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Saturday, January 29, 2011

Wie lange noch können sich Bundesregierung und Bundestag Gesetz und Rechtsprechung verschließen, fragen „Ehemalige Heimkinder“

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die Regierenden / die Bürgerrepräsentanten und Bürgerrepräsentantinnen der Bundesrepublik Deutschland und alle Verantwortlichen und Mitverantwortlichen in dieser Sache
( einschließlich, u.a., die Bundeskanzlerin Angela Merkel [ CDU ]; den Vizekanzler und Außenminister Guido Westerwelle [ FDP ]; den Finanzminister Wolfgang Schäuble [ CDU ]; die Arbeitsministerin/Sozialministerin Ursula von der Leyen [ CDU ] ); den Bundestagspräsidenten Norbert Lammert [ CDU ] ).


WICHTIGER HINWEIS: Das Ganze, so formuliert, steht jetzt auch seit dem 1. Februar 2011 an vielen Stellen im Internet ONLINE und wurde ebenso an alle deutschen Politiker und alle deutschen Medien – in Rundschreiben – zugestellt. Niemand kann also sagen er/sie wußte nichts davon.


Verurteilung der Zwangsarbeit als Verbrechen gegen die Menschlichkeit.


Pfarrer Dierk Schäfer schreibt in seinem Blog – Dierk Schaefers Blog

@ http://dierkschaefer.wordpress.com/2011/01/28/verjahrung-zwangsarbeit-und-gewinnabschopfung/

in den frühen Morgenstunden am 28. Januar 2011

unter dem Thema »Verjährung, Zwangsarbeit und Gewinnabschöpfung«

Martin Mitchell/Australien macht in seinen neuesten Mails auf Urteile und Kommentare zum Thema Verjährung, Zwangsarbeit und Gewinnabschöpfung aufmerksam.

Inwieweit Gerichte bereit sein werden, diese Überlegungen auch auf die Heimkinderproblematik anzuwenden, steht allerdings dahin. Wer jedoch einen Prozeß führen will, sollte seinen Anwalt auf diese Quellen hinweisen.


Ruhen der Verjährung in der DDR; Quasigesetzliches Verfolgungshindernis; Doping als Körperverletzung – dies könnte von der Sache her, nicht unbedingt von der rechtlichen Beurteilung, interessant sein in Fällen von Ruhigstellung mit Medikamenten.

BGH 5 StR 451/99 – Beschluß vom 9. Februar 2000 (LG Berlin):

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/99/5-451-99.php3?referer=db


dazu ein Kommentar seitens der Fachhochschule für Rechtspflege – Nordrhein-Westfalen zum Urteil des BGH in BGH 5 StR 451/99:

http://www.fhr.nrw.de/publikationen/fachbeitraege/archiv/strafrecht/doping/index.php


Zur deutschen Rechtsprechung in völkerrechtlichen Fragen zur Zwangsarbeit:

http://www.mpil.de/ww/en/pub/research/details/publications/institute/rspr/r00.cfm?fuseaction_rspr=act&act=r00_4


Das Übereinkommen über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten vom 8.11.1990 behandelt

http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Treaties/Html/141.htm



Schriftführerin Heidi Dettinger, „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( „VEH e.V.“ ) schreibt in Dierk Schaefers Blog

@ http://dierkschaefer.wordpress.com/2011/01/28/verjahrung-zwangsarbeit-und-gewinnabschopfung/#comment-862

am 28. Januar 2011, um 14:35 Uhr ( MEZ )

Das, was Martin Mitchell hier in unermüdlicher Kleinarbeit ausgegraben hat, ist vielleicht die wichtigste Nachricht überhaupt. Bedeutet sie doch, dass die in den Heimen geleistete Arbeit eindeutig unter Zwangsarbeit fällt, die Behandlung der Heimkinder Menschenrechtsverletzungen waren. Und darüber hinaus wird hier unmissverständlich klar gestellt, dass sich die Menschen, die diese Menschenrechtsverletzungen ausführten oder davon wussten sich ebenso strafbar machten, wie die, die Zwangsarbeit leisten ließen. Für sich. Oder die, die Heimkinder in die Arbeit (z.B. in die Betriebe) zwangen!

Und: Menschenrechtsverletzungen verjähren nicht. Die BRD hat diese Abkommen 1952 ratifiziert. Nach denen Menschenrechtsverletzungen übrigens strafbar sind, selbst wenn der Verletzende sich nicht darüber im Klaren ist, dass er solche begeht!

Das, was Martin hier ausgegraben hat KANN man mit seinem Anwalt bereden. Natürlich. Aber in erster Linie ist es ein Politikum! Es ist nur schwer vorstellbar, dass sich der deutsche Bundestag diesen Argumenten verschließen kann. Oder verschließen darf!




Ehemaliges Heimkind Martin Mitchell schreibt in Dierk Schaefers Blog

@ http://dierkschaefer.wordpress.com/2011/01/28/verjahrung-zwangsarbeit-und-gewinnabschopfung/#comment-871

am 29. Januar 2011, um 03:22 Uhr ( MEZ )

Die Rechtsfragen – alle hier zutreffenden Rechtsfragen und ausschlaggebenden Fallbeispiele ! – sind nicht nur von dem Australier Martin Mitchell in verschiedenen RUNDSCHREIBEN individuell überall in Deutschland und im Auslande verbreitet worden, sondern von ihm persönlich, schon mal als Anfang, auch kürzlich ONLINE gestellt worden: im Diskussionsforum HEIMKINDER-FORUM.DE @ http://heimkinder-forum.de/v2/heim-talk/offener-talk-heime/p226129-recht-–-die-pflichten-des-staates-seinen-bürgern-gegenüber-–-auch-heimkindern-gegenüber-–-gemäss-der-„europäischen-menschenrechtskonvention“/#post226129 unter dem Thread-Thema »Die Pflichten des Staates seinen Bürgern gegenüber – auch Heimkindern gegenüber – gemäss der „EUROPÄISCHEN MENSCHENRECHTSKONVENTION“.«

Jeder qualifizierte Anwalt, der sich in diesen Angelegenheiten irgendwie in der Pflicht sieht, wird bestätigen: Das Bundesgerichtshofurteil aus dem Jahre 1999/2000 - BGH 5 StR 451/99 ( bezüglich dem DDR Doping-Fall minderjähriger Sportlerinnen, auf eine Weise auch „Schutzbefohlene“ ) beschränkt sich bei weitem nicht nur auf MEDIAKAMENTENGABE oder die RUHIGSTELLUNG MIT MEDIKAMENTEN ( oder auf Straftaten in der DDR ) !!! – Dieses RECHT von dem hier die Rede ist und die hier anzuwendende JURISTIK, hat ALLGEMEINE ANWENDUNG in allen Ländern in Europa, sowohl wie auch überall anderswo in der Welt. Die Bundesrepublik Deutschland seit ihrem Bestehen, ist da nicht ausgeschlossen und hat keine ihr zustehende Ausnahme.

Es geht hier ( d.h. in der Bundesrepublik Deutschland ), was Heimkinder in der damaligen Heimerziehung betrifft, unter anderem, auch, um die ABSICHTLICHE NICHTVERFOLGUNG SCHWERWIEGENDER STRAFTATEN begangen gegen minderjährige Schutzbefohlene und DAS RUHEN DER VERJÄHRUNG AUCH AUS DIESEM GRUNDE. Es geht hier also nicht nur um DAS RUHEN DER VERJÄHRUNG AUS DEM GRUNDE DER SYSTEMATISCHEN MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN, denen man Heimkinder jahrzehntelang ausgesetzt hat !!!
Es geht hier um zweierlei:
1. das VÖLKERRECHT und VÖLKERSTRAFRECHT ( ratifiziert von der BRD in 1952 ),
2. das DEUTSCHE STRAFRECHT UND DAS DEUTSCHE ZIVILRECHT SELBST.

Es hängt ALLES miteinander zusammen und ist ALLES eng miteinander verflochten, und dann auch verflochten, im Erachten des Australiers Martin Mitchell, mit dem seither eingeführten ÜBEREINKOMMEN ÜBER GELDWÄSCHE SOWIE ERMITTLUNG, BESCHLAGNAHME UND EINZIEHUNG VON ERTRÄGEN AUS STRAFTATEN [ "international and european seizure of proceeds of crime legislation" ], das natürlich auch auf die "Gewinnabschöpfung durch verbotene Zwangsarbeit" anzuwenden wäre !!! - Denn von "unrechtmäßiger Bereicherung" [ "unlawfully obtained assets and profits" ] ist hier die Rede !!!

Der Australier Martin Mitchell – selbst auch Betroffener dieser Zwangsarbeit in der BRD, von der hier die Rede ist, in den frühen 1960er Jahren – ist der Meinung, dass die gesamte Beute [ "unlawfully obtained assets and profits" ] der damaligen Täter und Täterorganisation beschlagnahmt und eingezogen werden müsse ( diese Möglichkeit besteht durchaus unter heutigem Gesetz und Konventionen ! ) und rechtmäßig und gerechterweise unter ihren Opfern verteilt werden müsse. Das wäre das einzig Gerechte, das akzeptierbar ist. SO SÄHE EINE GERECHTE ENTSCHÄDIGUNG UND WIEDERGUTMACHUNG AUS.



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QUERVERWEIS: »Fakt ist: Fast alle Formen von Zwangsarbeit und jede Form von Sklaverei sind nach dem Völkerrecht VERBRECHEN, ob von einem Staat akzeptiert oder nicht« @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2011/01/fakt-ist-fast-alle-formen-von.html ( Erstveröffentlichung: 22. Januar 2011 )


QUERVERWEIS: »Was ist mehr verwerflich, MENSCHENRECHTSVERLETZUNG / ZWANGSARBEIT zu „Kriegszeiten“ oder MENSCHENRECHTSVERLETZUNG / ZWANGSARBEIT zu „Friedensszeiten“?« @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2010/12/was-ist-mehr-verwerflich.html ( Erstveröffentlichung: 28. Dezember 2010 )


QUERVERWEIS: »Soll „Zwangsarbeit“ in der BRD neu definiert werden und das „Deutsche Grundgesetz“ und „Internationales Recht und Gesetz“ außer Kraft gesetzt werden?« @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2011/01/soll-zwangsarbeit-in-der-brd-neu.html ( Erstveröffentlichung: 6. Januar 2011 )


QUERVERWEIS: »EHEMALIGE HEIMKINDER – „Heimkinder-Zwangsarbeit“ – Wo sind all die Kinder, die in Westdeutschland zwischen 1945 und 1992 Zwangsarbeit leisten mussten?« @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2010/07/ehemalige-heimkinder-heimkinder.html ( Erstveröffentlichung: 17. Juli 2010 )


QUERVERWEIS: »Absolutes Verbot aller Formen von Zwangsarbeit (Pflichtarbeit) !, oder nicht ? --- War "Zwangsarbeit" / "Pflichtarbeit" / "Arbeitstherapie" / "Arbeitserziehung" / "Arbeitszucht" / "Arbeitszwang" "Arbeiterverdingung" / "unentlohnte erzwungene Arbeit" damals legal in der Bundesrepublik Deutschland, oder nicht ? - War so etwas legal in den 1950er, 1960er, 1970er und 1980er Jahren ? - Ist es heute legal in der Bundesrepublik Deutschland ? --- Sind nicht die Nutzung und Nutznießung von Zwangsarbeit völkerrechtliche Verbrechen und stellen diese nicht schwere Menschenrechtsverletzungen und Einschränkung der menschlichen Freiheit dar ?« @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/Absolutes-Verbot-aller-Formen-von-Zwangsarbeit-und-Pflichtarbeit_-_Ist-meine-Auslegung-des-voelkerrechtlichen-IAO-Uebereinkommens-C029-richtig_-_oder-nicht.html ( Erstveröffentlichung: 11. April 2007 )

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Jeder kann auch HIER einen sachbezogenen Kommentar in diesem EHEMALIGE HEIMKINDER BLOG Nr. 1 zu diesen »Wird sich der Deutsche Bundestag und die Deutsche Bundesregierung schon lange entschiedener Rechtsprechung bezüglich relevanter Juristik verschließen ?«-Bericht – UND AUCH ZU JEDEM ANDEREN BERICHT IN DIESEM BLOG ! – abgeben, und ein jeder solcher Kommentar wird dann auch HIER für alle Leser sichtbar sein.
comments = Kommentare können durch anklicken des Post a Comment-Buttons im Footer dieses Beitrages abgegeben werden ( also, bitte, ein ganz klein wenig runter scrollen; dort ist der Post a Comment-Button zu finden ).

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Meine [ d.h. Martin MITCHELLs ] eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.

My [ ie. Martin MITCHELL’s ] own current signature: Negotiation with the perpetrators, your detractors and opponents without QUALIFIED legal counsel present and by your side throughout and at all times, and without reliance upon the law and jurisprudence, is like a building without a foundation – a house of cards, and any attempt at curtailment of these rights is clear evidence of incompetence, incapability and incapacity of a country’s "constitutionality" and it’s "democracy".

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Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf ‚Landesverrat‘ genannt wird.“ ( Erich Kästner )

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Saturday, January 22, 2011

Fakt ist: Fast alle Formen von Zwangsarbeit und jede Form von Sklaverei sind nach dem Völkerrecht VERBRECHEN, ob von einem Staat akzeptiert oder nicht

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So heist es auf einer deutschen Webseite aus der hier von dem Australier Martin Mitchell zitiert wird.


Re: "Zwangsarbeit" / "Heimkinder-Zwangsarbeit" / "Menschenrechtsverletzung" / "Menschenrechtsverbrechen" / "Verbrechen gegen die Menschlichkeit"

Re: "forced labour" / "compelling wards of the state to perform forced labour on a massive scale" / "human rights abuses" / "crimes against humanity"



Verurteilung der Zwangsarbeit als Verbrechen gegen die Menschlichkeit.


Die Pflichten des Staates seinen Bürgern gegenüber --- auch Heimkindern gegenüber --- gemäss der „EUROPÄISCHEN MENSCHENRECHTSKONVENTION“.


Assertion: Auch »Heimkinder-Zwangsarbeit« ist EIN VERBRECHEN und ist verboten.

...und war auch damals schon verboten – auch in den 1940er, 1950er, 1960er, 1970er und 1980er Jahren !!!

ähnliche Fall-Beispiele / ähnliche Szenaren / ähnliches Szenarium / gleiche oder ähnliche Juristik / gleiche oder ähnliche juristische Fragen und Rechtsprinzipien / juristische Parallelen / gleiche juristische Rahmenbedingungen / zutreffende Präzedenzfälle

similar facts / similar cases / similar scenarios / similar law / similar legal questions and legal principles / legal parallels / same legal parameters / pertinent legal precendents


Wenn jemand diesen Text ohne jegliche Hervorhebung und spezielle Formatierung bevorzugt, dann nehme man das Ganze und übertrage es in Microsoft Word und entferne alle Formatierungen mit einem einzigen Klick / command. So einfach ist das.


Auch an:

Die Regierenden / die Bürgerrepräsentanten und Bürgerrepräsentantinnen der Bundesrepublik Deutschland.

Liebe Freunde und Unterstützer.
Liebe Heimopfer und Heimkinder-Überlebende.



re Broschüre in deutscher Fassung: "Zwangsarbeit und Sklaverei im 21. Jahrhundert" @ http://www.labourcom.uni-bremen.de/ak-alternative_fertigung/rundbrf/rundbrf/rund012/s026-sklaven012.html. Es handelt sich hier um die Vorstellung und das Angebot einer 28-seitigen Broschüre genau zu diesem Thema in deutscher Fassung, bassierend auf die von Anti-Slavery International und ICFTU herausgegebene Broschüre "Forced labour in the 21st century" (London und Brüssel 2001). Siehe auch Seite 26-27 in folgendem PDF-Dokument @ http://www.labourcom.uni-bremen.de/ak-alternative_fertigung/rundbrf/rundbrf/rund012/rundbr012.pdf

»»» Ganz Neu (Heidelberg, Mai 2001), ist mir Anfang Juli vom Vorstand der IG Metall eine Broschüre, DIN-A4, 28 Seiten, zugegangen.
Diese Broschüre "Sklaverei und Zwangsarbeit im 21. Jahrhundert" wird auch mit Unterstützung der IG Metall und des DGB verbreitet. Ich möchte hiermit diese Broschüre vorstellen und für ihre Verbreitung werben.
(Eventuell mal über die IG Metall Verwaltungsstellen bestellen und im Betrieb auslegen ??)
Ich gebe hier als Einstieg mal das Impressum und das Vorwort zur Kenntnis. Ich denke, das spricht für sich.

U. Hannemann, IGM Arbeitskreis Alternative Fertigung bei Airbus in Bremen

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Impressum:
Die Broschüre "Zwangsarbeit und Sklaverei im 21. Jahrhundert" wird im Rahmen der Europäischen Aktion zur Überwindung von Sklaverei und Zwangsarbeit herausgegeben von Anti-Slavery International (London), DGB-Bildungswerk e.V. (Düsseldorf), Evangelischer Entwicklungsdienst e.V. (EED, Bonn), IG Metall (Frankfurt/Main), Internationaler Bund Freier Gewerkschaften (Brüssel), Kindernothilfe e.V. (Duisburg) und Werkstatt Ökonomie e.V. (Heidelberg).


"Zwangsarbeit und Sklaverei im 21. Jahrhundert" ist die deutsche Fassung der von Anti-Slavery International und ICFTU herausgegebenen Broschüre "Forced labour in the 21st century" (London und Brüssel 2001).

Redaktion der deutschen Fassung:
Klaus Heidel (verantwortlich), Alexander Bühler und Heike Gockel,
alle Werkstatt Ökonomie e.V., Obere Seegasse 18, 69124 Heidelberg,
Tel.: 06 221 - 720 296, Fax: 06 221 - 781 183

E-Mail: klaus.heidel@woek.de, URL: http://www.woek.de/,

Die Broschüre "Zwangsarbeit und Sklaverei im 21. Jahrhundert" kann kostenlos bei der Werkstatt Ökonomie e.V. bezogen werden; da aber Druck und Versand der Broschüre erhebliche Kosten verursachen, wird um eine Spende zur Deckung der Unkosten gebeten auf das Konto: Werkstatt Ökonomie e.V., Postbank Karlsruhe, BLZ 660 100 75, Konto 1906 87-759 oder in Briefmarken an die Werkstatt Ökonomie e.V..

Sklaverei und Zwangsarbeit im 21. Jahrhundert

Auch noch zu Beginn des 21. Jahrhunderts sind weltweit Millionen von Menschen Opfer von Zwangsarbeit und Sklaverei. Allein die Gesamtzahl der Sklaven ist heute mit mindestens 27 Millionen größer denn je.

Diese Tatsache ist weithin unbekannt.

Fast alle Formen von Zwangsarbeit und jede Form von Sklaverei sind nach dem Völkerrecht VERBRECHEN – unabhängig davon, ob ein Staat die einschlägigen internationalen Übereinkommen zum Verbot von Zwangsarbeit und Sklaverei ratifiziert hat oder nicht. Hinzu kommt, dass Zwangsarbeit und Sklaverei häufig mit weiteren schweren Menschenrechtsverletzungen einher gehen – so etwa mit Vergewaltigungen und Folter.

Auf solche VERBRECHEN macht diese Broschüre aufmerksam: Skizziert werden die wichtigsten Formen von Zwangsarbeit und Sklaverei. Umfangreiche Verweise auf einschlägige Menschenrechtsnormen klären, unter welchen Umständen ausbeuterische Arbeitsbedingungen den Tatbestand von Zwangsarbeit oder Sklaverei erfüllen. Fallbeispiele aus verschiedenen Ländern zeigen, welche politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse Zwangsarbeit und Sklaverei ermöglichen oder gar verursachen und wie Regierungen im Kampf gegen diese Verletzungen der Menschenrechte versagen. Zugleich verdeutlichen sie, welche Maßnahmen Zwangsarbeit und Sklaverei effektiv unterbinden könnten.

Wir hoffen, dass diese Broschüre Verantwortliche in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, in Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen und Kirchen ermutigt, mit allen ihnen zu Gebote stehenden Möglichkeiten zum Kampf gegen diese grausamen Verletzungen der Menschenrechte beizutragen. Höchste Zeit ist es, mit Hilfe effektiver Überwachungsmechanismen internationale Normen wirksam durchzusetzen und verbrecherische Zwangsarbeit und Sklaverei endlich zu beseitigen.


Sklaverei und Zwangsarbeit: Definitionen und internationale Instrumente

Das Übereinkommen des Völkerbundes über Sklaverei (1926)

Den rechtlichen Zusammenhang von Zwangsarbeit und Sklaverei stellte der Völkerbund 1926 mit dem Übereinkommen über Sklaverei fest. In Artikel 1(1) wird Sklaverei als "Zustand oder Stellung einer Person" definiert, "an der die mit dem Eigentumsrechte verbundenen Befugnisse oder einzelne davon ausgeübt werden"1. Sklaverei liegt also bereits dann vor, wenn eine Person nur zum Teil wie Eigentum behandelt wird. Damit begrenzt das Übereinkommen von 1926 den Begriff Sklaverei nicht auf Formen, bei denen – wie im Falle der "chattel slavery"2 – eine Person im umfassenden Sinne als Eigentum einer anderen Person gilt. Konsequent fordert Artikel 2(b) des Übereinkommens, die Signatarstaaten hätten "in zunehmendem Maße und sobald als möglich auf die vollständige Abschaffung der Sklaverei in all ihren Formen3 hinzuarbeiten".

Diese weite Definition von Sklaverei schließt die meisten Formen von Zwangsarbeit ein. Wird nämlich eine Person ohne rechtsstaatliche Grundlage gegen ihren Willen und unter systematischer Androhung von körperlicher Gewalt oder einer anderen Form von Bestrafung zur Arbeit gezwungen, wird ihre Freiheit eingeschränkt und zu gewissen Graden Eigentümerschaft über sie ausgeübt.

Allerdings verbietet das Übereinkommen von 1926 nicht jede Form von Zwangsarbeit: Artikel 5 beschreibt Bedingungen, unter denen Zwangsarbeit akzeptiert werden kann. Zugleich verpflichtet er Regierungen zu Maßnahmen, die verhindern, dass Zwangsarbeit sklavereiähnliche Formen annimmt. Nach diesen Bestimmungen ist Zwangsarbeit nur "für öffentliche Zwecke" zulässig, sie muss einen Ausnahmecharakter besitzen und angemessen entlohnt werden. Untersagt ist jeder Zwang zum Wohnungswechsel von Arbeiterinnen und Arbeitern.

Unbefriedigend ist jedoch, dass das Übereinkommen von 1926 auf eine klare Definition von Zwangsarbeit ebenso verzichtet wie auf eine präzise Festlegung der Voraussetzungen für die rechtliche Zulässigkeit von Zwangsarbeit. Diese Defizite schien der Völkerbund erkannt zu haben. Jedenfalls rief er die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) auf, in Ergänzung des Übereinkommens über Sklaverei ein solches über Zwangsarbeit zu erarbeiten. (Dieser Anregung folgte die IAO und verabschiedete wenige Jahre später ein Übereinkommen 29 über Zwangs- und Pflichtarbeit, s.u.).

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Anmerkungen:
1 Die Eigentümerschaft begründet mehrere Herrschafts-, Nutzungs- und Verfügungsrechte, so zum Beispiel das Recht auf Übertragung des (faktischen) Besitzes, das Recht auf Veräußerung des Eigentumes oder das Recht, jede Einwirkung Dritter auf das Eigentum oder auf die Verfügung über das Eigentum abzuwehren.

2 "Chattel": bewegliches Eigentum; die "chattel slavery" lag dem transatlantischen Sklavenhandel zugrunde.

3 [ Fussnote Nr. 3 fehlt in dem Original aus dem hier zitiert wird ] «««


Im heutigen Deutschland, d.h. in der Bundesrepublik Deutschland ( in the Federal Republic of Germany ) ( 2010/2011 ) scheinen diese Basis-Prinzipien jedoch nicht generellgesellschaftspolitisch“ ( manche sagen auch „sozialpolitisch“ ) – und, möglicherweise, auch sogar nicht juristisch !akzeptiert zu werden --- besonders nicht akzeptiert zu werden von den folgenden hochwürdigen Personen und Verantwortungsträgern im öffentlichen Leben in Kirche und Politik und, kürzlich ( 2010/2011 ), VON DIESENhochwürdigen Personen und Verantwortungsträgern im öffentlichen Leben in Kirche und PolitikalsAutorenkollektivezusammengeschlossen und verbündet in der Formulierung in zweier ihrerseits dem Deutschen Bundestag vorgelegten Berichten genau so ablehnend vorgetragen.

Diese hochwürdigen Personen sind:

1. ) vormalige Bundestagsvizepräsidentin und Grünen-Politikerin / Politische Lobbyistin, evangelische Theologin und Pastorin Dr. Antje Vollmer

2. ) Marlene Rupprecht, MdB ( SPD )
Bundestagsabgeordnete ( Wahlkreis: Fürth, bei Nürnberg );

3. ) Lutz Stroppe ( CDU ) ( Jurist ) ( für die Deutsche Bundesregierung );

4. ) Georg Recht ( Jurist ) ( für die Deutsche Bundesregierung );

5. ) Prof. Klaus Schäfer ( SPD ) ( Jurist ) ( langjähriges Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen );

6. ) Georg Gorrissen ( Jurist ) ( langjähriger parteiloser Landespolitiker in Schleswig-Holstein );

7. ) Hans Meyer ( „Jugenddezernent“ )
Landesrat beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL);

8. ) Jörg Freese ( CDU )
( Beigeordneter des Deutschen Landkreistages (Berlin) );

9. ) Johannes Stücker-Brüning
( Schwerpunkte: Pastoraltheologie, kirchliche Jugendarbeit; Zivildienst )
Geschäftsführer der Caritaskommission der Deutschen Bischofskonferenz;

10. ) Dr. Hans Ulrich Anke ( Jurist )
Vizepräsident im Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland;

11. ) Mario Junglas ( Jurist )
Direktor Berliner Büro des Deutschen Caritasverbandes e.V.;

12. ) Dr. Jörg A. Kruttschnitt
( befasst sich auch gerne mit „Staatliches Religionsrecht“ )
Zweiter Vorsitzender des Vorstandes des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Bayern e.V.;

13. ) Norbert Struck
( „AGJeV“ Vorsitzender )
( „Geschäftsstelle“ »Runder Tisch Heimerziehung« )
Jugendhilfereferent beim Paritätischen Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.;

14. ) Rainer Kröger
Vorstand Diakonieverbund Schweicheln e.V.;

15. ) Michael Löher ( Jurist )
Vorstand Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.;

16. ) Thomas Mörsberger ( Jurist ) ( „Jugendamtsexperte“ )
( früherer Wissenschaftlicher Referent beim Deutschen Verein )
Vorsitzender des Deutschen Institutes für Jugendhilfe und Familienrecht e.V.;

17. ) Prof. Dr. jur. Bernd-Rüdeger Sonnen ( Jurist )
Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichshilfen e.V.;

18. ) Prof. Dr. Christian Schrapper
Professor für Pädagogik/Schwerpunkt Sozialpädagogik an der Universität Koblenz-Landau, Campus Koblenz;

19. ) Prof. Dr. Peter Schruth ( Jurist )
( angeblich „beratender Anwalt“ )
( „Pflichtanwalt für Hilfsbedürftige mit Schwerpunkt „Strafrecht“ und „Arbeitsrecht“ )
Professor für Recht in der Sozialen Arbeit an der Hochschule Magdeburg-Stendal;

wie aus dem „Zwischenbericht »Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren«“( vom 17. Juli 2010 ) und aus dem „Abschlussbericht »Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren«“ ( vom 13. Dezember 2010 ), die diesehochwürdigen Personen und und Verantwortungsträger im öffentlichen Leben in Kirche und Politik“ kürzlich – am 19. Januar 2011 – ganz offiziell dem Deutschen Bundestag ( the Parliament of the Federal Republic of Germany ) vorgelegt haben, hervorgeht. ( Mehr zu diesen Personen, auch mit jeweiligem Foto, auch @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2010/04/antje-vollmer-wascht-ihre-hande-in.html ).


Wie sich im Nachhinein herausstellt befindet sich sogar der Volltext dieser Broschüre in deutscher Fassung: "Zwangsarbeit und Sklaverei im 21. Jahrhundert" in einem PDF-Dokument online @ http://www.woek-web.de/web/cms/upload/pdf/sklaverei/publikationen/heidel_et_al_2001_sklaverei_und_zwangsarbeit.pdf ( insgesamt 28 Seiten; 1.40 MB ).


re Broschüre in englischer Fassung: "Forced labour in the 21st century" (London und Brüssel 2001)

u.a. wird auch auf diese Broschüre hingewiesen ( in Enlisch ! ) @ http://www.antislavery.org/english/resources/reports/download_antislavery_publications/forced_labour_reports.aspx

Forced Labour in the 21st Century
This booklet highlights the main ways in which forced labour manifests itself internationally, including through slavery, bonded labour, trafficking and child labour. Case studies and pictures are provided throughout.
( also available in French & Spanish, see Translations page )
Anti-Slavery International / ICFTU 2001
ISBN: 0 9009 18 50 0

Download PDF file Volltext in Englisch ( 24 Seiten ) @ http://www.antislavery.org/includes/documents/cm_docs/2009/f/forcedlabour.pdf


Siehe auch unbedingt die Internetplattform von „Deutsches Institut für Menschenrechte e.V.“ und das dort behandelte Thema »ZWANGSARBEIT HEUTE« und die Strafverfolgung dieser »ZWANGSARBEIT« in der Bundesrepublik Deutschland heute ( d.h. im 20. und im 21. Jahrhundert !!! ) @ http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/projekt-zwangsarbeit-heute/angebote-des-projektes/rechtsprechung.html. Hier werden u.a auch aktuelle Fallbeispiele und Gerichtsurteile u.a. auch gemäss dem deutschen Strafrecht sowohl wie auch gemäss dem deutschen Zivilrecht aufgeführt und erläutert !


Ebenfalls auf dieser Internetplattform von „Deutsches Institut für Menschenrechte e.V.“ @ http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/projekt-zwangsarbeit-heute/angebote-des-projektes/fall-rantsev-gegen-cyprus-and-russia-vom-07012010.html ist zu finden...

RECHTSUMSETZUNG des „Palermo-Protokolls“, bassierend auf die „Europäische Menschenrechtskonvention:Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten“, die schon Anfang November 1950 zustande kam and von Deutschland selbst schon am 5. Dezember 1952 ratifiziert wurde und allgemein in Europa am 3. September 1953 in Kraft trat ( in English referred to as the "European Human Rights Convention": "Convention for the protection of human rights and fundamental freedoms" ) ( Siehe @ http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Menschenrechtskonvention in Deutsch und @ http://en.wikipedia.org/wiki/European_Convention_on_Human_Rights in Englisch. )

Nächstfolgend zu dieser RECHTSUMSETZUNG ein kurzer Auszug seitens des Australiers Martin Mitchell einer hoch relevanten Passage aus dem Urteil in dem Fall Rantsev gegen Cyprus and Russia vom 07.01.2010 (Beschwerde- Nr. 25965/04 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.

»»» b) RECHTSUMSETZUNG:
Der Staat ist verpflichtet, die strafrechtlichen Gebote oder Verbote im Rahmen von Artikel 4 auch umzusetzen. Hierfür hat das Gericht die Argumentation aus seiner Rechtsprechung zu Artikel 2 und 3 EMRK übertragen. Das bedeutet: Wenn der Staat Kenntnis hat von Umständen, die begründeten Verdacht ergeben, dass eine Person einem Risiko ausgesetzt ist, muss er zum Schutz dieser Person tätig werden. Für die Strafverfolgung bedeutet das, der Staat ist verpflichtet, unverzüglich, effektiv, unabhängig von einer Anzeige des Opfers oder der Opfer zu ermitteln. Eine erhöhte Dringlichkeit zu ermitteln besteht in einer Gefährdungslage. «««

Und diese Pflichten bestehen, der Meinung des Australiers Martin Mitchell nach, ALLGEMEIN, schon seit Ende der 1940er / Anfang der 1950er Jahre !

Westdeutschland, d.h. die Bundesrepublik Deutschland, wußte – d.h. alle, die sich an diesem UNRECHTSSYSTEM HEIMERZIEHUNG beteiligten, wußten !auch damals schon ganz genau um dasUnrecht und Leid“, dasKindern und Jugendlichenin derHeimerziehungzugefügt wurde und wußte / wußten auch, dass es sich dabei umZwangsarbeitundMenschenrechtsverletzunghandelte. – und haben ja auch, seither, SO VIEL, im „RTH-Zwischenbericht“ und im „RTH-Abschlussbericht“ zugegeben, auch wenn sie sich auch jetzt noch weiterhin darum drücken DIESE VERBRECHEN bei ihren richtigen Namen zu nennen, weil es nicht in ihregesellschaftpolischenVorstellungen past und weil sie denken dadurch weiteres juristisches Vorgehen gegen sie vermeiden zu können.


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Bernd-Rüdeger Sonnen, Bernd-Rüdeger Sonnen, Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichshilfen e.V., Prof. Dr. Christian Schrapper, Christian Schrapper, Professor für Pädagogik, Sozialpädagogik, Prof. Dr. Peter Schruth, Peter Schruth, Anwalt, beratender Anwalt, Strafrecht, Arbeitsrecht, Professor für Recht in der Sozialen Arbeit, Hochschule Magdeburg-Stendal, Zwischenbericht Runder Tisch Heimerziehung, Zwischenbericht Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren, Abschlussbericht Runder Tisch Heimerziehung, Abschlussbericht Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren, hochwürdigen Personen, Verantwortungsträger im öffentlichen Leben in Kirche und Politik, Deutschen Bundestag, Parliament of the Federal Republic of Germany, Forced Labour, forced labour manifests itself, slavery, bonded labour, trafficking, child labour, case studies, Deutsches Institut für Menschenrechte, Deutsches Institut für Menschenrechte e.V., ZWANGSARBEIT HEUTE, Strasfverfolgung, Strafverfolgung dieser ZWANGSARBEIT, Strafverfolgung dieser ZWANGSARBEIT in der Bundesrepublik Deutschland, Strafverfolgung dieser ZWANGSARBEIT in der Bundesrepublik Deutschland heute, aktuelle Fallbeispiele und Gerichtsurteile, Fallbeispiele, Gerichtsurteile, gemäss dem deutschen Strafrecht, Strafrecht, gemäss dem deutschen Zivilrecht, Zivilrecht, RECHTSUMSETZUNG, RECHTSUMSETZUNG des Palermo-Protokolls, Europäische Menschenrechtskonvention, Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Menschenrechte und Grundfreiheiten, Menschenrechte, Grundfreiheiten, European Human Rights Convention, Convention for the protection of human rights and fundamental freedoms, Rantsev gegen Cyprus and Russia, Beschwerde- Nr. 25965/04, Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, Straßburg, Staat, Der Staat ist verpflichtet, Staat ist verpflichtet, strafrechtlichen Gebote oder Verbote im Rahmen von Artikel 4 auch umzusetzen, strafrechtlichen Gebote, Gericht, Argumentation, Rechtsprechung, Rechtsprechung zu Artikel 2 und 3 EMRK, Wenn der Staat Kenntnis hat von Umständen die begründeten Verdacht ergeben dass eine Person einem Risiko ausgesetzt ist muss er zum Schutz dieser Person tätig werden, Person einem Risiko ausgesetzt ist, Strafverfolgung, Für die Strafverfolgung bedeutet das der Staat ist verpflichtet unverzüglich effektiv unabhängig von einer Anzeige des Opfers oder der Opfer zu ermitteln, Eine erhöhte Dringlichkeit zu ermitteln besteht in einer Gefährdungslage, Dringlichkeit zu ermitteln, Gefährdungslage, Pflicht, verpflichtet, Pflichten, Heimerziehung, UNRECHTSSYSTEM HEIMERZIEHUNG, Unrecht und Leid das Kindern und Jugendlichen in der Heimerziehung zugefügt wurde, Unrecht und Leid, Kindern und Jugendlichen, Kindern, Jugendlichen, Menschenrechtsverletzung, RTH-Zwischenbericht, RTH-Abschlussbericht, gesellschaftpolischen Vorstellungen, juristisches Vorgehen, juristisches Vorgehen gegen sie vermeiden zu können, AUSSCHLAGGEBENDES


QUERVERWEIS: »Was ist mehr verwerflich, MENSCHENRECHTSVERLETZUNG / ZWANGSARBEIT zu „Kriegszeiten“ oder MENSCHENRECHTSVERLETZUNG / ZWANGSARBEIT zu „Friedensszeiten“?« @
http://heimkinderopfer.blogspot.com/2010/12/was-ist-mehr-verwerflich.html ( Erstveröffentlichung: 28. Dezember 2010 )


QUERVERWEIS: »Soll „Zwangsarbeit“ in der BRD neu definiert werden und das „Deutsche Grundgesetz“ und „Internationales Recht und Gesetz“ außer Kraft gesetzt werden?« @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2011/01/soll-zwangsarbeit-in-der-brd-neu.html ( Erstveröffentlichung: 6. Januar 2011 )


QUERVERWEIS: »EHEMALIGE HEIMKINDER – „Heimkinder-Zwangsarbeit“ – Wo sind all die Kinder, die in Westdeutschland zwischen 1945 und 1992 Zwangsarbeit leisten mussten?« @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2010/07/ehemalige-heimkinder-heimkinder.html ( Erstveröffentlichung: 17. Juli 2010 )


QUERVERWEIS: »Absolutes Verbot aller Formen von Zwangsarbeit (Pflichtarbeit) !, oder nicht ? --- War "Zwangsarbeit" / "Pflichtarbeit" / "Arbeitstherapie" / "Arbeitserziehung" / "Arbeitszucht" / "Arbeitszwang" "Arbeiterverdingung" / "unentlohnte erzwungene Arbeit" damals legal in der Bundesrepublik Deutschland, oder nicht ? - War so etwas legal in den 1950er, 1960er, 1970er und 1980er Jahren ? - Ist es heute legal in der Bundesrepublik Deutschland ? --- Sind nicht die Nutzung und Nutznießung von Zwangsarbeit völkerrechtliche Verbrechen und stellen diese nicht schwere Menschenrechtsverletzungen und Einschränkung der menschlichen Freiheit dar ?« @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/Absolutes-Verbot-aller-Formen-von-Zwangsarbeit-und-Pflichtarbeit_-_Ist-meine-Auslegung-des-voelkerrechtlichen-IAO-Uebereinkommens-C029-richtig_-_oder-nicht.html ( Erstveröffentlichung: 11. April 2007 )

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Meine [ d.h. Martin MITCHELLs ] eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.

My [ ie. Martin MITCHELL’s ] own current signature: Negotiation with the perpetrators, your detractors and opponents without QUALIFIED legal counsel present and by your side throughout and at all times, and without reliance upon the law and jurisprudence, is like a building without a foundation – a house of cards, and any attempt at curtailment of these rights is clear evidence of incompetence, incapability and incapacity of a country’s "constitutionality" and it’s "democracy".

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Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf ‚Landesverrat‘ genannt wird.“ ( Erich Kästner )


Wenn jemand diesen Text ohne jegliche Hervorhebung und spezielle Formatierung bevorzugt, dann nehme man das Ganze und übertrage es in Microsoft Word und entferne alle Formatierungen mit einem einzigen Klick / command. So einfach ist das.

PS. Dieser Text darf auch zur Eigenverwendung beliebig abgeändert werden, sodass er auch wenn notwendig den Vorstellungen und Wünschen jeder beliebigen Einzelperson entspricht, wenn jemand meint all dies was hier als etwas AUSSCHLAGGEBENDES präsentiert wird, besser darstellen zu können als es der Australier Martin Mitchell darstellen kann oder willens ist es zu tun --- und der Australier wird es niemanden übel nehmen und niemandem böse sein deswegen.


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Thursday, January 20, 2011

Vom gesetzlosen Gremium »RUNDER TISCH HEIMERZIEHUNG« erpresste „ehemalige Heimkinder“ wenden sich an den Bundestagspräsidenten Norbert Lammert direkt

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Appell an Bundestagspräsident

Berlin, 19. Januar 2011

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident, sehr geehrte Abgeordnete des Bundestages,
sehr geehrte Damen und Herren,

Frau Eleonore Fleth und ich, als zwei der drei ehemaligen Heimkinder am Runden Tisch Heimerziehung (R.T.H.), sowie Herr Jürgen Beverförden und Herr Rolf Breitfeld, als zwei der drei Stellvertreter, appellieren an Sie, Herr Bundestagspräsident und die anwesenden Abgeordneten dieses hohen Hauses, unsere finanziellen Entschädigungsvorschläge, wie sie im Abschlussbericht des R.T.H. stehen, bei der parlamentarischen Umsetzung zu berücksichtigen.

Wir, die Opfer der Heimerziehung haben dem R.T.H. diese Vorschläge vorgelegt, sie sind jedoch von den übrigen Mitgliedern des R.T.H. im Abschlussbericht nicht empfohlen worden.

Hintergrund unserer Entschädigungsforderung ist das von Staat veranlasste Unrecht der damaligen Fürsorgeerziehung in Deutschland und die daraus gewalttätige Zerstörung von Lebenschancen der ehemaligen Heimkinder.

Man sagt ganz grundsätzlich und ohne Einschränkung im Abschlussbericht, dass man den ehemaligen Heimkindern „glaube“. Und dann sollte man uns auch glauben:

Die ehemaligen Heimkinder wurden in ihrer Kindheit und Jugendzeit ihrer Lebenschancen beraubt, sie bekamen nichts mit auf den Weg, weder Schulbildung noch Ausbildung. Sie wurden weggesperrt, sie waren recht- und wertlos und waren deshalb schutzlos ausgeliefert, wenn sie von den (kirchlichen) Erziehungsberechtigten in den Heimen schwer misshandelt, gedemütigt, missbraucht wurden.
Sie litten damals unter dieser rigiden Heimerziehung und leiden auch heute noch unter dem „Albtraum-Heimerziehung“, wobei auch Säuglinge und behinderte Menschen nicht ausgeschlossen werden dürfen.

Die „Fürsorgezöglinge“ leisteten (nicht erziehungsbedingte) verbotene Kinder- und übermäßige Zwangsarbeit in den Erziehungsanstalten und Kinderheimen und wurden nicht für diese Arbeit entlohnt.
Sie wurden wirtschaftlich ausgebeutet und mussten für die Heime, sowie auch für externe Betriebe und Landwirtschaft schwer arbeiten.

In vielen Köpfen, der damals für uns „zuständigen“ Personen, außerhalb und innerhalb der Erziehungsheime, herrschte immer noch, bis spät in die 60er Jahre, vieles von dem Gedankengut der NS Zeit.
Zucht und Ordnung sollten Kindern und Jugendlichen beigebracht werden, egal um welchen Preis.
Das Grundgesetz, das 1949 in Kraft trat, sollte für alle Menschen gelten, für uns traf das jedoch nicht zu, zu keiner Zeit. Die „Menschenrechte“ wurden 1948 auch von Deutschland anerkannt, nur für uns galten sie nicht.
Insbesondere deshalb war die damalige Heimerziehung ein Unrechtssystem (das verfassungswidrige besondere Gewaltverhältnis, übermäßige Züchtigungen, Zwangsarbeit, umfassende im Abschlussbericht dokumentierte Grundrechtsverletzungen von Kindern und Jugendlichen), dieses Unrechtssystem der Heimerziehung muss endlich auch als ein solches anerkannt werden.
Das „Trauma Heim“ ist bei uns, den ehem. Heimkindern, immer noch gegenwärtig.

Viele von uns sind heute schwer krank an Leib und Seele.

Viele der Opfer der Heimerziehung leben heute am Existenzminimum, von Hartz IV oder der Grundsicherung oder beziehen nur eine geringe Rente.
Sie konnten sich nach der Entlassung aus den Heimen in dieser Gesellschaft nicht einfügen oder anpassen. Sie bekamen nichts mit auf den Weg, keine Schulbildung, meistens auch keine Ausbildung, keine Aufklärung und Vorbereitung auf das Leben draußen.
Somit waren viele von Anfang an zum Scheitern verurteilt.

Die BRD hat sich eines schweren Vergehens schuldig gemacht, sowie auch die Länder und die beiden großen Kirchen. (Hinweis auf die Verantwortungskette).
Der Staat, sowie auch die Länder haben bis heute nicht anerkannt, dass uns großes Unrecht in diesem „Rechtsstaat Deutschland“ zugefügt wurde.
Dieses Unrecht muss uneingeschränkt anerkannt werden, von Staat, Ländern und auch den Kirchen.

Diese unselige Zeit ist ein dunkler, ja sogar „schwarzer Fleck“ in der Geschichte der BRD.
Man kann diesen Fleck nicht mit 120 Millionen weiß waschen, dazu bedarf es schon sehr viel mehr als das.

Die 120 Millionen, werden hoffentlich als Soforthilfe den schwer bedürftigen
ehem. Heimkindern zukommen.

Eine finanzielle Entschädigung für die ehem. Heimkinder ist aber in dieser Summe nicht enthalten.
Deshalb sagen wir: Wir wollen nicht nur für die Folgeschäden sozialarbeiterische Hilfen (die sicherlich gut und wichtig für viele ehemaligen Heimkinder sind), wir wollen umfassender rehabilitiert werden und dazu gehört eine finanzielle Entschädigung (zumindest symbolisch gemeint) für alle von uns, die sich melden werden.

Im Abschlussbericht steht deshalb von uns, den ehemaligen Heimkindern, das wir (auch wegen der erlittenen Folgeschäden), einen pauschalen Folgenausgleich in Rente fordern und zwar in Höhe einer monatlichen Rente von 300,- Euro, die anrechungsfrei auf alle anderen sozialen Leistungen sein muss, oder wahlweise eine Einmalzahlung von 54 000,- Euro.

Was die Höhe der Entschädigungsforderung betrifft, so haben wir uns an anderen Ländern orientiert, in denen bereits Entschädigungen an ehem. Heimkinder ausgezahlt wurden.

Die Hoffnung von allen „Opfern der Heimerziehung“ liegt nun in Ihren Händen.
Ich bitte Sie inständig, unsere Entschädigungsforderung für das große Unrecht und Leid, das uns zugefügt wurde, zu akzeptieren.
Es gab seit der Zeit des Nationalsozialismus keine andere Opfergruppe, die so rechtlos war wie wir, die „Opfer der Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“.

Man kann uns gegenüber die Anerkennung dieser schweren Grundrechts- und Menschenrechtsverletzungen und des bis heute noch fortdauernden Leides nur glaubhaft machen, in dem der Staat und die Länder sowie die Kirchen und alle beteiligten Trägerorganisationen allen Opfern der Heimerziehung finanzielle Entschädigung zukommen lassen, die das beantragen werden.

Wir möchten an dieser Stelle noch einmal an Sie, sehr geehrter Herr Bundestagspräsident Lammert und die Abgeordneten aller Fraktionen im Bundestag appellieren, uns, den Opfern der Heimerziehung eine finanzielle Entschädigung, wie vorgeschlagen, zukommen zu lassen.

Sonja Djurovic
Eleonore Fleth
Jürgen Beverförden
Rolf Breitfeld

Ehemalige Heimkinder und Mitglieder des R.T.H.



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http://heimkinderopfer.blogspot.com/2010/12/was-ist-mehr-verwerflich.html ( Erstveröffentlichung: 28. Dezember 2010 )

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Meine [ d.h. Martin MITCHELLs ] eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.

My [ ie. Martin MITCHELL’s ] own current signature: Negotiation with the perpetrators, your detractors and opponents without QUALIFIED legal counsel present and by your side throughout and at all times, and without reliance upon the law and jurisprudence, is like a building without a foundation – a house of cards, and any attempt at curtailment of these rights is clear evidence of incompetence, incapability and incapacity of a country’s "constitutionality" and it’s "democracy".

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Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf ‚Landesverrat‘ genannt wird.“ ( Erich Kästner )

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Friday, January 14, 2011

From Nazi slave labor to slave labor in a 'democracy' called the FEDERAL REPUBLIC OF GERMANY – a historical continuance ?

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ZWANGSARBEIT in der Bundesrepublik Deutschland ?

From our Australian correspondent, Martin Mitchell, a former child slave laborer not during the war but in West Germany in the 1960s in the lucrative evangelical-lutheran Bethel subsidiary FREISTATT, a peat harvesting and manufacturing enterprise of the Protestant Church in a peat bog in Lower Saxony ( "Evangelische Kirche in Deutschland" ).


Germany 1933-1945 –
forced labor in the whole country and later on on all its occupied territories as well.

And even after the war – a war that they had lost – the German ruling classes said to themselves: "When you are
on a good wicket, stick to it."

And
that they systematically put into practice on a grand scale for another 30-40 years after 1945: forced labor of boys and girls – their own – all 'wards of the state' in approximately 3500 so-called 'reformatory institutions', 80% managed by the two major churches ( catholic and protestant alike ) and 20% by the state itself, with agricultural businesses and industry as their major partners ( including major international and multinational firms ).

That they have done
exactly that is evidenced by detailed information in many of their own archives and is not even being denied any more by the perpetrators and their legal successors.

The fact that
all this happened in West Germany in breach of its own constitution ( since 1949 a so-called 'democracy' ) and in breach of the European Union Treaty and International Law did not bother the Germans nor anybody else one iota, least of all the churches.

And even though these
crimes against humanity and human rights abuses by church and state and big business alike – all perpetrated during peace time mind you – has become more widely known since 2003, they, the perpetrators and their legal successors, have no shame at all and simply and consistently continue to refuse to make proper amends to all their victims who are still alive and who today live mostly in poverty and ill health due to their childhood trauma and the abuse they have suffered at the hands of these perpetrators who call themselves "Christians" and "Christian Democrats" in the main.

Will Germany be allowed to
get away with it once again ?

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Aufschrei Ehemaliger Heimkinder über das erneute und weitergehende Unrecht und Leid, dass ihnen angetan wird --- und ihre Chance darüber abzustimmen.

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Ein „Betroffener” aus dem Auslande – aus Australien – gibt dementsprechend überall im Internet fleißig bekannt:

EHEMALIGE HEIMKINDER. Zweierlei Abstimmungen.
Bitte beteiligt Euch an beiden
!


Für alle Einzelheiten ( wirklich alle ! ) betreffend diesen ABSTIMMUNGEN, siehe

»Zweierlei Heimkinder-Abstimmung über den Abschlussbericht RUNDER TISCH HEIMERZIEHUNG und die darin enthaltenen Empfehlungen der ALMOSEN für die Opfer.« @ http://heimkinderopfer2.blogspot.com/2011/01/zweierlei-heimkinder-abstimmung-uber.html

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Meine [ d.h. Martin MITCHELLs ] eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.

My [ ie. Martin MITCHELL’s ] own current signature: Negotiation with the perpetrators, your detractors and opponents without QUALIFIED legal counsel present and by your side throughout and at all times, and without reliance upon the law and jurisprudence, is like a building without a foundation – a house of cards, and any attempt at curtailment of these rights is clear evidence of incompetence, incapability and incapacity of a country’s "constitutionality" and it’s "democracy".

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Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf ‚Landesverrat‘ genannt wird.“ ( Erich Kästner )

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Thursday, January 06, 2011

Soll „Zwangsarbeit“ in der BRD neu definiert werden und das „Deutsche Grundgesetz“ und „Internationales Recht und Gesetz“ außer Kraft gesetzt werden ?

.
Germany at it again ?!

An:


die Regierenden / die Bürgerrepräsentanten und Bürgerrepräsentantinnen der Bundesrepublik Deutschland und alle Verantwortlichen und Mitverantwortlichen in dieser Sache
( einschließlich, u.a., die Bundeskanzlerin Angela Merkel [ CDU ]; den Vizekanzler und Außenminister Guido Westerwelle [ FDP ]; den Finanzminister Wolfgang Schäuble [ CDU ]; die Arbeitsministerin/Sozialministerin Ursula von der Leyen [ CDU ] ); den Bundestagspräsidenten Norbert Lammert [ CDU ] ).

reZwangsarbeit“ = "forced labor" = "forced labour" = "involuntary work" = "force de travail" = "slave labor" = "slave labour" = „erzwungene Arbeit = „Arbeitszwang

Soll „Zwangsarbeit“ in der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND neu definiert werden und das „Deutsche Grundgesetz“ und „Internationales Recht und Gesetz“, d.h. „Völkerrecht“, von der vormaligen Bundestagsvizepräsidentin, der evangelischen Theologin und Pastorin Dr. Antje Vollmer ( GRÜNEN-Politikerin und Unterstützer der Interessen derC“-Parteien, d.h. der „Christlichen Union“ ) und der „Verursacher-Clique“ des „Unrechts und Leids“ „Ehemaliger Heimkinder“ außer Kraft gesetzt werden ??? – Denn genau das ist es was die „Anspruchsgegnerund ihreUnterstützeram »Runden Tisch Heimerziehung« versucht haben zu tun, mit ihrem am 13. Dezember 2010 vorgelegten »Abschlussbericht – Runder Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren«. Wird die deutsche Gesellschaft ihnen dies ohne weiteres durchgehen lassen und bereit sein für die möglichen daraus hervorgehenden Konsequenzen die Verantwortung übernehmen ???

Jeder sollte sich unbedingt DARÜBER bewußt sein: Eine 'Neudefinition' vonZwangsarbeit“ in der Vergangenheit, ist ebenso eine 'Neudefinition' vonZwangsarbeit“ für alle zukünftigen Zwecke !!!

Wollen wir eine solche 'Verwässerung' unsererGrundrechte“ und eine solche Korruption desVölkerrechts???

Es ist kein weiter Schritt von „Verfassungswidrigkeit“ und „Gesetzlosigkeit“ zu einer „Diktatur“ / zum „Totalitarismus“ ( to a totalitarian regime ) !!!

Es geht also um dasGrundgesetz“ ( „GG“ ) und die ERHALTUNG und AUFRECHTERHALTUNG desGrundgesetzes“ ( „GG“ ) sowohl wie die ERHALTUNG und AUFRECHTERHALTUNG derMenschenrechtegemäßInternationalem Recht und Gesetz!!!

Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit. Die Erhaltung der Freiheit bedarf ständiger Wachsamkeit !


»Abschlussbericht – Runder Tisch Heimerziehung«

Seite 20, zweite Spalte (oben):
1.2.5. Arbeit und Arbeitszwang
Im Zwischenbericht des Runden Tisches wurde das Thema der Arbeit in Heimen bereits aufgegriffen [ Zwischenbericht, S. 21 ]. Dabei wird deutlich, dass es sehr unterschiedliche Formen der Arbeit gab. Im Wesentlichen ist zu unterscheiden in Arbeit (a) als Beteiligung am Haushalt bzw. am Anstaltsleben; (b) als Disziplinierungsmaßnahme bei Pflichtverstößen; (c) als internes Lehr- oder Arbeitsverhältnis; (d) als externes Lehr- oder Arbeitsverhältnis. Die Arbeit konnte in der Regel nicht verweigert werden und wurde von den Heimkindern als Zwang erlebt. Für eine Beurteilung der Arbeitseinsätze ist zu fragen, ob es sich umZwangsarbeitim juristischen Sinn gehandelt hat und ob und in welcher Form Sozialversicherungspflicht bestand oder hätte bestehen müssen.

Seite 20, zweite Spalte (Mitte bis unten):
„Zwangsarbeit“ oder „erzieherische Maßnahme“?
Es stellt sich die Frage, ob es sich bei den Arbeitseinsätzen von Heimkindern in den 50er und 60er Jahren um einen Verstoß gegen das Verbot von Arbeitszwang und Zwangsarbeit (Artikel 12 Absatz 2 und 3 GG) handeln könnte. Das Bundesverfasungsgericht führt in einer Entscheidung vom 13. Januar 1987 hierzu aus:

„Artikel 12 Absatz 2 und 3 GG wird maßgeblich bestimmt von den Begriffen ‚Zwang zu einer bestimmten Arbeit‘ und ‚Zwangsarbeit‘. Deren normative Bedeutung und Tragweite lässt sich indessen nicht allein vom gängigen Wortsinn her erfassen; sie zu ergründen verlangt vielmehr einen Blick auf das rechtliche und historische Umfeld der Entstehung der Verfassungsnormen sowie auf ihre Zielrichtung, wie sie sich in den Beratungen darstellte und wie sie schließlich im Normzusammenhang ihren Ausdruck fand. Erst aufgrund einer solchen Gesamtbetrachtung lässt sich der Sinngehalt dieser Verfassungsbestimmungen feststellen“ (BVerfGE 74, 102, 116).

[ WICHTIGER HINWEIS: MARTIN MITCHELL: BVerfGE 74 war eine Verfassungsbeschwerde 1. unmittelbar gegen a) das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 12. Dezember 1983 - 17 Ns 43 Js 1002/83 - 14/83 -, b) das Urteil des Amtsgerichts Celle vom 3. November 1983 - 21 Ds 43 Js 1002/83 345/83 -, 2. mittelbar gegen § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 JGG.; Verfassungsbeschwerde wurde eingelegt gegen das Urteil eines Jugendstrafgerichts imStrafvollzug“, das, in diesem Fall, den zur Tatzeit 17jährigen verurteilten Jugendlichen zur Erbringung vonHilfsdiensten“ ( d.h. also „Arbeitsdiensten“ ) verurteilt hatte. In diesem Fall geht es also um die Verurteilung imStrafvollzugzu "community service work" anstatt einer Gefängnisstrafe oder Geldstrafe. Diese Verfassungsbeschwerde wurde vom höchsten Berufungsgericht abgelehnt. Siehe @ http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv074102.html ( im Volltext, in diesem Fall, den Beschluß des Zweiten Senats vom 13. Januar 1987 - 2 BvR 209/84 )
MARTIN MITCHELL: Es besteht daher, meines Erachtens, überhaupt kein Vergleich zwischen dem imStrafvollzugangeordnetenHilfsdienstund der außergerichtlich in derFürzorgeerziehungoderFreiwilligen Erziehungshilfein den 1940er, in den 1950er, in den 1960er, in den 1970er und in den 1980er Jahren von 'Jugendwohlfahrtsbehörden' und Jugendämtern und selbst von Betreibern von staatlichen, kirchlichen und privaten Wirtschaftsbetrieben und Industriebetrieben von ihrenSchutzbefohlenen“ „erzwungene Arbeit“ / „Zwangsarbeiteinzufordern !!!!! --- letztere ist und bleibt immerZwangsarbeit!!!!!
Desweiteren durften solcheHilfsdienste“ ( "community work orders" ) für jugendliche Straftäter auch erst gesetzesgemäß von einem Gericht angeordnet und auferlegt werden seit dem Jahre 1974 und mußten sich dabei auf eine nur sehr kurzfristige Periode beschränken.
MARTIN MITCHELL: Der »Runde Tisch Heimerziehung« hätte lieber mal die darauffolgenden Abschnitted.h. die auf den von ihm zitierten Abschnitt folgenden Abschnitteaus dieser Entscheidung zitieren sollen, die auch für den Laien gut verständlich, vom Standpunkt des Bundesverfassungsgerichts, „Zwangsarbeitgenau erklären. Das wäre, meines Erachtens, viel wichtiger gewesen. JederArbeitszwang“, der nicht pädgogischen Zielen dient, muß, umgesetzmäßigzu sein, von einem Gericht im Einklang mit dem Gesetzangeordnetworden sein !!!!! ]

Seite 21, erste Spalte (oben bis Mitte):
[ Wir hier am »Runden Tisch Heimerziehung« sind daher der Meinung: ] Dem Verfassungsgeber kam es mit der Schaffung des Artikels 12 Absatz 2 und 3 GG maßgeblich darauf an, das der NS-Zeit eigentümliche Konzept der Zwangsarbeit zur gezielten Tötung, zum Abpressen von höchsten Gewinnen im Konzerninteresse und die damit einhergehende Herabwürdigung der Person sicher auszuschließen. Mit einer rein isolierten Betrachtung der Begrifflichkeit unter dem Blickpunkt des nationalsozialistischen Systems kann die im Rahmen der Heimerziehung geleistete Arbeit nicht als vergleichbare Zwangsarbeit angesehen werden. Deshalb hält der Zwischenbericht fest:

„Bei einigen der Arbeiten in Heimen wurden mögliche gesundheitliche Schädigungen vernachlässigt. Ziel war aber keinesfalls ein der Zwangsarbeit der NS-Zeit entsprechendes Konzept der gezielten Existenzvernichtung durch härteste körperliche Arbeit. Auch aus diesem Grunde kann der in Deutschland historisch besetzte Begriff der ‚Zwangsarbeit‘ nicht verwendet werden – auch wenn Kinder und Jugendliche zur Arbeit gezwungen wurden und auch wenn sie dies als ‚Zwangsarbeit‘ empfunden haben“ (Zwischenbericht, S. 21 [ vorgelegt am 17.01.2010 und ebenso formuliert von der „Verursacher-Clique“, d.h. von den „Anspruchsgegnernund ihrenUnterstützern“ in diesem gesetzlosen Gremium, dass sich »Runder Tisch Heimerziehung« nennt ]).

Seite 21, erste Spalte (Mitte bis unten):
Allerdings führt das Bundesverfassungsgericht in der genannten Entscheidung weiter aus:
„Wo die von der Verfassung gezogene Grenze des Verbots erzwungener Arbeit im Sinne von Artikel 12 Absatz 2 und 3 GG verläuft, lässt sich danach nur fallbezogen feststellen. Dabei gilt es im Auge zu behalten, dass Artikel 12 Absatz 2 und 3 GG als Ausdruck bewusster Abkehr von Methoden, die die Person herabwürdigen und für totalitäre Herrschaftssysteme kennzeichnend sind, in enger Beziehung steht zur verfassungsrechtlichen Gewährleistung der Achtung der Menschenwürde, auf deren Schutz alle staatliche Gewalt verpflichtet ist (Artikel 1 Absatz 1 Satz 2, 79 Absatz 3 GG). Gleichermaßen wird aber auch zu beachten sein, dass der Verfassungsgeber darüber hinaus schon jede Art zwangsweiser Heranziehung untersagen wollte, die auch nur im Ansatz die Gefahr begründet auszuufern, missbraucht zu werden, und so in der Praxis zu einer Verletzung der Menschenwürde führen könnte“ (BVerfGE 74, 102, 120).
[ Siehe auch hierzu WICHTIGER HINWEIS: MARTIN MITCHELL (oben) ]

Seite 21, erste Spalte (unten):
Der [ in BVerfGE 74 ] vom Bundesverfassungsgericht geforderte Fallbezug erfordert eine Betrachtung der individuellen Umstände. [ Wir hier am »Runden Tisch Heimerziehung« sind daher der Meinung: ] Nicht außer Acht gelassen werden können dabei die zur maßgeblichen Zeit in den 50er und 60er Jahren geltenden Wertmaßstäbe, die Erziehungsvorstellungen und die sonstigen Arbeitsbedingungen.
Hier ist zunächst festzuhalten, dass die Arbeit in der Heimerziehung stets auch pädagogisch begründet wurde. Sie wurde in vielen Heimen und der rechtswissenschaftlichen Literatur sogar als wesentliches und zentrales Erziehungsmittel angesehen.

Seite 21, erste Spalte (unten) bis Seite 21, zweite Spalte (oben):
Aufgrund vieler Berichte ehemaliger Heimkinder sowie aufgrund vorliegender Forschungsergebnisse, ist allerdings davon auszugehen, dass in einer großen Zahl von Heimen Arbeit abverlangt wurde, die nicht von einem Erziehungszweck gerechtfertigt war. Das war Unrecht.
[ MARTIN MITCHELL: Das war nicht nur Unrecht, das war, klar und deutlich, „Zwangsarbeit“ undMenschenrechtsverletzung“ ! ]
Dabei vermischte sich die erzieherische Absicht mit der Notwendigkeit, die Heime zu finanzieren bzw. einen Eigenbedarf an Nahrungsmitteln zu decken. Erzieherische Ab-sichten und wirtschaftliche Interessen waren also eng miteinander verflochten. Welcher der Aspekte in welchem Heim letztlich überwog, lässt sich kaum sagen.
[ MARTIN MITCHELL: Meines Erachtens, klar und deutlich, eine absichtliche Bagatellisierung und Verwischung von Zwangsarbeit“ und „Menschenrechtsverletzungseitens der hiesigen Autorenkolletive versammelt am »Runden Tisch Heimerziehung« ! ]

Seite 21, zweite Spalte (oben bis unten):
Für jede Art von verpflichtender Arbeit musste allerdings die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. [ Wir hier am »Runden Tisch Heimerziehung« sind daher der Meinung: ] Bei der Beurteilung dieser Verhältnismäßigkeit ist einerseits zu berücksichtigen, dass Kinder in den 50er und 60er Jahren auch in ihren Herkunftsfamilien häufig zu Arbeitsleistungen herangezogen wurden, etwa in der Landwirtschaft oder in Familienbetrieben, dass sich also die Vorstellung von dem, was angemessen und üblich ist, auf diesem Gebiet verschoben hat. Andererseits war auch schon in den 50er und 60er Jahren anerkannt, dass eine Arbeitspflicht in der Familie unverhältnismäßig sein konnte: Beuteten die Eltern ihre Kinder in einer Weise wirtschaftlich aus, dass der Schulbesuch darunter litt, wurde dies als Missbrauch des Sorgerechts i.S.d. § 1666 Abs. 1 BGB gewertet. Da auch im Rahmen der Heimerziehung die Pflicht bestand, für eine angemessene Schul- und Berufsausbildung zu sorgen, müssen daher jedenfalls Arbeitseinsätze, die eine solche Qualifizierung der Heimkinder verhinderten, klar als nach damaligem Recht unverhältnismäßig gewertet werden. Weitergehende Maßstäbe lassen sich der erwähnten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1987 entnehmen. Danach umfasst das Verbot der Zwangsarbeit aus Art. 12 Abs. 2 und 3 GG unter allen Umständen Arbeitspflichten, die die Menschenwürde verletzen sowie solche, dieungerecht“, „bedrückend“, einevermeidbare Härte“, „unnötig beschwerlichoderin gewisser Weise schikanössind.

Seite 21, zweite Spalte (unten):
[ Wir hier am »Runden Tisch Heimerziehung« sind daher der Meinung: ] Für eine Klärung des Sachverhalts ist eine Prüfung im Einzelfall erforderlich. Ehemalige Heimkinder berichten und Forschungsergebnisse bestätigen dies, dass es in zahlreichen Heimensowohl für Jungen als auch für Mädchenin allen Bundesländern einen harten Arbeitszwang gegeben hat.
[ WIR hier am »Runden Tisch Heimerziehung« LEGEN FEST: ] DIE GESELLSCHAFTSPOLISCHE BEWERTUNG DES RUNDEN TISCHES, dass die Arbeit in Heimen der 50er und 60er Jahre nicht mit der auf Vernichtung angelegten oder die Vernichtung bewusst in Kauf nehmenden Zwangsarbeit im nationalsozialistischen Regime gleichzusetzen ist und dass daher der historisch stark besetzte Begriff der „Zwangsarbeit“ in diesem Zusammenhang ungeeignet ist, BLEIBT unabhängig von einer juristischen Bewertung BESTEHEN.

Seite 22, erste Spalte (oben):
Sozialversicherungspflichtigkeit der Arbeitsverhältnisse
Ob die Arbeit der Heimkinder sozialversicherungspflichtig war, ist maßgeblich von ihrer Ausgestaltung abhängig. Dabei muss beachtet werden, dass Zwangsarbeit im Sinne des Art. 12 Abs. 3 GG nicht sozialversicherungspflichtig ist. Umgekehrt kann ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nicht als Zwangsarbeit eingestuft werden, weil die Sozialversicherungspflicht gerade ein frei vereinbartes Arbeitsverhältnis voraussetzt.


DESWEITEREN, jedoch, wird, u.a., an folgenden Stellen im »AbschlussberichtRunder Tisch Heimerziehung« EINGESTANDEN, dass zusätzlich, verflochten mit und als integrieter Bestandteil desArbeitszwangsin derTotalen Institution“, in der die Kinder und Jugendlichen interniert waren und aus der es kein Entkommen gab, AUCH FOLGENDEGRUNDRECHTSVERLETZUNGENTAGTÄGLICH UND UNUNTERBROCHENOFT ÜBER VIELE, VIELE JAHRE HINWEG !AN DER TAGESORDNUNG WAREN:

Seite 18, erste Spalte (unten):
der Schutz des Briefgeheimnisses gemäß Art. 10 GG ( eine „Grundrechtsverletzung“, die sich als Kontaktsperre und Briefzensur manifestierte und jeglichen Kontakt nach außen einschränken wenn nicht sogar total verhindern sollte undBeschwerdenderInternierten“ / „ZwangsarbeiterundZwangsarbeiterinnenso weit wie möglich auszuschließen ! )

Seite 11, erste Spalte (Mitte), sowohl wie auch Seite 25, zweite Spalte (oben bis Mitte):
das Prozessgrundrecht auf Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG

Seite 10, erste Spalte (unten) und Seite 11, erste Spalte (unten):
das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gemäß Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG

Seite 14, erste Spalte (Mitte bis unten), Seite 14, zweite Spalte (oben) und Seite 17, zweite Spalte (unten):
das Recht der Unantastbarkeit der Menschenwürde gemäß Art. 1 Abs. 1 GG und
das Freiheitsgrundrecht gemäß Art. 2 Abs. 1 GG

Seite 19, erste Spalte (unten):
das Recht auf religiöse Selbstbestimmung gemäß Art. 4 Absatz 1 GG

Seite 19, erste Spalte (oben):
das Recht der sexuellen Selbstbestimmung gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG

Seite 22, erste Spalte (unten) und darauffolgende Seiten, bis Seite 25, erste Spalte:
das Recht auf Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG [ d.h., freihe Berufswahl, freie Berufsausbildung und freihe und uneingeschränkte Berufsausübung ! ]

Seite 26, erste Spalte (unten) bis Seite 26, zweite Spalte (Mitte):
Rechtsbrüche und Missstände in der Heimerziehung, wie auch schon oben aufgeführt

Seite 11, erste Spalte (unten):
re freiheitsentziehender Unterbringung, Art. 104 Abs. 2 GG


Grundrechtsverletzung“ = „Menschenrechtsverletzung“ = „Verfassungswidrigkeit“ = „Rechtsverstoß“ = „Rechtsbruch“ = „Rechtswidrigkeit“ = „Pflichtverletzung“ = „Unrecht“ = einschließlich „Völkerrechtliches Verbrechen“ = "human rights violation" = "human rights abuse" = "human rights violations" = "human rights abuses" = including "crimes against humanity"

Grundrechtsverletzungverjährt nicht !!!

Menschenrechtsverletzungverjährt nicht !!!

Verfassungswidrigkeitverjährt nicht !!!

Verwiesen wird diesbetreffend u.a. auf das Urteil des BGH : BGH - 5 StR 451/99
Siehe ganz unten auf dieser Seite, Seite 1, des 2-seitigen Artikels »HeimkinderVon Staat und Kirchen verschaukelt« in hpdHumanistischer Pressedienst, 1 Feb 2010 - 10:37 Nr. 8711 @ http://hpd.de/node/8711, die Erklärungen von Rechtsanwalt Gerrit Wilmans DAZU.


All diese „Orte des Bösen“ im Nachkriegsdeutschland der westlichen Besatzungzonen, wo ( zwischen ca. 1945 bis ca. 1985 ) systematischeHeimkinder-Zwangsarbeit“ betrieben wurde, waren ohne AusnahmeTotale Institutionen“, „Orte der Unterdrückung und Gewalt“, „Kinder- und Jugend InternierungslagerundBewahrungsanstalten“ / „Ausbeutungsanstalten“, und SIND DURCHAUS VERGLEICHBAR UND GLEICHZUSETZEN MIT DER IM DRITTEN REICH ALS WIRTSCHAFTSBETRIEB, z.B., im Jahre 1938, KONZIPIERTEN „EINRICHTUNGder bremischen 'Wohlfahrtsbehörde' im bremischen TEUFELSMOOR, beschrieben und lobgepriesen im VI 10.1-8 Wohlfahrtsblatt DER FREIEN HANSESTADT BREMEN, Amtliches Organ der bremischen Wohlfahrtsbehörde ( 9. Jahrgang – Bremen, Dezember 1938 – Nummer 4 ) @ http://www.heimkinder-ueberlebende.info/Auszuege_vom_Wohlfahrtsblatt_Dez1938_re_Zwangsarbeit_im_Teufelsmoor_No1.html . VERGLEICHE: ( 1. ) http://www.heimkinder-ueberlebende.info/Freistatt_-_Was_entspricht_der_Wahrheit_und_was_nicht_No1.html und ( 2. ) http://www.heimkinder-ueberlebende.info/Zweimalige_Flucht_aus_Freistatt_im_Wietingsmoor.html.

Es besteht KEIN UNTERSCHIED !!! zwischen derZwangsarbeitin derEINRICHTUNGim bremischen TEUFELSMOOR in den 1930er Jahren und derZwangsarbeitin der Bethel-eigenenANSTALT“ „FREISTATT IM WIETINGSMOORzwischen 1945 und 1985 !!!


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QUERVERWEIS
:
»Was ist mehr verwerflich, MENSCHENRECHTSVERLETZUNG / ZWANGSARBEIT zu „Kriegszeiten“ oder MENSCHENRECHTSVERLETZUNG / ZWANGSARBEIT zu „Friedensszeiten“?« @
http://heimkinderopfer.blogspot.com/2010/12/was-ist-mehr-verwerflich.html ( Erstveröffentlichung: 28. Dezember 2010 )


QUERVERWEIS: »EHEMALIGE HEIMKINDER – „Heimkinder-Zwangsarbeit“ – Wo sind all die Kinder, die in Westdeutschland zwischen 1945 und 1992 Zwangsarbeit leisten mussten?« @ http://heimkinderopfer.blogspot.com/2010/07/ehemalige-heimkinder-heimkinder.html ( Erstveröffentlichung: 17. Juli 2010 )


QUERVERWEIS: »Absolutes Verbot aller Formen von Zwangsarbeit (Pflichtarbeit) !, oder nicht ? --- War "Zwangsarbeit" / "Pflichtarbeit" / "Arbeitstherapie" / "Arbeitserziehung" / "Arbeitszucht" / "Arbeitszwang" "Arbeiterverdingung" / "unentlohnte erzwungene Arbeit" damals legal in der Bundesrepublik Deutschland, oder nicht ? - War so etwas legal in den 1950er, 1960er, 1970er und 1980er Jahren ? - Ist es heute legal in der Bundesrepublik Deutschland ? --- Sind nicht die Nutzung und Nutznießung von Zwangsarbeit völkerrechtliche Verbrechen und stellen diese nicht schwere Menschenrechtsverletzungen und Einschränkung der menschlichen Freiheit dar ?« @ http://www.heimkinder-ueberlebende.org/Absolutes-Verbot-aller-Formen-von-Zwangsarbeit-und-Pflichtarbeit_-_Ist-meine-Auslegung-des-voelkerrechtlichen-IAO-Uebereinkommens-C029-richtig_-_oder-nicht.html ( Erstveröffentlichung: 11. April 2007 )


QUERVERWEIS: »Deutsche Heimkinder / Kindersklaven verlangen eine anständige Entschädigung und Wiedergutmachung; keine "Abfindung" / "kein Schweigegeld", keinen "Kompromiss" ! --- German wards of the state / institutionalised children used as slave labourers (in the former West Germany) demand adequate compensation and the making of appropriate amends; they don't want to be "paid off" / "to be bribed henceforth to keep quiet"; no "compromise" !« --- »German wards of the state / institutionalised children used as slave labourers (in the former West Germany) demand adequate compensation and the making of appropriate amends; they don't want to be "paid off" / "to be bribed henceforth to keep quiet"; no "compromise" ! --- Deutsche Heimkinder / Kindersklaven verlangen eine anständige Entschädigung und Wiedergutmachung; keine "Abfindung" / "kein Schweigegeld", keinen "Kompromiss" !« @
http://www.heimkinder-ueberlebende.org/Deutsche-Heimkinder,-damalige-Kindersklaven-verlangen-eine-anstaendige-Entschaedigung-und-Wiedergutmachung_-_keine-Abfindung,-kein-Schweigegeld,-keinen-Kompromiss.html ( Erstveröffentlichung: 2. Mai 2007 )

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Jeder kann auch HIER einen sachbezogenen Kommentar in diesem EHEMALIGE HEIMKINDER BLOG Nr. 1 zu diesen »Soll „Zwangsarbeit“ in der BRD neu definiert werden und das „Deutsche Grundgesetz“ und „Internationales Recht und Gesetz“ außer Kraft gesetzt werden ?«-Bericht – UND AUCH ZU JEDEM ANDEREN BERICHT IN DIESEM BLOG ! – abgeben, und ein jeder solcher Kommentar wird dann auch HIER für alle Leser sichtbar sein.
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Meine [ d.h. Martin MITCHELLs ] eigene momentane Unterschrift: Eine Verhandlung oder ein Verfahren ohne QUALIFIZIERTEN juristischen Rechtsbeistand, Recht und Gesetz ist wie ein Gebäude ohne Fundament – ein Kartenhaus, und ein Armutszeugnis für jede "Demokratie" und angeblichen "Rechtsstaat", wo versucht wird dies einzuschränken.

My [ ie. Martin MITCHELL’s ] own current signature: Negotiation with the perpetrators, your detractors and opponents without QUALIFIED legal counsel present and by your side throughout and at all times, and without reliance upon the law and jurisprudence, is like a building without a foundation – a house of cards, and any attempt at curtailment of these rights is clear evidence of incompetence, incapability and incapacity of a country’s "constitutionality" and it’s "democracy".

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Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf ‚Landesverrat‘ genannt wird.“ ( Erich Kästner )


Postscript: Siehe und vergleiche die heutige Situation der staatlich sanktioniertenZwangsarbeit“ : „Kinderzwangsarbeitin Usbekistan und ( a. ) die heutige Unterstützung DARIN der heutigen Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland, ( b. ) die heutige Unterstützung DARIN deutscher Großkonzerne ( „Firmen“ / „Geschäftsunternehmen“ ) und ( c. ) die heutige Unterstützung DARIN deutscher Großbanken: berichtet in dem SPIEGEL-Artikel »ROHSTOFFE - Staatliche Zwangsarbeit« : DER SPIEGEL 43/2010 vom 25.10.2010 @ http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-74735310.html


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