Wie lange noch können sich Bundesregierung und Bundestag Gesetz und Rechtsprechung verschließen, fragen „Ehemalige Heimkinder“
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die Regierenden / die Bürgerrepräsentanten und Bürgerrepräsentantinnen der Bundesrepublik Deutschland und alle Verantwortlichen und Mitverantwortlichen in dieser Sache
( einschließlich, u.a., die Bundeskanzlerin Angela Merkel [ CDU ]; den Vizekanzler und Außenminister Guido Westerwelle [ FDP ]; den Finanzminister Wolfgang Schäuble [ CDU ]; die Arbeitsministerin/Sozialministerin Ursula von der Leyen [ CDU ] ); den Bundestagspräsidenten Norbert Lammert [ CDU ] ).
WICHTIGER HINWEIS: Das Ganze, so formuliert, steht jetzt auch seit dem 1. Februar 2011 an vielen Stellen im Internet ONLINE und wurde ebenso an alle deutschen Politiker und alle deutschen Medien – in Rundschreiben – zugestellt. Niemand kann also sagen er/sie wußte nichts davon.
Verurteilung der Zwangsarbeit als Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Pfarrer Dierk Schäfer schreibt in seinem Blog – Dierk Schaefers Blog
@ http://dierkschaefer.wordpress.com/2011/01/28/verjahrung-zwangsarbeit-und-gewinnabschopfung/
in den frühen Morgenstunden am 28. Januar 2011
unter dem Thema »Verjährung, Zwangsarbeit und Gewinnabschöpfung«
Martin Mitchell/Australien macht in seinen neuesten Mails auf Urteile und Kommentare zum Thema Verjährung, Zwangsarbeit und Gewinnabschöpfung aufmerksam.
Inwieweit Gerichte bereit sein werden, diese Überlegungen auch auf die Heimkinderproblematik anzuwenden, steht allerdings dahin. Wer jedoch einen Prozeß führen will, sollte seinen Anwalt auf diese Quellen hinweisen.
Ruhen der Verjährung in der DDR; Quasigesetzliches Verfolgungshindernis; Doping als Körperverletzung – dies könnte von der Sache her, nicht unbedingt von der rechtlichen Beurteilung, interessant sein in Fällen von Ruhigstellung mit Medikamenten.
BGH 5 StR 451/99 – Beschluß vom 9. Februar 2000 (LG Berlin):
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/99/5-451-99.php3?referer=db
dazu ein Kommentar seitens der Fachhochschule für Rechtspflege – Nordrhein-Westfalen zum Urteil des BGH in BGH 5 StR 451/99:
http://www.fhr.nrw.de/publikationen/fachbeitraege/archiv/strafrecht/doping/index.php
Zur deutschen Rechtsprechung in völkerrechtlichen Fragen zur Zwangsarbeit:
http://www.mpil.de/ww/en/pub/research/details/publications/institute/rspr/r00.cfm?fuseaction_rspr=act&act=r00_4
Das Übereinkommen über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten vom 8.11.1990 behandelt
http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Treaties/Html/141.htm
Schriftführerin Heidi Dettinger, „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( „VEH e.V.“ ) schreibt in Dierk Schaefers Blog
@ http://dierkschaefer.wordpress.com/2011/01/28/verjahrung-zwangsarbeit-und-gewinnabschopfung/#comment-862
am 28. Januar 2011, um 14:35 Uhr ( MEZ )
Das, was Martin Mitchell hier in unermüdlicher Kleinarbeit ausgegraben hat, ist vielleicht die wichtigste Nachricht überhaupt. Bedeutet sie doch, dass die in den Heimen geleistete Arbeit eindeutig unter Zwangsarbeit fällt, die Behandlung der Heimkinder Menschenrechtsverletzungen waren. Und darüber hinaus wird hier unmissverständlich klar gestellt, dass sich die Menschen, die diese Menschenrechtsverletzungen ausführten oder davon wussten sich ebenso strafbar machten, wie die, die Zwangsarbeit leisten ließen. Für sich. Oder die, die Heimkinder in die Arbeit (z.B. in die Betriebe) zwangen!
Und: Menschenrechtsverletzungen verjähren nicht. Die BRD hat diese Abkommen 1952 ratifiziert. Nach denen Menschenrechtsverletzungen übrigens strafbar sind, selbst wenn der Verletzende sich nicht darüber im Klaren ist, dass er solche begeht!
Das, was Martin hier ausgegraben hat KANN man mit seinem Anwalt bereden. Natürlich. Aber in erster Linie ist es ein Politikum! Es ist nur schwer vorstellbar, dass sich der deutsche Bundestag diesen Argumenten verschließen kann. Oder verschließen darf!
Ehemaliges Heimkind Martin Mitchell schreibt in Dierk Schaefers Blog
@ http://dierkschaefer.wordpress.com/2011/01/28/verjahrung-zwangsarbeit-und-gewinnabschopfung/#comment-871
am 29. Januar 2011, um 03:22 Uhr ( MEZ )
Die Rechtsfragen – alle hier zutreffenden Rechtsfragen und ausschlaggebenden Fallbeispiele ! – sind nicht nur von dem Australier Martin Mitchell in verschiedenen RUNDSCHREIBEN individuell überall in Deutschland und im Auslande verbreitet worden, sondern von ihm persönlich, schon mal als Anfang, auch kürzlich ONLINE gestellt worden: im Diskussionsforum HEIMKINDER-FORUM.DE @ http://heimkinder-forum.de/v2/heim-talk/offener-talk-heime/p226129-recht-–-die-pflichten-des-staates-seinen-bürgern-gegenüber-–-auch-heimkindern-gegenüber-–-gemäss-der-„europäischen-menschenrechtskonvention“/#post226129 unter dem Thread-Thema »Die Pflichten des Staates seinen Bürgern gegenüber – auch Heimkindern gegenüber – gemäss der „EUROPÄISCHEN MENSCHENRECHTSKONVENTION“.«
Jeder qualifizierte Anwalt, der sich in diesen Angelegenheiten irgendwie in der Pflicht sieht, wird bestätigen: Das Bundesgerichtshofurteil aus dem Jahre 1999/2000 - BGH 5 StR 451/99 ( bezüglich dem DDR Doping-Fall minderjähriger Sportlerinnen, auf eine Weise auch „Schutzbefohlene“ ) beschränkt sich bei weitem nicht nur auf MEDIAKAMENTENGABE oder die RUHIGSTELLUNG MIT MEDIKAMENTEN ( oder auf Straftaten in der DDR ) !!! – Dieses RECHT von dem hier die Rede ist und die hier anzuwendende JURISTIK, hat ALLGEMEINE ANWENDUNG in allen Ländern in Europa, sowohl wie auch überall anderswo in der Welt. Die Bundesrepublik Deutschland seit ihrem Bestehen, ist da nicht ausgeschlossen und hat keine ihr zustehende Ausnahme.
Es geht hier ( d.h. in der Bundesrepublik Deutschland ), was Heimkinder in der damaligen Heimerziehung betrifft, unter anderem, auch, um die ABSICHTLICHE NICHTVERFOLGUNG SCHWERWIEGENDER STRAFTATEN begangen gegen minderjährige Schutzbefohlene und DAS RUHEN DER VERJÄHRUNG AUCH AUS DIESEM GRUNDE. Es geht hier also nicht nur um DAS RUHEN DER VERJÄHRUNG AUS DEM GRUNDE DER SYSTEMATISCHEN MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN, denen man Heimkinder jahrzehntelang ausgesetzt hat !!! –
Es geht hier um zweierlei:
1. das VÖLKERRECHT und VÖLKERSTRAFRECHT ( ratifiziert von der BRD in 1952 ),
2. das DEUTSCHE STRAFRECHT UND DAS DEUTSCHE ZIVILRECHT SELBST.
Es hängt ALLES miteinander zusammen und ist ALLES eng miteinander verflochten, und dann auch verflochten, im Erachten des Australiers Martin Mitchell, mit dem seither eingeführten ÜBEREINKOMMEN ÜBER GELDWÄSCHE SOWIE ERMITTLUNG, BESCHLAGNAHME UND EINZIEHUNG VON ERTRÄGEN AUS STRAFTATEN [ "international and european seizure of proceeds of crime legislation" ], das natürlich auch auf die "Gewinnabschöpfung durch verbotene Zwangsarbeit" anzuwenden wäre !!! - Denn von "unrechtmäßiger Bereicherung" [ "unlawfully obtained assets and profits" ] ist hier die Rede !!!
Der Australier Martin Mitchell – selbst auch Betroffener dieser Zwangsarbeit in der BRD, von der hier die Rede ist, in den frühen 1960er Jahren – ist der Meinung, dass die gesamte Beute [ "unlawfully obtained assets and profits" ] der damaligen Täter und Täterorganisation beschlagnahmt und eingezogen werden müsse ( diese Möglichkeit besteht durchaus unter heutigem Gesetz und Konventionen ! ) und rechtmäßig und gerechterweise unter ihren Opfern verteilt werden müsse. Das wäre das einzig Gerechte, das akzeptierbar ist. SO SÄHE EINE GERECHTE ENTSCHÄDIGUNG UND WIEDERGUTMACHUNG AUS.
TAGS / LABELS unlimited: Bundestag, Deutsche Bundestag, Bundesregierung, Deutsche Bundesregierung, Rechtsprechung Juristik, relevanter Juristik, verschließen, Ehemalige Heimkinder, Regierenden, die Regierenden, Bürgerrepräsentanten, Bürgerrepräsentanten, die Bürgerrepräsentanten und Bürgerrepräsentantinnen der Bundesrepublik Deutschland, alle Verantwortlichen und Mitverantwortlichen, alle Verantwortlichen und Mitverantwortlichen in dieser Sache, Bundeskanzlerin, Angela Merkel, Bundeskanzlerin Angela Merkel, CDU; Vizekanzler, Außenminister, Guido Westerwelle, Vizekanzler und Außenminister Guido Westerwelle, Außenminister Guido Westerwelle, FDP, Finanzminister, Wolfgang Schäuble, Finanzminister Wolfgang Schäuble, Arbeitsministerin, Sozialministerin, Ursula von der Leyen, von der Leyen, Arbeitsministerin/Sozialministerin Ursula von der Leyen, Bundestagspräsidenten Norbert Lammert, Bundestagspräsidenten Norbert Lammert, Zwangsarbeit, Verurteilung der Zwangsarbeit, Verurteilung der Zwangsarbeit als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verbrechen, Dierk Schäfer, Pfarrer Dierk Schäfer, Dierk Schaefers Blog, Verjährung, Verjährung Zwangsarbeit und Gewinnabschöpfung, Gewinnabschöpfung, Beute, Martin Mitchell, Australien, Zwangsarbeit und Gewinnabschöpfung, Gerichte, Überlegungen, Heimkinderproblematik, Prozeß, Anwalt, Ruhen der Verjährung, Quasigesetzliches Verfolgungshindernis, Verfolgungshindernis, Doping als Körperverletzung, Körperverletzung, rechtlichen Beurteilung, BGH 5 StR 451/99, Fachhochschule für Rechtspflege, Rechtspflege, deutschen Rechtsprechung, Zur deutschen Rechtsprechung in völkerrechtlichen Fragen zur Zwangsarbeit, Rechtsprechung in völkerrechtlichen Fragen zur Zwangsarbeit, Übereinkommen über Geldwäsche sowie Ermittlung Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten, Heidi Dettinger, Schriftführerin Heidi Dettinger, Verein ehemaliger Heimkinder e.V., VEH e.V., Heimen, die in den Heimen geleistete Arbeit eindeutig unter Zwangsarbeit fällt, Heimkinder, Behandlung der Heimkinder, die Behandlung der Heimkinder Menschenrechtsverletzungen waren, strafbar, strafbar machten, die die Zwangsarbeit leisten ließen, die die Heimkinder in die Arbeit z.B. in die Betriebe zwangen, Menschenrechtsverletzungen verjähren nicht, BRD, Abkommen, in erster Linie ist es ein Politikum, Es ist nur schwer vorstellbar, dass sich der deutsche Bundestag diesen Argumenten verschließen kann, Rechtsfragen, alle hier zutreffenden Rechtsfragen, ausschlaggebenden Fallbeispiele, Fallbeispiele, Australier Martin Mitchell, Diskussionsforum HEIMKINDER-FORUM.DE, HEIMKINDER-FORUM.DE, Die Pflichten des Staates seinen Bürgern gegenüber, Die Pflichten des Staates seinen Bürgern gegenüber – auch Heimkindern gegenüber – gemäss der EUROPÄISCHEN MENSCHENRECHTSKONVENTION, EUROPÄISCHEN MENSCHENRECHTSKONVENTION, qualifizierte Anwalt, Pflicht, sieht, Bundesgerichtshofurteil, DDR Doping-Fall, minderjähriger, Schutzbefohlene, MEDIAKAMENTENGABE, RUHIGSTELLUNG MIT MEDIKAMENTEN, ALLGEMEINE ANWENDUNG, ALLGEMEINE ANWENDUNG in allen Ländern in Europa, Bundesrepublik Deutschland, Heimkinder in der damaligen Heimerziehung, Heimerziehung, ABSICHTLICHE NICHTVERFOLGUNG SCHWERWIEGENDER STRAFTATEN, NICHTVERFOLGUNG SCHWERWIEGENDER STRAFTATEN, begangen gegen minderjährige Schutzbefohlene, STRAFTATEN begangen gegen minderjährige Schutzbefohlene, minderjährige Schutzbefohlene, DAS RUHEN DER VERJÄHRUNG AUCH AUS DIESEM GRUNDE, DAS RUHEN DER VERJÄHRUNG AUS DEM GRUNDE DER SYSTEMATISCHEN MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN, VÖLKERRECHT, VÖLKERSTRAFRECHT, STRAFRECHT, DEUTSCHE STRAFRECHT, ZIVILRECHT, DEUTSCHE ZIVILRECHT, Es hängt ALLES miteinander zusammen und ist ALLES eng miteinander verflochten, international and european seizure of proceeds of crime legislation, seizure of proceeds of crime legislation, Gewinnabschöpfung durch verbotene Zwangsarbeit, unrechtmäßiger Bereicherung, unlawfully obtained, unlawfully obtained assets and profits, assets, profits, Täter, Täterorganisation, damaligen Täter und Täterorganisation, beschlagnahmt, eingezogen, Gesetz, Konventionen, rechtmäßig, rechtmäßig und gerechterweise unter ihren Opfern verteilt, ENTSCHÄDIGUNG, WIEDERGUTMACHUNG, ENTSCHÄDIGUNG UND WIEDERGUTMACHUNG, SO SÄHE EINE GERECHTE ENTSCHÄDIGUNG UND WIEDERGUTMACHUNG AUS,
QUERVERWEIS: »Fakt ist: Fast alle Formen von Zwangsarbeit und jede Form von Sklaverei sind nach dem Völkerrecht VERBRECHEN, ob von einem Staat akzeptiert oder nicht« @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2011/01/fakt-ist-fast-alle-formen-von.html ( Erstveröffentlichung: 22. Januar 2011 )
QUERVERWEIS: »Was ist mehr verwerflich, MENSCHENRECHTSVERLETZUNG / ZWANGSARBEIT zu „Kriegszeiten“ oder MENSCHENRECHTSVERLETZUNG / ZWANGSARBEIT zu „Friedensszeiten“?« @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2010/12/was-ist-mehr-verwerflich.html ( Erstveröffentlichung: 28. Dezember 2010 )
QUERVERWEIS: »Soll „Zwangsarbeit“ in der BRD neu definiert werden und das „Deutsche Grundgesetz“ und „Internationales Recht und Gesetz“ außer Kraft gesetzt werden?« @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2011/01/soll-zwangsarbeit-in-der-brd-neu.html ( Erstveröffentlichung: 6. Januar 2011 )
QUERVERWEIS: »EHEMALIGE HEIMKINDER – „Heimkinder-Zwangsarbeit“ – Wo sind all die Kinder, die in Westdeutschland zwischen 1945 und 1992 Zwangsarbeit leisten mussten?« @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2010/07/ehemalige-heimkinder-heimkinder.html ( Erstveröffentlichung: 17. Juli 2010 )
QUERVERWEIS: »Absolutes Verbot aller Formen von Zwangsarbeit (Pflichtarbeit) !, oder nicht ? --- War "Zwangsarbeit" / "Pflichtarbeit" / "Arbeitstherapie" / "Arbeitserziehung" / "Arbeitszucht" / "Arbeitszwang" "Arbeiterverdingung" / "unentlohnte erzwungene Arbeit" damals legal in der Bundesrepublik Deutschland, oder nicht ? - War so etwas legal in den 1950er, 1960er, 1970er und 1980er Jahren ? - Ist es heute legal in der Bundesrepublik Deutschland ? --- Sind nicht die Nutzung und Nutznießung von Zwangsarbeit völkerrechtliche Verbrechen und stellen diese nicht schwere Menschenrechtsverletzungen und Einschränkung der menschlichen Freiheit dar ?« @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/Absolutes-Verbot-aller-Formen-von-Zwangsarbeit-und-Pflichtarbeit_-_Ist-meine-Auslegung-des-voelkerrechtlichen-IAO-Uebereinkommens-C029-richtig_-_oder-nicht.html ( Erstveröffentlichung: 11. April 2007 )
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Jeder kann auch HIER einen sachbezogenen Kommentar in diesem EHEMALIGE HEIMKINDER BLOG Nr. 1 zu diesen »Wird sich der Deutsche Bundestag und die Deutsche Bundesregierung schon lange entschiedener Rechtsprechung bezüglich relevanter Juristik verschließen ?«-Bericht – UND AUCH ZU JEDEM ANDEREN BERICHT IN DIESEM BLOG ! – abgeben, und ein jeder solcher Kommentar wird dann auch HIER für alle Leser sichtbar sein.
comments = Kommentare können durch anklicken des Post a Comment-Buttons im Footer dieses Beitrages abgegeben werden ( also, bitte, ein ganz klein wenig runter scrollen; dort ist der Post a Comment-Button zu finden ).
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Meine [ d.h. Martin MITCHELLs ] eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.
My [ ie. Martin MITCHELL’s ] own current signature: Negotiation with the perpetrators, your detractors and opponents without QUALIFIED legal counsel present and by your side throughout and at all times, and without reliance upon the law and jurisprudence, is like a building without a foundation – a house of cards, and any attempt at curtailment of these rights is clear evidence of incompetence, incapability and incapacity of a country’s "constitutionality" and it’s "democracy".
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„Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf ‚Landesverrat‘ genannt wird.“ ( Erich Kästner )
die Regierenden / die Bürgerrepräsentanten und Bürgerrepräsentantinnen der Bundesrepublik Deutschland und alle Verantwortlichen und Mitverantwortlichen in dieser Sache
( einschließlich, u.a., die Bundeskanzlerin Angela Merkel [ CDU ]; den Vizekanzler und Außenminister Guido Westerwelle [ FDP ]; den Finanzminister Wolfgang Schäuble [ CDU ]; die Arbeitsministerin/Sozialministerin Ursula von der Leyen [ CDU ] ); den Bundestagspräsidenten Norbert Lammert [ CDU ] ).
WICHTIGER HINWEIS: Das Ganze, so formuliert, steht jetzt auch seit dem 1. Februar 2011 an vielen Stellen im Internet ONLINE und wurde ebenso an alle deutschen Politiker und alle deutschen Medien – in Rundschreiben – zugestellt. Niemand kann also sagen er/sie wußte nichts davon.
Verurteilung der Zwangsarbeit als Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Pfarrer Dierk Schäfer schreibt in seinem Blog – Dierk Schaefers Blog
@ http://dierkschaefer.wordpress.com/2011/01/28/verjahrung-zwangsarbeit-und-gewinnabschopfung/
in den frühen Morgenstunden am 28. Januar 2011
unter dem Thema »Verjährung, Zwangsarbeit und Gewinnabschöpfung«
Martin Mitchell/Australien macht in seinen neuesten Mails auf Urteile und Kommentare zum Thema Verjährung, Zwangsarbeit und Gewinnabschöpfung aufmerksam.
Inwieweit Gerichte bereit sein werden, diese Überlegungen auch auf die Heimkinderproblematik anzuwenden, steht allerdings dahin. Wer jedoch einen Prozeß führen will, sollte seinen Anwalt auf diese Quellen hinweisen.
Ruhen der Verjährung in der DDR; Quasigesetzliches Verfolgungshindernis; Doping als Körperverletzung – dies könnte von der Sache her, nicht unbedingt von der rechtlichen Beurteilung, interessant sein in Fällen von Ruhigstellung mit Medikamenten.
BGH 5 StR 451/99 – Beschluß vom 9. Februar 2000 (LG Berlin):
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/99/5-451-99.php3?referer=db
dazu ein Kommentar seitens der Fachhochschule für Rechtspflege – Nordrhein-Westfalen zum Urteil des BGH in BGH 5 StR 451/99:
http://www.fhr.nrw.de/publikationen/fachbeitraege/archiv/strafrecht/doping/index.php
Zur deutschen Rechtsprechung in völkerrechtlichen Fragen zur Zwangsarbeit:
http://www.mpil.de/ww/en/pub/research/details/publications/institute/rspr/r00.cfm?fuseaction_rspr=act&act=r00_4
Das Übereinkommen über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten vom 8.11.1990 behandelt
http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Treaties/Html/141.htm
Schriftführerin Heidi Dettinger, „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( „VEH e.V.“ ) schreibt in Dierk Schaefers Blog
@ http://dierkschaefer.wordpress.com/2011/01/28/verjahrung-zwangsarbeit-und-gewinnabschopfung/#comment-862
am 28. Januar 2011, um 14:35 Uhr ( MEZ )
Das, was Martin Mitchell hier in unermüdlicher Kleinarbeit ausgegraben hat, ist vielleicht die wichtigste Nachricht überhaupt. Bedeutet sie doch, dass die in den Heimen geleistete Arbeit eindeutig unter Zwangsarbeit fällt, die Behandlung der Heimkinder Menschenrechtsverletzungen waren. Und darüber hinaus wird hier unmissverständlich klar gestellt, dass sich die Menschen, die diese Menschenrechtsverletzungen ausführten oder davon wussten sich ebenso strafbar machten, wie die, die Zwangsarbeit leisten ließen. Für sich. Oder die, die Heimkinder in die Arbeit (z.B. in die Betriebe) zwangen!
Und: Menschenrechtsverletzungen verjähren nicht. Die BRD hat diese Abkommen 1952 ratifiziert. Nach denen Menschenrechtsverletzungen übrigens strafbar sind, selbst wenn der Verletzende sich nicht darüber im Klaren ist, dass er solche begeht!
Das, was Martin hier ausgegraben hat KANN man mit seinem Anwalt bereden. Natürlich. Aber in erster Linie ist es ein Politikum! Es ist nur schwer vorstellbar, dass sich der deutsche Bundestag diesen Argumenten verschließen kann. Oder verschließen darf!
Ehemaliges Heimkind Martin Mitchell schreibt in Dierk Schaefers Blog
@ http://dierkschaefer.wordpress.com/2011/01/28/verjahrung-zwangsarbeit-und-gewinnabschopfung/#comment-871
am 29. Januar 2011, um 03:22 Uhr ( MEZ )
Die Rechtsfragen – alle hier zutreffenden Rechtsfragen und ausschlaggebenden Fallbeispiele ! – sind nicht nur von dem Australier Martin Mitchell in verschiedenen RUNDSCHREIBEN individuell überall in Deutschland und im Auslande verbreitet worden, sondern von ihm persönlich, schon mal als Anfang, auch kürzlich ONLINE gestellt worden: im Diskussionsforum HEIMKINDER-FORUM.DE @ http://heimkinder-forum.de/v2/heim-talk/offener-talk-heime/p226129-recht-–-die-pflichten-des-staates-seinen-bürgern-gegenüber-–-auch-heimkindern-gegenüber-–-gemäss-der-„europäischen-menschenrechtskonvention“/#post226129 unter dem Thread-Thema »Die Pflichten des Staates seinen Bürgern gegenüber – auch Heimkindern gegenüber – gemäss der „EUROPÄISCHEN MENSCHENRECHTSKONVENTION“.«
Jeder qualifizierte Anwalt, der sich in diesen Angelegenheiten irgendwie in der Pflicht sieht, wird bestätigen: Das Bundesgerichtshofurteil aus dem Jahre 1999/2000 - BGH 5 StR 451/99 ( bezüglich dem DDR Doping-Fall minderjähriger Sportlerinnen, auf eine Weise auch „Schutzbefohlene“ ) beschränkt sich bei weitem nicht nur auf MEDIAKAMENTENGABE oder die RUHIGSTELLUNG MIT MEDIKAMENTEN ( oder auf Straftaten in der DDR ) !!! – Dieses RECHT von dem hier die Rede ist und die hier anzuwendende JURISTIK, hat ALLGEMEINE ANWENDUNG in allen Ländern in Europa, sowohl wie auch überall anderswo in der Welt. Die Bundesrepublik Deutschland seit ihrem Bestehen, ist da nicht ausgeschlossen und hat keine ihr zustehende Ausnahme.
Es geht hier ( d.h. in der Bundesrepublik Deutschland ), was Heimkinder in der damaligen Heimerziehung betrifft, unter anderem, auch, um die ABSICHTLICHE NICHTVERFOLGUNG SCHWERWIEGENDER STRAFTATEN begangen gegen minderjährige Schutzbefohlene und DAS RUHEN DER VERJÄHRUNG AUCH AUS DIESEM GRUNDE. Es geht hier also nicht nur um DAS RUHEN DER VERJÄHRUNG AUS DEM GRUNDE DER SYSTEMATISCHEN MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN, denen man Heimkinder jahrzehntelang ausgesetzt hat !!! –
Es geht hier um zweierlei:
1. das VÖLKERRECHT und VÖLKERSTRAFRECHT ( ratifiziert von der BRD in 1952 ),
2. das DEUTSCHE STRAFRECHT UND DAS DEUTSCHE ZIVILRECHT SELBST.
Es hängt ALLES miteinander zusammen und ist ALLES eng miteinander verflochten, und dann auch verflochten, im Erachten des Australiers Martin Mitchell, mit dem seither eingeführten ÜBEREINKOMMEN ÜBER GELDWÄSCHE SOWIE ERMITTLUNG, BESCHLAGNAHME UND EINZIEHUNG VON ERTRÄGEN AUS STRAFTATEN [ "international and european seizure of proceeds of crime legislation" ], das natürlich auch auf die "Gewinnabschöpfung durch verbotene Zwangsarbeit" anzuwenden wäre !!! - Denn von "unrechtmäßiger Bereicherung" [ "unlawfully obtained assets and profits" ] ist hier die Rede !!!
Der Australier Martin Mitchell – selbst auch Betroffener dieser Zwangsarbeit in der BRD, von der hier die Rede ist, in den frühen 1960er Jahren – ist der Meinung, dass die gesamte Beute [ "unlawfully obtained assets and profits" ] der damaligen Täter und Täterorganisation beschlagnahmt und eingezogen werden müsse ( diese Möglichkeit besteht durchaus unter heutigem Gesetz und Konventionen ! ) und rechtmäßig und gerechterweise unter ihren Opfern verteilt werden müsse. Das wäre das einzig Gerechte, das akzeptierbar ist. SO SÄHE EINE GERECHTE ENTSCHÄDIGUNG UND WIEDERGUTMACHUNG AUS.
TAGS / LABELS unlimited: Bundestag, Deutsche Bundestag, Bundesregierung, Deutsche Bundesregierung, Rechtsprechung Juristik, relevanter Juristik, verschließen, Ehemalige Heimkinder, Regierenden, die Regierenden, Bürgerrepräsentanten, Bürgerrepräsentanten, die Bürgerrepräsentanten und Bürgerrepräsentantinnen der Bundesrepublik Deutschland, alle Verantwortlichen und Mitverantwortlichen, alle Verantwortlichen und Mitverantwortlichen in dieser Sache, Bundeskanzlerin, Angela Merkel, Bundeskanzlerin Angela Merkel, CDU; Vizekanzler, Außenminister, Guido Westerwelle, Vizekanzler und Außenminister Guido Westerwelle, Außenminister Guido Westerwelle, FDP, Finanzminister, Wolfgang Schäuble, Finanzminister Wolfgang Schäuble, Arbeitsministerin, Sozialministerin, Ursula von der Leyen, von der Leyen, Arbeitsministerin/Sozialministerin Ursula von der Leyen, Bundestagspräsidenten Norbert Lammert, Bundestagspräsidenten Norbert Lammert, Zwangsarbeit, Verurteilung der Zwangsarbeit, Verurteilung der Zwangsarbeit als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verbrechen, Dierk Schäfer, Pfarrer Dierk Schäfer, Dierk Schaefers Blog, Verjährung, Verjährung Zwangsarbeit und Gewinnabschöpfung, Gewinnabschöpfung, Beute, Martin Mitchell, Australien, Zwangsarbeit und Gewinnabschöpfung, Gerichte, Überlegungen, Heimkinderproblematik, Prozeß, Anwalt, Ruhen der Verjährung, Quasigesetzliches Verfolgungshindernis, Verfolgungshindernis, Doping als Körperverletzung, Körperverletzung, rechtlichen Beurteilung, BGH 5 StR 451/99, Fachhochschule für Rechtspflege, Rechtspflege, deutschen Rechtsprechung, Zur deutschen Rechtsprechung in völkerrechtlichen Fragen zur Zwangsarbeit, Rechtsprechung in völkerrechtlichen Fragen zur Zwangsarbeit, Übereinkommen über Geldwäsche sowie Ermittlung Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten, Heidi Dettinger, Schriftführerin Heidi Dettinger, Verein ehemaliger Heimkinder e.V., VEH e.V., Heimen, die in den Heimen geleistete Arbeit eindeutig unter Zwangsarbeit fällt, Heimkinder, Behandlung der Heimkinder, die Behandlung der Heimkinder Menschenrechtsverletzungen waren, strafbar, strafbar machten, die die Zwangsarbeit leisten ließen, die die Heimkinder in die Arbeit z.B. in die Betriebe zwangen, Menschenrechtsverletzungen verjähren nicht, BRD, Abkommen, in erster Linie ist es ein Politikum, Es ist nur schwer vorstellbar, dass sich der deutsche Bundestag diesen Argumenten verschließen kann, Rechtsfragen, alle hier zutreffenden Rechtsfragen, ausschlaggebenden Fallbeispiele, Fallbeispiele, Australier Martin Mitchell, Diskussionsforum HEIMKINDER-FORUM.DE, HEIMKINDER-FORUM.DE, Die Pflichten des Staates seinen Bürgern gegenüber, Die Pflichten des Staates seinen Bürgern gegenüber – auch Heimkindern gegenüber – gemäss der EUROPÄISCHEN MENSCHENRECHTSKONVENTION, EUROPÄISCHEN MENSCHENRECHTSKONVENTION, qualifizierte Anwalt, Pflicht, sieht, Bundesgerichtshofurteil, DDR Doping-Fall, minderjähriger, Schutzbefohlene, MEDIAKAMENTENGABE, RUHIGSTELLUNG MIT MEDIKAMENTEN, ALLGEMEINE ANWENDUNG, ALLGEMEINE ANWENDUNG in allen Ländern in Europa, Bundesrepublik Deutschland, Heimkinder in der damaligen Heimerziehung, Heimerziehung, ABSICHTLICHE NICHTVERFOLGUNG SCHWERWIEGENDER STRAFTATEN, NICHTVERFOLGUNG SCHWERWIEGENDER STRAFTATEN, begangen gegen minderjährige Schutzbefohlene, STRAFTATEN begangen gegen minderjährige Schutzbefohlene, minderjährige Schutzbefohlene, DAS RUHEN DER VERJÄHRUNG AUCH AUS DIESEM GRUNDE, DAS RUHEN DER VERJÄHRUNG AUS DEM GRUNDE DER SYSTEMATISCHEN MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN, VÖLKERRECHT, VÖLKERSTRAFRECHT, STRAFRECHT, DEUTSCHE STRAFRECHT, ZIVILRECHT, DEUTSCHE ZIVILRECHT, Es hängt ALLES miteinander zusammen und ist ALLES eng miteinander verflochten, international and european seizure of proceeds of crime legislation, seizure of proceeds of crime legislation, Gewinnabschöpfung durch verbotene Zwangsarbeit, unrechtmäßiger Bereicherung, unlawfully obtained, unlawfully obtained assets and profits, assets, profits, Täter, Täterorganisation, damaligen Täter und Täterorganisation, beschlagnahmt, eingezogen, Gesetz, Konventionen, rechtmäßig, rechtmäßig und gerechterweise unter ihren Opfern verteilt, ENTSCHÄDIGUNG, WIEDERGUTMACHUNG, ENTSCHÄDIGUNG UND WIEDERGUTMACHUNG, SO SÄHE EINE GERECHTE ENTSCHÄDIGUNG UND WIEDERGUTMACHUNG AUS,
QUERVERWEIS: »Fakt ist: Fast alle Formen von Zwangsarbeit und jede Form von Sklaverei sind nach dem Völkerrecht VERBRECHEN, ob von einem Staat akzeptiert oder nicht« @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2011/01/fakt-ist-fast-alle-formen-von.html ( Erstveröffentlichung: 22. Januar 2011 )
QUERVERWEIS: »Was ist mehr verwerflich, MENSCHENRECHTSVERLETZUNG / ZWANGSARBEIT zu „Kriegszeiten“ oder MENSCHENRECHTSVERLETZUNG / ZWANGSARBEIT zu „Friedensszeiten“?« @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2010/12/was-ist-mehr-verwerflich.html ( Erstveröffentlichung: 28. Dezember 2010 )
QUERVERWEIS: »Soll „Zwangsarbeit“ in der BRD neu definiert werden und das „Deutsche Grundgesetz“ und „Internationales Recht und Gesetz“ außer Kraft gesetzt werden?« @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2011/01/soll-zwangsarbeit-in-der-brd-neu.html ( Erstveröffentlichung: 6. Januar 2011 )
QUERVERWEIS: »EHEMALIGE HEIMKINDER – „Heimkinder-Zwangsarbeit“ – Wo sind all die Kinder, die in Westdeutschland zwischen 1945 und 1992 Zwangsarbeit leisten mussten?« @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2010/07/ehemalige-heimkinder-heimkinder.html ( Erstveröffentlichung: 17. Juli 2010 )
QUERVERWEIS: »Absolutes Verbot aller Formen von Zwangsarbeit (Pflichtarbeit) !, oder nicht ? --- War "Zwangsarbeit" / "Pflichtarbeit" / "Arbeitstherapie" / "Arbeitserziehung" / "Arbeitszucht" / "Arbeitszwang" "Arbeiterverdingung" / "unentlohnte erzwungene Arbeit" damals legal in der Bundesrepublik Deutschland, oder nicht ? - War so etwas legal in den 1950er, 1960er, 1970er und 1980er Jahren ? - Ist es heute legal in der Bundesrepublik Deutschland ? --- Sind nicht die Nutzung und Nutznießung von Zwangsarbeit völkerrechtliche Verbrechen und stellen diese nicht schwere Menschenrechtsverletzungen und Einschränkung der menschlichen Freiheit dar ?« @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/Absolutes-Verbot-aller-Formen-von-Zwangsarbeit-und-Pflichtarbeit_-_Ist-meine-Auslegung-des-voelkerrechtlichen-IAO-Uebereinkommens-C029-richtig_-_oder-nicht.html ( Erstveröffentlichung: 11. April 2007 )
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Meine [ d.h. Martin MITCHELLs ] eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.
My [ ie. Martin MITCHELL’s ] own current signature: Negotiation with the perpetrators, your detractors and opponents without QUALIFIED legal counsel present and by your side throughout and at all times, and without reliance upon the law and jurisprudence, is like a building without a foundation – a house of cards, and any attempt at curtailment of these rights is clear evidence of incompetence, incapability and incapacity of a country’s "constitutionality" and it’s "democracy".
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„Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf ‚Landesverrat‘ genannt wird.“ ( Erich Kästner )
Labels: Bundesregierung, Bundestag, Ehemalige Heimkinder, Menschenrechtsverletzungen, Strafrecht, Straftaten, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verjährung, Völkerecht, Völkerstrafrecht, Zivilrecht, Zwangsarbeit
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