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Sunday, May 31, 2009

Die Rechte der „Kriminalitätsopfer“ und „Opfer von Menschenrechtsverletzungen“ der nachkriegsdeutschen Heimerziehung ( Westdeutschland )

Die Rechte der „Kriminalitätsopfer“ und „Opfer von Menschenrechtsverletzungen“ der nachkriegsdeutschen Heimerziehung ( Westdeutschland ) – „Misshandlung Schutzbefohlener“ / „Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung“ / „multipel schwere Körperverletzung“

Niemand mehr würde versuchen zu leugnen, daß irische Heimkinderopfer von institutionellen Misshandlungen „Kriminalitätsopfer“ und „Opfer von Menschenrechtsverletzungen“ waren und sind.

Gleichfalls kann niemand guten Gewissens leugnen, daß deutsche Heimkinderopfer von institutionellen Misshandlungen ebenso „Kriminalitätsopfer“ und „Opfer von Menschenrechtsverletzungen“ waren und sind, und daß es noch viel mehr solcher damaligen Opfer in Deutschland gibt als in Irland festgestellt wurden.

In Irland haben diese „Kriminalitätsopfer“ und „Opfer von Menschenrechtsverletzungen“ Rechte, die ihnen niemand absprechen kann.

In Deutschland haben diese „Kriminalitätsopfer“ und „Opfer von Menschenrechtsverletzungen“ ebenso Rechte, die ihnen niemand absprechen kann. Und doch versucht man in Deutschland diesen „Kriminalitätsopfern“ „Opfer von Menschenrechtsverletzungen“ ihre Rechte abzusprechen – und die Täter und Täterorganisation und ihre Juristen wirken in dieser „Rechtsbeugung“ aktiv mit.

In Irland wurde diesbetreffend vom Irischen Parlament eine „Untersuchungskommission“ mit transparenten Verfahrensrichtlienen eingerichtet, die Anhörungen waren weitestgehend öffentlich, Opfer hatten juristischen Beistand ihrer eigenen Wahl bei ihrer Seite wärend der Anhörungen und uneditierte Protokolle der Verhandlungen standen immer und durchgehend sofort zur Verfügung.

In Deutschland wurde diesbetreffend einstimmig vom Deutschen Bundestag ein »Runder Tisch« empfohlen. Die Bundesregierung, d.h. die »Große Koalition« ( bestehend aus CDU und SPD ) richtete daraufhin eine geschlossene der Öffentlichkeit unzugängliche, beschränkte »Kleine Warheitskommission« ein – die sie »Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren« nennt, in der bei Anhörungen die „Kriminalitätsopfer“ und „Opfer von Menschenrechtsverletzungen“ keinen juristischen Beistand bei ihrer Seite haben dürfen, wo Anhörungen hinter verschlossenen Türen stattfinden, die Teilnehmer zum Schweigen verpflichtet sind ( d.h. auch zum Schweigen gegenüber ihren eigenen und gegenüber Vereins- und Opferanwälten verpflichtet sind ! ) und Protokolle geheim gehalten werden.

War das was der Deutsche Bundestag sich gewünscht hatte, als er am 4. Dezember 2008 seine Empfehlungen aussprach ? – War das was der Petitionsausschuss vorausgesehen hatte ?

Vergleiche mit diesenZuständen“ ( sprich „diesem Skandal“ and „dieser Scharade“ ) am »Runder Tisch Heimerziehung« / »Kleine Wahrheitskommission« / »Board of Inquiry« in Deutschland die Empfehlungen und den Eigenlob der jetzigen Bundesministerin für Justiz, Brigitte Zypries, MdB ( SPD ), in einer Rede ihrerseits, vom 20.03.2008, zum »Tag des Kriminalitätsopfers am 22. März 2008«, die bei Schattenblick @
http://www.schattenblick.de/infopool/recht/fakten/rfstr330.html wiedergeben ist und sich, u.a., „Rechte der Kriminalitätsopfer“ betitelt.

Warum setzt sich die dafür zuständige momentan noch Bundesministerin für Justiz, Brigitte Zypries, MdB ( SPD ), eigentlich nicht für die Rechte der „Kriminalitätsopfer“ und „Opfer von Menschenrechtsverletzungen“ der nachkriegsdeutschen Heimerziehung ein und gibt diesbetreffende notwendige Anweisungen für transparentes, demokratisches, juristisch korrektes und international akzeptables Handeln in diesen Angelegenheiten ?

Oder setzt ihr Handeln für die Opfer nur und erst dann ein wenn Täter und Täterorganisation hunderprozentig identifiziert, strafrechtlich belangt und verurteilt worden sind ?

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