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Thursday, June 18, 2009

„Ehemalige Heimkinder“ vertreten von MICHAEL WITTI und GERRIT WILMANS seit 2006: Verfahrensvorschläge von Betroffenen-Anwälte der Gegenseite vorgelegt

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Vertraute, Betroffene, Mitstreiter, Unterstützer, Interessierte ... und Kontrahenten und Dilettanten.

Re:EHEMALIGE EIMKINDER vertreten von MICHAEL WITTI und GERRIT WILMANS seit 2006 - Verfahrensvorschläge von Betroffenen-Anwälten der Gegenseite vorgelegt in 2006 !!!

Einleitung zum Schreiben vom 18.12.06 / Schreiben vom 18.12.06 selbst.

Damals haben WIR, vertreten durch die Juristen Michael Witti und Gerrit Wilmans, bereits erste Strukturen vorgeschlagen, die man nun als Erfindung des »Runden Tisches Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren« verkauft. Wir haben vor allem auch sachliche, ruhige Zusammenarbeit angeboten.

Bereits im Jahre 2006 ( mit SCHREIBEN vom 18.12.2006 ) sandte der Jurist, Rechtsberater und Rechtsvertreter des „Vereins ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( „VEH“ ), Rechtsanwalt MICHAEL WITTI, ein ausführliches Schreiben an die Vorgängerinstitution des »Runden Tischs Heimerziehung«, an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags, in welchem Schreiben HERR WITTI, u.a. sein Mandat für die Betroffenen-Vertretung bekannt gab und SEINE UND DIE VERFAHRENSVORSCHLÄGE SEINER MANDANTSCHAFT den Abgeordenten aus allen Fraktionen und somit der Gegenseite unterbreitete. Dieses Schreiben ist unten im genauen und vollständigen Wortlaut wiedergegeben.

Auf wessen Anweisungen genau bundesstaatlicherseits von oben instruktuiert, diktiert und dirigiert wird, bleibt momentan weiterhin unklar. Nach der Einrichtung ( Mitte Januar 2009 ) des am 04.12.2009 einstimmig am 24.11.2009 vom Petitionsausschuss empfohlenen, einstimmig vom Deutschen Bundestag beschlossenen »Runden Tisch Heimerziehung« ( seitens der Deutschen Bundesregierung im Verbund von christlicher Union und SPD ) unter der Schirmherrschaft der Grünen-Politikerin und Theologin Antje Vollmer, reagierte Antje Vollmer mit Ausschluß des „Vereins ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( „VEH“ ) vom »Runden Tisch Heimerziehung« und mit der Negierung der Positionierung des Opferjuristen Michael Witti ebenso wie der des Opferanwalts Herrn Gerrit Wilmans als INTERESSENVERTRETER DER BETROFFENEN. Stattdessen zog Schirmherrin Antje Vollmer es vor, das in die Wege zu leiten, vor dem sowohl der „Verein“ als auch viele sich mit dem „Verein“ und den Betroffenen solidarisch erklärende Menschen immer wieder gewarnt haben: die Vereinzelung der Betroffenenvertreter am »Runden Tisch« ! – Leider scheinen ein paar „Streicheleinheiten“ für UNSERE ehemaligen Vertreter ( Hans-Siegfried Wiegand, Sonja Djurovic und Eleonore Fleth ) aus ihnen „Vollmers Schäfchen“ gemacht zu haben… Nun liebt Frau Vollmer sie. Und natürlich lieben sie UNS, den „Verein“ nicht mehr !

Offenbar allerdings hat Frau Vollmer sowohl die Richtigkeit als auch die Wichtigkeit UNSERER VORSCHLÄGE begriffen: Im Vorfeld der kommenden Bundestagswahlen verkauft sie munter UNSERE IDEEN als die ihren !

Im Prinzip ist natürlich nicht einmal etwas dagegen zu sagen, da uns als „Verein“ und Betroffenen das Umsetzen UNSERER IDEEN nicht als Selbstzweck dient. Aber…

Schirmherrin Antje Vollmer verwässert UNSERE IDEEN fast bis zur Unkenntlichkeit und biegt sie solange, bis sie nicht mehr den „ehemaligen Heimkindern“ sondern nur noch ihren eigenen Plänen für das, was sie selbst erreichen will, dienen !

Da fragt sich der unbefangene Beobachter in der Tat, wie unbefangen ist Frau Vollmer ?

Sie ist evangelische Theologin – d.h. sie kommt direkt aus der Ecke, aus der auch unsere Peiniger kommen: Kirche ! Und da wird sie sich gegen diese Institution entscheiden und Empfehlungen gegen diese und ihre Interessen oder auch gegen die andere am gleichen »Tisch« sitzende christliche Kirche aussprechen ?

Sie ist eine Grünen-Politikerin von Anbegin an – und diese, die GRÜNEN, haben gemeinsam mit der SPD Ende der 1990er Jahre alles versucht, um einen Fond für ehemalige Zwangsarbeiter zu verhindern, bzw. so minimal wie nur möglich zu halten. Und dann wird sie sich bei uns anders verhalten ? Sehr unwahrscheinlich !

Antje Vollmer ist mehr als nur eine einfache »Moderatorin« am »Runden Tisch« in Berlin; sie ist klar und deutlich ebenso »Schirmherrin« und silent »Verhandlungspartner« mit eigenen Motiven und der Möglichkeit, Pläne zu schmieden – für ihre Partei, für die politische Bruder- und Schwesternschaft insgesamt, für die kirchliche Schwesternschaft und zur Vorsorge für ihren eigenen Lebensabend. Sie wird niemanden in ihrem eigenen Zirkel der Elite auf die Füße treten.

Diese Meinung wird vertreten von dem Australier Martin Mitchell hier in dieser Einleitung ZUM SCHREIBEN VON HERRN WITTI AUS DEM JAHRE 2006. Sie gibt nicht unbedingt die Meinung des „Vereins“ oder seiner Anwälte wieder; Martin Mitchell übernimmt und trägt jegliche Verantwortung für seine Äußerungen in dieser Einleitung selbst.


Schreiben vom 18.12.2006 von Rechtsanwalt Michael Witti an die Vorsitzende des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags und alle dem Gremien angehörenden Bundestagsabgeordneten.

[ Münchener Opferjurist, Entschädigungsexperte, Rechtsberater und Advokat Michael Witti - Human Rights Lawyer -Menschenrechtler - Völkerrechtler ]

MICHAEL WITTI
Rechtsanwalt
Possartstrasse 9
81679 München
[ Bundesrepublik Deutschland ]
[ GERMANY ]

RA Witti - Possartstrasse 9 - 81679 München
Tel. Nr. +49 / 89 / 41 96 67 77
Fax Nr. +49 / 89 / 41 96 67 79
e-mail: "Michael Witti" witti@aol.de [ heute nicht mehr operartiv ! ]
[ jetzige neue e-mail-adresse ! - e-mail:
info@michaelwitti.de
Internet:
http://www.michaelwitti.de/ [ Falls off-line, bitte CACHE aufrufen @ http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:cmLoXMdpfQAJ:www.michaelwitti.de/+%22Michael+Witti%22&cd=1&hl=en&ct=clnk&gl=de ]


Deutscher Bundestag
- Petitionsausschuss -
Platz der Republik 1
11011 Berlin
[ Bundesrepublik Deutschland ]
[ GERMANY ]

München 18.12.06



Verein ehemaliger Heimkinder e. V. / BRD u.a.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete
Sehr geehrte Frau Naumann

In vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf die Anhörung ehemaliger Heimkinder vom letzten Montag [ 11.12.2006 ].

Nach Berichten unserer Mandantschaft von der Ausschusssitzung haben sich die Ausschussmitglieder ein aussagekräftiges Bild von den Zuständen in deutschen Heimen in der damaligen Zeit machen können und sind zu der Auffassung gelangt, als Lösungsansatz eine überfraktionelle Initiative zu der Gesamtproblematik zu starten. Als Interessenvertreter des Vereins ehemaliger Heimkinder erlauben wir uns daher, Ihnen nachstehend die Themenkomplexe zur Kenntnis zu geben, die aus Sicht unserer Mandantschaft einer Klärung zuzuführen sind und die als Arbeits- und Verhandlungsgrundlage zu verstehen sind. Insoweit bitten wir Sie hiermit ausdrücklich um Weiterleitung an die befassten Fachausschüsse und Ministerien.

Themenkomplex I: Historische Aufarbeitung

Unsere Mandantschaft fordert eine offene Aufarbeitung der damaligen Geschehnisse, welche über die anwaltlicher Erfordernisse hinausgeht. Diese Aufarbeitung sollte zum einen die generellen gesamtgesellschaftlichen und historischen Fragestellungen, insbesondere auch nach Ursachen für das geschehene Unrecht erfassen. Die konkreten Fragestellungen werden sich sicherlich während der bevorstehenden Aufarbeitungszeit noch konkretesieren.

Idealerweise sollte das Ergebnis der Aufarbeitung in einer gemeinsamen öffentlichen Präsentation dargestellt werden. Dies ist für das Selbstverständnis und die gesellschaftliche Akzeptanz ehemaliger Heimkinder von entscheidender Bedeutung.

Neben der generellen Aufklärungsarbeit ist es erforderlich, den Betroffenen auch individuell vor Ort bei der Aufklärung ihrer Biografie jede denkbare Unterstützung zukommen zu lassen. Hier ist insbesonders ein weitestgehendes Akteneinsichtsrecht erforderlich, welches beinhaltet, dass einschlägige Akten auch nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen nicht vernichtet werden.

Themenkomplex II: Entschädigung

Für unsere Mandatschaft steht es außer Frage, dass sowohl die meist unberechtigte Heimeinweisung als auch der Umgang der Heime mit den Kindern eine Entschädigungslösung erfordern, die unabhängig von der individuellen, zivilrechtlichen Durchsetzbarkeit ist.

Aufgrund der Vielzahl von Anspruchsgegnern bietet sich eine Fonds- oder Stiftungslösung an, die es der Anspruchgegenerseite überlässt, im Innenverhältnis Beteiligungsquoten zu verhandeln, und die andererseits im Verhältnis zu den Betroffenen eine Gleichbehandlung gleich gelagerter Schicksale durch festzulegende einheitliche Kriterien sicherstellt. Neben den christlichen Kirchen und Heimträgern, sehen wir Bund und Länder in der Hauptverantwortung. Aus unserer Sicht wird sich im Rahmen der Aufarbeitung zeigen, dass weitere Anspruchsgegener einzubeziehen sind. Hier denken wir zunächst an diejenigen Unternehmen und Kommunen, die von den Heimkindern als billige Arbeitskräfte unmittelbar oder mittelbar profitiert haben.

Neben den vorgenannten Fragen des „Fundraising“ wird auf der anderen Seite die Frage zu bearbeiten sein, nach welchen Kriterien Entschädigungen ausgelöst und differenziert werden können.

Diesbezüglich haben wir nachstehend ohne Anspruch auf Vollständigkeit mögliche Kriterien zusammengefasst:


- Unrechtmäsige Heimeinweisung
- Körperverletzung (Schläge, Elektroschoks pp)
- Medizinisch nicht indizierte Medikamentengabe
- Sexuelle Übergriffe
- Menschenunwürdige Behandlung (z.B. erzwungenes Essen v. Erbrochenem, Umgang
mit Bettnässern, entwürdigende Untersuchungen)
- Einzelhaft (sog. „Karzer“, „Besinnungszimmer“, „Klabause“, „Bunker“ o.a.)
- Vorenthalten adaquater Berufsausbildung
- Erzwungene Arbeit


Beweisrechtlich weisen wir bereits jetzt darauf hin, dass aufgrund der ausgedünnten Aktenlage keine höhere Anforderung als eine Glaubhaftmachung zumutbar ist. Zudem wird durch den Bundesgesetzgeber sicherzustellen sein, dass Entschädigungszahlungen keine Anrechnung auf Leistungen nach SGB II finden.

Themenkomplex III: Soziale Belange

Neben der Entschädigungsfrage wird auch zu diskutieren sein, wie verschiedene soziale Folgen aufgefangen werden können. Insoweit möchten wir ausdrücklich das Thema der rentenversicherungsrechtlichen Berücksichtigung von Arbeitszeiten im Heim ansprechen. Diese werden von den Sozialgerichten derzeit nicht anerkannt. Hier ist eine Korrektur erforderlich. Uns schwebt insoweit eine Regelung analog des Gesetzes über die Zahlbarmachung von Ghetto-Renten (ZRBG) vor. Dieses Gesetz ermöglicht die Gewährung einer Altersrente für Arbeitszeiten in den Ghettos unter der Herrschaft der NS-Diktatur. Eine gesonderte Zahlbarmachung erscheint uns deshalb angemessen, weil der Lebenslauf vieler Betroffener aufgrund Heimunterbringung einen signifikanten Aufbau von Rentenansprüchen häufig nicht zugelassen hat.

Ein weiteres soziales Problem ist die Traumatisierung vieler Betroffener, zu deren Überwindung häufig professionelle Hilfe erforderlich ist. Der Zugang zu professioneller Hilfe ist einer Vielzahl von Betroffenen aufgrund diesbezüglich engen Leistungs-Tatbestände der gesetzlichen Krankenversicherungen, und mangelnder eigener wirstschaftlicher Leistungsfähigkeit verschlossen. Insoweit regen wir die Einrichtung von Anlaufstellen an, die den Betroffenen kostenlos die erforderliche Hilfe gewähren. Auch diesbezüglich ist die Einbeziehung des Bundes natürlich unabdingbar.

Abschliessend möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass wir ebenso wie unsere Mandantschaft die Situation der Heimkinder als gesamtgesellschaftliches Problem begreifen, welches nur gemeinsam von Bund, Ländern, Kirchen und Betroffenen gelöst werden kann. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen in dieser Sache mit dem Verhalten der Entscheidungsträger der Länder, erlauben wir uns den vorausschauenden Hinweis, dass es unserseits, d.h. seitens der Betroffenen und der mandatierten Kanzleien keinesfalls als zielführend angesehen wird, die Interessenvertreter der Betroffenen zu ignorieren oder exkludieren. Insoweit haben wir bereits mehrfach unseren Willen zu einer vernünftigen, ruhigen Verhandlungslösung dahingehend gezeigt, dass wir ideale Anlasse für aggressive Öffentlichkeitsarbeit bewusst haben verstreichen lassen. Wir hoffen daher auf eine alsbaldige Aufnahme von zielführenden Gesprächen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Witti

Rechtsanwalt


Versandt und verbreitet von Australien aus in alle Welt von „Dem Australier“ / "The Australian"

Martini - Martin - Martin Mitchell - Ehemaliges Heimkind - Engagierter Bürger - Advokat - Aktivist - Menschenrechtler - Civil Libertarian
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My own current signature: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne qualifizierten juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus.


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