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Friday, February 11, 2011

HEIMKINDER. - Verjähren Entschädigungsansprüche aus Zwangsarbeit ? --- Verpflichtung / Haftung / Haftpflicht / Schuld (d.h. das was geschuldet ist !)

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Von:
Martin Mitchell ( australischer Staatsbürger ansässig in Australien ), Adelaide, S.A.
Kommunikation aus Australien von dem heute ca 65jährigen ehemaligen deutschen Heimkind Martin Mitchell, der, obwohl 1946 in Berlin geboren, damals „staatenlos“ war, als Jugendlicher in den 1960er Jahren Zwangsarbeiter im Moor ( manchmal auch in der Landwirtschaft ) in der Bundesrepublik Deutschland, für die Kirche im Auftrage des Staates, schuften mußte, ohne dafür entlohnt zu werden.
Ausgewandert mit ca 17½ Jahren von Deutschland nach Australien am 23./24. März 1964. Seit 1986 australischer Staatsbürger.
Tägliche Sprache: Englisch seit 1966 ( Martin Mitchell hat keine Hochschulausbildung und keine Universitätsausbildung genossen, weder in Deutschland, noch in Australien ).



An:
Univ. Prof. Dr. Annette Guckelberger
Universität Saarland
"Prof. Dr. Annette Guckelberger"
a.guckelberger@mx.uni-saarland.de


LIABILITÄT - Verjähren Entschädigungsansprüche aus Zwangsarbeit ?


KIRCHEN:

DEK = Deutsche Evangelische Kirche / Innere Mission / Diakonie
EKD = Evangelische Kirche in Deutschland / Diakonie
Relevant zu dieser Frage – was die Kirche betrifft – sind wohl auch der Außerordentliche Brüdertag, der am 15. Juni 1933 in Treysa stattfand und aus dem das „Treysa Bekenntnis“ / „Treysa Abkommen“ / „Treysa Übereinkommen“ hervorging und was aus ALLE DEM und anderen weiteren 'verbindlichen Regelungen' zwischen Staat und Kirche und Kirche und Staat hervorgeht.

RKK = Römisch Katholische Kirche / Caritas / katholische Orden
Relevant zu dieser Frage – was die Kirche betrifft – sind wohl auch das am 20 Juli 1933 in Rome unterzeichnete Reichskonkordat und das Konkordat-Gesetz zur Durchführung des Reichskonkordats vom 12. September 1933 und das was daraus hervorging und was aus anderen weiteren 'verbindlichen Regelungen' zwischen Staat und Kirche und Staat und Kirche hervorgeht.


LIABILITÄT - Verpflichtung / Haftung / Haftpflicht / Schuld
( d.h. das was geschuldet ist ! )



Heimkinder, die damals zwischen 1945 und1949 in den westlichen Besatzungzonen Deutschlands und später, zwischen 1949-1992 in der Bundesrepublik Deutschland, haben Zwangsarbeit leisten müssen, ohne dafür entlohnt zu werden, fragen


LIABILITÄT - Verjähren Entschädigungsansprüche aus Zwangsarbeit ?


Der verwendete Suchstrang um die Antwort zu dieser Frage im Internet zu finden, war »»» "Verjährung"+"Zwangsarbeit" «««.


Das von dem Australier Martin Mitchell angesprochene Thema ist: Die Verjährung im Öffentlichen Recht --- Entschädigungsansprüche aus Zwangsarbeit.


Eine Frage der LIABILTÄT:
Übernimmt der Staat in Deutschland in einem gewissen Sinne nicht auch immer die volle Verantwortung für das Tun und Unterlassen seiner Kirchen ?


Die Verjährung im Öffentlichen Recht

Aus dem Internet entnommen @ http://books.google.de/books?id=wSwwbHCKY3EC&pg=PA146&lpg=PA146&dq=%22Verj%C3%A4hrung%22%2B%22Zwangsarbeit%22&source=bl&ots=-P7m-9prwO&sig=3iB0ycG6by8mwlXt41u-KQEMOso&hl=en&ei=BixNTZ_TO5G3cfySqfsF&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=5&ved=0CDQQ6AEwBA#v=onepage&q=%22Verj%C3%A4hrung%22%2B%22Zwangsarbeit%22&f=false

Auszug aus

»»» Die Verjährung im Öffentlichen Recht
By Annette Guckelberger

2. Teil: Die Verjährung vor dem 1. Januar 2002

[ Seite 146 ]

differenzierende Behandlung dieser Ansprüche.91 Ganz allgemein dürfte heute die Ansicht vorherrschen, das Privligierungen des Staates und seiner Organe im Hinblick auf Verjährung vermögensrechtlicher Ansprüche nicht zu rechtfertigen sind.92

Unterschiede bei der rechtlichen Beurteilung der Verjährung der vermögensrechtlichen Ansprüche können sich aber sehr wohl daraus ergeben, dass sie auf verschiedene Entstehungmotive zurückzuführen sind. Am besten zeigt sich dies anhand eines Beispiels, das bei der gesetzlichen Ausgestaltung des Entwurfs einer Verjährungsregelung für eine Verwaltungsrechtsordnung für Württemberg diskutiert wurde. Geldstrafen und sonstige strafrechtliche Vermögensfolgen, wie zum Beispiel die Einziehung, sollten trotz ihres vermögensrechtlichen Charkters nicht wie die gewöhnlichen vermögensrechtlichen Ansprüche im Verwaltungsrecht, sondern wegen des mit ihnen verfolgten Strafzwecks nach strafrechtlichen Grundsätzen verjähren.93 Nach Meinung des Großen Senats des Bundessozialgerichts ist es der Entschließung des Gesetzgebers überlassen, ob er gewisse Ansprüche aus sozialen Gründen oder deswegen, weil sich einzelne Personen vor ihrer Inanspruchnahme scheuen, schlechthin von der Verjährung ausnehmen will.94 Denkbar wäre es beispielsweise, aus moralischen Erwägungen von einer Verjährung der Entschädigungsansprüche für die Zwangsarbeit von Kriegsgefangenen abzusehen.95 Demzufolge kann sich aus den mit der Einräumung eines vermögensrechtlichen Anspruchs verfolgten diversen gesetzgeberischen Zwecken durchaus eine Unverjährbarkeit oder zumindest eine andere rechtliche Bewertung eines im Öffentlichen Recht wurzelnden vermögensrechtlichen Anspruchs ergeben. Deshalb sind die ganz überwiegend anzutreffenden Äußerungen zur generellen Verjährbarkeit vermögensrechtlicher Ansprüche im Öffentlichen Recht zu allgemein. Heute ist man sich oft nicht mehr bewusst, dass insbesondere die vormoderne Gesellschaft, der Idee einer Verjährung skeptisch gegenüber stand96 und die Einführung und Ausgestaltung der Verjährung letztendlich auf einer Entscheidung der

[ Seite 147 ]

zuständigen Staatsorgane beruht. Wenn auch bei den vermögensrechtlichen Ansprüchen des Öffentlichen Rechts der Trend seit langem in Richtung Verjährbarkeit weist, bedeutet dies nicht, dass nicht einzelne Ansprüche von ihrem Anwendungsbereich ausgenommen werden können.
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95 Siehe zur Verjährung dieser Ansprüche Külpmann DÖV 2001, 417, 422; für die Möglichkeit einer Unverjährbarkeit der Zivilrechtlichen Entschädigungsansprüche der Zwangsarbeiter Safferling / Zumbansen JR 2002 6, 9. Nach Kadelbach, Staatsverantwortlichkeit, S. 90 kann man angesichts der Genugtuungsfunktion von Entschädigungsansprüchen in Erwägung ziehen, völkerechtliche Ansprüche, die durch Verbrechen gegen die Menschlichkeit entstanden sind, jedenfalls zu Lebzeiten der Geschädigten nicht für verjährt anzusehen. «««

Online sind insgesamt die relevanten Seiten 143, 144, 145, 146 und 147 und die Seiten 150, 152, 153 und 145 dieses Werks »Die Verjährung im Öffentlichen Recht« mit allen dazugehörigen Fußnoten / Quellenangaben wiedergegeben und einsicht bar. Was die Fußnoten betrifft, wird von dem Australier Martin Mitchell hier jetzt aber nur Fußnote 95 aufgeführt.

Und dort, in diesem Werk »Die Verjährung im Öffentlichen Recht«, geht es weiter und weiter ( Relevanz auch auf den Seiten 733 ff und 773 ff ) ... alles sehr kompliziert für einen Laien, der einfach nicht weiß und ausarbeiten kann was nun zutrifft, und unter welchen Umständen, und was nicht.


Im Erachten des Australiers Martin Mitchell – ein Laie – jedoch wird desweiteren, anhand weiterer Fachliteratur, darauf hingewiesen und argumentiert:

Die Straftat der Nichtverfolgung von Straftaten, die dem Gewicht nach Menschenrechtsverletzungen entsprechen, verjährt nicht, und solche Straftaten, die dem Gewicht nach Menschenrechtsverletzungen entsprechen, verjähren ebenso nicht !!!

AMAZON @ http://www.amazon.co.uk/Strafjustiz-DDR-Unrecht-Rechtsbeugung-Teilband-Dokumentation/dp/3899492412

Strafjustiz und DDR-Unrecht: Rechtsbeugung - Teilband 2 Band 5: Dokumentation
Hardcover: 568 pages
Publisher: Rechtswissenschaften de Gruyter Verlags-GmbH (Oct 2005)
Language: German
ISBN-10: 3899492412
ISBN-13: 978-3899492415

Mehr spezifisch @ http://books.google.de/books?id=ojEm8hAJZikC&pg=PA1010&lpg=PA1010&dq=%22Nichtverfolgung+von+Straftaten%22%2B%22Rechtsbeugung%22&source=bl&ots=rg-uBOJPgU&sig=voxXo1gTKmKll8xgKjg9YCICneg&hl=en&ei=J_9HTb_BHoffcZ-g1f0C&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=1&ved=0CBMQ6AEwAA#v=onepage&q=%22Nichtverfolgung%20von%20Straftaten%22%2B%22Rechtsbeugung%22&f=false

Strafjustiz und DDR-Unrecht: Dokumentation, Volume 5, Part 2
By Klaus Marxen, Gerhard Werle

[ digital ] Seite 1010 und Seite 1011:

»»» Aber auch systembedingte Nichtverfolgung von Straftaten kann Rechtsbeugung sein. Ein solcher Fall lag schon der in BGHSt40, 169 abgedruckten Entscheidung zugrunde. [ ... ] Der Senat hat vielmehr in jenem Fall, der dem vorliegenden vergleichbar ist, maßgeblich darauf abgestellt, daß die Rechtswidrigkeit der in Rede stehenden Entscheidung so offensichtlich ist, daß sie sich ohne weiteres als Willkürakt darstellt. Dies kommt namentlich in Betracht, wenn dieser Akt für das Zusammenleben der Menschen seinem Gewicht nach einer Menschenrechtsverletzung entspricht. Jenseits davon kommt es insbesondere auf das Maß der in der Tat liegenden Pflichtwidrigkeit an. Daneben können auch der Wert des – jenseits des Rechtsgutes der Rechtsbeugungtangierten Rechtsgutes und schließlich der Schweregrad der Auswirkungen der Tat Bedeutung haben. An diesem Maßstab sind die Fälle zu messen, bei denen von der Verfolgung von Straftätern zur Erreichung politisch erwünschter Ziele abgesehen worden ist (vgl. schon BGHSt 40 169, 181). {14} ««« [ selbst ein Zitat aus dem höchstrichterlichen Urteil des Bundesgerichtshofes - BGH, 5 StR 652/96, Urteil vom 21.08.1997 --- Das gesamte Urteil im Volltext ist wiedergegeben @ http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/96/5-652-96.php3?referer=db --- Und siehe auch diesbetreffend unbedingt das höchstrichterliche Urteil des Bundesgerichtshofes - BGH 5 StR 713/94, Urteil vom 15.09.1995 (LG Berlin) im Volltext wiedergegeben @ http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/94/5-713-94.php?referer=db ]

Solche und ähnliche Urteile des Bundesgerichtshofes, im Erachten des Australiers Martin Mitchell, beschränken sich natürlich auch nicht nur auf nichtverfolgte begangene Straftaten und auf nicht verfolgte schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen begangen in der damaligen DDR !!!

Und wenn solche und ähnliche nichtverfolgte begangene Straftaten, dem Gewicht nach einer Menschenrechtsverletzung entsprechen, könnnen sie, theoretisch, ( soweit solch eine systemimmanente Rechtsbeugung nach dem 1. Juli 2002 begangen wurde ), heute sogar vor dem ICC ( International Court of Justice / Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte ) verfolgt werden.

Vor innerstaatlichen Gerichten jedoch können alle Straftaten, die aus rein „politischen Gründen“ oder auch aus „gesellschaftspolitischen Gründen“ nicht zuvor geahndet wurden, und die dem Gewicht nach einer Menschenrechtsverletzung entsprechen ( die gemäß den Beschlüssen in mehreren Urteilen des Bundesgerichtshofes nicht verjähren !!! ) weiterhin verfolgt werden.


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QUERVERWEIS
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»Fakt ist: Fast alle Formen von Zwangsarbeit und jede Form von Sklaverei sind nach dem Völkerrecht VERBRECHEN, ob von einem Staat akzeptiert oder nicht« @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2011/01/fakt-ist-fast-alle-formen-von.html ( Erstveröffentlichung: 22. Januarr 2011 )

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Jeder kann auch HIER einen sachbezogenen Kommentar in diesem EHEMALIGE HEIMKINDER BLOG Nr. 1 zu diesen »HEIMKINDER. - Verjähren Entschädigungsansprüche aus Zwangsarbeit ? --- Verpflichtung / Haftung / Haftpflicht / Schuld (d.h. das was geschuldet ist !)«-Bericht – UND AUCH ZU JEDEM ANDEREN BERICHT IN DIESEM BLOG ! – abgeben, und ein jeder solcher Kommentar wird dann auch HIER für alle Leser sichtbar sein.
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Meine [ d.h. Martin MITCHELLs ] eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.

My [ ie. Martin MITCHELL’s ] own current signature: Negotiation with the perpetrators, your detractors and opponents without QUALIFIED legal counsel present and by your side throughout and at all times, and without reliance upon the law and jurisprudence, is like a building without a foundation – a house of cards, and any attempt at curtailment of these rights is clear evidence of incompetence, incapability and incapacity of a country’s "constitutionality" and it’s "democracy".

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Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf ‚Landesverrat‘ genannt wird.“ ( Erich Kästner )

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Saturday, December 11, 2010

Schadenersatz und Schmerzensgeld für EHEMALIGE HEIMKINDER „nicht realisierbar“, weil die Kirchen 'so arm' sind, dass sie es sich nicht leisten können.

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Die Rede ist hier von der „Evangelischen Kirche in Deutschland“ ( „EKD“ ) und der „Katholischen Kirche in Deutschland“ ( „RKK“ ), die beiden Großkirchen in der Bundesrepublik Deutschland, einem der reichsten Länder der Welt.

Und so ungefähr wurde es auch wieder – noch einmal – dargestellt von Caritas-Verband-Sprecher Mario Junglas, Mitglied des Gremiums »Runder Tisch Heimerziehung« über den die evangelische Pastorin Dr. Antje Vollmer präsidiert, als diese beiden am 06.12.2010 zusammen in der Fernsehsendung »Kulturjournal« erschienen um sich und ihre Position am »Runden Tisch Heimerziehung« zu rechtfertigen.

Die wirkliche Situation jedoch sieht natürlich ganz anders aus, als man versucht nicht nur den „Ehemaligen Heimkindern“ vorzumachen, aber auch versucht der gesamten Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland vorzuspiegeln.


ERSTENS:

Widerlegte Behauptung der Kirche zur Opferentschädigung

QUELLE @ http://gbsbb.wordpress.com/2010/11/15/gbs-sondernewsletter-vom-15-11-2010/

Evolutionäre Humanisten Berlin-Brandenburg e.V.
im Förderkreis der Giordano Bruno Stiftung

GBS-Sondernewsletter vom 15.11.2010

Geschrieben von Nic am 15. November 2010

„KEIN GELD FÜR MIXA!“ – GBS UNTERSTÜTZT KORSO-KAMPAGNE ZUR ABLÖSUNG DER STAATSLEISTUNGEN AN DIE KIRCHEN

Berlin. Die Staatsleistungen an die Kirchen in Höhe von rund 500 Millionen Euro jährlich sollen ersatzlos gestrichen werden. Dies forderte der Koordinierungsrat säkularer Organisationen (KORSO) am Montagmorgen in Berlin.

Der Vorsitzende des Koordinierungsrates, Frieder Otto Wolf, gab im Haus der Bundespressekonferenz den Start der Kampagne „Jetzt reicht’s! Staatsleistungen an die Kirchen ablösen!“ bekannt. Es sei nicht hinnehmbar, sagte Wolf, dass die Gehälter vieler Bischöfe wie auch die Pension des ehemaligen Augsburger Bischofs Mixa aus allgemeinen Steuermitteln bezahlt würden.

Dass die direkten Staatsleistungen von 500 Millionen an die Kirchen nur die Spitze des Eisberges sind, machte der Politologe Carsten Frerk deutlich, der in seinem gerade erschienenen Buch „Violettbuch Kirchenfinanzen“ aufzeigt, wie großzügig der deutsche Staat die Kirchen finanziert. Frerk zufolge erhalten die Kirchen neben Kirchensteuereinnahmen in Höhe von neun Milliarden Euro sowie 45 Milliarden für Caritas und Diakonie indirekte staatliche Leistungen in Höhe von 19 Milliarden Euro im Jahr: „Trotz leerer Staatskassen werden die Kirchen mit Milliardenbeträgen gefördert“, so Frerk „allerdings scheint kaum ein Politiker über das Ausmaß dieser Subventionen informiert zu sein.“

Um dies zu ändern, versandte die Giordano-Bruno-Stiftung im Auftrag von KORSO Frerks „Violettbuch“ an über tausend politische Entscheidungsträger in Deutschland, darunter alle Bundestagsabgeordneten. „Es soll später niemand behaupten können, er hätte von alledem nichts gewusst“, erklärte dazu Stiftungssprecher Michael Schmidt-Salomon.
Prominente Unterstützerin der Kampagne ist die ehemalige SPD-Spitzenpolitikerin Ingrid Matthäus-Maier, die schon seit Jahrzehnten die mangelhafte Trennung von Staat und Kirche in Deutschland kritisiert: „Der Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen existiert nun schon seit über 90 Jahren“, heißt es in einer Stellungnahme der ehemaligen Vorsitzenden des Finanzausschusses des Bundestags. „Dass die Politik sich trotz größter Staatsverschuldung nicht an die Verwirklichung macht, ist ein klarer Verstoß gegen Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung. Ich begrüße ausdrücklich, dass mit der Kampagne von KORSO Politik und Öffentlichkeit darauf aufmerksam gemacht werden.“

Die Kampagne zur Ablösung der Staatsleistungen ist die erste öffentliche Aktion des Koordinierungsrats säkularer Organisationen, der sich zum Ziel gesetzt hat, die konfessionsfreien Menschen in Deutschland zu vertreten. Mehr als ein Drittel der Bevölkerung gehört mittlerweile keiner Religion mehr an.

Links zur Meldung:

Flyer zur Kampagne:
http://www.korso-deutschland.de/wp-content/uploads/2010/11/201011-korso-flyer-staatsleistungen.pdf

KORSO-Website:
http://www.korso-deutschland.de/

Rezension „Violettbuch Kirchenfinanzen“:
http://hpd.de/node/10633

Spiegel: „Staat stützt Kirchen mit Milliarden“:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,727683,00.html



ZWEITENS:

Widerlegte Behauptung der Kirche zur Opferentschädigung

Für diejenigen, die sich Gedanken machen

darüber

( a. ) ob in der Bundesrepublik Deutschland wirklich eine Trennung zwischen Kirche und Staat besteht

und

( b. ) ob die Kirchen selbst die „finanzellen Mittel“ haben wesentlich zur angemessenen „Entschädigung“ der „anspruchsberechtigten“ „Betroffenen“ „ihrer damaligen Heimerziehung“, d.h. zu der angemessenen „Entschädigung“ der in ihren jungen Jahren in „ihren Wirtschaftsbetrieben“ „Ausgebeuteten“, „Misshandelten“ und „Geschädigten“ beizutragen

stelle ich denjenigen, die es interessiert und die sich informieren möchten, folgenden weiteren Hinweis zur Verfügung

@ http://hpd.de/node/10704

Kirchenfinanzierung: Fragen und Antworten

hpd - Humanistischer Pressedienst

22. November 2010 - 08:54 – Nr. 10704

BONN/BERLIN. (hpd/dbk) Die Katholische Bischofskonferenz hat vor einer Woche eine lange Liste mit 37 Fragen und Antworten zur Kirchenfinanzierung veröffentlicht. Da dies auch als Beitrag zur gegenwärtigen Diskussion über die staatliche Finanzierung der Kirchen anzusehen ist, hat Carsten Frerk, der Autor des „Violettbuch Kirchenfinanzen“, diese Antworten durchgesehen und kommentiert.

Als technische Erläuterung: Die Fragen der Bischofskonferenz sind durchnummeriert worden, um sich besser im langen Text orientieren zu können. Nach jeder Frage folgt dann zuerst die Antwort der Bischofskonferenz (in normaler Schrift) und dann (in kursiver Schrift) die Kommentierung / Antwort von Carsten Frerk.
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Kirchenfinanzierung: Fragen und Antworten
Was ist die Kirchensteuer? Was versteht man unter Staatsleistungen? Wie finanziert sich die Kirche? Was leisten Caritas und Ehrenamt? Viele Fragen werden zur Kirchenfinanzierung gestellt. Wir geben Antworten auf häufig gestellte Fragen.

[ eine ingesamt 10 Seiten umfassende Analyse ! – die auf Seite 10 mit folgenden Worten abschließt ]

Fazit: Die Antworten der Deutschen Bischofskonferenz bestätigen wieder einmal, dass sie sich religionsverfassungsrechtlich immer noch im 19. Jahrhundert befindet und ihr Verständnis des Verhältnisses Staat und Kirche auch nicht mehr gesellschaftlich angemessen ist. In den vergangenen vierzig Jahren (seit 1970) ist nicht nur die Mitgliederzahl der Kirchen rapide gesunken (von 95 % auf unter 60 %) sondern auch die Zahl der christlichen Gläubigen hat sich auf rund 20 % der Bevölkerung verringert. Nicht nur die Studien der Evangelischen Kirche in Deutschland „Fremde Heimat Kirche“ bestätigen diesen Bedeutungsverlust, auch die katholische Kirche hat die SINUS-Gutachten vorliegen, dass die katholische Kirche sich nicht mehr „Volkskirche“ nennen kann, da sie in den jugendlichen Milieus nur noch marginal vertreten ist.

Auf dem Weg von der „Heilskirche“ (Wahrheit des Glaubens) zur „Sozialkirche“ (Sie tun ja soviel Gutes) haben die Kirchen es bisher nicht verstanden, dass ihre lobbyistische Beharrung auf überholten Auffassungen und das Verschweigen der tatsächlichen Finanzierungen – sowohl der Kirche und insbesondere ihrer sozialen Dienstleistungen – ihre Glaubwürdigkeit weiter verringern wird.



Und siehe auch skydaddy's Blog @ http://skydaddy.wordpress.com/2010/11/23/mobiles-einlullkommando-die-„task-force“-und-das-„faq-kirchenfinanzierung“-der-deutschen-bischofskonferenz/



DRITTENS:

Samstag, 4. Dezember 2010

Helmut Jacobs Blog @ http://helmutjacob.over-blog.de/article-einfach-widerwartig-offenbar-keine-generelle-entschadigung-fur-ehemalige-heimkinder-62343111.html

Einfach widerwärtig! - Offenbar keine generelle Entschädigung für ehemalige Heimkinder

4.12.2010

Nicht realisierbar?

Offenbar keine generelle Entschädigung für ehemalige Heimkinder

Opfer von Gewalt in Kinderheimen sollen nicht generell mit einem Pauschalbetrag entschädigt werden. Das wolle der Runde Tisch Heimerziehung nach zweijährigen Beratungen bei seinem letzten Treffen in der kommenden Woche offenbar in einem Endbericht festschreiben, berichtet das Hamburger Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. ...
In dem „Spiegel“-Bericht hieß es, Staat und Kirchen lehnten eine „pauschale Entschädigung“ oder eine „pauschale Opferrente“ als „nicht realisierbar“ ab. Zahlungen solle es nur im Einzelfall geben, die Betroffenen müssten nachweisen, dass sie sich „in schwierigen Lebenssituationen befinden“. Einigung sei bislang nur darüber erzielt worden, dass Bund, Länder und Kirchen eine gemeinsame Stiftung für Heimkinder einrichten und je ein Drittel des Stiftungsvermögens bereitstellen. Dessen Höhe sei noch offen.
http://www.domradio.de/aktuell/69717/nicht-realidierbar.html

Leserbrief in: http://dierkschaefer.wordpress.com/2010/12/03/spekulatiuszeit-zeit-fur-spekulationen/#comments

Dirk Friedrich sagte, am 4. Dezember 2010 zu 16:12

Einfach widerwärtig!

Sie haben uns unsere Kindheit gestohlen! Uns belogen, betrogen und viele Ehemalige zerbrochen. Sie haben uns schuften lassen! Sie haben uns weg gesperrt! Geprügelt, verachtet und sexuell missbraucht!
Sie haben uns wie Dreck behandelt! Sie haben uns ihre Religion der „Nächstenliebe“ in die Köpfe gehauen. Sie haben unzählige unserer Heimkinderakten vernichtet, die als einzige Beweise für ihr elendiges Verhalten herhalten könnten. Wir sollen jetzt nachweisen in welches Elend sie uns gestoßen haben, obwohl sie die Beweise rigoros vernichtet haben.
Jetzt zeigen sie uns wieder ihre Verkommenheit. Ihre Menschenverachtung übersteigt jedwede Grenzen.

Was diese skrupellosen Kinderschänder uns angetan haben verfolgt uns bis heute und es hört nicht auf.
Die „christlich“ regierten Länder lehnen eine pauschalierte Entschädigung ab. Sie sind das „C“ nicht wert, dass sie vor sich hertragen.
Was ist das für ein furchtbares Land? Meines ist es nun nicht mehr!
Dennoch lassen wir ehemalige Heimkinder uns nicht weiter so behandeln. Unser Kampf geht weiter!


QUERVERWEIS: »Die Ausreden von Caritas-Verband-Sprecher Mario Junglas und der vormaligen Bundestagsvizepräsidentin Antje Vollmer re dem »Runden Tisch Heimerziehung«« @ http://heimkinderopfer2.blogspot.com/2010/12/die-ausreden-von-caritas-verband.html

QUERVERWEIS: »Auswertung und Kritik seitens des Prof. Dr. Manfred Kappeler Abschlussberichts des »Runden Tisches Heimerziehung« ( Antje Vollmer präsidiert ).« @ http://heimkinderopfer2.blogspot.com/2010/12/auswertung-und-kritik-seitens-des-prof.html

QUERVERWEIS: »PRESSEMITTEILUNG vom 02.11.2010 von Sprecher der „ehemaligen behinderten Heimkinder“ Helmut Jacob: »Runder Tisch Heimerziehung: Bruchlandung in Sicht«« @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2010/11/pressemitteilung-vom-02112010-von.html

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Jeder kann auch HIER einen sachbezogenen Kommentar in diesem EHEMALIGE HEIMKINDER BLOG Nr. 2 zu diesen »OFFENER BRIEF 08.12.2010 von Sprecher der „ehemaligen behinderten Heimkinder“ Helmut Jacob AN ANTJE VOLLMER, SCHIRMHERRIN, RUNDER TISCH HEIMERZIEHUNG.«-Bericht – UND AUCH ZU JEDEM ANDEREN BERICHT IN DIESEM BLOG ! – abgeben, und ein jeder solcher Kommentar wird dann auch HIER für alle Leser sichtbar sein.
comments = Kommentare können durch anklicken des Post a Comment-Buttons im Footer dieses Beitrages abgegeben werden ( also, bitte, ein ganz klein wenig runter scrollen; dort ist der Post a Comment-Buttons zu finden ).

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Meine [ d.h. Martin MITCHELLs ] eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.

My [ ie. Martin MITCHELL’s ] own current signature: Negotiation with the perpetrators, your detractors and opponents without QUALIFIED legal counsel present and by your side throughout and at all times, and without reliance upon the law and jurisprudence, is like a building without a foundation – a house of cards, and any attempt at curtailment of these rights is clear evidence of incompetence, incapability and incapacity of a country’s "constitutionality" and it’s "democracy".

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Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf ‚Landesverrat‘ genannt wird.“ ( Erich Kästner )



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