Nur die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers entschuldigt sich bei „ehemaligen Heimkindern“ ( bzw. bei „Bewohnern“ ) !
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Folgende „Erklärung“ ( vom 07.10.2009 ) bezieht sich NUR auf „Einrichtungen“ der „Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und des Diakonischen Werkes der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers“ ( die ungefähr drei Viertel Niedersachsen umfaßt ! ) und sich, anscheinend, NUR auf den Zeitraum von 1950 bis 1969 beschränkt ! – nicht aber auf die „Evangelisch-lutherische Kirche“ oder „Kirchen“ und „Diakonischen Werke“ in den anderen Bundesländern und nicht auf unabhängige Kreisstädte und Landkreise oder unabhängige Großstädte [ d.h. nicht auf die gesamte „Kirche“: „Evangelische Kirche in Deutschland“ ( „EKD“ ) ] !!!
Für eine Idee was zum Gebiet der „Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers“ gehört und was nicht, siehe Wikipedia @ http://de.wikipedia.org/wiki/Evangelisch-lutherische_Landeskirche_Hannovers
[ Europe, Germany, Hannover: Erklärung vom 7. Oktober 2009 ]
Gemeinsame Erklärung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und des Diakonischen Werkes der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers e.V. zu der Situation in Heimen der Jugendfürsorge in den 50er und 60er Jahren
Mit Trauer stellen wir fest, dass in unseren Einrichtungen der Jugendfürsorge in den 50er und 60er Jahren schlimmes Unrecht geschehen ist.
1. Uns beschämt, dass in den 50er und 60er Jahren unser christlicher Anspruch von der Wirklichkeit oft nicht gedeckt wurde. Insbesondere sehen wir, dass es häufig zu Gewaltanwendungen kam, ein oft massiver psychischer Druck herrschte und in den Heimen nicht individuell fördernd auf die Kinder und Jugendlichen eingegangen worden ist. Dadurch ist die Würde der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen oft nachhaltig verletzt und ihr Leben beschädigt worden.
Wir setzen uns dafür ein, dass in unseren Einrichtungen ohne Gewalt, in einer Atmosphäre des Respekts, einfühlsam und achtsam miteinander umgegangen wird. Wir wollen die Fähigkeiten und Entwicklungspotentiale des Einzelnen fördern.
2. Uns beschämt, dass die bedrückenden Einzelschicksale über lange Jahre verschwiegen und weder aufgearbeitet noch öffentlich gemacht wurden. Die ersten Veröffentlichungen in der Mitte der 60er Jahre wurden nur wenig beachtet. Sie trugen jedoch dazu bei, dass unsere Einrichtungen sich damals pädagogisch neu orientierten. Es sind aber fast vierzig Jahre verstrichen, bis die Betroffenen in einer breiten Öffentlichkeit Gehör gefunden haben.
Wir setzen uns zusammen mit unseren Einrichtungen dafür ein, dass die Betroffenen therapeutisch und seelsorgerlich begleitet werden. Außerdem lassen wir eine wissenschaftliche Dokumentation über die damalige Situation in den Heimen erstellen, auch um weitere Konsequenzen aus den Versäumnissen der Vergangenheit zu ziehen.
3. Uns beschämt, dass Mitarbeitende in den Einrichtungen für ihre verantwortungsvolle Aufgabe oft unzureichend qualifiziert waren, ihre Einbindung in ein streng hierarchisches System oft demütigend und die personelle Besetzung unzureichend war. Wir achten die Mitarbeitenden, die unter schwierigen Bedingungen Gutes wollten und dies auch erreicht haben. Wir wissen, dass viele ehemalige Mitarbeitende bis heute unter Schuldgefühlen leiden.
Wir setzen uns gemeinsam mit unseren Einrichtungen dafür ein, dass unsere Mitarbeitenden qualifiziert ausgebildet sind und ständig entsprechend dem aktuellen Bedarf fortgebildet werden. Dazu brauchen die Teams und die Leitungen der Einrichtungen eine permanente Supervision und ein ständiges Beratungsangebot. Grundvoraussetzung ist, dass unsere Einrichtungen die Besetzung haben, die den berechtigten Ansprüchen der Jugendlichen und Kinder gerecht wird.
4. Uns beschämt, dass die Heime der Jugendfürsorge oft nicht auskömmlich finanziert waren. Deshalb erhielten die dort untergebrachten Kinder und Jugendlichen keine adäquate Ausbildung, sondern mussten für ihre tägliche Versorgung oft hart arbeiten.
Wir setzen uns dafür ein, dass Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Jugendhilfe eine qualifizierende Ausbildung erhalten und alle Kosten ihres Aufenthaltes durch die Solidargemeinschaft gedeckt sind.
5. Uns beschämt, dass die staatliche Einweisungspraxis oft leichtfertig war, dass es an einer kompetenten Heimaufsicht gefehlt hat und das Miteinander von Jugendämtern und Fürsorgeeinrichtungen meist unreflektiert und unkritisch gestaltet wurde.
Wir setzen uns gemeinsam mit dem Gesetzgeber dafür ein, dass die Lebenssituation der Betroffenen und die Arbeitssituation der Mitarbeitenden sowohl durch die staatliche Heimaufsicht als auch durch eine kritische Begleitung und Beratung ständig verbessert werden.
Wir, die kirchlichen und diakonischen Einrichtungen WISSEN HEUTE, dass bei der Erziehung und Förderung vieler Kinder und Jugendlicher, die uns in den Erziehungseinrichtungen anvertraut waren, vielfach versagt wurde. Wir bitten bei den betroffenen ehemaligen Bewohnerinnen und Bewohnern um Entschuldigung und Vergebung.
Wir haben aus der Vergangenheit gelernt. Deshalb setzen wir uns in unseren Einrichtungen konsequent für eine Pädagogik ein, die erfahrbar von der bedingungslosen Annahme jedes Menschen durch die Liebe Christi geprägt ist.
Landesbischöfin Dr. Margot Käßmann
Diakonie-Direktor Dr. Christoph Künkel
Hannover, 7.Oktober 2009
QUELLE: EVLKA @ http://www.evlka.de/content.php?contentTypeID=4&id=11463 ( untere Hälfte ), wo auch über die Tagung der „Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und des Diakonischen Werkes der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers“ am 7. Oktober 2009 in Hannover berichtet wird ( obere Hälfte ).
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Meine eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus.
Folgende „Erklärung“ ( vom 07.10.2009 ) bezieht sich NUR auf „Einrichtungen“ der „Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und des Diakonischen Werkes der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers“ ( die ungefähr drei Viertel Niedersachsen umfaßt ! ) und sich, anscheinend, NUR auf den Zeitraum von 1950 bis 1969 beschränkt ! – nicht aber auf die „Evangelisch-lutherische Kirche“ oder „Kirchen“ und „Diakonischen Werke“ in den anderen Bundesländern und nicht auf unabhängige Kreisstädte und Landkreise oder unabhängige Großstädte [ d.h. nicht auf die gesamte „Kirche“: „Evangelische Kirche in Deutschland“ ( „EKD“ ) ] !!!
Für eine Idee was zum Gebiet der „Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers“ gehört und was nicht, siehe Wikipedia @ http://de.wikipedia.org/wiki/Evangelisch-lutherische_Landeskirche_Hannovers
[ Europe, Germany, Hannover: Erklärung vom 7. Oktober 2009 ]
Gemeinsame Erklärung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und des Diakonischen Werkes der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers e.V. zu der Situation in Heimen der Jugendfürsorge in den 50er und 60er Jahren
Mit Trauer stellen wir fest, dass in unseren Einrichtungen der Jugendfürsorge in den 50er und 60er Jahren schlimmes Unrecht geschehen ist.
1. Uns beschämt, dass in den 50er und 60er Jahren unser christlicher Anspruch von der Wirklichkeit oft nicht gedeckt wurde. Insbesondere sehen wir, dass es häufig zu Gewaltanwendungen kam, ein oft massiver psychischer Druck herrschte und in den Heimen nicht individuell fördernd auf die Kinder und Jugendlichen eingegangen worden ist. Dadurch ist die Würde der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen oft nachhaltig verletzt und ihr Leben beschädigt worden.
Wir setzen uns dafür ein, dass in unseren Einrichtungen ohne Gewalt, in einer Atmosphäre des Respekts, einfühlsam und achtsam miteinander umgegangen wird. Wir wollen die Fähigkeiten und Entwicklungspotentiale des Einzelnen fördern.
2. Uns beschämt, dass die bedrückenden Einzelschicksale über lange Jahre verschwiegen und weder aufgearbeitet noch öffentlich gemacht wurden. Die ersten Veröffentlichungen in der Mitte der 60er Jahre wurden nur wenig beachtet. Sie trugen jedoch dazu bei, dass unsere Einrichtungen sich damals pädagogisch neu orientierten. Es sind aber fast vierzig Jahre verstrichen, bis die Betroffenen in einer breiten Öffentlichkeit Gehör gefunden haben.
Wir setzen uns zusammen mit unseren Einrichtungen dafür ein, dass die Betroffenen therapeutisch und seelsorgerlich begleitet werden. Außerdem lassen wir eine wissenschaftliche Dokumentation über die damalige Situation in den Heimen erstellen, auch um weitere Konsequenzen aus den Versäumnissen der Vergangenheit zu ziehen.
3. Uns beschämt, dass Mitarbeitende in den Einrichtungen für ihre verantwortungsvolle Aufgabe oft unzureichend qualifiziert waren, ihre Einbindung in ein streng hierarchisches System oft demütigend und die personelle Besetzung unzureichend war. Wir achten die Mitarbeitenden, die unter schwierigen Bedingungen Gutes wollten und dies auch erreicht haben. Wir wissen, dass viele ehemalige Mitarbeitende bis heute unter Schuldgefühlen leiden.
Wir setzen uns gemeinsam mit unseren Einrichtungen dafür ein, dass unsere Mitarbeitenden qualifiziert ausgebildet sind und ständig entsprechend dem aktuellen Bedarf fortgebildet werden. Dazu brauchen die Teams und die Leitungen der Einrichtungen eine permanente Supervision und ein ständiges Beratungsangebot. Grundvoraussetzung ist, dass unsere Einrichtungen die Besetzung haben, die den berechtigten Ansprüchen der Jugendlichen und Kinder gerecht wird.
4. Uns beschämt, dass die Heime der Jugendfürsorge oft nicht auskömmlich finanziert waren. Deshalb erhielten die dort untergebrachten Kinder und Jugendlichen keine adäquate Ausbildung, sondern mussten für ihre tägliche Versorgung oft hart arbeiten.
Wir setzen uns dafür ein, dass Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Jugendhilfe eine qualifizierende Ausbildung erhalten und alle Kosten ihres Aufenthaltes durch die Solidargemeinschaft gedeckt sind.
5. Uns beschämt, dass die staatliche Einweisungspraxis oft leichtfertig war, dass es an einer kompetenten Heimaufsicht gefehlt hat und das Miteinander von Jugendämtern und Fürsorgeeinrichtungen meist unreflektiert und unkritisch gestaltet wurde.
Wir setzen uns gemeinsam mit dem Gesetzgeber dafür ein, dass die Lebenssituation der Betroffenen und die Arbeitssituation der Mitarbeitenden sowohl durch die staatliche Heimaufsicht als auch durch eine kritische Begleitung und Beratung ständig verbessert werden.
Wir, die kirchlichen und diakonischen Einrichtungen WISSEN HEUTE, dass bei der Erziehung und Förderung vieler Kinder und Jugendlicher, die uns in den Erziehungseinrichtungen anvertraut waren, vielfach versagt wurde. Wir bitten bei den betroffenen ehemaligen Bewohnerinnen und Bewohnern um Entschuldigung und Vergebung.
Wir haben aus der Vergangenheit gelernt. Deshalb setzen wir uns in unseren Einrichtungen konsequent für eine Pädagogik ein, die erfahrbar von der bedingungslosen Annahme jedes Menschen durch die Liebe Christi geprägt ist.
Landesbischöfin Dr. Margot Käßmann
Diakonie-Direktor Dr. Christoph Künkel
Hannover, 7.Oktober 2009
QUELLE: EVLKA @ http://www.evlka.de/content.php?contentTypeID=4&id=11463 ( untere Hälfte ), wo auch über die Tagung der „Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers und des Diakonischen Werkes der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers“ am 7. Oktober 2009 in Hannover berichtet wird ( obere Hälfte ).
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Meine eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus.
Labels: Bewohner, Bewohnerinnen, Christoph Künkel, Diakonie, EKD, Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers, Evangelische Kirche in Deutschland, Fürsorgeeinrichtungen, Jugendfürsorge, Margot Käßmann
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