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Saturday, January 22, 2011

Fakt ist: Fast alle Formen von Zwangsarbeit und jede Form von Sklaverei sind nach dem Völkerrecht VERBRECHEN, ob von einem Staat akzeptiert oder nicht

.
So heist es auf einer deutschen Webseite aus der hier von dem Australier Martin Mitchell zitiert wird.


Re: "Zwangsarbeit" / "Heimkinder-Zwangsarbeit" / "Menschenrechtsverletzung" / "Menschenrechtsverbrechen" / "Verbrechen gegen die Menschlichkeit"

Re: "forced labour" / "compelling wards of the state to perform forced labour on a massive scale" / "human rights abuses" / "crimes against humanity"



Verurteilung der Zwangsarbeit als Verbrechen gegen die Menschlichkeit.


Die Pflichten des Staates seinen Bürgern gegenüber --- auch Heimkindern gegenüber --- gemäss der „EUROPÄISCHEN MENSCHENRECHTSKONVENTION“.


Assertion: Auch »Heimkinder-Zwangsarbeit« ist EIN VERBRECHEN und ist verboten.

...und war auch damals schon verboten – auch in den 1940er, 1950er, 1960er, 1970er und 1980er Jahren !!!

ähnliche Fall-Beispiele / ähnliche Szenaren / ähnliches Szenarium / gleiche oder ähnliche Juristik / gleiche oder ähnliche juristische Fragen und Rechtsprinzipien / juristische Parallelen / gleiche juristische Rahmenbedingungen / zutreffende Präzedenzfälle

similar facts / similar cases / similar scenarios / similar law / similar legal questions and legal principles / legal parallels / same legal parameters / pertinent legal precendents


Wenn jemand diesen Text ohne jegliche Hervorhebung und spezielle Formatierung bevorzugt, dann nehme man das Ganze und übertrage es in Microsoft Word und entferne alle Formatierungen mit einem einzigen Klick / command. So einfach ist das.


Auch an:

Die Regierenden / die Bürgerrepräsentanten und Bürgerrepräsentantinnen der Bundesrepublik Deutschland.

Liebe Freunde und Unterstützer.
Liebe Heimopfer und Heimkinder-Überlebende.



re Broschüre in deutscher Fassung: "Zwangsarbeit und Sklaverei im 21. Jahrhundert" @ http://www.labourcom.uni-bremen.de/ak-alternative_fertigung/rundbrf/rundbrf/rund012/s026-sklaven012.html. Es handelt sich hier um die Vorstellung und das Angebot einer 28-seitigen Broschüre genau zu diesem Thema in deutscher Fassung, bassierend auf die von Anti-Slavery International und ICFTU herausgegebene Broschüre "Forced labour in the 21st century" (London und Brüssel 2001). Siehe auch Seite 26-27 in folgendem PDF-Dokument @ http://www.labourcom.uni-bremen.de/ak-alternative_fertigung/rundbrf/rundbrf/rund012/rundbr012.pdf

»»» Ganz Neu (Heidelberg, Mai 2001), ist mir Anfang Juli vom Vorstand der IG Metall eine Broschüre, DIN-A4, 28 Seiten, zugegangen.
Diese Broschüre "Sklaverei und Zwangsarbeit im 21. Jahrhundert" wird auch mit Unterstützung der IG Metall und des DGB verbreitet. Ich möchte hiermit diese Broschüre vorstellen und für ihre Verbreitung werben.
(Eventuell mal über die IG Metall Verwaltungsstellen bestellen und im Betrieb auslegen ??)
Ich gebe hier als Einstieg mal das Impressum und das Vorwort zur Kenntnis. Ich denke, das spricht für sich.

U. Hannemann, IGM Arbeitskreis Alternative Fertigung bei Airbus in Bremen

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Impressum:
Die Broschüre "Zwangsarbeit und Sklaverei im 21. Jahrhundert" wird im Rahmen der Europäischen Aktion zur Überwindung von Sklaverei und Zwangsarbeit herausgegeben von Anti-Slavery International (London), DGB-Bildungswerk e.V. (Düsseldorf), Evangelischer Entwicklungsdienst e.V. (EED, Bonn), IG Metall (Frankfurt/Main), Internationaler Bund Freier Gewerkschaften (Brüssel), Kindernothilfe e.V. (Duisburg) und Werkstatt Ökonomie e.V. (Heidelberg).


"Zwangsarbeit und Sklaverei im 21. Jahrhundert" ist die deutsche Fassung der von Anti-Slavery International und ICFTU herausgegebenen Broschüre "Forced labour in the 21st century" (London und Brüssel 2001).

Redaktion der deutschen Fassung:
Klaus Heidel (verantwortlich), Alexander Bühler und Heike Gockel,
alle Werkstatt Ökonomie e.V., Obere Seegasse 18, 69124 Heidelberg,
Tel.: 06 221 - 720 296, Fax: 06 221 - 781 183

E-Mail: klaus.heidel@woek.de, URL: http://www.woek.de/,

Die Broschüre "Zwangsarbeit und Sklaverei im 21. Jahrhundert" kann kostenlos bei der Werkstatt Ökonomie e.V. bezogen werden; da aber Druck und Versand der Broschüre erhebliche Kosten verursachen, wird um eine Spende zur Deckung der Unkosten gebeten auf das Konto: Werkstatt Ökonomie e.V., Postbank Karlsruhe, BLZ 660 100 75, Konto 1906 87-759 oder in Briefmarken an die Werkstatt Ökonomie e.V..

Sklaverei und Zwangsarbeit im 21. Jahrhundert

Auch noch zu Beginn des 21. Jahrhunderts sind weltweit Millionen von Menschen Opfer von Zwangsarbeit und Sklaverei. Allein die Gesamtzahl der Sklaven ist heute mit mindestens 27 Millionen größer denn je.

Diese Tatsache ist weithin unbekannt.

Fast alle Formen von Zwangsarbeit und jede Form von Sklaverei sind nach dem Völkerrecht VERBRECHEN – unabhängig davon, ob ein Staat die einschlägigen internationalen Übereinkommen zum Verbot von Zwangsarbeit und Sklaverei ratifiziert hat oder nicht. Hinzu kommt, dass Zwangsarbeit und Sklaverei häufig mit weiteren schweren Menschenrechtsverletzungen einher gehen – so etwa mit Vergewaltigungen und Folter.

Auf solche VERBRECHEN macht diese Broschüre aufmerksam: Skizziert werden die wichtigsten Formen von Zwangsarbeit und Sklaverei. Umfangreiche Verweise auf einschlägige Menschenrechtsnormen klären, unter welchen Umständen ausbeuterische Arbeitsbedingungen den Tatbestand von Zwangsarbeit oder Sklaverei erfüllen. Fallbeispiele aus verschiedenen Ländern zeigen, welche politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse Zwangsarbeit und Sklaverei ermöglichen oder gar verursachen und wie Regierungen im Kampf gegen diese Verletzungen der Menschenrechte versagen. Zugleich verdeutlichen sie, welche Maßnahmen Zwangsarbeit und Sklaverei effektiv unterbinden könnten.

Wir hoffen, dass diese Broschüre Verantwortliche in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, in Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen und Kirchen ermutigt, mit allen ihnen zu Gebote stehenden Möglichkeiten zum Kampf gegen diese grausamen Verletzungen der Menschenrechte beizutragen. Höchste Zeit ist es, mit Hilfe effektiver Überwachungsmechanismen internationale Normen wirksam durchzusetzen und verbrecherische Zwangsarbeit und Sklaverei endlich zu beseitigen.


Sklaverei und Zwangsarbeit: Definitionen und internationale Instrumente

Das Übereinkommen des Völkerbundes über Sklaverei (1926)

Den rechtlichen Zusammenhang von Zwangsarbeit und Sklaverei stellte der Völkerbund 1926 mit dem Übereinkommen über Sklaverei fest. In Artikel 1(1) wird Sklaverei als "Zustand oder Stellung einer Person" definiert, "an der die mit dem Eigentumsrechte verbundenen Befugnisse oder einzelne davon ausgeübt werden"1. Sklaverei liegt also bereits dann vor, wenn eine Person nur zum Teil wie Eigentum behandelt wird. Damit begrenzt das Übereinkommen von 1926 den Begriff Sklaverei nicht auf Formen, bei denen – wie im Falle der "chattel slavery"2 – eine Person im umfassenden Sinne als Eigentum einer anderen Person gilt. Konsequent fordert Artikel 2(b) des Übereinkommens, die Signatarstaaten hätten "in zunehmendem Maße und sobald als möglich auf die vollständige Abschaffung der Sklaverei in all ihren Formen3 hinzuarbeiten".

Diese weite Definition von Sklaverei schließt die meisten Formen von Zwangsarbeit ein. Wird nämlich eine Person ohne rechtsstaatliche Grundlage gegen ihren Willen und unter systematischer Androhung von körperlicher Gewalt oder einer anderen Form von Bestrafung zur Arbeit gezwungen, wird ihre Freiheit eingeschränkt und zu gewissen Graden Eigentümerschaft über sie ausgeübt.

Allerdings verbietet das Übereinkommen von 1926 nicht jede Form von Zwangsarbeit: Artikel 5 beschreibt Bedingungen, unter denen Zwangsarbeit akzeptiert werden kann. Zugleich verpflichtet er Regierungen zu Maßnahmen, die verhindern, dass Zwangsarbeit sklavereiähnliche Formen annimmt. Nach diesen Bestimmungen ist Zwangsarbeit nur "für öffentliche Zwecke" zulässig, sie muss einen Ausnahmecharakter besitzen und angemessen entlohnt werden. Untersagt ist jeder Zwang zum Wohnungswechsel von Arbeiterinnen und Arbeitern.

Unbefriedigend ist jedoch, dass das Übereinkommen von 1926 auf eine klare Definition von Zwangsarbeit ebenso verzichtet wie auf eine präzise Festlegung der Voraussetzungen für die rechtliche Zulässigkeit von Zwangsarbeit. Diese Defizite schien der Völkerbund erkannt zu haben. Jedenfalls rief er die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) auf, in Ergänzung des Übereinkommens über Sklaverei ein solches über Zwangsarbeit zu erarbeiten. (Dieser Anregung folgte die IAO und verabschiedete wenige Jahre später ein Übereinkommen 29 über Zwangs- und Pflichtarbeit, s.u.).

________________________________

Anmerkungen:
1 Die Eigentümerschaft begründet mehrere Herrschafts-, Nutzungs- und Verfügungsrechte, so zum Beispiel das Recht auf Übertragung des (faktischen) Besitzes, das Recht auf Veräußerung des Eigentumes oder das Recht, jede Einwirkung Dritter auf das Eigentum oder auf die Verfügung über das Eigentum abzuwehren.

2 "Chattel": bewegliches Eigentum; die "chattel slavery" lag dem transatlantischen Sklavenhandel zugrunde.

3 [ Fussnote Nr. 3 fehlt in dem Original aus dem hier zitiert wird ] «««


Im heutigen Deutschland, d.h. in der Bundesrepublik Deutschland ( in the Federal Republic of Germany ) ( 2010/2011 ) scheinen diese Basis-Prinzipien jedoch nicht generellgesellschaftspolitisch“ ( manche sagen auch „sozialpolitisch“ ) – und, möglicherweise, auch sogar nicht juristisch !akzeptiert zu werden --- besonders nicht akzeptiert zu werden von den folgenden hochwürdigen Personen und Verantwortungsträgern im öffentlichen Leben in Kirche und Politik und, kürzlich ( 2010/2011 ), VON DIESENhochwürdigen Personen und Verantwortungsträgern im öffentlichen Leben in Kirche und PolitikalsAutorenkollektivezusammengeschlossen und verbündet in der Formulierung in zweier ihrerseits dem Deutschen Bundestag vorgelegten Berichten genau so ablehnend vorgetragen.

Diese hochwürdigen Personen sind:

1. ) vormalige Bundestagsvizepräsidentin und Grünen-Politikerin / Politische Lobbyistin, evangelische Theologin und Pastorin Dr. Antje Vollmer

2. ) Marlene Rupprecht, MdB ( SPD )
Bundestagsabgeordnete ( Wahlkreis: Fürth, bei Nürnberg );

3. ) Lutz Stroppe ( CDU ) ( Jurist ) ( für die Deutsche Bundesregierung );

4. ) Georg Recht ( Jurist ) ( für die Deutsche Bundesregierung );

5. ) Prof. Klaus Schäfer ( SPD ) ( Jurist ) ( langjähriges Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen );

6. ) Georg Gorrissen ( Jurist ) ( langjähriger parteiloser Landespolitiker in Schleswig-Holstein );

7. ) Hans Meyer ( „Jugenddezernent“ )
Landesrat beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL);

8. ) Jörg Freese ( CDU )
( Beigeordneter des Deutschen Landkreistages (Berlin) );

9. ) Johannes Stücker-Brüning
( Schwerpunkte: Pastoraltheologie, kirchliche Jugendarbeit; Zivildienst )
Geschäftsführer der Caritaskommission der Deutschen Bischofskonferenz;

10. ) Dr. Hans Ulrich Anke ( Jurist )
Vizepräsident im Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland;

11. ) Mario Junglas ( Jurist )
Direktor Berliner Büro des Deutschen Caritasverbandes e.V.;

12. ) Dr. Jörg A. Kruttschnitt
( befasst sich auch gerne mit „Staatliches Religionsrecht“ )
Zweiter Vorsitzender des Vorstandes des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Bayern e.V.;

13. ) Norbert Struck
( „AGJeV“ Vorsitzender )
( „Geschäftsstelle“ »Runder Tisch Heimerziehung« )
Jugendhilfereferent beim Paritätischen Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.;

14. ) Rainer Kröger
Vorstand Diakonieverbund Schweicheln e.V.;

15. ) Michael Löher ( Jurist )
Vorstand Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.;

16. ) Thomas Mörsberger ( Jurist ) ( „Jugendamtsexperte“ )
( früherer Wissenschaftlicher Referent beim Deutschen Verein )
Vorsitzender des Deutschen Institutes für Jugendhilfe und Familienrecht e.V.;

17. ) Prof. Dr. jur. Bernd-Rüdeger Sonnen ( Jurist )
Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichshilfen e.V.;

18. ) Prof. Dr. Christian Schrapper
Professor für Pädagogik/Schwerpunkt Sozialpädagogik an der Universität Koblenz-Landau, Campus Koblenz;

19. ) Prof. Dr. Peter Schruth ( Jurist )
( angeblich „beratender Anwalt“ )
( „Pflichtanwalt für Hilfsbedürftige mit Schwerpunkt „Strafrecht“ und „Arbeitsrecht“ )
Professor für Recht in der Sozialen Arbeit an der Hochschule Magdeburg-Stendal;

wie aus dem „Zwischenbericht »Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren«“( vom 17. Juli 2010 ) und aus dem „Abschlussbericht »Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren«“ ( vom 13. Dezember 2010 ), die diesehochwürdigen Personen und und Verantwortungsträger im öffentlichen Leben in Kirche und Politik“ kürzlich – am 19. Januar 2011 – ganz offiziell dem Deutschen Bundestag ( the Parliament of the Federal Republic of Germany ) vorgelegt haben, hervorgeht. ( Mehr zu diesen Personen, auch mit jeweiligem Foto, auch @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2010/04/antje-vollmer-wascht-ihre-hande-in.html ).


Wie sich im Nachhinein herausstellt befindet sich sogar der Volltext dieser Broschüre in deutscher Fassung: "Zwangsarbeit und Sklaverei im 21. Jahrhundert" in einem PDF-Dokument online @ http://www.woek-web.de/web/cms/upload/pdf/sklaverei/publikationen/heidel_et_al_2001_sklaverei_und_zwangsarbeit.pdf ( insgesamt 28 Seiten; 1.40 MB ).


re Broschüre in englischer Fassung: "Forced labour in the 21st century" (London und Brüssel 2001)

u.a. wird auch auf diese Broschüre hingewiesen ( in Enlisch ! ) @ http://www.antislavery.org/english/resources/reports/download_antislavery_publications/forced_labour_reports.aspx

Forced Labour in the 21st Century
This booklet highlights the main ways in which forced labour manifests itself internationally, including through slavery, bonded labour, trafficking and child labour. Case studies and pictures are provided throughout.
( also available in French & Spanish, see Translations page )
Anti-Slavery International / ICFTU 2001
ISBN: 0 9009 18 50 0

Download PDF file Volltext in Englisch ( 24 Seiten ) @ http://www.antislavery.org/includes/documents/cm_docs/2009/f/forcedlabour.pdf


Siehe auch unbedingt die Internetplattform von „Deutsches Institut für Menschenrechte e.V.“ und das dort behandelte Thema »ZWANGSARBEIT HEUTE« und die Strafverfolgung dieser »ZWANGSARBEIT« in der Bundesrepublik Deutschland heute ( d.h. im 20. und im 21. Jahrhundert !!! ) @ http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/projekt-zwangsarbeit-heute/angebote-des-projektes/rechtsprechung.html. Hier werden u.a auch aktuelle Fallbeispiele und Gerichtsurteile u.a. auch gemäss dem deutschen Strafrecht sowohl wie auch gemäss dem deutschen Zivilrecht aufgeführt und erläutert !


Ebenfalls auf dieser Internetplattform von „Deutsches Institut für Menschenrechte e.V.“ @ http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/projekt-zwangsarbeit-heute/angebote-des-projektes/fall-rantsev-gegen-cyprus-and-russia-vom-07012010.html ist zu finden...

RECHTSUMSETZUNG des „Palermo-Protokolls“, bassierend auf die „Europäische Menschenrechtskonvention:Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten“, die schon Anfang November 1950 zustande kam and von Deutschland selbst schon am 5. Dezember 1952 ratifiziert wurde und allgemein in Europa am 3. September 1953 in Kraft trat ( in English referred to as the "European Human Rights Convention": "Convention for the protection of human rights and fundamental freedoms" ) ( Siehe @ http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Menschenrechtskonvention in Deutsch und @ http://en.wikipedia.org/wiki/European_Convention_on_Human_Rights in Englisch. )

Nächstfolgend zu dieser RECHTSUMSETZUNG ein kurzer Auszug seitens des Australiers Martin Mitchell einer hoch relevanten Passage aus dem Urteil in dem Fall Rantsev gegen Cyprus and Russia vom 07.01.2010 (Beschwerde- Nr. 25965/04 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.

»»» b) RECHTSUMSETZUNG:
Der Staat ist verpflichtet, die strafrechtlichen Gebote oder Verbote im Rahmen von Artikel 4 auch umzusetzen. Hierfür hat das Gericht die Argumentation aus seiner Rechtsprechung zu Artikel 2 und 3 EMRK übertragen. Das bedeutet: Wenn der Staat Kenntnis hat von Umständen, die begründeten Verdacht ergeben, dass eine Person einem Risiko ausgesetzt ist, muss er zum Schutz dieser Person tätig werden. Für die Strafverfolgung bedeutet das, der Staat ist verpflichtet, unverzüglich, effektiv, unabhängig von einer Anzeige des Opfers oder der Opfer zu ermitteln. Eine erhöhte Dringlichkeit zu ermitteln besteht in einer Gefährdungslage. «««

Und diese Pflichten bestehen, der Meinung des Australiers Martin Mitchell nach, ALLGEMEIN, schon seit Ende der 1940er / Anfang der 1950er Jahre !

Westdeutschland, d.h. die Bundesrepublik Deutschland, wußte – d.h. alle, die sich an diesem UNRECHTSSYSTEM HEIMERZIEHUNG beteiligten, wußten !auch damals schon ganz genau um dasUnrecht und Leid“, dasKindern und Jugendlichenin derHeimerziehungzugefügt wurde und wußte / wußten auch, dass es sich dabei umZwangsarbeitundMenschenrechtsverletzunghandelte. – und haben ja auch, seither, SO VIEL, im „RTH-Zwischenbericht“ und im „RTH-Abschlussbericht“ zugegeben, auch wenn sie sich auch jetzt noch weiterhin darum drücken DIESE VERBRECHEN bei ihren richtigen Namen zu nennen, weil es nicht in ihregesellschaftpolischenVorstellungen past und weil sie denken dadurch weiteres juristisches Vorgehen gegen sie vermeiden zu können.


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QUERVERWEIS: »Was ist mehr verwerflich, MENSCHENRECHTSVERLETZUNG / ZWANGSARBEIT zu „Kriegszeiten“ oder MENSCHENRECHTSVERLETZUNG / ZWANGSARBEIT zu „Friedensszeiten“?« @
http://heimkinderopfer.blogspot.com/2010/12/was-ist-mehr-verwerflich.html ( Erstveröffentlichung: 28. Dezember 2010 )


QUERVERWEIS: »Soll „Zwangsarbeit“ in der BRD neu definiert werden und das „Deutsche Grundgesetz“ und „Internationales Recht und Gesetz“ außer Kraft gesetzt werden?« @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2011/01/soll-zwangsarbeit-in-der-brd-neu.html ( Erstveröffentlichung: 6. Januar 2011 )


QUERVERWEIS: »EHEMALIGE HEIMKINDER – „Heimkinder-Zwangsarbeit“ – Wo sind all die Kinder, die in Westdeutschland zwischen 1945 und 1992 Zwangsarbeit leisten mussten?« @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2010/07/ehemalige-heimkinder-heimkinder.html ( Erstveröffentlichung: 17. Juli 2010 )


QUERVERWEIS: »Absolutes Verbot aller Formen von Zwangsarbeit (Pflichtarbeit) !, oder nicht ? --- War "Zwangsarbeit" / "Pflichtarbeit" / "Arbeitstherapie" / "Arbeitserziehung" / "Arbeitszucht" / "Arbeitszwang" "Arbeiterverdingung" / "unentlohnte erzwungene Arbeit" damals legal in der Bundesrepublik Deutschland, oder nicht ? - War so etwas legal in den 1950er, 1960er, 1970er und 1980er Jahren ? - Ist es heute legal in der Bundesrepublik Deutschland ? --- Sind nicht die Nutzung und Nutznießung von Zwangsarbeit völkerrechtliche Verbrechen und stellen diese nicht schwere Menschenrechtsverletzungen und Einschränkung der menschlichen Freiheit dar ?« @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/Absolutes-Verbot-aller-Formen-von-Zwangsarbeit-und-Pflichtarbeit_-_Ist-meine-Auslegung-des-voelkerrechtlichen-IAO-Uebereinkommens-C029-richtig_-_oder-nicht.html ( Erstveröffentlichung: 11. April 2007 )

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Jeder kann auch HIER einen sachbezogenen Kommentar in diesem EHEMALIGE HEIMKINDER BLOG Nr. 1 zu diesen »Fakt ist: Fast alle Formen von Zwangsarbeit und jede Form von Sklaverei sind nach dem Völkerrecht VERBRECHEN, ob von einem Staat akzeptiert oder nicht«-Bericht – UND AUCH ZU JEDEM ANDEREN BERICHT IN DIESEM BLOG ! – abgeben, und ein jeder solcher Kommentar wird dann auch HIER für alle Leser sichtbar sein.
comments = Kommentare können durch anklicken des Post a Comment-Buttons im Footer dieses Beitrages abgegeben werden ( also, bitte, ein ganz klein wenig runter scrollen; dort ist der Post a Comment-Button zu finden ).

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Meine [ d.h. Martin MITCHELLs ] eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.

My [ ie. Martin MITCHELL’s ] own current signature: Negotiation with the perpetrators, your detractors and opponents without QUALIFIED legal counsel present and by your side throughout and at all times, and without reliance upon the law and jurisprudence, is like a building without a foundation – a house of cards, and any attempt at curtailment of these rights is clear evidence of incompetence, incapability and incapacity of a country’s "constitutionality" and it’s "democracy".

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Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf ‚Landesverrat‘ genannt wird.“ ( Erich Kästner )


Wenn jemand diesen Text ohne jegliche Hervorhebung und spezielle Formatierung bevorzugt, dann nehme man das Ganze und übertrage es in Microsoft Word und entferne alle Formatierungen mit einem einzigen Klick / command. So einfach ist das.

PS. Dieser Text darf auch zur Eigenverwendung beliebig abgeändert werden, sodass er auch wenn notwendig den Vorstellungen und Wünschen jeder beliebigen Einzelperson entspricht, wenn jemand meint all dies was hier als etwas AUSSCHLAGGEBENDES präsentiert wird, besser darstellen zu können als es der Australier Martin Mitchell darstellen kann oder willens ist es zu tun --- und der Australier wird es niemanden übel nehmen und niemandem böse sein deswegen.


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