht, Verletzung der Menschenwürde, Wertmaßstäbe, geltenden Wertmaßstäbe, Erziehungsvorstellungen, Arbeitsbedingungen, Hier ist zunächst festzuhalten dass die Arbeit in der Heimerziehung stets auch pädagogisch begründet wurde, sie wurde in vielen Heimen und der rechtswissenschaftlichen Literatur sogar als wesentliches und zentrales Erziehungsmittel angesehen, Berichte ehemaliger Heimkinder, vorliegender Forschungsergebnisse, in einer großen Zahl von Heimen Arbeit abverlangt wurde, in einer großen Zahl von Heimen Arbeit abverlangt wurde die nicht von einem Erziehungszweck gerechtfertigt war, Das war Unrecht, erzieherische Absicht, Notwendigkeit die Heime zu finanzieren, einen Eigenbedarf an Nahrungsmitteln zu decken, wirtschaftliche Interessen, Verwischung, Autorenkolletive versammelt am Runden Tisch Heimerziehung, jede Art von verpflichtender Arbeit, Verhältnismäßigkeit, Beurteilung dieser Verhältnismäßigkeit, berücksichtigen, Herkunftsfamilien, häufig zu Arbeitsleistungen herangezogen wurden, Landwirtschaft, Familienbetrieben, angemessen, üblich, Arbeitspflicht, Familie, unverhältnismäßig, Schulbesuch, Missbrauch, Missbrauch des Sorgerechts, im Rahmen der Heimerziehung, Pflicht bestand, angemessene Schul- und Berufsausbildung, ungerecht, bedrückend, vermeidbare Härte, unnötig beschwerlich, in gewisser Weise schikanös, Für eine Klärung des Sachverhalts ist eine Prüfung im Einzelfall erforderlich, in allen Bundesländern einen harten Arbeitszwang gegeben hat, GESELLSCHAFTSPOLITISCHE BEWERTUNG, GESELLSCHAFTSPOLITISCHE BEWERTUNG DES RUNDEN TISCHES, Vernichtung, nationalsozialistischen Regime, der historisch stark besetzte Begriff der Zwangsarbeit, juristischen Bewertung, Sozialversicherungspflichtigkeit der Arbeitsverhältnisse, Arbeit der Heimkinder sozialversicherungspflichtig, war, ist maßgeblich von ihrer Ausgestaltung abhängig. Dabei muss beachtet werden, ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, als Zwangsarbeit eingestuft, werden, ein frei vereinbartes Arbeitsverhältnis, integrieter Bestandteil des Arbeitszwangs, Totalen Institution, Totalen Institution in der die Kinder und Jugendlichen interniert waren, kein Entkommen, an der tagesordnung, AN DER TAGESORDNUNG WAREN, Schutz des Briefgeheimnisses, Kontaktsperre, Briefzensur, jeglichen Kontakt nach außen einschränken, Beschwerden der Internierten / Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen auszuschließen, Beschwerden, Internierten, Zwangsarbeiter, Zwangsarbeiterinnen, Prozessgrundrecht auf Gehör, Prozessgrundrecht, Gehör, Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, freie Entfaltung der Persönlichkeit, frei Entfaltung, Entfaltung der Persönlichkeit, Recht der Unantastbarkeit der Menschenwürde, Freiheitsgrundrecht, Recht auf religiöse Selbstbestimmung, religiöse Selbstbestimmung, Recht der sexuellen Selbstbestimmung, sexuellen Selbstbestimmung, Recht auf Berufsfreiheit, Berufsfreiheit, frei Berufswahl, Berufswahl, freie Berufsausbildung, Berufsausbildung, freihe und uneingeschränkte Berufsausübung, uneingeschränkte Berufsausübung, Berufsausübung, Rechtsbrüche, Missstände, Rechtsbrüche und Missstände, Rechtsbrüche und Missstände in der Heimerziehung, freiheitsentziehender Unterbringung, Grundrechtsverletzung, Menschenrechtsverletzung, Verfassungswidrigkeit, Rechtsverstoß, Rechtsbruch, Rechtswidrigkeit, Pflichtverletzung, Unrecht, Verbrechen, Völkerrechtliches Verbrechen, human rights violation, human rights abuse, human rights violations, human rights abuses, crimes against humanity, Grundrechtsverletzung verjährt nicht, Menschenrechtsverletzung verjährt nicht, Verfassungswidrigkeit verjährt nicht, Urteil des BGH : BGH - 5 StR 451/99, BGH - 5 StR 451/99, Heimkinder – Von Staat und Kirchen verschaukelt, Von Staat und Kirchen verschaukelt, hpd, Humanistischer Pressedienst, http://hpd.de/node/8711, Erklärungen von Rechtsanwalt Gerrit Wilmans, Rechtsanwalt Gerrit Wilmans, Gerrit Wilmans, Orte des Bösen, Nachkriegsdeutschland, Orte des Bösen im Nachkriegsdeutschland, Orte des Bösen im Nachkriegsdeutschland der westlichen Besatzungzonen, westlichen Besatzungzonen, systematische Heimkinder-Zwangsarbeit, Heimkinder-Zwangsarbeit, Totale Institutionen, ohne Ausnahme Totale Institutionen, Totale Institutionen , Gewalt, Orte der Unterdrückung und Gewalt, Unterdrückung und Gewalt, Kinder- und Jugend Internierungslager, Internierungslager, Bewahrungsanstalten, Ausbeutungsanstalten, bremischen Wohlfahrtsbehörde, Wohlfahrtsbehörde, bremischen TEUFELSMOOR, TEUFELSMOOR, Wohlfahrtsblatt, Wohlfahrtsblatt DER FREIEN HANSESTADT BREMEN, Zwangsarbeit in der EINRICHTUNG im bremischen TEUFELSMOOR, Zwangsarbeit in der EINRICHTUNG im bremischen TEUFELSMOOR in den 1930er Jahren, Zwangsarbeit“ in der Bethel-eigenen „ANSTALT“ „FREISTATT IM WIETINGSMOOR, Zwangsarbeit in der Bethel-eigenen ANSTALT FREISTATT IM WIETINGSMOOR zwischen 1945 und 1985, verwerflich, ZWANGSARBEIT, ZWANGSARBEIT zu Kriegszeiten, Kriegszeiten, ZWANGSARBEIT zu Friedensszeiten, heimkinderopfer, EHEMALIGE HEIMKINDER, Heimkinder-Zwangsarbeit, Westdeutschland, Zwangsarbeit leisten mussten, Absolutes Verbot aller Formen von Zwangsarbeit (Pflichtarbeit), Absolutes Verbot aller Formen von Zwangsarbeit, Pflichtarbeit, Arbeitstherapie, Arbeitserziehung, Arbeitszucht, Arbeitszwang, Arbeiterverdingung, unentlohnte erzwungene Arbeit, Nutzung und Nutznießung von Zwangsarbeit völkerrechtliche Verbrechen und stellen diese nicht schwere Menschenrechtsverletzungen und Einschränkung der menschlichen Freiheit dar, Nutzung und Nutznießung von Zwangsarbeit, Nutznießung von Zwangsarbeit, völkerrechtliche Verbrechen, schwere Menschenrechtsverletzungen, Menschenrechtsverletzungen und Einschränkung der menschlichen Freiheit, Menschenrechtsverletzungen, Einschränkung der menschlichen Freiheit, menschlichen Freiheit, Freiheit, Deutsche Heimkinder, Kindersklaven, Kindersklaven verlangen eine anständige Entschädigung und Wiedergutmachung, verlangen eine anständige Entschädigung, Entschädigung, Entschädigung und Wiedergutmachung, Wiedergutmachung, keine Abfindung, kein Schweigegeld, keinen Kompromiss, wards of the state, German wards of the state, children, institutionalised, institutionalised children, institutionalised children used as slave labourers (in the former West Germany), slave labourers, institutionalised children used as slave labourers (in the former West Germany) demand adequate compensation and the making of appropriate amends, West Germany, slave labourers (in the former West Germany), demand adequate compensation and the making of appropriate amends, demand adequate compensation, adequate compensation, compensation, the making of appropriate amends, no compromise


QUERVERWEIS
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»Was ist mehr verwerflich, MENSCHENRECHTSVERLETZUNG / ZWANGSARBEIT zu „Kriegszeiten“ oder MENSCHENRECHTSVERLETZUNG / ZWANGSARBEIT zu „Friedensszeiten“?« @
http://heimkinderopfer.blogspot.com/2010/12/was-ist-mehr-verwerflich.html ( Erstveröffentlichung: 28. Dezember 2010 )


QUERVERWEIS: »EHEMALIGE HEIMKINDER – „Heimkinder-Zwangsarbeit“ – Wo sind all die Kinder, die in Westdeutschland zwischen 1945 und 1992 Zwangsarbeit leisten mussten?« @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2010/07/ehemalige-heimkinder-heimkinder.html ( Erstveröffentlichung: 17. Juli 2010 )


QUERVERWEIS: »Absolutes Verbot aller Formen von Zwangsarbeit (Pflichtarbeit) !, oder nicht ? --- War "Zwangsarbeit" / "Pflichtarbeit" / "Arbeitstherapie" / "Arbeitserziehung" / "Arbeitszucht" / "Arbeitszwang" "Arbeiterverdingung" / "unentlohnte erzwungene Arbeit" damals legal in der Bundesrepublik Deutschland, oder nicht ? - War so etwas legal in den 1950er, 1960er, 1970er und 1980er Jahren ? - Ist es heute legal in der Bundesrepublik Deutschland ? --- Sind nicht die Nutzung und Nutznießung von Zwangsarbeit völkerrechtliche Verbrechen und stellen diese nicht schwere Menschenrechtsverletzungen und Einschränkung der menschlichen Freiheit dar ?« @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/Absolutes-Verbot-aller-Formen-von-Zwangsarbeit-und-Pflichtarbeit_-_Ist-meine-Auslegung-des-voelkerrechtlichen-IAO-Uebereinkommens-C029-richtig_-_oder-nicht.html ( Erstveröffentlichung: 11. April 2007 )


QUERVERWEIS: »Deutsche Heimkinder / Kindersklaven verlangen eine anständige Entschädigung und Wiedergutmachung; keine "Abfindung" / "kein Schweigegeld", keinen "Kompromiss" ! --- German wards of the state / institutionalised children used as slave labourers (in the former West Germany) demand adequate compensation and the making of appropriate amends; they don't want to be "paid off" / "to be bribed henceforth to keep quiet"; no "compromise" !« --- »German wards of the state / institutionalised children used as slave labourers (in the former West Germany) demand adequate compensation and the making of appropriate amends; they don't want to be "paid off" / "to be bribed henceforth to keep quiet"; no "compromise" ! --- Deutsche Heimkinder / Kindersklaven verlangen eine anständige Entschädigung und Wiedergutmachung; keine "Abfindung" / "kein Schweigegeld", keinen "Kompromiss" !« @
http://www.heimkinder-ueberlebende.org/Deutsche-Heimkinder,-damalige-Kindersklaven-verlangen-eine-anstaendige-Entschaedigung-und-Wiedergutmachung_-_keine-Abfindung,-kein-Schweigegeld,-keinen-Kompromiss.html ( Erstveröffentlichung: 2. Mai 2007 )

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Jeder kann auch HIER einen sachbezogenen Kommentar in diesem EHEMALIGE HEIMKINDER BLOG Nr. 1 zu diesen »Soll „Zwangsarbeit“ in der BRD neu definiert werden und das „Deutsche Grundgesetz“ und „Internationales Recht und Gesetz“ außer Kraft gesetzt werden ?«-Bericht – UND AUCH ZU JEDEM ANDEREN BERICHT IN DIESEM BLOG ! – abgeben, und ein jeder solcher Kommentar wird dann auch HIER für alle Leser sichtbar sein.
comments = Kommentare können durch anklicken des Post a Comment-Buttons im Footer dieses Beitrages abgegeben werden ( also, bitte, ein ganz klein wenig runter scrollen; dort ist der Post a Comment-Buttons zu finden ).

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Meine [ d.h. Martin MITCHELLs ] eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.

My [ ie. Martin MITCHELL’s ] own current signature: Negotiation with the perpetrators, your detractors and opponents without QUALIFIED legal counsel present and by your side throughout and at all times, and without reliance upon the law and jurisprudence, is like a building without a foundation – a house of cards, and any attempt at curtailment of these rights is clear evidence of incompetence, incapability and incapacity of a country’s "constitutionality" and it’s "democracy".

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„Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf ‚Landesverrat‘ genannt wird.“ ( Erich Kästner )


Postscript: Siehe und vergleiche die heutige Situation der staatlich sanktionierten „Zwangsarbeit“ : „Kinderzwangsarbeit“ in Usbekistan und ( a. ) die heutige Unterstützung DARIN der heutigen Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland, ( b. ) die heutige Unterstützung DARIN deutscher Großkonzerne ( „Firmen“ / „Geschäftsunternehmen“ ) und ( c. ) die heutige Unterstützung DARIN deutscher Großbanken: berichtet in dem SPIEGEL-Artikel »ROHSTOFFE - Staatliche Zwangsarbeit« : DER SPIEGEL 43/2010 vom 25.10.2010 @ http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-74735310.html


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