KATHOLISCHE KIRCHE IN DEUTSCHLAND EVANGELISCHE KIRCHE IN DEUTSCHLAND DEUTSCHE BUNDESREGIERUNG NAMEN DER FIRMEN UND PROFITEURE

Tuesday, December 28, 2010

Was ist mehr verwerflich, MENSCHENRECHTSVERLETZUNG / ZWANGSARBEIT zu „Kriegszeiten“ oder MENSCHENRECHTSVERLETZUNG / ZWANGSARBEIT zu „Friedensszeiten“?

.
fragen „Ehemalige Heimkinder“

die Regierenden / die Bürgerrepräsentanten und Bürgerrepräsentantinnen der Bundesrepublik Deutschland und alle Verantwortlichen und Mitverantwortlichen in dieser Sache
( einschließlich, u.a., die Bundeskanzlerin Angela Merkel [ CDU ]; den Vizekanzler und Außenminister Guido Westerwelle [ FDP ]; den Finanzminister Wolfgang Schäuble [ CDU ]; die Arbeitsministerin/Sozialministerin Ursula von der Leyen [ CDU ] ); den Bundestagspräsidenten Norbert Lammert [ CDU ] ).


Präzedenzfall re ZWANGSARBEIT

VERGLEICH:

1. ) „Zwangsarbeit“ in einer Diktatur und besonders auch zu „Kriegszeiten“ und 2. ) „Zwangsarbeit“ in einem „Rechtsstaat“ zu „Friedenszeiten“.
Beides sind „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ / „Menschenrechtsverbrechen“ / „Menschenrechtsverletzungen“.
Welches ist das schlimmere und moralisch größere und mehr verwerfliche Verbrechen, das begangen zu „Kriegszeiten“, oder das begangen zu „Friedenszeiten“?


1. ) Während der zwölf Jahre über den Zeitraum von 1933 bis 1945 wurden, u.a., auch Deutsche Staatsbürger jüdischen Glaubens imDritten Reich“, in einerDiktatur!!!, besonders auch währendKriegszeiten!!!, ihrer Freiheit beraubt und zurZwangsarbeiteingesetzt, bzw. „zur Arbeit gezwungen“, ohne dafür entlohnt zu werden. --- meistens waren dies auch Jugendliche und junge Erwachsene beider Geschlechter ( diese wurden von den Nazis als „Zwangsarbeiterbevorzugt ).

2. ) Von Mitte bis Ende der 1940er Jahre, im Jahre 1949, in den 1950er Jahren, in den 1960er Jahren, in den 1970er Jahren, in einem angeblichenRechtsstaat!!!, d.h. also „zu Friedenszeiten!!!, wurden Deutsche Staatsbürger, sowohl wie auch „Nichtsesshafte“ und „Staatenlose“, Minderjährige evangelischen Glaubens, Minderjährige katholischen Glaubens und Minderjährige jüdischen Glaubens inWest-Deutschland“ / in derBundesrepublik Deutschland“ – d.h. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beider Geschlechter im Alter von 6 bis 21 Jahren – ihrer Freiheit beraubt und zurZwangsarbeiteingesetzt, bzw. „zur Arbeit gezwungen“, ohne dafür entlohnt zu werden, und dies geschah ( zumindest nach 1949 ) ÜBERALL inWest-Deutschland“ ( in allenBundesländern!!! ) zuwider dem seit dem 22. Mai 1949 bestehenden Deutschen Grundgesetz, sowohl wie auch zuwider dem seit ungefähr gleicher Zeit bestehenden diesbetreffenden INTERNATIONALEM RECHT UND GESETZ ( dem sich die Staaten zum Schutze derMenschenrechteverpflichtet haben und hatten ! ).


Ein rechtskräftiger Präzedenzfall / ein rechtskräftiges Gerichtsurteil betreffend GENAU DIESERZWANGSARBEIT“-SITUATION wurde entschieden in einem Urteil des Landgerichts Braunschweig am 20. Juni 1965; und keine Revision ist seinerzeit gegen dieses Urteil eingelegt worden !


Kurzer Textauszug: zitiert aus dem 283-seitigen Sachbuch
von BENJAMIN B. FERENCZ [ Jurist und Opferanwalt, New York ]
Lohn des Grauens
Übersetzt aus dem Amerikanischen von Ruth Treuth
Campus Verlag Frankfurt/New York, 1981
ISBN 3-593-32916-6

»»» [ Seite 216 ]

[ in dem „Fall“ Diamant gegen Büssing,
re Urteil vom 20.6.1965, Aktenzeichen 13 C 566/64 ]
[ in the "case" of Diamant v. Büssing,
re decision of 20.6.1965, Court File No. 13 C 566/64 ]

Ein Pyrrhusieg

Zuerst traute er sich nicht, seinen Namen zu nennen. Er war Jude, geboren in Chemnitz, in den Lagern gewesen, nach Israel emigriert und dann nach Deutschland zurückgekehrt, um in Frankfurt zu leben. Jemand hat einen Stein gegen seine Autoscheibe geworfen, nachdem er einen ehemaligen Nazi entlarvt hatte; der Auschwitz-Überlebende war erschrocken. Er wollte lieber anonym bleiben, doch es schmerzte ihn so sehr, und er wurde so wütend, daß er seinen Zorn nicht länger unterdrücken konnte.526

Im Sommer 1944, als Adolf Diamant 20 Jahre alt war, wurde er aus dem Getto von Lotz, in das er deportiert worden war, in das KZ Auschwitz/Birkenau gebracht. Seine Eltern wanderten direkt in die Gaskammern. An einem Tag im September erschienen zwei Zivilisten zum morgentlichen Appell, von denen einer, wie sich später herausstellte, Ingenieur Pfender war. Sie forderten alle Metallarbeiter auf, einen Schritt vorzutreten. Diamant gehörte zu den etwa 2.000 jungen Männern, die mitgenommen wurden. Er wurde dazu bestimmt, unter Kontrolle des Konzentrationslagers Neuengamme für Büssing in Braunschweig zu arbeiten, wo Lastwagen für die Armee hergestellt wurden. Im April 1945 wurde er befreit.

Im Jahre 1957 besuchte Diamant seinen früheren Herrn, dessen Lastwagen und Busse überall in Deutschland zu sehen waren. Er hatte keine Schwierigkeiten, ein Zeugnis von der Firma Büssing zu bekommen mit der Bestätigung, daß er für die Firma gearbeitet habe und daß das Unternehmen für seine Dienste Geld an das KZ Neuengamme abgeführt habe. Ähnliche Erklärungen gab man mehreren anderen Lagerinsassen.527 Die Zeugnisse wuren jedesmal dann ausgestellt, wenn ein früherer Insasse an das

[ Seite 215 ]

Unternehmen schrieb und um Kompensation bat. Sie wurden einem höflichen Brief beigelegt, mit welchem der ehemalige Häftling unterrichtet wurde, daß das Unternehmen keine andere Wahl hatte, als die KZ-Arbeiter gegen seinen Willen anzunehmen, daß das Unternehmen alles getan habe, um das Leid der Häftlinge zu lindern und daß es der SS die Dienste bezahlt habe; folglich sollte die Forderung an die deutsche Regierung gerichtet werden. Gleichzeitig warnte das Unternehmen davor, falls es verklagt würde, sich zu seiner Verteidigung u.a. auf das Verjährungsgesetz zu berufen.

Adolf Diamant, der von der Entscheidung des Frankfurter Gerichts im Fall Wollheim gegen I.G.Farben und der folgenden Vereinbarung gehört hatte, begann einen Prozeß gegen Büssing in Braunschweig [ anscheinend im Jahre 1964 ]. Der Argumentationsstil, deren sich das Unternehmen zu seiner Verteidigung bediente, wurde im Verlauf der Verhandlung immer schärfer. Die Firma forderte den Kläger mit der Behauptung heraus, er sei israelischer Staatsbürger, der – nach einem Nazi-Gesetz – nicht wie ein Deutscher behandelt werden könne. Man vermutete, daß der Kläger aus Tel Aviv ein Marxist sei, dessen Frankfurter Wohnung als Unterschlupf diene ( s. Frankfurter Rundschau vom 22.6.1965 ). Dies verärgerte Adolf Diamant derart, daß er seine ganze Geschichte an die Presse weitergab und sie im deutschen Fernsehen wiederholte.528

Die Kompensations-Treuhandgesellschaft registrierte einige hundert Ansprüche ehemaliger Büssing-Arbeiter, aber die Claims Conference unternahm in ihrem Fall nichts. Das einzig Mögliche wäre der Start eines Testfalles, aber der energische Herr Diamant hatte das ja bereits auf eigene Faust getan. Ernst Katzenstein bat Diamants deutsche Anwälte einfach nur noch darum, ihn über weitere Fortschritte zu informieren.529

Das Landgericht stellte in seiner Entscheidung fest, daß Büssing im Besitz einer vollständigen Liste seiner ehemaligen KZ-Arbeiter sei, auf der auch Diamants Name stand. Die Tatsache, daß das Unternehmen der SS Dienstleistungen bezahlt habe, wurde nicht als entlastend betrachtet, da, so der Richter, niemand dazu berechtigt sei, die Arbeitskraft einer Person zu kaufen, die rechtswidrig ihrer Freiheit beraubt wurde, und daher sei der Vertrag zwischen Büssing und der SS null und nichtig. Darüber hinaus könne das deutsche Wiedergutmachungsgesetz dem Angeklagten nicht seine Haftpflicht abnehmen, da das Gesetz keine Kompensation für Dienste des Klägers gegenüber dem Angeklagten vorsehe. Ein traditionelles Prinzip der deutschen RechtssprechungGeschäftsführung ohne Auftragbesagt, daß jeder, der wissentlich eines anderen Arbeitskraft annimmt und daraus einen Vorteil zieht, dafür zu zahlen habe. Ansprüche, die daraus erwachsen, so das Gericht, hätten eine Verjährungsfrist von 30 Jahren [ Entscheidung vom 20.6.1965 ].

[ Seite 216 ]

Das Braunschweiger Gericht errechnete sorgfältig die Zeit, die der Kläger für die Angklagten gearbeitet hat. Es kam auf 1,778 Arbeitsstunden. Das Gericht beschloß, das unter den kriegsbedingten Lohnkontrollen der entsprechende Stundenlohn 1 RM betrug und der Kläger daher Anspruch auf 1,778 RM habe, die nach dem Gesetz über die Währungsreform von 1948 im Verhältnis 10:1 in DM umzurechnen sind. Dem Kläger standen dementsprechend nur 177,80 DM zu.530 Soweit bekannt ist, hat Büssing keine Revision eingelegt, und somit wurde das Urteil rechtskräftig. Der Kläger hatte seinen Prozeß gewonnen.
____________________________________

Anmerkungen [ Seite 258 ]:

526: Die Geschichte von Adolf Diamant erschien zuerst in der deutschen Presse, ohne seine Identität bekannt zu geben; s. Frankfurter Rundschau, 22.6.1965.
527: Brief von Büssing an Leo Konstam, 15.3.1957, eine identische Erklärung erhielt Abraham Hochmann, 27.8.1957.
528: Brief von Adolf Diamant an den Aufbau, 10.8.1965.
529: Brief von E.K. anDr. Paul Meister und Dr. Wolfgang Boening, Frankfurt, 23.6.1965.
530: Entscheidung des Langerichts Braunschweig im Fall Diamant gegen Büssing, 20.6.1965, Aktenzeichen 13 C 566/64; im Aufbau, 27.8.1965, wurde darüber berichtet.
«««

Zitiert aus der oben angegebenen Quelle.


Abschließend noch folgendes Urteil des Bundesgerichtshofes:

Menschenrechtsverletzung“ / „Menschenrechtsverbrechenverjährt nicht !!!

»»» Menschenrechtsverletzungen
Rechtsanwalt Gerrit Wilmans, der die Interessen der Heimkinder vertritt, kritisierte am Zwischenbericht [ vom 17.01.2010 des gesetzlosen Gremiums, dass sich »Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren« nennt, über den die evangelische Theologin und Pastorin Dr. Antje Vollmer ( GRÜNEN-Politikerin und vormalige Bundestagsvizepräsidentin ) präsidiert ], dass er das systematische Unrecht, das den Heimkindern widerfuhr, nicht als „Menschenrechtsverletzung“ werte: „Der Grund für diese Sprachregelung ist offensichtlich: Würde man von Menschenrechtsverletzungen sprechen, so könnte die Verjährung der Verbrechen ausgesetzt werden, was zur Folge hätte, dass die Heimkinder eine juristische Grundlage für materielle Entschädigungen besäßen.“ Wilmans verwies in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des BGH ( BGH - 5 StR 451/99 ), das die Vergabe von Dopingmitteln an uneingeweihte, minderjährige Sportler als Menschenrechtsverletzung wertete. Dabei entschied das Gericht, dass die Verjährung dieser Straftat aufgrund „eines quasi gesetzlichen Verfolgungshindernisses“ geruht habe. „Das Ruhen der Verjährung der Unrechtstaten wurde in dem angeführten Fall damit begründet, dass sie systemimmanent durch das Regime der SED nicht verfolgt wurden“, sagte Wilmans. „Müssen wir diese Logik nicht auch auf den Fall der Heimkinder anwenden? Auch hier müsste doch die Verjährung der Unrechtstaten in den Heimen ruhen, da diese durch die erwiesene Kumpanei des Staates mit den kirchlichen Heimträgern ebenfalls aus systemimmanenten Gründen nicht verfolgt wurden! Sollte sich die schädliche Kumpanei von Staat und Kirche nun am Runden Tisch fortsetzen, wie es gegenwärtig der Fall zu sein scheint, so wirft dies kein gutes Licht auf die Verfasstheit unserer Gesellschaft!“
«««

Zitiert aus dem Artikel »HeimkinderVon Staat und Kirchen verschaukelt« in hpdHumanistischer Pressedienst, 1 Feb 2010 - 10:37 Nr. 8711 @ http://hpd.de/node/8711

Die Worte „Menschenrechtsverletzung“, „Menschenrechtsverletzungen“, und auch das einfache Wort „Verbrechen“ überhaupt, sind auch in dem vom »Runden Tisch Heimerziehung« am 13.12.2010 vorgelegten „Abschlussbericht“ ( siehe @ http://www.rundertisch-heimerziehung.de/documents/Abschlussbericht_rth-1.pdf oder, falls diese „RTH“-Webseite demnächst aus dem Internet verschwindet, d.h. plötzlich nicht mehr auffindbar ist, auch @ http://s3.directupload.net/images/101228/ww9mtbfu.pdf ) nirgens zu finden und auch der Begriff „Zwangsarbeit“, was die „nachkriegsdeutsche Heimerziehung“ betrifft, wurde einfach abgelehnt und die ganze Sache zum Nachteil aller „Betroffenen“ bagatellisiert ( „unter den damaligen in den Heimen und in der Gesellschaft herrschenden Umständen“ und „dem Zeitgeist“ als „akzeptabel“ und „notwendig“ erachtet [ „RTH“-Abschlussbericht, "Seite 29", "Seite 30" und "Seite 31" ] ). DAFÜR haben die zehn namentlich bekannten Juristen, die auf „Täterseite“ / „Schädigerseite“ / „Anspruchsgegnerseite“ / „Rechtsnachfolgerseite“ als „Mitglieder“ mit am »Runden Tisch« saßen unzweifelhaft Vorsorge getragen. ( Auf „Opferseite“ waren am »Runden Tisch Heimerziehung« AUF BESTIMMEN derTäterseite“ / „Schädigerseite“ / „Anspruchsgegnerseite“ / „Rechtsnachfolgerseite“ keine „Anwälte“ oder „Juristen“ zugelassen worden ! ).

Diese auf „Täterseite“ / „Schädigerseite“ / „Anspruchsgegnerseite“ / „Rechtsnachfolgerseite“ als „Mitglieder“ mit am »Runden Tisch« sitzenden Juristen waren: Lutz Stroppe (CDU); Georg Recht; Prof. Klaus Schäfer (SPD); Georg Gorrisen; Dr. Hans Ulrich Anke; Mario Junglass; Michael Löher; Thomas Mörsberger; Prof. Dr. jur. Bernd Rüdiger-Sonnen; Prof. Dr. Peter Schruth; und Dr. Jörg A. Kruttschnitt ( para legal ). Siehe DAZU auch den Beitrag im EHEMALIGE HEIMKINDER BLOG Nr. 1 »Antje Vollmer wäscht ihre Hände in Unschuld. Andere sind dafür verantwortlich, dass „Zwangsarbeit“ für Heimkinder nicht anerkannt wird, meint sie.« ( vom 19.04.2010 ) @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2010/04/antje-vollmer-wascht-ihre-hande-in.html


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IN ENGLISCHER SPRACHE
IN ENGLISH


Short text-extract: quoted out of the 249-page non-fiction book
of BENJAMIN B. FERENCZ [ Attorney at Law, New York ]
LESS THAN SLAVES
Indiana University Press ( 2002 edition )
ISBN 0-253-21530-7 (pbk.)
Originaly published by Harvard University Press 1979

»»» [ page 172 ]

[ in the "case" of Diamant v. Büssing,
re decision of 20.6.1965, Court File No. 13 C 566/64 ]
[ in dem „Fall“ Diamant gegen Büssing,
re Urteil vom 20.6.1965, Aktenzeichen 13 C 566/64 ]

A Pyrrhic Victory

At first he was afraid to give his name. He was a Jew who was born in Chemnitz, had been in camps, had immigrated to Israel, and had then returned to Germany to live in Frankfurt. Someone had thrown a rock through his car window when he had exposed a former Nazi, and the Auschwitz survivor was frightened. He would have preferred to remain anonymous, but he became so bitter and enraged that he could no longer contain his anger.2

In the summer of 1944, when Adolf Diamant was twenty, he was transferred from the ghetto at Lodz, to which he had been deported, to the concentration camp at Auschwitz/Birkenau. His parents went straight to the gas chambers. One September day, two civilians appeared at the morning roll call, including one who was identified as an engineer by the name of Pfender, and demanded that all metal workers step forward. Diamant was one of about two thousand young men who were taken away. He was assigned, under control of the concentration camp at Neuengamme, to work in Braunschweig (Brunswick) for the Büssing Company, which was busy manufacturing trucks for the army. In April 1945 he was liberated.

In 1957 Diamant visited his former employer, whose trucks and busses could be seen all over Germany. He had no difficulty in obtaining a certificate from the Bussing Company confirming that he had worked for the firm and that the company had made a payment for his services to the account of the concentration camp at Neuengamme. Similar declarations were given to several other former camp inmates.3 The certificates were issued every time a former inmate wrote to the company and asked for compensation. It was attached to a polite letter explaining to the former prisoners that the company had no choice but to accept the concentration camp laborers against the company’s will, that the company had done all it could to ameliorate the suffering of the prisoners, and that the firm had already paid the SS for the services, hence the claim should be directed against the German government.

[ Page 173 ]

At the same time the company warned that, if sued, it would have to plead the statute of limitations as one of its defenses.

Adolf Diamant, having heard about the decision of the Frankfurt court in the Wollheim case against I.G. Farben and of the subsequent settlement, started a lawsuit against Büssing in Braunschweig [ apparently in 1964 ]. The tone of the defensive arguments raised by the company got sharper as the proceedings continued. The firm even challenged the identity of the complainant and said he was an Israeli citizen who could not, under a cited Nazi law, be treated as a German. It was suggested that the plaintiff from Tel Aviv was really a Marxist whose Frankfurt residence was a subterfuge.4 This so annoyed Adolf Diamant that he called in the press, gave them the full story, and repeated it on German television.5

Compensation Treuhand had registered a few hundred claims of former Büssing workers, but no action had been taken by the Claims Conference on their behalf. The most that could have been done would have been to start a test case, but the energetic Mr. Diamant had already done that on his own. Ernst Katzenstein simply asked Diamant’s German attorneys to keep him informed of further progress.6

When the decision of the district court was handed down, it was found by the court that Büssing had a complete list of all former concentration camp workers, and that Diamant’s name was on the list. The fact that the company had paid the SS was held to be no defense since, according to the judge, no one was entitled to sell the labor of a person who had been unlawfully deprived of his freedom, and the contract between Büssing and the SS was therefore null and void. Furthermore, the German indemnification law could not absolve the defendant of liability since the law provided no compensation for the services rendered by the plaintiff to the defendant. A traditional German juridical principleGeschäftsführung ohne Auftragrequired that payment be made by anyone knowingly accepting another’s labor and deriving a benefit from it. Claims of that type, said the court, had a thirty-year filing period.

The Braunschweig court carefully computetd the time the plaintiff had worked for the defendant. It came to 1,778 hours of labor. The court concluded that, according to the wartime wage controls, the appropriate pay scale was RM 1 per hour, and therefore the plaintiff was entitled to RM 1,778, which, under the currency conversion law of 1948, had to be revalued into Deutsche Marks at the rate of RM 10 = DM 1. The plaintiff was accordingly [ on 20 June 1965 ] entitled to only DM 177.80, which, at the prevailing rate of exchange amounted to precisely [ US ] $44.45.7 As far as is known, the Büssing company did not file an appeal and the decision became final. The plaintiff slave laborer had won his case.
____________________________________

Notes [ page 238 ]:

2: The story of Adolf Diamant first appeared in the German press without disclosing his identity; see Frankfurter Rundschau, June 22, 1965
3: Letter from Bussing to leo Konstam. Mar. 15, 1957; identical certificate given to Abraham Hochmann, Aug. 27, 1957.
4: See Frankfurter Rundschau, June 22, 1965.
5: Letter from Adolf Diamant to the Aufbau, Aug. 27, 1965.
6: Letter from E.K. to Dr. Paul Meister and Dr. Wolfgang Boening, Frankfurt, June 23, 1965.
7: Decision of the Braunschweig District Court, Diamant v. Büssing, June 20, 1965, court file no. 13 C 566/64; reported in Aufbau, Aug. 27, 1965. «««


Quoted from the above mentioned source.


In conclusion the following court decision decided in more recent times:

No statute of limitation applies to "human rights abuses" and "crimes against humanity", a German decision of the highest court in the land:
BGH - 5 StR 451/99 !!!


TAGS / LABELS unlimited ( in English ): BENJAMIN B. FERENCZ, BENJAMIN B. FERENCZ Attorney at Law New York, LESS THAN SLAVES, case of Diamant v. Büssing, decision of 20.06.1965, Court File No. 13 C 5
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QUERVERWEIS: »EHEMALIGE HEIMKINDER – „Heimkinder-Zwangsarbeit“ – Wo sind all die Kinder, die in Westdeutschland zwischen 1945 und 1992 Zwangsarbeit leisten mussten?« @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2010/07/ehemalige-heimkinder-heimkinder.html ( Erstveröffentlichung: 17. Juli 2010 )



QUERVERWEIS: »Absolutes Verbot aller Formen von Zwangsarbeit (Pflichtarbeit) !, oder nicht ? --- War "Zwangsarbeit" / "Pflichtarbeit" / "Arbeitstherapie" / "Arbeitserziehung" / "Arbeitszucht" / "Arbeitszwang" "Arbeiterverdingung" / "unentlohnte erzwungene Arbeit" damals legal in der Bundesrepublik Deutschland, oder nicht ? - War so etwas legal in den 1950er, 1960er, 1970er und 1980er Jahren ? - Ist es heute legal in der Bundesrepublik Deutschland ? --- Sind nicht die Nutzung und Nutznießung von Zwangsarbeit völkerrechtliche Verbrechen und stellen diese nicht schwere Menschenrechtsverletzungen und Einschränkung der menschlichen Freiheit dar ?« @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/Absolutes-Verbot-aller-Formen-von-Zwangsarbeit-und-Pflichtarbeit_-_Ist-meine-Auslegung-des-voelkerrechtlichen-IAO-Uebereinkommens-C029-richtig_-_oder-nicht.html ( Erstveröffentlichung: 11. April 2007 )


QUERVERWEIS: »Deutsche Heimkinder / Kindersklaven verlangen eine anständige Entschädigung und Wiedergutmachung; keine "Abfindung" / "kein Schweigegeld", keinen "Kompromiss" ! --- German wards of the state / institutionalised children used as slave labourers (in the former West Germany) demand adequate compensation and the making of appropriate amends; they don't want to be "paid off" / "to be bribed henceforth to keep quiet"; no "compromise" !« --- »German wards of the state / institutionalised children used as slave labourers (in the former West Germany) demand adequate compensation and the making of appropriate amends; they don't want to be "paid off" / "to be bribed henceforth to keep quiet"; no "compromise" ! --- Deutsche Heimkinder / Kindersklaven verlangen eine anständige Entschädigung und Wiedergutmachung; keine "Abfindung" / "kein Schweigegeld", keinen "Kompromiss" !« @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/Deutsche-Heimkinder,-damalige-Kindersklaven-verlangen-eine-anstaendige-Entschaedigung-und-Wiedergutmachung_-_keine-Abfindung,-kein-Schweigegeld,-keinen-Kompromiss.html ( Erstveröffentlichung: 2. Mai 2007 )

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Meine [ d.h. Martin MITCHELLs ] eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.

My [ ie. Martin MITCHELL’s ] own current signature: Negotiation with the perpetrators, your detractors and opponents without QUALIFIED legal counsel present and by your side throughout and at all times, and without reliance upon the law and jurisprudence, is like a building without a foundation – a house of cards, and any attempt at curtailment of these rights is clear evidence of incompetence, incapability and incapacity of a country’s "constitutionality" and it’s "democracy".

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Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf ‚Landesverrat‘ genannt wird.“ ( Erich Kästner )

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