„Verein ehemaliger Heimkinder e.V“ versus Antje Vollmer ( Schirmherrin »Runder Tisch Heimerziehung« ), bzw Bundesregierung Deutschland [ BRD ] Germany
GERICHTSTERMIN 13.08.2009 Berliner KAMMERGERICHT ( Berlin-Schöneberg ) im wesentlich betreffend: Verein ehemaliger Heimkinder e.V. -v- Antje Vollmer
bzw. Verein ehemaliger Heimkinder e.V. -v- Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren
Wenn jemand denkt er könne unrechtmäßig ein Gericht beeinflussen, irrt er gewaltig.
Nur der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ist höher als das Kammergericht in Berlin ( ein "Oberlandgericht" / ein "Berufungsgericht" für das Land Berlin ). Ich glaube nicht, daß sich das höchste Gericht des Landes Berlin vom Pöbel beeinflussen lassen wird oder Zuschriften von außenstehenden Personen entgegennehmen wird. Die RECHTSSACHE / dieses ZIVILVERFAHREN ist einzig und allein zwischen DIESEN ZWEI PARTEIEN: "Verein ehemaliger Heimkinder e.V." versus "Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren" ( eine Art "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" ) hinter der der Staat ( die Bundesregierung ) steht, mit, in diesem Falle, Antje Vollmer am Helm. Dieses GERICHTSVERFAHREN hat nichts mit einzelnen gewöhnlichen Bürgern zu tun, auch dann nicht wenn sie individuelle ehemalige Heimkinder sind. Sie werden vor diesem Gericht, in dieser Sache, kein Gehör finden. Das wäre auch völlig illegitim und weder rechtmäßig noch gesetzmäßig. Kein Gericht darf sich von solchen Dingen – Hasstiraden, von einer Seite oder der anderen – beeinflussen lassen.
Hier kann sich jeder selbst über das Berliner Kammergericht informieren @ http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/
bzw. Verein ehemaliger Heimkinder e.V. -v- Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren
Wenn jemand denkt er könne unrechtmäßig ein Gericht beeinflussen, irrt er gewaltig.
Nur der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ist höher als das Kammergericht in Berlin ( ein "Oberlandgericht" / ein "Berufungsgericht" für das Land Berlin ). Ich glaube nicht, daß sich das höchste Gericht des Landes Berlin vom Pöbel beeinflussen lassen wird oder Zuschriften von außenstehenden Personen entgegennehmen wird. Die RECHTSSACHE / dieses ZIVILVERFAHREN ist einzig und allein zwischen DIESEN ZWEI PARTEIEN: "Verein ehemaliger Heimkinder e.V." versus "Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren" ( eine Art "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" ) hinter der der Staat ( die Bundesregierung ) steht, mit, in diesem Falle, Antje Vollmer am Helm. Dieses GERICHTSVERFAHREN hat nichts mit einzelnen gewöhnlichen Bürgern zu tun, auch dann nicht wenn sie individuelle ehemalige Heimkinder sind. Sie werden vor diesem Gericht, in dieser Sache, kein Gehör finden. Das wäre auch völlig illegitim und weder rechtmäßig noch gesetzmäßig. Kein Gericht darf sich von solchen Dingen – Hasstiraden, von einer Seite oder der anderen – beeinflussen lassen.
Hier kann sich jeder selbst über das Berliner Kammergericht informieren @ http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/
Labels: Antje Vollmer, Berliner Kammergericht, Bundesregierung, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Hasstiraden, Kammergericht, Kammergericht Berlin, Runder Tisch Heimerziehung, Verein ehemaliger Heimkinder
0 Comments:
Post a Comment
<< Home