»RUNDER TISCH HEIMERZIEHUNG« bleibt trotz vorgelegter Expertisen hinter Erwartungen zurück und hat noch immer nicht die angemessene Sprache gefunden.
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»»» 8. Sitzung Runder Tisch Heimerziehung
Geschrieben von »pethens«
Dienstag, 13. Juli 2010
Am 1. Juli 2010 tagte erneut der Runde Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren. Es wurde berichtet, daß die Zahl von Anfragen bei der Kontaktstelle des Runden Tisches auf ca. 550 ehemalige Heimkinder gestiegen sei. Zeitnah zu Berichten in den Medien sei jeweils ein Anstieg zu verzeichnen. Bei der Hotline der Katholischen Kirche hätten sich bisher 401 Betroffene gemeldet.
Ein Bericht zur Ausstellung über das Fürsorgeheim Glückstadt wurde von Prof. Schrapper und Georg Gorrissen gegeben. Frau Vollmer berichtete über ein Themenheft des Evangelischen Erziehungsverbandes, über die Studie des Landschaftsverbands Rheinland zur Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren, über eine Anhörung des Ausschusses Jugend und Familie des Berliner Abgeordnetenhauses und über ein Treffen von Präses Nikolaus Schneider von der EKD mit ehemaligen Heimkindern.
Schwerpunkt der Sitzung war die Vorstellung [ des RECHTSGUTACHTEN !, d.h. ] der Expertise "zu Rechtsfragen der Heimerziehung der 50er und 60er Jahre. Gutachten im Auftrag des 'Runden Tisch Heimerziehung' vom 31. Mai 2010" von Prof. Dr. Dr. Dietmar von der Pfordten und Dr. Friederike Wapler sowie zu den "Erziehungsvorstellungen in der Heimerziehung der 50er und 60er Jahre – Maßstäbe für angemessenes Erziehungsverhalten und für Grenzen ausgeübter Erziehungs- und Anstaltsgewalt" von Prof. Dr. Carola Kuhlmann.
Zur rechtlichen Einschätzung der Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren hebt der Runde Tisch hervor: "Zwar kann nicht davon gesprochen werden, dass die Heimerziehung generell Unrecht war oder Unrecht zwingend nach sich zog. Es zeigt sich aber, dass Unrecht vielfach begünstigt, zugelassen und nur unzureichend unterbunden wurde. Offenbar fehlte insbesondere in den 50er Jahren an vielen Stellen ein rechtsstaatliches Verständnis für die Gestaltung und Auslegung von Gesetzen. Oft wurden beispiel[s]weise Anhörungspflichten bei freiheitsentziehender Heimunterbringung umgangen; Überprüfungspflichten für die Anordnung der Fürsorgeerziehung bestanden bis 1961 nicht."
In dieser Auffassung wird nicht hinreichend differenziert. Ob die Heimerziehung unrecht war, wird bei einem 17jährigen Jungen sicher anders zu bewerten sein als bei einem Säugling. Viele uneheliche Kinder kamen als Säuglinge ins Heim, wo sie ohne Mutterliebe und -zuwendung nicht jenes Urvertrauen aufbauen konnten, das für eine glückliche Lebensgestaltung unerläßlich ist. Dies ist aber ein hohes Rechtsgut. Deshalb hat das Grundgesetz die Schaffung gleicher Bedingungen für die leibliche und seelische Entwicklung der unehelichen Kinder wie bei ehelichen Kindern gefordert. Ob rechtliche Regelungen recht oder unrecht sind, läßt sich, vor allem wenn man das NS-Recht mit in den Blick nimmt, nicht danach beurteilen, ob ein wie auch immer gebotenes Procedere formal eingehalten wurde, sondern daran, ob das Procedere dem zugrundeliegenden Rechtsgut und der zugrundeliegenden Wertordnung gerecht wird oder nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat gerade in NS-Verfahren immer wieder auf die zugrundeliegenden Wertordnung als verbindliche Instanz des rechtlichen Handelns hingewiesen. Die rechtliche Schlechterstellung von unehelichen Kindern, nicht nur dadurch, daß man ihnen den Vater entzog, sondern vor allem dadurch, daß man ihnen auch die Mutter entzog, ist gegenüber den hilflosen Säuglingen schlicht ein Verbrechen. Zur Sterblichkeitsrate von Säuglingen in Heimen hat sich der Runde Tisch bis heute nicht geäußert. In Köln-Sülzer Kinderheim sah man über Jahre hinweg mindestens einmal im Monat den Leichenwagen mit einem kleinen weißen Sarg. So stiegen etatmäßig auch die "Beerdigungsgebüren" 1952 von 200 DM in 1956 auf 1000 DM, sanken 1959 wieder auf 200 DM und 1960 dann auf 100 DM.
Zur pädagogischen Expertise heißt es bewertend im Protokoll: "Besonders in Fürsorgeheimen – aber auch in vielen anderen Heimen – herrschten Erziehungsvorstellungen und -methoden wie menschenunwürdige Strafen und Arbeiten, Freiheitsentziehung und Misshandlungen vor, die als „Schwarze Pädagogik“ zu bezeichnen sind und schon damals im Widerspruch zu fachlichen Überzeugungen standen." Hier fragt sich, so überraschend es auch ist, daß der Runde Tisch den Begriff der "Schwarzen Pädagogik" aufgreift, ob der geschilderte Sachverhalt mit diesem Begriff angemessen bewertet ist. Liest man was mit dem Begriff "Schwarze Pädagogik" gemeint ist (Wikipedia), dann bleibt die Schilderung des Runden Tisches doch weit hinter dem zurück, was der Begriff besagt. Aber der Runde Tisch hat ja auch schon im Punkte "Zwangsarbeit" gezeigt, daß Begriffsbestimmungen nicht seine Stärken sind.
Fragen der Rehabilitierung wurden andiskutiert und sollen auf der nächsten Sitzung fortsetzt werden. Die entsprechenden Ausführungen von Dr. Friederike Wapler bildeten hierzu Grundlage und Rahmen. Nach dem Protokoll bleibt der Runde Tisch, trotz der Expertisen, hinter den Erwartungen zurück. Dies zeigt sich auch darin, daß er in der Sache noch nicht die angemessene Sprache gefunden hat. «««
QUELLE: http://www.top-medien-berlin.de/content/view/838/1/
„Heimkinder-Betroffenenvertreter“ werden vom »RUNDEN TISCH HEIMERZIEHUNG« ignoriert !
WICHTIGER HINWEIS ( und UPDATE vom 14.07.2010 ! ): Die am 1. Juli 2010 dem »Runder Tisch Heimerziehung« in Berlin, unter Schirmherrschaft der evangelischen Theologin Antje Vollmer ( GRÜNE ), seitens Frau Sonja Djurovic, Frau Eleonore Fleth, Herrn Rolf Breitfeld und Herrn Stefan Beuerle ( Mitglieder und Stellvertreter am »Runden Tisch« ! ) unter „Lösungsvorschläge zum Tagesordnungspunkt 5.3 Entschädigung für die 8. Sitzung am 01./02.07.2010“ mündlich vorgetragenen und schriftlich eingereichten LÖSUNGSVORSCHLÄGE wurden weder beachtet, noch im ‚offiziellen‘ zusammenfassenden „öffentlichen Ergebnisprotokoll der 8. Sitzung des Runden Tisches“ ( unterzeichnet von Schirmherrin Antje Vollmer und freigegeben von Drahtzieher Holger Wendelin am 12.07.2010 ! ) erwähnt !!!
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Jeder kann auch HIER einen sachbezogenen Kommentar in diesem EHEMALIGE HEIMKINDER BLOG Nr. 1 zu diesen »»RUNDER TISCH HEIMERZIEHUNG« bleibt trotz vorgelegter Expertisen hinter Erwartungen zurück und hat noch immer nicht die angemessene Sprache gefunden.«-Bericht – UND AUCH ZU JEDEM ANDEREN BERICHT IN DIESEM BLOG ! – abgeben, und ein jeder solcher Kommentar wird dann auch HIER für alle Leser sichtbar sein. .
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Meine [ d.h. Martin MITCHELLs ] eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.
My [ ie. Martin MITCHELL’s ] own current signature: Negotiation with the perpetrators, your detractors and opponents without QUALIFIED legal counsel present and by your side throughout and at all times, and without reliance upon the law and jurisprudence, is like a building without a foundation – a house of cards, and any attempt at curtailment of these rights is clear evidence of incompetence, incapability and incapacity of a country’s "constitutionality" and it’s "democracy".
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„Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf ‚Landesverrat‘ genannt wird.“ ( Erich Kästner )
»»» 8. Sitzung Runder Tisch Heimerziehung
Geschrieben von »pethens«
Dienstag, 13. Juli 2010
Am 1. Juli 2010 tagte erneut der Runde Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren. Es wurde berichtet, daß die Zahl von Anfragen bei der Kontaktstelle des Runden Tisches auf ca. 550 ehemalige Heimkinder gestiegen sei. Zeitnah zu Berichten in den Medien sei jeweils ein Anstieg zu verzeichnen. Bei der Hotline der Katholischen Kirche hätten sich bisher 401 Betroffene gemeldet.
Ein Bericht zur Ausstellung über das Fürsorgeheim Glückstadt wurde von Prof. Schrapper und Georg Gorrissen gegeben. Frau Vollmer berichtete über ein Themenheft des Evangelischen Erziehungsverbandes, über die Studie des Landschaftsverbands Rheinland zur Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren, über eine Anhörung des Ausschusses Jugend und Familie des Berliner Abgeordnetenhauses und über ein Treffen von Präses Nikolaus Schneider von der EKD mit ehemaligen Heimkindern.
Schwerpunkt der Sitzung war die Vorstellung [ des RECHTSGUTACHTEN !, d.h. ] der Expertise "zu Rechtsfragen der Heimerziehung der 50er und 60er Jahre. Gutachten im Auftrag des 'Runden Tisch Heimerziehung' vom 31. Mai 2010" von Prof. Dr. Dr. Dietmar von der Pfordten und Dr. Friederike Wapler sowie zu den "Erziehungsvorstellungen in der Heimerziehung der 50er und 60er Jahre – Maßstäbe für angemessenes Erziehungsverhalten und für Grenzen ausgeübter Erziehungs- und Anstaltsgewalt" von Prof. Dr. Carola Kuhlmann.
Zur rechtlichen Einschätzung der Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren hebt der Runde Tisch hervor: "Zwar kann nicht davon gesprochen werden, dass die Heimerziehung generell Unrecht war oder Unrecht zwingend nach sich zog. Es zeigt sich aber, dass Unrecht vielfach begünstigt, zugelassen und nur unzureichend unterbunden wurde. Offenbar fehlte insbesondere in den 50er Jahren an vielen Stellen ein rechtsstaatliches Verständnis für die Gestaltung und Auslegung von Gesetzen. Oft wurden beispiel[s]weise Anhörungspflichten bei freiheitsentziehender Heimunterbringung umgangen; Überprüfungspflichten für die Anordnung der Fürsorgeerziehung bestanden bis 1961 nicht."
In dieser Auffassung wird nicht hinreichend differenziert. Ob die Heimerziehung unrecht war, wird bei einem 17jährigen Jungen sicher anders zu bewerten sein als bei einem Säugling. Viele uneheliche Kinder kamen als Säuglinge ins Heim, wo sie ohne Mutterliebe und -zuwendung nicht jenes Urvertrauen aufbauen konnten, das für eine glückliche Lebensgestaltung unerläßlich ist. Dies ist aber ein hohes Rechtsgut. Deshalb hat das Grundgesetz die Schaffung gleicher Bedingungen für die leibliche und seelische Entwicklung der unehelichen Kinder wie bei ehelichen Kindern gefordert. Ob rechtliche Regelungen recht oder unrecht sind, läßt sich, vor allem wenn man das NS-Recht mit in den Blick nimmt, nicht danach beurteilen, ob ein wie auch immer gebotenes Procedere formal eingehalten wurde, sondern daran, ob das Procedere dem zugrundeliegenden Rechtsgut und der zugrundeliegenden Wertordnung gerecht wird oder nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat gerade in NS-Verfahren immer wieder auf die zugrundeliegenden Wertordnung als verbindliche Instanz des rechtlichen Handelns hingewiesen. Die rechtliche Schlechterstellung von unehelichen Kindern, nicht nur dadurch, daß man ihnen den Vater entzog, sondern vor allem dadurch, daß man ihnen auch die Mutter entzog, ist gegenüber den hilflosen Säuglingen schlicht ein Verbrechen. Zur Sterblichkeitsrate von Säuglingen in Heimen hat sich der Runde Tisch bis heute nicht geäußert. In Köln-Sülzer Kinderheim sah man über Jahre hinweg mindestens einmal im Monat den Leichenwagen mit einem kleinen weißen Sarg. So stiegen etatmäßig auch die "Beerdigungsgebüren" 1952 von 200 DM in 1956 auf 1000 DM, sanken 1959 wieder auf 200 DM und 1960 dann auf 100 DM.
Zur pädagogischen Expertise heißt es bewertend im Protokoll: "Besonders in Fürsorgeheimen – aber auch in vielen anderen Heimen – herrschten Erziehungsvorstellungen und -methoden wie menschenunwürdige Strafen und Arbeiten, Freiheitsentziehung und Misshandlungen vor, die als „Schwarze Pädagogik“ zu bezeichnen sind und schon damals im Widerspruch zu fachlichen Überzeugungen standen." Hier fragt sich, so überraschend es auch ist, daß der Runde Tisch den Begriff der "Schwarzen Pädagogik" aufgreift, ob der geschilderte Sachverhalt mit diesem Begriff angemessen bewertet ist. Liest man was mit dem Begriff "Schwarze Pädagogik" gemeint ist (Wikipedia), dann bleibt die Schilderung des Runden Tisches doch weit hinter dem zurück, was der Begriff besagt. Aber der Runde Tisch hat ja auch schon im Punkte "Zwangsarbeit" gezeigt, daß Begriffsbestimmungen nicht seine Stärken sind.
Fragen der Rehabilitierung wurden andiskutiert und sollen auf der nächsten Sitzung fortsetzt werden. Die entsprechenden Ausführungen von Dr. Friederike Wapler bildeten hierzu Grundlage und Rahmen. Nach dem Protokoll bleibt der Runde Tisch, trotz der Expertisen, hinter den Erwartungen zurück. Dies zeigt sich auch darin, daß er in der Sache noch nicht die angemessene Sprache gefunden hat. «««
QUELLE: http://www.top-medien-berlin.de/content/view/838/1/
„Heimkinder-Betroffenenvertreter“ werden vom »RUNDEN TISCH HEIMERZIEHUNG« ignoriert !
WICHTIGER HINWEIS ( und UPDATE vom 14.07.2010 ! ): Die am 1. Juli 2010 dem »Runder Tisch Heimerziehung« in Berlin, unter Schirmherrschaft der evangelischen Theologin Antje Vollmer ( GRÜNE ), seitens Frau Sonja Djurovic, Frau Eleonore Fleth, Herrn Rolf Breitfeld und Herrn Stefan Beuerle ( Mitglieder und Stellvertreter am »Runden Tisch« ! ) unter „Lösungsvorschläge zum Tagesordnungspunkt 5.3 Entschädigung für die 8. Sitzung am 01./02.07.2010“ mündlich vorgetragenen und schriftlich eingereichten LÖSUNGSVORSCHLÄGE wurden weder beachtet, noch im ‚offiziellen‘ zusammenfassenden „öffentlichen Ergebnisprotokoll der 8. Sitzung des Runden Tisches“ ( unterzeichnet von Schirmherrin Antje Vollmer und freigegeben von Drahtzieher Holger Wendelin am 12.07.2010 ! ) erwähnt !!!
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„Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf ‚Landesverrat‘ genannt wird.“ ( Erich Kästner )
Labels: Expertisen, Freiheitsentziehung, Fürsorgeerziehung, Heimkinder, Heimunterbringung, Misshandlungen, RECHTSGUTACHTEN, Runder Tisch Heimerziehung, Unrecht, Verbrechen, Vollmer, Wertordnung, Zwangsarbeit
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