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Friday, August 21, 2009

Was für ein „Rechtsstaat“ ist die Bundesrepublik Deutschland, fragt ein Australier.

( Im Voraus sei noch einmal klar und deutlich darauf hingewiesen, dass des Verfassers tägliche Sprache Englisch ist, er selbst ein „Ehemaliges Heimkind“ ist, und dass er weder offiziell studiert hat, noch ein Jurist oder Anwalt ist. )

Nach dem Studieren des Kammergerichtsurteil und der Urteilsbegründung in diesem Berufungsverfahren: „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ versus »Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren« - 23 W 46/09 vom 13.08.2099 - welches hier zu finden ist @ http://www.heimkinderopfer2.blogspot.com/

stellen sich folgende Fragen und rufen sich folgende Überlegungen hervor:

Hat sich „der Petitionsauschuss des Deutschen Bundestages“ am 26.11.2008 und das „Deutsche Parlament“ – der „Bundestag“ – am 04.12.2008, UNRECHTMÄSSIG seiner gesetzlichen Pflichten entledigt, indem sie, jeweilig, sowohl wie gemeinsam, die sie konfrontierende „Heimkinderproblematik“, d.h. die ihnen über zwei Jahre lang vorliegende „rechtmäßig und gesetzmäßig eingereichte Petitionvorsätzlich und absichtlich in einenrechtsfreien RaumAUSGELAGERT hat und haben ?

Hat nicht der „Petitionsausschuss“ am 26.11.2008 einstimmmig beschlossen und empfohlen... ?

Hat nicht „das Parlament“ am 04.12.2008 einstimmig beschlossen, und hat nicht „die Regierung“ ( d.h, die „Große Koalition“ zwischen CDU und SPD ) sich dazu verpflichtet ein „Gremium“ – einen »Runden Tisch« – einzurichten und „Representanten der wichtigsten organisierten Interessengruppen“, die „Rechtsansprüche“, „Leistungsansprüche“ sowohl wie „finanzielle Ansprüche“ haben und geltend machen wollen, sowohl wie „Representanten all derer, die diese Ansprüche verneinen tun und abwenden wollen“, daran teilhaben zu lassen ?

Hat nicht „das Parlament“ am 04.12.2008 ebenso klar gemacht, dass es darüber wachen wird, dass sein „Beschluss“, WIE VORGESEHEN, von „der Regierung“ ausgetragen wird ?

Hat nicht „die Regierung“ am 05.01.2009 sich dazu verpflichtet ihr alles zu tun diesen „Beschluss“, den „Beschluss des Paralaments“ in die Tat umzusetzen ?

DIE von den „Geschädigten“ „ANGEPRANGERTEN“ – zumindest „KIRCHE“ und „STAAT“, when auch bisher noch nicht „DAS KAPITAL“ – haben SICH in den letzten drei Jahren wiederholt in den Medien und auch „dem Petitionsauschuss“ und „dem Parlament“ gegenüber dazu verpflichtet, den aus der „Heimkinderproblematik“ hervorgehenden und auf SIE zukommenden „Pflichten“ und „Verpflichtungen“ nachzukommen und IHR alles zu tun den „Geschädigten“ „Genugtung“ widerfahren zu lassen und zu einer „Linderung“ ihrer „Leiden“ beizutragen.

War all das nur wertloser und bedeutungsloser Lippendienst IHRERSEITS ?

Hat nicht die „Schirmherrin“ des von der „Regierung“ eingerichten »Runden Tisch«, und die ihre „Anweisungen und Instruktionen von der CDU-SPD Regierung“ erhält, die GRÜNEN-Politikerin und evangelische Theologin Dr. Antje Vollmer, wiederholt versprochen... und versprochen... und versprochen... ?

Die „Mitwirkung“ der „ANGEPRANGERTEN“ an der „Aufarbeitung“ und „Wiedergutmachung“ des von den „ANGEPRANGERTEN“ den „Geschädigten“ vielerlei zugefügten „Schadens“, ist, meines Erachtens, justiziabel, und wenn nicht vor „deutschen Gerichten“ erlaubt, dann jedoch in „Dritten Rechtssystemen“ sowohl wie vor „internationalen Tribunalen“ möglich, d.h. auf „Rechtswegen“ ( d.h. „Judikatur“ ) die auch Deutschland anerkennt und die Deutschland mit seiner Unterschrift sich VERPFLICHTET HAT ANZUERKENNEN ( u.a auch festgeschrieben im Europarecht und in diversem Völkerrecht ).

„Mitwirkung“ an der „Beteiligung“ an der „Aufarbeitung“ und „Wiedergutmachung“ SEITENS DER „ANGEPRANGERTEN“ ist, meines Erachtens, durchaus „einklagbar“ und „durchsetzbar“.

Nur wurde gerade, am 13.08.2009, im Kammergericht in Berlin entschieden, dass die von den im „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( VEH ) zusammengeschlossenen und organisierten „Anspruchsberechtigten“ angeprangerten „VERURSACHER“ ihres individuellen „Schadens“ – die „ANGEPRANGERTEN“, von denen gesagt wird, dass SIE sich nurfreiwillig“ „verpflichtethätten – auf keine Weise in der Bundesrepublik Deutschland „gesetzlich in die Pflicht genommen“ werden können, SICH an irgendwelchen „Veranstaltungen“ ( sprich am »Runden Tisch« ! ) in denen es um „Aufarbeitung des von IHNEN begangenen und verursachten Unrechts“ und um „Wiedergutmachungsleistungen“ geht, zu beteiligen, auch daher schon nicht, da jede damalige „strafbare Handlung“ und jedes damalige „strafbare Verfehlen“ sowie jedes „zivilrechtliches Fehlverhalten“ SEITENS DER „ANGEPRANGERTEN“ von dem hier und in diesem Zusammenhang die Rede sein könnte, „verjährt sei“, wie von dem „BESCHWERDEGEGNER“, in SEINER Argumentation während des Prozesses, immer wieder hervorghoben wurde und besonders auch von der beim Prozess anwesenden und teilhabenden Bundestagsabgeordneten Marlene Rupprecht ( SPD ) ganz speziell betont wurde. Es bestehen keine Gesetze, die dafür zutreffend oder anwendbar wären entschied das Gericht – zumindest hätte der „Verfügungskläger“ das Gericht in keinen der zu entscheidenden „juristischen Aspekte“ und „Rechtsfragen“ und auf keinste Weise im Prozess davon überzeugen können. Die „Beschwerde“ gegen die „AUSSPERRUNGdesVerein ehemaliger Heimkinder e.V.“ vom »Runden Tisch« sei somit insgesamt als „unbegründet“ abzuweisen.

Die „VERURSACHER“ und „ANSPRUCHSGEGNER“ – im Kammergericht in Berlin am 13.06.2009, die „VERFÜGUNGSBEKLAGTEN“ und „BESCHWERDEGEGNER“ – und ihre Anwälte und ihr Unterstützerstab aus den Bundesministerien und Vertretern der Kirchen, die unter allen Umständen den „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ von der „Anwesenheit“ und „Teilname“ am »Runden Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren« fernzuhalten suchen, haben die Richterin davon überzeugen können, dass IHRE „Anwesenheit“ und „Teilnahme“ am »Runden Tisch« für SIE weder ein Vorteil noch ein Nachteil hat, mit sich bringt oder bedeutet. SIE haben nichts zu gewinnen und auch nichts zu verlieren haben SIE vorgetragen. Und nichts und niemand kann SIE dazu veranlassen überhaupt am »Runden Tisch« „teilzunehmen“. Und Bundestagsabgeordnete Marlene Rupprecht ( SPD ) für die „VERURSACHER“ und „ANSPRUCHSGEGNER“ betonte immer und immer wieder während der Verhandlung und auch schon tagelang zuvor in den Medien, dass wenn die auf der „GEGENSEITE“ „freiwillig“ „Teilnehmenden“ „Mitglieder“ am »Runden Tisch« nicht „selbst“ „uneingeschränkt“ „bestimmen“ dürften, wer am »Runden Tisch« „anwesend sein dürfe“, und „wer nicht“, werde es zukünftig keinen »Runden Tisch« mehr geben – dieTeilnehmer auf der GEGENSEITEwürden sich weigern an weiterenVeranstaltungen“ „teilzunehmen“ und der »Runde Tisch« würde platzen.

Im Resultat: So wie von mir einem Laien gesehen, „ehrenhaftes und moralisches Verhalten“, sind in Deutschland nun mal nicht gesetzlich zu erzwingen.

Und um noch einmal darauf hinzuweisen: Im Kammergericht in Berlin am 13.06.2009 waren „wir“, „der Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“, der „Verfügungskläger“ und „Beschwerdeführer“ und der »Runde Tisch« und das ganze „Governement-System“ das dahinter steht, zusammen mit den Kirchen, war der „Verfügungsbeklagte“ und „Beschwerdegegner“.

Momentan haben die „Verfügungsbeklagten“ und „Beschwerdegegner“ gegen die „Geschädigten“ und „Anspruchsberechtigten“, die „wir“ ebenso sind, obsiegt.

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